#NieMehrCDU
Es war nur ein Hashtag, doch er symbolisierte die Enttäuschung von tausenden jungen Menschen auf eine große Volkspartei und brachte sie schließlich gemeinsam auf die Straße, um lautstark gegen europäische Politik zu demonstrieren. Man sollte meinen, eine langweilige EU-Richtlinie wäre nun alles andere als interessant genug, um so ein großes Aufsehen zu erregen. Doch Artikel 13 betrifft die Netzgemeinde viel stärker als so ziemlich alles andere, was bislang im EU-Parlament diskutiert wurde. Es geht nämlich um das heikle Thema Urheberrecht und um eine ganz grundsätzliche Frage: Was darf überhaupt noch auf Plattformen wie YouTube hochgeladen werden, ohne die Rechte von Produzenten zu verletzen? Artikel 13 ist in diesem Zusammenhang sozusagen der juristische Dampfhammer, denn er schiebt die Verantwortung bei Urheberrechtsverletzungen künftig auf Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram. Sie sollen haften, wenn ihre Mitglieder Urheberrechtsverstöße begehen. Um sich empfindlichen Geldstrafen und Gerichtsprozessen zu entziehen, werden die Plattformen also künftig mit äußerster Härte gegen alle (potenziellen) Urheberrechtsverstöße vorgehen, die von Nutzern über Bilder oder Videos auf die Plattformen hochgeladen werden. Das Schlagwort in diesem Zusammenhang lautet „Uploadfilter“. Für die Netzgemeinde wurde der Bonner CDU-Europaabgeordnete Axel Voss gewissermaßen zum Sinnbild des Bösen, denn er ist in Sachen Artikel 13 Berichterstatter des Parlaments und stand im ständigen Konflikt mit den demonstrierenden Aktivisten.
Es trifft Freelancer
Schon jetzt ist abzusehen, dass sehr viele Freelancer von dem Thema betroffen sein werden. Zahlreiche Internet-Jobs in den Bereichen Social Media, Influencing, Video-Blogging, Podcasts sind direkt oder indirekt von urheberrechtlichen Sachverhalten betroffen. Es ist praktisch unmöglich, Medien zu produzieren, ohne in irgendeiner Form das Urheberrecht anderer Nutzer zu tangieren. Ganz besondere Aufmerksamkeit erregt das Thema natürlich durch die mittlerweile unzähligen, mehr oder weniger bekannten Influencer bzw. YouTuber, welche in den vergangenen Wochen und Monaten mit aller Schärfe gegen die Urheberrechtsreform gekämpft haben. Dabei sind YouTuber eigentlich nur die Spitze des Eisberges. Viel stärker sind Freiberufler im Bereich Social Media betroffen, die zum Beispiel für ihre Auftraggeber eine Facebook-Seite mit Videomaterial oder Bildern bestücken. Selbst ein Link kann schon problematisch sein.
Hier dürfte es wohl um tausende Freelancer gehen, die unmittelbar durch Auswirkungen von Artikel 13 betroffen sind. Es gibt aber auch gute Nachrichten, denn von der Neuregelung des Urheberrechts sind spezifische Plattformen explizit ausgeklammert. Dabei geht es speziell um Bereiche wie Wissenschaft und Enzyklopädien aber auch virtuelle Verkaufsplattformen, wie beispielsweise Ebay. Wenn Du also als freischaffender Verkäufer im Internet arbeitest, wirst Du dir um Artikel 13 keine großen Sorgen machen müssen. Kritiker befürchten jedoch, dass es aus Angst vor urheberrechtlichen Sanktionen insgesamt auch zu einem so genannten „Overblocking“ kommen kann – also eventuell Inhalte gesperrt werden, die an sich vollkommen unproblematisch sind.