Frist für die Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuererklärung muss (wie auch die Einkommensteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung) bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Selbständige und Freiberufler, die von einem Steuerberater vertreten werden, können sich bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit lassen.
Achtung: Grundsätzlich kannst du dich als Selbständiger für ein abweichendes Wirtschaftsjahr entscheiden und deinen Jahresabschluss beispielsweise für den Zeitraum Juli bis Juni erstellen. Das macht bei Selbständigen, die im Winter ihre Hochsaison haben, durchaus Sinn.
Das gilt jedoch nicht für die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuererklärung muss immer für ein Kalenderjahr erstellt werden, unabhängig davon ob du ein abweichendes Wirtschaftsjahr nutzt oder nicht.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Seit einigen Jahren (genauer: seit 2011) muss die Umsatzsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.
Ausnahmen gibt es nur in (sehr) seltenen Härtefällen, wenn die elektronische Abgabe eine unzumutbare Belastung des Steuerpflichtigen wäre. Wenn du diesen Text hier liest, kannst du davon ausgehen, dass du nicht zu diesen Härtefällen gehörst, da du erst Chancen auf eine Befreiung der elektronischen Abgabe hast, wenn du beispielsweise keinen Computer mit Internetzugang besitzt.
Für die Übermittlung benötigst du ein elektronisches Zertifikat, mit dem du dich authentifizieren kannst. Dieses Zertifikat kannst du kostenlos unter elsteronline.de beantragen.
Programme für die Umsatzsteuererklärung
Für die private Einkommensteuererklärung gibt es eine Fülle an Programmen, mit denen du günstig deine Steuererklärung erstellen und versenden kannst.
Auch für die laufende Buchhaltung gibt es diverse Tools, die dir das Leben erleichtern. Viele dieser Tools, wie zum Beispiel Debitoor , helfen dir auch die Umsatzsteuervoranmeldungen zu versenden.
Bei den gewerblichen Steuererklärungen besteht aber eine große Lücke und es gibt nur wenige Programme, mit denen du deine Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung mit wenig Aufwand erstellen kannst. Als Freiberufler kannst du immerhin noch Programme wie die SteuerSparErklärung nutzen, um deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen oder deine Umsatzsteuererklärung zu versenden.
Wenn du allerdings eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellen musst, solltest du dir am besten einen Steuerberater suchen. Es gibt einfach zu viele rechtliche Fallstricke und die Kosten für eine professionelle Softwarelösung sind sehr hoch.