Steuern & Banking für Selbständige & Freelancer

Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Tipps zum Selbstständig werden - Die ersten Schritte"

Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023

Marie Wronker

Chief Editor

22. März 2019

Ein Geist geht um

Deutschlandweit und besonders in den großen Metropolen lässt sich eine schleichende Revolution beobachten: Immer mehr Berufstätige beschließen, sich selbstständig zu machen.

Arbeitest du noch, oder gründest du schon? Ein steiniger Weg bis zum Abheben...

Der Weg in die Selbstständigkeit ist kein Zuckerschlecken... . Direkt nach Anmeldung der Selbstständigkeit, weht dir als Gründer schon ein rauer Wind um die Nase.

Denn man muss schon eine ganze Menge beachten wenn man sich nicht mit dem Finanzamt und ähnlich komplizierten Behörden anlegen will.Trotzdem wollen wir dich dazu ermutigen, deinem Bauchgefühl zu folgen und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Denn wo ein Wunsch ist, ist auch ein Weg...

Um dir diesen Weg einfacher zu machen, haben wir eine auführliche Bedienungsanleitung für die ersten Schritte hin zur Selbstständigkeit zusammengestellt.

In diesem Blog-Post erfährst du:

  • Welche Rechtsformen für dein selbstständiges Unternehmen infrage kommen.
  • Wie du herausfindest, unter welcher offiziellen Kategorie du deine selbstständige Tätigkeit anmeldest und warum eine klare Definition wichtig ist.
  • Wie du dich selbstständig beim Amt meldest.
  • Wann und wie du ein Gewerbe anmeldest.
  • Auf was du sonst noch achten solltest am Anfang deiner selbstständigen Tätigkeit.

Welche Rechtsform passt am besten?

Als Selbstständiger hast du unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensführung.

Manche arbeiten lieber als ‘lone wolf’ und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand und bleiben daher lieber Einzelunternehmer. Andere mögen es lieber mit Partnern zusammenzuarbeiten.Je nachdem wie du dein Dasein als Selbstständiger aufbauen willst, wählst du einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen.

Hierbei gilt es sich folgende Fragen zu stellen:

  • Arbeitest du alleine oder mit anderen, und wenn ja in welcher Form?
  • Wie willst du für aus deiner Tätigkeit entstehende Verbindlichkeiten haften?
  • Wenn ihr zusammen arbeitet, wer soll wann und in welchem Maße haften?
  • Wie viel Stammkapital willst du/ wollt ihr in die Gründung des Unternehmens stecken?

Je nachdem wie du diese Fragen beantwortest, kommen folgende Rechtsformen für dein Unternehmen infrage:

Das Einzelunternehmen :

  • Du willst einfach durchstarten! Die meisten Gewerbetreibenden oder Freiberufler melden sich als Einzelunternehmer. Gerade für Neugründer ist es die einfachste Form der Unternehmensführung, da dein Unternehmen praktisch automatisch entsteht wenn du deine Tätigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmeldest und du keine andere Rechtsform gewählt hast.
  • Du kannst selbst entscheiden wie viel Startkapital du einbringen willst, aber ein bisschen Reservekapital ist bei allen Neugründungen empfehlenswert.
  • Der einzige Nachteil: Du haftest mit deinem beruflichen und privaten Vermögen in uneingeschränkter Weise.
  • Die einfache Buchführung mit der Einnahmen-Überschussrechnung reicht für Freiberufler und Kleingewerbetreibende aus. Bist du Kaufmann/frau musst du doppelt Buchführen.
  • Als Gewerbetreibender musst du Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer abführen. Solltest du Angestellte beschäftigen, musst du für sie Lohnsteuer abführen. Für Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer.

