Soforthilfe in Berlin
Update: Bis zum 1. April 2020 konntest du 5.000 € Soforthilfe vom Land Berlin bekommen. Alle bis dahin eingegangenen Anträge wurden bearbeitet und ausgezahlt. Seit Montag, 6. April 2020, kannst du den einheitlichen Bundes-Zuschuss beantragen.
Die FAQ findest du hier: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Schadens“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb durch.
- Dein Hauptsitz ist in Berlin.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du bist durch die Corona-Krise in eine „existenzbedrohende Wirtschaftslage“ geraten. Dies ist der Fall, „wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen“, um den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu decken.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für Betriebskosten und erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. Gewerbliche Mieten, Leasingaufwendungen und Personalkosten für Beschäftigte.
NICHT erlaubt ist die Verwendung für Geschäftsführer-Gehälter, die Kompensation von Umsatzausfällen, Krankenkassenbeiträge etc.
Wo stelle ich den Antrag?
Online Antrag bei der IBB Berlin, https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html
Aufgrund des großen Ansturms auf die Website arbeitet die IBB mit einem Warteschlangensystem. So funktioniert’s: Du stellst dich in die virtuelle Warteschlange, trägst deine E-Mail-Adresse ein und behält so deinen Platz. Checke regelmäßig deine E-Mails, denn du wirst per Mail informiert, wenn du an der Reihe bist. Achtung! Wenn du dran bist, hast nur 35 Minuten Zeit, um den Antrag zu beginnen. Nachts pausiert die Warteschlange.
Die Beantragung ist rein digital, du musst also nichts herunterladen oder ausdrucken.
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deinen Personalausweis oder Pass
- Deine Steuer-ID (die findest du zum Beispiel auf deiner Einkommenssteuererklärung)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Wenn vorhanden: Umsatzsteuer-ID, Handelsregisternummer
Erfahrungen aus der Community
Weil die Anzahl der Wartenden in der Warteschlange schonmal im sechsstelligen Bereich, kann es ein paar Tage dauern, bis du an der Reihe bist. Uns wurde aber bereits von zahlreichen erfolgreich gestellten Anträgen berichtet. Das Geld war schon nach 1 – 3 Tagen auf dem Konto.
Soforthilfe in Brandenburg
Die FAQ, das Formular sowie einen ausgefüllten Beispielantrag findest du hier: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/fragen-und-antworten-zum-soforthilfeprogramm/#meldung-11
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten: gestaffelt bis zu 60.000 €.
- Für Freiberufler sowie Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte: bis zu 9.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Schadens“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Deine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte ist in Brandenburg.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du bist durch die Corona-Krise in eine „existenzgefährdende Wirtschaftslage“ geraten und kannst einen „glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass“ erklären.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Beantragung ist nur per E-Mail möglich: soforthilfe-corona@ilb.de. Die Unterlagen sollten vollständig und gesammelt in einer E-Mail verschickt werden, max. 15 MB, keine ZIP-Dateien.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen
Die FAQ und die für weitere Fragen zuständigen Industrie- und Handelskammern findest du hier:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige.
- Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 €
Weitere Voraussetzungen
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du hast deinen Arbeits- bzw. Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.
- Du warst schon vor dem 31.12.2019 am Markt und bis dahin nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Deine wirtschaftliche Tätigkeit ist durch die Corona-Krise „wesentlich beeinträchtigt“, das heißt konkret, dass entweder
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Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Online: soforthilfe-corona.nrw.de
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deinen Personalausweis oder Pass
- Deine Steuer-ID (die findest du zum Beispiel auf deiner Einkommenssteuererklärung)
- Deine geschäftliche Steuernummer (ebenfalls auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Wenn vorhanden: Registernummer und zuständiges Amtsgericht
Erfahrungen aus der Community
Schon mehrere Selbständige aus der Community haben positiv überrascht berichtet, dass das Geld schnell und unkompliziert auf ihren Konten gelandet ist.
