
Was du zum Thema Scheinselbständigkeit wissen musst
Die Scheinselbständigkeit ist ein etwas verzwicktes Thema. Nicht weil es an sich so kompliziert ist. Sondern weil es einige Kriterien gibt, die dafĂĽr eine Rolle spielen, aber nicht alle immer ganz eindeutig interpretierbar sind. Und es kann erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen, wenn ein Selbständiger seine Arbeitsbedingungen falsch einordnet.Â
Ob du arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer, Freelancer, Freiberufler, freier Mitarbeiter, Selbständiger oder eben Scheinselbständiger giltst, unterliegt verschiedenen Faktoren, die genau geprüft werden sollten, damit am Ende nichts schief geht. Denn unter Umständen hat das für dich und den Auftraggeber erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Scheinselbstständigkeit – was ist das?
Im Wesentlichen geht es darum, dass selbständig Tätige eigentlich sozialversicherungspflichtig wären, weil die Scheinselbständigkeit auf dem Arbeitsmarkt zwar häufig nach einer selbständigen bzw. unternehmerischen Tätigkeit aussieht, aber real ein festes Arbeitsverhältnis besteht. Anders ausgedrĂĽckt: Die Bezeichnung Scheinselbstständigkeit wird fĂĽr ein Arbeitsverhältnis verwendet, bei dem ein selbst als selbstständig bezeichneter Auftragnehmer, gemessen an den tatsächlichen Bedingungen aber als Arbeitnehmer und deswegen sozialversicherungspflichtig einzuordnen ist und angemeldet werden muss. Fazit: Scheinselbständige sind somit als normale versicherungspflichtige Beschäftigte im Sinne von § 7 Abs.4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) einzustufen.Â
Allerdings: Es gibt kein eigenständiges Gesetz, dass die Kriterien zur Scheinselbstständigkeit einheitlich regelt. Bis zum Jahr 1999 fand das Thema Scheinselbstständigkeit kaum Beachtung beim Gesetzgeber. 1999 wurde ihm dann aber doch vermehrt Aufmerksamkeit zu Teil. In der Politik wurde eine Zunahme von Scheinselbständigkeit (z.B. bei Kurierfahrern) registriert und ein „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ auf den Weg gebracht, das 4 Kriterien beinhaltete, nach denen eine, allerdings widerlegbare, Vermutung der Scheinselbständigkeit festgestellt werden konnte. Bis heute wird um eine einheitliche Regelung gerungen, abgeschlossen ist dieser Prozess allerdings nicht.
Wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt werden sollte, kann dies fĂĽr beide Seiten - Auftragnehmer und Auftraggeber - existenzbedrohende Konsequenzen haben, wenn hier falsch agiert wird. Seit einigen Jahren versucht die Rentenversicherungsanstalt „Scheinselbständigkeiten“ auf den Grund zu gehen, weil ihr natĂĽrlich auf diese Weise Geld entgeht. Deswegen solltest du Scheinselbständigkeit unbedingt vermeiden, damit dir keine unangenehmen Nachforderungen von der Sozialversicherungskasse ins Haus stehen.Â
Weil die Begriffe hier im Text genannt werden, kannst du an dieser Stelle nochmal nachlesen, wie die genauen Abgrenzungen zwischen der Bezeichnung Freiberufler, Freelancer, Selbständiger etc. zu ziehen sind und zwar in unserem Blogartikel Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbständigen, Freiberuflern, Freelancern, freien Mitarbeitern & Co.