Die Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft :

  • Sie ist zwar keine eigene Rechtsform, aber eine Art der Unternehmensführung.
  • Du willst Büro- oder Praxisräume mit anderen teilen, aber immer noch Einzelunternehmer bleiben. So sparst du an Miete und anderen Bürokosten, hast Gesellschaft beim Arbeiten und erweiterst dein Netzwerk.
  • Du haftest nicht für die Tätigkeit der anderen Gemeinschaftsmitglieder.
  • Du rechnest eigenständig gegenüber dem Auftraggeber ab.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) :

  • Du willst mit mindestens einer weiteren Personen zusammenarbeiten und einfach gründen. Die GbR entsteht schon wenn du und die anderen Gesellschafter euch für das gemeinsame Unternehmen zusammentut.
  • Die GbR muss nicht ins Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen werden.
  • Ein Mindest-Stammkapital ist nicht notwendig, aber dafür haftet jeder Gesellschafter bei Haftungsansprüchen mit dem gesamten Privatvermögen.
  • Ihr müsst keinen Vertrag untereinander festlegen, auch wenn das trotzdem nicht schlecht ist, um von vornherein Streitpunkte zu vermeiden.
  • Zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR seid ihr gemeinschaftlich berechtigt. Ihr könnt sie aber auch auf eine oder mehrere Personen übertragen, wobei Gesellschaftern ein Widerspruchsrecht zusteht.
  • Ohne abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung werden Gewinn- und Verlustverteilung gleichmäßig auf alle Gesellschafter verteilt.
  • Seid ihr ein Gewerbe, muss die GbR Gewerbesteuer zahlen, das ist bei Freiberufler-GbRs nicht so. Jeder Gesellschafter ist einkommensteuerpflichtig, die sich an den jeweiligen Gewinnanteilen orientiert.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) :

  • Die PartG kommt nur für Freiberufler infrage. Du willst als Freiberufler mit Partnern zusammenarbeiten und ihr wollt gemeinsam Projekte voranbringen. Du möchtest aber auch Aufträge alleine erledigen, ganz flexibel, je nach Lage.
  • In der Regel haftet ihr gemeinschaftlich mit eurem Privatvermögen falls mal was den Bach runtergeht. Aber in bestimmten Fällen soll nur haften, wer wirklich an einem Auftrag beteiligt war, du kannst mit den anderen eine Haftungsbeschränkung festlegen.
  • Daher unterzeichnet ihr einen Vertrag, der auch notariell eure Partnerschaftsgesellschaft beglaubigt und von vornherein alle Rahmenbedingungen absteckt.
  • Das bedeutet auch, ihr müsst euch in das Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen.
  • Ein Mindest-Stammkapital ist allerdings nicht verpflichtend, sondern kann optional gewählt werden.
  • Der Vorteil von PartG ist, dass du als Freiberufler auch nach dem Gründen der Gesellschaft weiterhin als freiberuflich giltst und die vereinfachte Buchführung nutzen kannst.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) :

  • Als Freiberufler ist es eher selten eine GmbH zu gründen, da sie viele Vorteile der Freiberuflichkeit auflöst. Aber sie hat den Vorteil Haftungsansprüchen auf das berufliche Vermögen zu reduzieren.
  • Mit der GmbH wirst du Teil einer Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung einzelner Gesellschafter auf das Betriebsvermögen limitiert ist (Hinweis: man haftet mit dem gesamten Betriebsvermögen, nicht nur mit der Stammeinlage).
  • Deine GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden und wird dann automatisch auch als Gewerbe registriert.
  • Sie ist eine eigenständige Rechtperson und ihre Gründung kannst du alleine oder mit mehreren natürlichen oder juristischen Personen tätigen.
  • Der Gründungsprozess ist mit Zeit und Kosten verbunden, da du hierfür einen notariell beglaubigten Vertrag aufsetzt und eine Stammeinlage von mind. 25.000 Euro erbringen musst, von denen 12.500 Euro als Mindesteinlage von Gesellschaftern kommen muss.
  • Für die Gründung solltest du zwischen 1.500 und 2.000 Euro einrechnen.
  • Als Gesellschafter erhältst du eine Gewinnbeteiligung entsprechend deiner Anteile.
  • Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt. Sie kann aber auch einer Person übetragen werden, die nicht zur GmbH zählt.
  • Für die GmbH bist du zur Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts verpflichtet, sowie zur Dokumentation und Aufbewahrung deiner Geschäftskorrespondenzen.
  • Auf die Gewinne der GmbH wird eine Körperschaftssteuer von derzeit 15% erhoben, die du zusätzlich zum Soli, der Lohnsteuer (im Falle von Arbeitnehmern) der Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlst. Wenn du die Gewinne aus der Gesellschaft ausschüttest, müssen sie der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies geschieht durch die Kapitalertragssteuer (25%) und Soli.

