Steuerlicher Verlustrücktrag
Steuerlicher Verlustrücktrag klingt kompliziert, aber ich versuch’s dir so einfach wie möglich zu erklären: Wenn ein Unternehmen in einem Jahr Verluste macht, können diese Verluste mit den Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden. Das Unternehmen muss im nächsten Jahr also entsprechend weniger Steuern zahlen. Diese Regelung ist nichts Neues, wird aber im Zuge der Krisenbewältigung ausgeweitet und vereinfacht.
Was ist neu?
- Verluste aus 2020 können bereits in der Steuererklärung von 2019 berücksichtigt werden.
- Dies ist möglich, obwohl das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist.
Für dich bedeutet das: Wenn du gerade Verlust machst, kannst du diesen Verlust bereits in deiner Steuererklärung von 2019 berücksichtigen (vorausgesetzt du hast sie noch nicht abgegeben). So kannst du eventuell hohe Steuernachzahlungen für das letzte Jahr umgehen. Eine Besonderheit ist, dass du dich dabei auf Prognosen stützen darfst, da das Jahr 2020 ja noch nicht vorbei ist und du deine endgültigen Zahlen nur schätzen kannst.
Ich fasse zusammen: Der steuerliche Verlustrücktrag kommt infrage, wenn du 2019 Gewinn gemacht hast und du außerdem stark davon ausgehst, 2020 Verluste zu machen. Besprich dich hier auf jeden Fall mit einem gut informierten Steuerberater! Als fachfremde Person ist eine derartige Berechnung nicht zu bewältigen.
Degressive Abschreibung
Das Prinzip der degressiven Abschreibung ist eigentlich nicht mehr gängig, wurde aber für das Konjunkturpaket noch einmal aus der Schublade geholt. Das steckt dahinter: Eine Anschaffung, zum Beispiel ein Firmenauto, kann über mehrere Jahre verteilt als Aufwendung verbucht werden. So verrechnest du die Kosten des Autos über mehrere Jahre mit deinem Gewinn.
Was ist neu?
Diese Abschreibung erfolgt normalerweise linear, also beispielsweise über vier Jahre verteilt mit je 25 % des Anschaffungspreises. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung bedeutet degressiv, dass der Abschreibungsanteil nicht gleichmäßig verteilt werden muss. Stattdessen kannst du einen größeren Anteil des Anschaffungspreises mit deinem Gewinn in 2020 und 2021 verrechnen. Konkret heißt das für dich, dass du deinen Gewinn für diese Jahre reduzierst und weniger Steuern zahlen musst. Vielleicht hilft dir das durch die Krise.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt für 2020 und 2021 und nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Autos, Notebooks und sonstiges Equipment.
Ein konkretes Beispiel
Du kaufst ein Firmenauto für 60.000 Euro. Im Sinne der linearen Abschreibung würdest du die 60.000 Euro zum Beispiel auf sechs Jahre verteilt abschreiben, also jedes Jahr 10.000 Euro Betriebskosten ansetzen. Durch die degressive Abschreibung könntest du nun in 2020 und 2021 jeweils mehr abschreiben, in deinem Fall maximal 25 %, also 15.000 Euro. So reduzierst du deinen Gewinn und sparst Steuern – erstmal. Bitte bedenke, dass du in den Folgejahren weniger abschreiben kannst und somit mehr Steuern zahlen musst.
Ich halte fest: Durch die degressive Abschreibung kannst du deine Steuerlast für 2020 und 2021 reduzieren. Du könntest von diesem Mechanismus profitieren, wenn du eine größere Investition in Form von beweglichen Gütern tätigen möchtest. Auch hier gilt: Schau dir die Situation unbedingt mit deinem Steuerberater an.
Insolvenzrecht
Ich hoffe sehr, dass das Thema Insolvenz für dich nie relevant wird. Trotzdem möchte ich die Neuerungen mit dir teilen. Schon zu Beginn der Corona-Krise wurde die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Bedingungen vorübergehend ausgesetzt. Diese Regelung betrifft die meisten Selbständigen aber nicht. Nun gibt es eine weitere Neuerung, die auch für Solo-Selbständige und Privatpersonen gilt.
Was ist neu?
Im Falle einer Privatinsolvenz gibt es ein sogenanntes Entschuldigungsverfahren, das normalerweise sechs Jahre dauert. In dieser Zeit darfst du nur einen bestimmten Betrag deines verdienten Geldes behalten. Alles über diesem Betrag geht an deine Gläubiger. Nach den sechs Jahren tritt in der Regel eine Restschuldbefreiung ein. Die Länge des Entschuldigungsverfahren soll jetzt auf drei Jahre verkürzt werden.
Prämien für Ausbildungsplätze
Du hast Auszubildende oder überlegst, eine Azubi-Stelle neu zu schaffen? Das könnte sich jetzt für dich lohnen! Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Wenn du sogar mehr Ausbildungsplätze schaffst, erhältst du 3.000 Euro pro Vertrag. Diese Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Auch die Übernahme von Azubis, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, wird belohnt.