Ein paar wichtige Fakten zur Scheinselbständigkeit
Generell lässt sich sagen, dass alle selbständig Tätigen, die fĂĽr andere, das heiĂźt fĂĽr Auftraggeber bzw. in deren Auftrag Arbeiten ausfĂĽhren, von einer Scheinselbstständigkeit betroffen sein können.Â
Hier ein paar Beispiele für Berufe und Branchen, in denen du der Scheinselbstständigkeit unterliegen kannst – unter anderem zählen dazu:
- Handwerker & Baubranche
- Makler & Berater
- Freelancer in der Film- und Fernsehindustrie
- Grafiker & Texter
- Lehrer & Dozenten
- IT-Spezialisten
- Honorarärzte & Pflegeberufe
Beachte: Kommt es zu einer ĂśberprĂĽfung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, werden erstens deine Verträge und zweitens auch deine Arbeitsbedingungen und -verhältnisse genau in Augenschein genommen. In diesem Prozess mĂĽssen eindeutige Anhaltspunkte fĂĽr eine Scheinselbstständigkeit gefunden und nachgewiesen werden, damit du und dein Auftraggeber belangt werden können.Â
Zum Beispiel wäre das der Fall, unter anderem wennÂ
- du auf Dauer fĂĽr einen einzigen Auftraggeber arbeitest undÂ
- dessen Auftragsvolumen 5/6 deines Gesamtumsatzes ausmacht
- dein Umsatz zum größten Teil (mehr als 80 %) von nur einem Arbeitgeber resultiert
- du keinen eigenen Unternehmensauftritt wie eigene Homepage, Geschäftsausstattung etc. hast
- du an WeiterbildungsmaĂźnahmen des Auftraggebers teilnimmst
Fazit: Also, die groĂźe Gefahr bei der Scheinselbständigkeit ist, dass du zwar als Freelancer fĂĽr eine Firma tätig, real aber wie ein Arbeitnehmer dort beschäftigt bist. Â
Wie kann ich ĂĽberprĂĽfen, ob ich eventuell der Scheinselbstständigkeit unterliege?Â
Um hier Klarheit zu schaffen, kannst du dir als Selbständiger die folgenden Fragen stellen:
- Bin ich frei von den Weisungen des Auftraggebers?
- Kann ich meine Arbeitszeiten frei und eigenständig bestimmen?
- Unterscheidet sich meine Tätigkeit von der eines fest angestellten Mitarbeiters? (Also, ich habe kein Recht auf bezahlten Urlaub und/oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen KĂĽndigungsschutz)Â
- Kann ich selbst entscheiden, von wo aus ich den Auftrag erledige, d.h. kann ich meinen Arbeitsplatz (überwiegend) selbst wählen?
- Trete ich, was meine Arbeit anbelangt, stets als Selbständiger auf?
- Bin ich frei von Reporting-Verpflichtungen
- Verfüge ich über und nutze ich meine eigene Geschäftsausstattung, d.h. eigenes Briefpapier, Visitenkarten etc.
- Bin ich selber fĂĽr Kundengewinnung und Werbung fĂĽr mein Unternehmen verantwortlich?
Fazit: Kannst du diese Fragen überwiegend mit einem Ja beantworten, wirst du eher nicht unter die Scheinselbstständigkeit fallen.
Was kann mir schlimmstenfalls passieren, falls ich als scheinselbstständig eingeordnet werde? Â
Als erstes wirst du nicht mehr als Selbstständiger tätig sein können. Außerdem erhältst du gleichzeitig den Status eines Arbeitnehmers. Das wird nachträglich in die Wege geleitet. Du musst dein Gewerbe abmelden und deine bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Honorarrechnungen berichtigen. Zum Beispiel bist du dann nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt, die Vorsteuer muss an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Auch der Auftraggeber wird zur Rechenschaft gezogen, von ihm werden beispielsweise die Beiträge zur Sozialversicherung (bis zu vier Jahre rĂĽckwirkend) nachgefordert. Die Sozialversicherungspflicht kommt aber erst dann zum Tragen, wenn eine ĂśberprĂĽfung mit eindeutigem Urteil stattgefunden hat. Aber nicht nur die Rentenversicherungsanstalt, sondern auch das Finanzamt, kann Betroffene zur Kasse beten: hier sind Lohnsteuernachzahlungen möglich, die ebenfalls bis zu vier Jahre rĂĽckwirkend geltend gemacht werden können. Ist sogar eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachweisbar, drohen BuĂźgelder, Gefängnisstrafen und RĂĽckzahlungsforderungen fĂĽr einen Zeitraum bis zu 30 Jahren. Â