Die Unternehmergesellschaft (UG) :

  • Sie ist eine gute Alternative zur GmbH, weil du nicht so viel Stammkapital brauchst. Du willst z.B. ein studentisches Start-up gründen und gleichzeitig Haftungsrisiken beschränken - eine UG kann sich hier lohnen.
  • Sie ist auch unter dem Namen Mini-GmbH bekannt, weil sie rechtlich gesehen nur eine Sonderform der GmbH ist. Dementsprechend unterscheidet sie sich nur unwesentlich von der GmbH.
  • Sie kann recht einfach mit einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden, was allerdings dazu führen kann, dass die Firma erstmal als weniger Kreditwürdig eingestuft werden kann.
  • Die UG darf höchstens von drei Personen gegründet werden.
  • Wird ein Gewinn erwirtschaftet, wird von diesem so lange 25% zurückgelegt, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht wird.
  • Steuertechnisch und bei der Buchhaltung gelten die gleichen Regelungen wie bei der GmbH - du musst also deutlich mehr Geld in die Buchhaltung stecken als zum Beispiel beim Einzelunternehmen, aber bist dadurch eben auch besser abgesichert.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) :

  • Du wirst Teil einer Personengesellschaft, die durch einen Vertrag geregelt ist und die Führung eines Handelsgewerbes von mind. zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen zum Ziel hat.
  • Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Die OHG ist keine eigenständige Rechtsperson, auch wenn sie im Rechtverkehr häufig so behandelt wird (sie kann z.B. verklagt werden).
  • Ein Mindestkapital ist für die Gründung einer OHG gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Du trägst die OHG ins Handelsregister ein und fügst das Kürzel OHG am Ende deines Firmennamens hinzu.
  • Die Geschäftsführung kann von allen Gesellschaftern übernommen werden, aber kann per Gesetz auch auf Einzelne übertragen werden. Nur Gesellschafter der OHG können Geschäftsführer werden.
  • Die Gewinnbeteiligung ist normalerweise über eine Verzinsung des Kapitalanteils von vier Prozent und einer angemessenen Verteilung des Restbetrages geregelt, wobei Verluste anteilig auf die OHG-Gesellschafter verteilt werden.
  • Allgemein bestehen für die OHG verschiedene Steuerpflichten, wie die Umsatz- und Gewerbesteuer und ggf. die Lohnsteuer, wenn du angestellte Mitarbeiter hast. Da die OHG eine Personengesellschaft ist, fallen für sie keine Körperschaftssteuer an. Ihren Gewinnanteil müssen die Gesellschafter zusätzlich in ihrer privaten Steuererklärung der Einkommensteuer unterwerfen (genau wie bei der GbR).

Die Kommanditgesellschaft (KG) :

  • Als Spezialform der OHG unterschiedet sie sich von ihr vor allem in Bezug auf die Haftung der Teilnehmer: ein oder mehrere Gesellschafter (Kommanditist) sind in ihrer Haftung auf die Höhe eines vertraglich bestimmten Vermögensbetrages beschränkt. Bei mindestens einem oder mehreren Gesellschaftern (Komplementär) bleibt die Haftung unbeschränkt und gilt auch für ihr Privatvermögen.
  • Durch die Beschränkung der Geschäftsführung auf die Komplementäre erhalten diese einen höheren Gestaltungs- und Handlungsspielraum, wobei die Kommanditisten immer noch Kontrollrechte wahrnehmen können. Ihr müsst euch also ein großes Vertrauen gegenseitig entgegenbringen.