Soforthilfe in Bayern
Die FAQ und die zuständigen Behörden findest du hier: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 250 Erwerbstätigen.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Bis zu 250 Beschäftigte: max. 50.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Deine Arbeits- bzw. Betriebsstätte ist in Bayern.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das ist konkret der Fall, wenn „infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.“
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Ausschließlich online: https://www.soforthilfe-corona.bayern/
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deinen Personalausweis oder Pass
- Deine Steuer-ID oder deine geschäftliche Steuernummer (beides auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Wenn vorhanden: Registernummer und zuständiges Amtsgericht
Soforthilfe in Baden-Württemberg
Die FAQ und die für Fragen zuständigen Industrie- und Handelskammern findest du hier:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für gewerbliche und Sozialunternehmen (vorausgesetzt, sie sind wirtschaftlich tätig), für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz befindet sich in Baden-Württemberg.
- Für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter 5 Beschäftigten gilt: Sie müssen mit ihrer selbständigen Tätigkeit „das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten“. Das heißt: Wenn du deine Selbständigkeit nur nebenberuflich ausführst und diese nur einen kleinen Teil zu deinem Einkommen beisteuert, bist du nicht antragsberechtigt.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das ist konkret der Fall, wenn „die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Fülle zunächst das Formular aus, das du hier findest:
https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf
Es wird darum gebeten, das Formular am Computer auszufüllen statt handschriftlich.
Drucke das vollständig ausgefüllte Formular aus, unterschreibe es und scanne es ein bzw. fotografiere es.
Den eingescannten Antrag lädst du dann online hoch: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID oder deine geschäftliche Steuernummer (beides auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Wenn vorhanden: Registernummer, Mitgliedsnummer bei Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
Soforthilfe in Niedersachsen
Zum 01.04.2020 hat Niedersachsen vom eigenen Landes- auf das einheitliche Bundesprogramm umgestellt.
Die FAQ findest du hier:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona-mit-finanzieller-Unterstützung-des-Bundes/index.jsp
und hier: https://www.soforthilfe.nbank.de.
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 30 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Bis zu 49 Beschäftigte: max. 25.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen. Hierfür findest du im Antrag eine Tabelle, in die du die „Summe fortlaufender betrieblicher Sach- und Finanzaufwand in €“ sowie die „Summe geschätzter Betriebseinnahmen in €“ einträgst. Aus der Differenz ergibt sich ein Fehlbetrag – und der ist dein Förderbedarf.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz befindet sich in Niedersachsen.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du warst schon vor dem 31.12.2019 am Markt und bis dahin nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das sind laut Definition wirtschaftliche Schwierigkeiten, „die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten. NICHT gefördert werden deine Lebenshaltungskosten.
Wo stelle ich den Antrag?
Fülle zunächst das Formular aus, das du hier findest: https://www.soforthilfe.nbank.de
Es muss elektronisch, also am Computer ausgefüllt werden.
Drucke das vollständig ausgefüllte Formular aus, unterschreibe es und scanne es ein bzw. Fotografiere es.
Den eingescannten Antrag sendest du dann zusammen mit einem unterschriebene Scan deines Personalausweises an diese E-Mail-Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID oder deine Umsatzsteuer-ID (beides auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer
- Eine eingescannte und von dir unterschriebene Kopie deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Ggf. Das Zusatzformular zur Kleinbeihilfenerklärung
Soforthilfe in Hessen
Die FAQ findest du hier: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 10.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz befindet sich in Hessen.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du warst schon vor dem 31.12.2019 am Markt und bis dahin nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das bedeutet, „dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten. NICHT gefördert werden der Personalaufwand und deine Lebenshaltungskosten.
Wo stelle ich den Antrag?
Öffne das Info-Dokument, das du hier findest:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/200403_Checkliste%20zu%20Soforthilfen_RPK.pdf
Ganz unten ist ein Link, der dich zum Antrag führt. Fülle zunächst den Antrag online aus. Du bekommst ihn anschließend per E-Mail zugeschickt.
Wichtig: Der Antrag ist noch nicht eingereicht!
Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn. Scanne oder fotografiere ihn anschließend. Dann lädst du ihn hoch (den Link findest du in der E-Mail). Der Upload ist möglich von Montag bis Samstag zwischen 6 und 24 Uhr.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID oder deine Umsatzsteuer-ID (beides auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Einen Scan deiner Steuerunterlagen (je nach Situation: Einkommenssteuerbescheid / Feststellungsbescheid / Umsatzsteuerbescheid / Lohnsteueranmeldung)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer
- Deinen Personalausweis oder Reisepass
Soforthilfe in Schleswig-Holstein
Die FAQ findest du hier:
https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
und hier:
https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/corona-soforthilfe-zuschuss/faq_corona-soforthilfe.pdf
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz befindet sich in Schleswig-Holstein.
- Du führst deine Tätigkeit im Hauptberuf aus.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um laufende Betriebsausgaben zu stemmen.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für laufende Betriebsausgaben, z. B. gewerbliche Mieten, Kredite für Betriebsräume, Personalkosten und Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Lade dieses Antragsformular herunter:
https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/arbeitsmarkt_strukturfoerderung/corona-soforthilfe-zuschuss/antrag_soforthilfe.pdf
Fülle es am Computer aus, drucke es aus und unterschreibe das Formular.
Scanne es anschließend ein und lade es hier hoch: www.ib-sh.de/antragsupload
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung (wenn nicht vorhanden: Kopie deines Personalausweises)
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
Soforthilfe in Sachsen-Anhalt
Stand 06.04.2020: In Kürze soll der Antrag komplett elektronisch möglich sein. Die IB Sachsen-Anhalt arbeitet mit Hochdruck daran.
Die FAQ sowie einen Musterantrag findest du hier https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Und hier https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/Corona-Soforthilfe_FAQ.pdf
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: max. 25.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Auch wichtig: Du musst innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung eine Erklärung einreichen, aus der die Verwendung des Geldes hervorgeht.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz befindet sich in Sachsen-Anhalt.
- Du führst deine Tätigkeit im Hauptberuf aus.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einem „Liquiditätsengpass“ zu kämpfen. Das bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um laufende Betriebsausgaben zu stemmen.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für laufende Betriebsausgaben, z. B. gewerbliche Miete/Pacht, Leasingausgaben, Energie- und Instandhaltungskosten, betrieblich bedingte Versicherungsprämien, häusliche Arbeitszimmer.
NICHT erlaubt ist die Verwendung für Lohnkosten, Personalausgaben und Kosten für die Lebenserhaltung.
Wo stelle ich den Antrag?
Lade den Antrag hier herunter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/Corona-Soforthilfe_Antrag_AN-0-123.pdf
Dann heißt es: Ausfüllen, drucken und unterschreiben. Anschließend scannst du das Formular ein (PDF-Format, mittlere Größe) und schickst es per E-Mail an soforthilfe-corona@ib-lsa.de
Der Betreff der E-Mail sollte so aussehen: Vorname_Nachname_Unternehmensbezeichnung
Alternativ ist das Einsenden auch per Post möglich, dann aber mit deutlich längerer Bearbeitungszeit.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden) oder Handelsregisternummer oder Umsatzsteuernummer
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
Soforthilfe in Sachsen
Die FAQ findest du hier:
https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp?cookieMSG=allowed
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen. Den Grund für diesen Engpass kreuzt du im Antrag an.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Hauptsitz oder eine Betriebsstätte befindet sich in Sachsen.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einer „existenzgefährdenden Wirtschaftslage“ zu kämpfen. Dies ist der Fall, wenn „die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingraten) zu zahlen.“
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pacht und Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Elektronisch. Hierfür musst du zunächst ein Benutzerkonto beim SAB Förderportal erstellen.
Fülle dann den Antrag elektronisch aus. Ausdrucken und Unterschreiben ist nicht notwendig.
Alternativ auch per Post möglich.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuernummer
- Deine geschäftliche Bankverbindung
Soforthilfe in Thüringen
Stand 07.04.2020: Zum 1. April wurde in Thüringen vom Landes- auf das Bundesprogramm umgestellt. Bereits ausgezahltes Geld kannst du natürlich behalten. Das alte Antragsformular ist nicht mehr gültig. Stelle den Antrag stattdessen elektronisch.