Aber beachte: In der Praxis ist eine ganz klare Einordnung nicht immer im ersten Anlauf möglich. Denn häufig sind die Faktoren nicht ganz eindeutig, und auch die Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit sind keiner einheitlichen Rechtslehre unterworfen. Zudem finden sich auch keine zu Hundert Prozent universell geltenden Beurteilungs-Kriterien. Man könnte sagen, es gibt keine absolute Rechtssicherheit. Finden sich Anhaltspunkte fĂĽr eine Scheinselbständigkeit, werden die ĂĽberwiegenden Anteile zur Beurteilung herangezogen, wobei es bei der Gewichtung starke und schwache Kriterien gibt, die unterschiedlich gewertet, in die Beurteilung einflieĂźen.Â
Wenn du sicher gehen und Scheinselbstständigkeit vermeiden möchtest, kannst du deinen Status beim Deutschen Rentenversicherung Bund feststellen oder durch deine Krankenkasse prüfen lassen – und zwar vor der Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit. Aber Vorsicht: Rein statistisch endet die Mehrheit der Prüfungen im Statusfeststellungsverfahren mit dem Urteil, dass es sich um eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Fragen, die dort gestellt werden, recht tückisch und von Laien nicht leicht zu durchschauen sind. Und außerdem ist Vorsicht geboten: Im Internet gibt es Checklisten, mit denen Selbständige prüfen können (sollen), ob sie der Scheinselbstständigkeit unterliegen oder nicht. Die meisten taugen wenig und wiegen dich eher nur in vermeintlicher Sicherheit. Deswegen unser Tipp: Suche dir eine qualifizierte Beratung durch einen aufs Thema spezialisierten Anwalt.

So lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden
Es gibt ein paar Dinge, die du tun kannst, um nicht in die Kategorie Scheinselbständigkeit zu fallen.Â
- Da sowohl du als Auftragnehmer als auch dein Auftraggeber von der Scheinselbstständigkeit betroffen sein können, solltest du mit ihm einen optimal formulierten und rechtlich abgesicherten Vertrag schließen, der dann auch bindend sein sollte. Zu möglichen Vertragsformen zählen z.B. Werk, Dienstleistungs- oder Honorarvertrag. Informiere dich, welcher für dich in Frage kommt und durch welche Punkte du hier Scheinselbstständigkeit vermeiden kannst. Spreche auch mit deinem Auftraggeber über das Thema.
- Viele Auftraggeber sichern sich gegen das Risiko von Scheinselbstständigkeit ab und nehmen Zusatzvereinbarungen mit in den Vertrag auf. Ein Beispiel wäre, dass festgelegt wird, dass ein Freelancer nur bis maximal 80 Prozent seines Umsatzes bei diesem einen Auftraggeber erwirtschaftet oder dass er nur als „Gast“ in seinem Unternehmen ist.Â
- Informiere dich ĂĽber die Kriterien zur Scheinselbstständigkeit. Denn Unwissenheit schĂĽtzt dich nicht vor etwaigen rechtlichen Konsequenzen. Wenn dir das "BĂĽrokratendeutsch" zu kompliziert ist, suche dir auch hier einen Anwalt, der dich professionell beraten kann.Â
- Du solltest immer ĂĽberprĂĽfen, ob deine unternehmerische Freiheit gewahrt bleibt, du allein verantwortlich fĂĽr dein unternehmerisches Risiko bist und ob du wirklich frei von Weisungspflichten seitens des Auftraggebers bist.Â
- Stelle sicher, dass es dir als Auftragnehmer immer erlaubt ist, Aufträge auch abzulehnen und dafür Aufträge anderer Auftraggeber anzunehmen. Desweiteren, dass du als Auftragnehmer auch Hilfskräfte oder Zulieferer beauftragen kannst.
- Es ist auch wichtig, darauf zu achten, eigene Software, z.B. fĂĽr die Rechnungsstellung, und deinen eigenen Arbeitsplatz zu nutzen.
Wenn du schon länger selbständig bist, wird dir dieses ganze Thema sicherlich nicht fremd sein. Falls du aber vor der Entscheidung stehst, dich selbständig zu machen, dich jetzt nach diesem Artikel aber etwas unsicher fĂĽhlst, kann dir der folgende Blogartikel eventuell helfen Will ich mich wirklich selbständig machen? Eine Grundsatzentscheidung. Â
Und hast du schon einmal ĂĽber das intelligente Geschäftskonto bei Kontist nachgedacht? Hier findest du die wichtigsten Infos dazu Kontist - Das Geschäftskonto, das mitdenkt. Â