Die Limited (Ltd.) :

  • ist eine britische Rechtsform und Kapitalgesellschaft, welche in Deutschland – mit Abweichungen – der GmbH entspricht.
  • Zur Gründung einer Limited muss mindestens ein Gesellschafter (Shareholder) seine Anschrift in Großbritannien haben.
  • Eine Ltd. im Gegensatz zur GmbH zu gründen ist etwas kostengünstiger. Sie wird bereits ab 185 Euro angeboten. Andererseits können oft weitere Kosten, gerade bei der Verwaltung, im Nachhinein auf einen zukommen.
  • Ein großer Vorteil ist, dass die Gründung einer Ltd innerhalb weniger Tage möglich ist, da im Gegensatz zur deutschen GmbH, für die Gründung einer Ltd. nur ein Mindestkapital von einem britischen Pfund benötigt wird.
  • Die Ltd. muss im englischen Gesellschaftsregister und im deutschen Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Limited bewegt sich im deutschen und im englischen Recht. So gilt zum einen das englische Gesellschaftsrecht sowie steuerliche und bilanzielle Pflichten nach deutschem und englischem Recht.

So weit so gut...

Als nächstes geht es darum, deine Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. Und dabei ist es wichtig, dass du vorher eine genaue Definition deiner Tätigkeit zur Hand hast.

Für das Finanzamt, und dann auch für dich, macht es z.B. einen Unterschied, ob du als Freiberufler ein Unternehmen führst, oder als Gewerbetreibender.

Ganz ausführlich kannst du das auch nochmal in unserem Blog Artikel Welche Unternehmensform ist für dich die Richtige? nachlesen.

Freiberufler, Gewerbetreibender, beides, oder vielleicht doch freier Mitarbeiter? In welche Schublade passt du?

Warum ist diese Art der Kategorisierung eigentlich wichtig?

Grundsätzlich kann man sagen, wirkt sie sich darauf aus, welche Art von Steuern für dich anfallen und wie deine unternehmerische Tätigkeit und die daraus entstehenden Gewinne oder Haftungen verwaltet sind.

Stell dir z.B. vor, du meldest dich als Freiberufler an, ohne vorher zu prüfen, ob du unter diese Berufsgruppe fällst.

Das Finanzamt entscheidet nach erster Prüfung deiner Rechnungen und Leistungen aber, dass du eigentlich zur Gruppe der Gewerbetreibenden zählst.

Wer ein Gewerbe hat, muss aber Gewerbesteuer zahlen und die kann in bestimmten Städten ganz schön zuschlagen. Wenn man sie auf ein Mal nachzahlen muss, kann das schmerzhaft sein.

Die Gewerbesteuer wird zwar bei Selbständigen mit der Einkommenssteuer verrechnet, aber leider nicht komplett.

Plant man was man zusätzlich noch abtreten muss nicht ein, könnte man daher auch mal im Minus landen. Und gerade am Anfang der Selbstständigkeit ist das besonders frustrierend.

Häufig ist es aber selbst für das Finanzamt schwierig, diese Unterschiede zu ermitteln.

Das kann man aber auch als Vorteil nutzen und sich schon im Vorhinein eine klare Definition für die eigene Tätigkeit überlegen.

Wenn man z.B. eine Tätigkeit ausübt, die irgendwo in der Grauzone zwischen Freiberuflertum und Gewerbetreibend rumlungert, wäre es eindeutig besser, diese als Freiberuflertätigkeit verkaufen zu können.

Die richtige Kategorie zu finden, kann allerdings schwer sein - gerade bei den ganzen Neologismen (Wortneuschöpfung) für neuartige Tech-Jobs...

