Wichtige Termine für Selbstständige
Zuletzt aktualisiert am 28. Apr. 2022
Marie Wronker
Chief Editor
22. März 2019
Wenn man selbstständig ist, muss man multi-tasking-fähig sein in allen Lagen und zu jeder Zeit.
Das man da schnell mal durcheinander kommt, ist nur natürlich und sollte eigentlich für jeden verständlich sein.
Leider machen Finanzämter und co. hier keinen Unterschied und setzen klare Fristen.
Mach dein Ding, nicht deine Steuern
Damit du dir darüber nicht auch noch den Kopf zerbrechen musst, haben wir eine Liste mit acht Terminen für dich erstellt, die du als Selbstständige nicht verpassen solltest.
Keine Zeit, keine Zeit! Termine, die du nicht verpennen darfst...
1. Anmeldung deiner unternehmerischen Tätigkeit: Nicht länger als einen Monat nach Beginn der Tätigkeit.
2. Frist für deine Gewerbeanmeldung: check die Internetseite deines zuständigen Gewerbeamtes
3. Abgabe der Einkommensteuer: 31. Juli (durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz hast du für deine Steuererklärung 2021 noch bis zum 30. September 2022 Zeit)
- Schon Ende April erstellen: Gewinn-Bilanzierung , Kosten-Überschuss-Rechnung .
- Falls es nicht fristgerecht hinhaut, kannst du das Finanzamt schriftlich um eine Verlängerung bitten, am besten vor Ende der Abgabefrist. Füge eine kurze Erklärung bei.
- Ausnahme: wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein deine Steuererklärung macht, verlängert sich die Frist normalerweise bis zum 28. Februar des Folgejahres seit 2019. Durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz verschiebt sich die Frist für die Steuererklärung 2021 aber noch bis zum 30. Juni 2023.
4. Frist für die Umsatz-/Mehrwertsteuer: du musst bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung übermitteln, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst berechnet wird.
- Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.
- Übersteigt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr €7.500, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
- Liegt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr unter €1.000, kann das Finanzamt dich von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
- Nimmst du deine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gerade auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
5. Fristen für die Voranmeldung der Umsatzsteuer:
Quelle: Quelle
6. Fristen für die Voranmeldung der Lohnsteuer:
Quelle: Quelle
7. Fristen für die Vorauszahlung von Einkommensteuer, Solidaritätzuschlag, Kirchensteuer und Körperschaftsteuer:
Quelle: Quelle
8. Fristen für die Vorauszahlung der Gewerbesteuer:
Quelle: Quelle
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