Die eigene Handhabung der Steuern ist umso einfacher, je mehr man alleine, an einem Ort und in der immer gleichen Arbeitsstruktur verbringt. Doch für viele Freelancer, insbesondere IT-Freelancer, ist dies nicht der Fall. Hier gibt es ausländische Kunden, internationale Teams, kostenpflichtige Accounts bei Programmen, deren herausgebende Unternehmen nicht in der EU ansässig sind und vieles mehr. Zeit also, sich mit fünf wichtigen Dingen im Zusammenhang mit Steuern zu beschäftigen.
Reverse Charge und ausländische Einkünfte – was in Sachen Umsatzsteuer zu beachten ist
Das Reverse-Charge-Verfahren wurde hier bereits ausführlich erläutert. Gerade bei Dienstleistern, die länderübergreifend Leistungen anbieten, ist es wichtig zu wissen, wie die Umsatzsteuer behandelt wird. Grundsätzlich wird sie nämlich da fällig, wo die Leistung in Anspruch genommen wird – und nicht dort, wo sie erbracht wird.
An einem einfachen Beispiel wird dies deutlich: Ein IT-Freelancer, der in Deutschland arbeitet (etwa an einem Kommunikationstool für eine Website) und dieses für einen Unternehmer in Österreich herstellt, kann die Umsatzsteuerschuld auf den Kunden übertragen, insofern dieser ein Unternehmen ist.
Die Bedingungen sind:
- deine und die Umsatzsteueridentifikationsnummer deines Kunden stehen auf der Rechnung
- ein Hinweis auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens steht auf der Rechnung. Beispiel:„Recipient/Client/Customer is liable for VAT according to the reverse charge mechanism“
- du musst eine zusammenfassende Meldung für im Ausland generierte Umsätze abgeben
Steuerlich bedeutet das Verfahren nie einen Nachteil, da die Umsatzsteuer in aller Regel ein durchlaufender Posten ist. Das Reverse-Charge-Verfahren ist im Gebiet der EU und in der Schweiz simpel anzuwenden, da die Regeln einheitlich sind. Bei Kunden in anderen Ländern kann es nötig sein, sich dort erst einmal zu registrieren beziehungsweise mit den Behörden in Kontakt zu treten.
Gig Economy: Wer macht eigentlich den Umsatz?
Fiverr und andere Plattformen bieten einen interessanten Ansatz, an Aufträge heranzukommen. Die Frage, über die es sich nachzudenken lohnt, ist diese: Da die klassische Rechnungsstellung ausfällt und du über Plattformen in der Regel Auszahlungen seitens des Plattformbetreibers erhältst, muss geklärt werden, wer eigentlich wo und wann umsatzsteuerpflichtig wird.
Bei in Deutschland ansässigen Plattformen ist es so, dass du als Umsatzsteuerpflichtiger Auszahlungen inklusive Umsatzsteuer erhältst. Die Umsatzsteuer ist von dir abzuführen. Bei Plattformen im Ausland ist das komplexer.