Da kann dem Herrn beim Finanzamt schon mal ein Fragezeichen übers Gesicht wandern und du bist gefragt, die entnervte Frage ‘und was machen Sie bitte in dem Tschob’ zu beantworten. Darauf sollte man dann schon eine passende Antwort haben, und gerade bei neuartigen Jobbezeichnungen, lässt sich die eine oder andere Aktivität besonders in den Vordergrund heben.

Es gibt allerdings auch Anlaufstellen, die einem bei der Frage der Definition und Kategorisierung weiterhelfen, wobei wir beim nächsten Punkt wären...

Hilfe bei der offiziellen Kategorisierung deiner Tätigkeit erhältst du z.B.

  • beim Institut für Freie Berufe der Uni Erlangen-Nürnberg, das sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und dir auf der Website sogar ein kostenloses Erstgespräch anbietet,
  • oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie , was hierfür eine informative und erstaunlich angenehm gestaltete Broschüre entwickelt hat, inklusive einer langen Liste Freier Berufe.
  • Zusätzlich kannst du dich auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ,
  • oder deinem Finanzamt beraten lassen, was spezielle Fälle angeht und für eine offiziellere Sicht auf die Dinge.

Sagen wir, deine Tätigkeit zählt zu den Freien Berufen - du bist Arzt, Texter, Designer oder ähnliches und bei dir ist das ziemlich straight forward. Wie geht’s weiter?

Anmeldung als Freiberufler

Als Freiberufler meldest du grundsätzlich deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an.

Deine Anmeldung kann als Brief mit Namen, Wohnort und Tätigkeit relativ einfach eingereicht werden - aber nicht später als 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit(!)

Um dir ein Hin und Her mit dem Finanzamt zu ersparen, solltest du dir auch direkt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Bundesministeriums der Finanzen runterladen und ausgefüllt mitschicken.

Da gibst du eine erste Schätzung deiner voraussichtlichen Umsätze und Gewinne an.

Mit diesen Angaben wird das Finanzamt dich in den Akten führen und deine vierteljährigen Einkommensteuervorauszahlungen berechnen. Das ganze wird dann aber nochmal an deine tatsächlichen Geschäftszahlen am Ende des Jahres angepasst.

Als Gewerbetreibender

Bist du Gewerbtreibender, meldest du in der Regel dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Eine ganz ausführliche Beschreibung dazu findest du hier Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe .

Hier gibts aber jetzt eine Kurzform:

Für den Antrag ist es gut die folgenden Dinge im Vorhinein zu berücksichtigen:

  • Gib als Datum für die Unternehmensgründung den Tag der Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit an.
  • Kläre, ob du vorher eine weitere Erlaubnis brauchst, wie z.B. einen Meisterschein.
  • Wähle einen Firmennamen - er muss sich von anderen Unternehmen unterscheiden.
  • Erkundige dich, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst?
  • Stelle fest, welche Unterlagen du zur Anmeldung brauchst.

In Berlin funktioniert eine Anmeldung mittlerweile sogar über eine online Antragsstelle .

Ansonsten kannst du bei der Gründerküche auch eine PDF-Version der Anmeldung runterladen, um sie schon zu Hause auszufüllen.

Für die Anmeldung solltest du ungefähr zwischen 10 und 50 Euro einplanen, je nach Wohnort. Mit der Gewerbe-Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein und deine Meldung wird an verschiedene Behörden wie das Finanzamt, die IHK, die Krankenkasse, Arbeitsagentur etc. weitergeleitet.

Das Finanzamt und die IHK werden sich dann automatisch bei dir melden nachdem du das Gewerbe angemeldet hast.

Mit der Aufnahme deines Gewerbes wirst du nämlich automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) - du gehörst jetzt zum heiligen Kreis deutscher Unternehmer - Congrats!