Die FAQ findest du hier: www.aufbaubank.de/corona-faq
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Deine Betriebsstätte befindet sich in Thüringen.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du hast deine Tätigkeit vor dem 15.02.2020 aufgenommen.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einer „existenzgefährdenden Wirtschaftslage“ zu kämpfen. Dies ist der Fall, „wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen,) zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pacht und Leasingraten.
Wo stelle ich den Antrag?
Elektronisch hier: https://soforthilfe.aufbaubank.de
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deinen offiziellen Branchencode (kannst du hier ermitteln:
www.destatis.de/static/DE/dokumente/klassifikation-wz-2008-3100100089004.pdf
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Höhe deines Umsatzes in 2019
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer
Soforthilfe in Rheinland-Pfalz
Die FAQ und das Antragsdokument findest du hier: https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Unternehmenssitz befindet sich in Rheinland-Pfalz.
- Du führst deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
- Du hast deine Waren oder Dienstleistungen schon vor dem 11.03.2020 angeboten.
- Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Du hast durch die Corona-Krise mit einer „existenzbedrohenden Wirtschaftslage“ zu kämpfen, weil „die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. gewerbliche Mieten, Pacht und Leasingraten. NICHT gefördert werden Personalaufwendungen und Ausgaben für den Lebensunterhalt.
Wo stelle ich den Antrag?
Lade den Antrag hier herunter: https://isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html#tab6224-1
Dann heißt es: Ausfüllen, Drucken, Unterschreiben und Einscannen (PDF-Format).
Schicke das unterschriebene Formular per E-Mail an: CSH@ISB.RLP.DE
Alternativ ist das Einsenden auch per Post möglich, dann aber mit deutlich längerer Bearbeitungszeit.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID, Betriebsnummer
- Eine Kopie deines Personalausweises
- Nachweis über dein Unternehmen (Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Kopie des letzten Steuerbescheides oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes oder Nachweis der Umsatzsteuernummer)
Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Die FAQ und das Antragsdokument findest du hier: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 24 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Bis zu 49 Beschäftigte: max. 40.000 €
- Bis zu 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
Dein Unternehmenssitz oder deine Betriebsstätte befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn du Soloselbständiger bist, führst du deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Du hast durch die Corona-Krise mit einer „existenzbedrohenden Wirtschaftslage“ zu kämpfen. Das heißt, dass „in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, z. B. Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume, Ausgaben für Telekommunikation und Versicherungen, Leasingraten, Zinszahlungen sowie regelmäßige Tilgungen für bestehende betriebliche (Bank-) Kredite (keine Sondertilgungen). NICHT gefördert werden Kosten für den Lebensunterhalt.
Wo stelle ich den Antrag?
Lade das Antragsformular hier herunter: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Dann heißt es: ausfüllen, drucken und unterschreiben. Dann schickst du den Antrag per Post an die im Briefkopf angegebene Adresse.
Bitte beachte: Du musst den Antrag per Post stellen! Eine Zusendung per E-Mail ist momentan nicht ausreichend.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden)
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer, Steuernummer
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
Soforthilfe in Bremen
Stand 07.04.2020: Bremen bietet momentan zwei verschiedene Programme an: Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern das Bundesprogramm und für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern das eigene Landesprogramm.
Die FAQ findest du hier: https://www.bab-bremen.de/de/page/corona-hilfe
Für wen und wie hoch ist die Soforthilfe?
- Für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Bis zu 49 Beschäftigte und max. 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz: max. 20.000 €
Bitte beachte: Du musst die genaue Höhe deines „Liquiditätsengpasses“ und somit die Höhe deiner Soforthilfe selbst berechnen.
Weitere Voraussetzungen
Dein Unternehmenssitz oder deine Betriebsstätte befindet sich im Land Bremen.
Wenn du Soloselbständiger bist, führst du deine Tätigkeit im Haupterwerb aus.
