Bei der Patentanmeldung ist es sehr wichtig, die Erfindung so gut wie möglich zu beschreiben und darzustellen, sodass sie von einem Fachmann ohne Probleme ausgeführt werden kann. Es ist also nicht ausreichend, nur das Anmeldeformular auszufüllen.
Details die während der Anmeldung nicht fehlen dürfen sind:
- Technische Beschreibung
- Patentansprüche
- Zeichnungen
- Erfinderbenennung
- Zusammenfassung
Die Patentansprüche, technische Beschreibung und eventuell die Zeichnungen müssen alle gemeinsam für die Anmeldung abgegeben werden. Die Erfinderbenennung und Zusammenfassung kannst du auch später nachreichen (in einem Zeitraum von 15 Monate nach Anmeldetag).
Du musst darauf achten, dass die Unterlagen wenn du sie abgibst komplett sind. Dies ist besonders wichtig für die Unterlagen für die technische Beschreibung, da ihre nachträgliche Erweiterung nicht zugelassen wird. Einen Jahr nach der Anmeldung hast du die Möglichkeit, die sogenannte „innere Priorität“ in Anspruch zu nehmen und zusätzliche Details zu der ursprünglichen Erfindung als eine Ergänzung einzureichen. Da die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist, müssen die Unterlagen auch in deutscher Sprache eingereicht werden. Falls du jedoch die Unterlagen in Englisch oder Französisch einreichst, musst du auch die Übersetzung spätestens 12 Monate nach Anmeldetag einreichen. Bei anderen Sprachen muss die Übersetzung in 3 Monaten nach Anmeldetag abgegeben werden.
Der Schutzumfang deines Patents wird mit den Patentansprüchen festgelegt. Deshalb ist es wichtig, dass du die Patentansprüche sehr genau definierst und alle technische Merkmale präzise bezeichnest. Beispiele dafür können im Merkblatt für Patentanmelder gefunden werden.
Den Antrag für die Anmeldung eines Patents schickst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in 80297 München. Du kannst die Anmeldung auch persönlich in München, Berlin oder Jena abgeben. Es gibt auch manche Patentinformationszentren, die deine Unterlagen annehmen und an das Patentamt weiterleiten.
Die Anmeldung kann auch elektronisch durchgeführt werden. Dazu brauchst du eine Signaturkarte und einen Kartenleser, sowie die spezielle Software für die Anmeldung „ DPMAdirekt “. Diese Software kann auch auf der Webseite des Patentamts gefunden und heruntergeladen werden.
Die Kosten einer Patentanmeldung ergeben sich aus drei Bereichen:
- Die Amtsgebühren für den Antrag (Anmeldung)
- Honorare für die Patentanwälte und andere Dienstleistungen
- Die jährlichen Amtsgebühren für die Patentschutz-Verlängerung
Die endgültigen Kosten hängen nicht nur von der Erfindung, die du patentieren willst ab, sondern auch vom Umfang, in welchem du dein Patent anmelden möchtest. Die Anmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt auf nationalem Niveau möglich, aber auch europaweit beim Europäischen Patentamt, was kostenintensiver ist. Das Patent kann auch auf internationalem Level angemeldet werden, dies gilt jedoch nicht für alle Länder. Für den Fall, dass du eine internationale Patentanmeldung machen willst, brauchst du das sogenannte PCT (eng. Patent Cooperation Treaty), also das internationale Patentamt. Die Kosten für eine Patentanmeldung auf nationalem Niveau betragen ungefähr 5000 Euro und für die europaweite Anmeldung können die Kosten auch mehrere 10.000 Euro betragen. Eine internationale Anmeldung kann auch mehr als die Europaweite kosten. Der größte Kostenfaktor bei der Patentanmeldung ist in wie vielen Märkten das Patent angemeldet sein soll und ob eine Verteidigung oder Durchsetzung des Patents nötig sein wird. Wenn du die Nutzung deiner Erfindung für Gebühren erlaubst, kannst du die Hälfte des jährlichen Betrags für die Verlängerung einsparen.
Weiterhin ist es wichtig zu beachten, dass die Anmeldegebühr fristgerecht gezahlt werden muss. Die Zahlung muss innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag erfolgen oder die Patentanmeldung wird abgelehnt und wird als zurückgenommen betrachtet.
Jede Erfindung die zum Patent angemeldet wird, wird auf folgende Fakten geprüft:
- Neuheit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Erfinderische Leistung
Wichtig ist, dass es sich um eine technische Erfindung handelt. Die Anmeldung wird zunächst auf eingehaltene Formvorschriften und Patentierungshindernisse untersucht. Wenn es keine Probleme dabei gibt, stellst du im nächsten Schritt einen Prüfungsantrag und zahlst die Prüfungsgebühr die aktuell 350 Euro beträgt. Erst nach diesem Schritt wird das Patentamt die erforderliche Prüfung für die Patenterteilung durchführen.