Keine Sorge, bei Kleinunternehmen ist die Mitgliedschaft bis zu einer Gewinngrenze von 5.200 Euro jährlich umsonst und du kriegst regelmäßig ein informatives Blättchen zu Trends in der deutschen Wirtschaft. Und als Existenzgründer wirst du in den ersten zwei Jahren eh erstmal umsonst willkommen geheißen, es sei denn dein Jahresgewinn übersteigt die 25.000 Euro-Grenze.

Generell kannst du die IHK je nach Gusto auch als Netzwerk oder Support Group nutzen. Als Neugründer kannst du z.B. Seminare belegen oder dich zu relevanten Themen informieren.

Eintragung ins Handelsregister

Diese zusätzliche Regelung gilt für alle Handelsunternehmen und muss notariell begleitet werden. Das gilt zum Beispiel, willst du eine UG oder GmbH gründen. Das Register ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, was Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens gibt. Außerdem wird dadurch auch dein Firmenname geschützt. Der Eintrag für ein Einzelunternehmen kostet dich zwischen 200 und 300 Euro, bei einer GmbH kann es auch zu 500 bis 700 Euro kommen. Dein Unternehmen erhält nach Anmeldung eine Handelsregisternummer, die du auch in deinem Impressum angeben musst. Mit der Eintragung ins Handelsregister wird dein Unternehmer automatisch als Gewerbe angemeldet und eine zusätzliche Gewerbeanmeldung entfällt daher.

Nach der Anmeldung ist vor der Anmeldung

Nach der Anmeldung deiner Selbstständigkeit ist das nächste was ansteht, dass du dich mit dem Thema Sicherheitsnetz und Vorsorge auseinandersetzt. Denn selbst wenn wir alle hoffen, dass niemals schlechtere Zeiten eintreten, lasst uns realistisch bleiben und uns darauf wenigstens minimal vorbereiten. Klar, man kann vielleicht mal ein paar Groschen bei Oma aus dem Tontopf-Versteck schütteln, Geld von Freunden leihen oder die Bank anflehen. Aber wer macht das schon gern und wenn’s hart auf hart kommt, könnte auch das persönliche Sicherheitsnetz an seine Grenzen stoßen.

Und dann ist es wichtig sich zu vergewissern...

Krankenversicherung - Gesetzlich/Privat - was ist das Sinnvollste für dich?

Seit 2009 ist jeder in Deutschland Ansässige dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Als Selbstständiger kannst du in Deutschland zwischen gesetzlicher und privater Kasse wählen.

Dann kommen nämlich folgende Optionen für dich infrage:

Freiwillig gesetzlich

Du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern wenn du vorher auch schon bei der Gesetzlichen warst. Dazu musst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner Tätigkeit einen Antrag bei der Gesetzlichen Krankenkasse stellen und deine voraussichtlichen Umsätze und Erträge angeben.

  • Deine Beiträge werden auf der Basis deiner gesamten Einkünfte bemessen. Hier geht es um Arbeitsentgelt sowie weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung.
  • Außerdem kannst du zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz wählen; je nachdem, ob du Anspruch auf Krankengeld willst.
  • Angebot und Preise der Gesetzlichen unterschieden sich nur geringfügig. Es kommt bei der Wahl einer GVK vor allem darauf an, welche individuellen Leistungen für dich wichtig sind. Wenn du z.B. Kinder mitversichern möchtest, solltest du gucken, was die GKV-Leistungen für Kinder und Jugendliche sind. Für einen guten GKV-Vergleich, siehe Finanztip .

Privat

Du kannst dich privat krankenversichern , denn gerade als Neugründer findest du bei der privaten Krankenversicherung einige gute und günstige Angebote. Was du allgemein berücksichtigen solltest: Beiträge sind leistungabhängig und steigen mit der Zeit an. Außerdem kannst du nicht einfach wieder in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln, nachdem du in die Private eingestiegen bist.