Du warst bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Du hast durch die Corona-Krise mit einer „existenzbedrohenden Wirtschaftslage“ zu kämpfen, weil „die laufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem laufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den nächsten 3 Monaten zu zahlen“.
Wofür darf ich das Geld ausgeben?
Für laufende Betriebskosten, z. B. Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit, Zinsen, Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, sofern hierfür nicht bereits Stundungen gewährt wurden, Kfz-Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht, wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist. NICHT gefördert werden Personalkosten, entgangene Umsätze oder private Lebenshaltungskosten.
Wo stelle ich den Antrag?
Lade dir das entsprechende Formular hier herunter: https://bab.contingent.de/foyer/index.html
Fülle es im Adobe Acrobat Reader DC aus und lade es gemeinsam mit einem Scan deines Personalausweises auf der gleichen Webseite hoch.
Frist: 31.05.2020
Welche Dokumente brauche ich?
- Name, Adresse und Rechtsform der Firma
- Deine Steuer-ID (auf der Einkommenssteuererklärung zu finden) oder Ertragssteuernummer
- Deine geschäftliche Bankverbindung
- Wenn vorhanden: Handelsregisternummer, Steuernummer
- Eine kurze Erläuterung über den Grund für deine existenzgefährdende Wirtschaftslage
- Deinen Umsatz und deine Bilanzsumme aus 2019
- Einen Scan deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
Fragen aus der Community
Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Nein. Es handelt sich um eine Hilfe, nicht um einen Kredit.
Kann ich mir eigenes Gehalt auszahlen?
In den meisten Bundesländern ist das nicht erlaubt. Schau genau in die Formulierung im jeweiligen Antrag.
Ich bin nebenberuflich selbständig. Kann ich den Zuschuss bekommen?
In der Regel schließen die Bundesländer das aus, wenn du nicht den Großteil deines Lebensunterhalts mit dieser Arbeit finanzierst. Wirf einen Blick auf die genaue Formulierung.
Ich soll versichern, dass ich vor der Corona-Krise kein „Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ war. Was bedeutet das?
Die Soforthilfe soll nur den Unternehmen helfen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und vorher voll handlungsfähig waren. „Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ sind zum Beispiel Unternehmen mit laufenden Insolvenzverfahren. Wenn du dir über deine individuelle Situation unsicher bist, halte Rücksprache mit einem Anwalt.
Wie kann ich meinen Antrag im Nachhinein korrigieren?
In der Regel per E-Mail, unter Angabe deiner Antragsnummer im Betreff.
Ich soll meinen Liquiditätsengpass selbst berechnen. Wie gehe ich vor?
In den meisten Soforthilfe-Anträgen musst du die Höhe der Soforthilfe, also deinen Liquiditätsengpass, selbst ausrechnen. Hierfür gibt der Bund eine vereinfachte Rechnung vor: „Geschätzte Umsätze der nächsten drei Monate abzüglich des Sachaufwands und Finanzierungskosten für die nächsten drei Monate (ohne Personalaufwand).“
Heißt im Klartext: Wie viel Geld bekommst du in den nächsten 3 Monaten rein? Und auf der anderen Seite: Wie viele laufende Betriebsausgaben wirst du haben (Miete, Pacht etc.)? Personalkosten und dein eigenes Gehalt darfst du leider meist nicht mitrechnen.
Die Zahlen kannst du natürlich nur schätzen – solltest du dein Geschäft in dem Zeitraum doch wieder aufnehmen können, bist du verpflichtet, den überschüssigen Betrag der Soforthilfe zurück zu überweisen.
Wie berechne ich die Anzahl meiner Beschäftigten?
Hier gilt es aufzupassen! Gefragt ist nämlich nicht die Gesamtzahl deiner Beschäftigen, sondern die Vollzeitäquivalente. Heißt: Du rechnest deine Mitarbeiter, auch die, die z. B. Nur eine halbe Stelle haben, zu Vollzeitäquivalenten zusammen. Hierzu geben die Bundesländer Berechnungstabellen vor – damit gehts ganz einfach.
Für NRW sieht das z. B. so aus.
Stichtag 31.12.2019
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3