Steuerliche Soforthilfen für mehr Liquidität
Steuerlich gibt es ein paar Sofortmaßnahmen, die ich dir im Folgenden vorstellen möchte. Allerdings möchte ich auch anmerken, dass dies Standardlösungen sind und du mit einem Steuerberater sprechen solltest, wenn du vor einer ganz individuellen Herausforderung stehst.
Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
Wenn du ein gewisses Einkommen hast, musst du regelmäßige Vorauszahlungen leisten für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
Für die Umsatzsteuer musst du eine quartalsweise oder monatliche Voranmeldung abgeben (sobald du über 1.000 EUR Umsatzsteuer pro Jahr zahlst). Wenn deine Umsätze gerade sehr niedrig sind, werden die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ohnehin sehr niedrig sein oder du bekommst gegebenenfalls sogar Geld erstattet. Für die Umsatzsteuer musst du also nichts anders machen als du es ohnehin tust.
Bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer sieht es ein wenig anders aus: Dort basieren die Vorauszahlungen auf dem letzten Steuerbescheid. Das Finanzamt geht also von einem “ganz normalen Jahr” aus und vermutet, dass du genau so viel verdienst, wie in den vergangenen Jahren. Durch die Corona-Krise können die Einnahmen aber erheblich niedriger liegen.
Es ist möglich, dass du bei dem Finanzamt einen Antrag stellst und die Herabsetzung der Einkommensteuer und Gewerbesteuer auf die tatsächlich zu erwartenden Gewinne beantragst. Das gilt übrigens auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Vorteil: Wenn du schon zu viel vorausgezahlt hast, wird das zu viel gezahlte Geld verrechnet und deine Vorauszahlungen entsprechend reduziert. Unter Umständen bekommst du sogar Geld zurück erstattet.
Wie du es beantragen kannst
Die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen beantragst du mit einem einfachen Brief, in dem du begründest, warum du gerade weniger verdienst und dem Finanzamt mitteilst, wie viel du gerade vorauszahlen müsstest.
Tipp: Kontist hat ein kostenloses Tool entwickelt, dass dir einen solchen Antrag generiert und auf Wunsch auch an das Finanzamt sendet.
Hier findest du alle Informationen: Jetzt Steuerentlastung beantragen
Zinslose Stundung beantragen
Es gibt ja leider nicht nur die Vorauszahlungen für das laufende Jahr, sondern auch Steuernachzahlungen für die vergangenen Jahre. Solltest du noch eine Steuerzahlung vor dir haben, kannst du diese nun zinslos stunden. Dabei ist egal, ob du den Steuerbescheid schon bekommen hast oder ihn noch bekommst.
Das bedeutet, dass du die Steuern einfach später zahlen kannst. Du kannst eine Stundung bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Du bekommst also fast so etwas wie einen Kredit beim Finanzamt bis Jahresende. Ohne Zinsen zahlen zu müssen.
Wichtig: Du musst für jede Steuerzahlung einen separaten Antrag stellen. Du kannst das in einem Brief machen, dann sollten aber alle Steuerarten und Jahre aufgezählt werden, für die du einen Antrag stellen möchtest.
Wie du es beantragen kannst
Die zinslose Stundung beantragst du ebenfalls mit einem einfachen Brief, in dem du begründest, warum du gerade nicht in der Lage bist, die Steuern zu zahlen. Dabei musst du die Schäden der Corona-Krise nicht im Einzelnen nachweisen.
Tipp: Das kostenlose Tool von Kontist kann dir auch den Antrag auf zinslose Stundung erstellen und auf Wunsch an das Finanzamt senden.
Hier findest du alle Informationen: Jetzt zinslose Steuerstundung beantragen