  • Da du bei den privaten Kassen deinen Vertrag individuell gestalten kannst, ist es wichtig, dir zuerst darüber klar zu werden, mit welchen Leistungen du abgesichert sein willst.
  • Nächste Frage: willst du eine Eigenbeteiligung vereinbaren, die den Mitgliedbeitrag zwar erheblich senken kann, aber mehr Risiko für dich bedeutet?
  • Ist dein Erwartungshorizont klar, solltest du bei Auswahl der Tarife und des Unternehmens viel Zeit und gute Beratung einplanen. Guck dir Internetportale und -vergleiche an, um zu vermeiden, einem Versicherungsvertreter auf den Leim zu gehen.
  • Bei den meisten Vergleichen werden generelle Tarife für Grundschutz auf Basis von Geschlecht, Geburtsjahr und Berufsgruppe errechnet. Anschließend kannst du allerdings einen detaillierteren Vergleich anfordern.

Wir haben dazu noch einen sehr ausführlichen Blog Post: Krankenversicherungen für Selbstständige .

Künstlersozialversicherung

Oder du bist als Freiberufler bei der Künstlersozialversicherung und Künstler, Designer oder Publizist. Dazu musst du Beiträge für die Kranken, Renten- und Pflegeversicherung an die KSK zahlen, die diese dann an die Krankenkasse weiterleitet, bzw. an den Gesundheitsfonds. Darüber hinaus übernimmt die KSK 50% deiner gesamten Sozialabgaben.

Aber hier hört die Sache mit den Versicherungen für Selbstständige leider noch nicht auf...

Viele Unternehmer haften auch mit ihrem Privatvermögen in ihrer beruflichen Tätigkeit. Um kein zu großes Risiko einzugehen, gibt es spezielle Versicherungen für unterschiedliche Arten von Schäden die durch deine Tätigkeit entstehen können.

Welche Schäden du versicherst, hängt natürlich von deiner Tätigkeit ab und davon wie Risikoreich du unterwegs sein willst.

Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.

Die Unfallversicherung ist ein Zusatz zur Krankenversicherung und kümmert sich z.B. darum, dass du nach Unfällen oder bei Folgen von Berufskrankheiten abgesichert bist, was besonders für Freiberufler wichtig sein kann.

Du kannst dich auch hier für die private oder die gesetzliche Unfallversicherung entscheiden. Die private hat den Vorteil, dass du auch für Unfälle die außerberuflich stattfinden versichert bist. Allerdings ist es schwierig sich in dem Wust an Tarifen zurechtzufinden.

Mit der Rechtsschutzversicherung bist du bei Kosten, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf dich zukommen abgesichert. Wann sie sich lohnt hängt wesentlich davon ab, wie deine eigene Risikoeinschätzung aussieht und welche Unternehmensform du gewählt hast.

Zuletzt, lohnt es sich sowohl für Gewerbetreibende als auch Freiberufler noch einen Blick auf die Betriebshaftpflichtversicherung und für Gewerbetreibende auf die Geschäftsinhaltsversicherung zu werfen.

Grundsteinlegung vollendet!

Hast du es bis hierhin geschafft, hast du schon einen grooooßen Teil deiner bürokratischen Pflichten erledigt.

Was das außerdem heißt?

Du hast jetzt einen Rahmen für deine Tätigkeit geschaffen, in dem du dich - ist er erstmal geschaffen - austoben kannst! Natürlich gibt es, wie überall (!), auch bei der Gründung Ausnahmen und weitere Tipps, die man beachten kann - die Liste geht ins Unermessliche.

Aber mit unserer Anleitung hast du schon mal die Grundsteine gelegt. Danach kannst dich immer noch auf weitere Details konzentrieren.

Was fällt dir noch ein zum Thema ‘Selbstständig machen’? Über welche besonderen Hürden bist du gestolpert und welche Fragen liegen dir noch auf dem Herzen? Wir freuen uns über jeden Kommentar, der uns dabei weiterhilft, das Thema Selbstständigkeit einfacher und transparenter zu machen.