Willst du mehr über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wissen?
Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung und erklären dir, wie die Kontist Buchhaltung sich nicht nur deine Einnahmenüberschussrechnung kümmern, sondern alle buchhalterischen Aufgaben rund um deine Selbständigkeit übernehmen kann.
Was ist die EÜR?
Ein EÜR ist ein Formular, das Freiberufler und bestimmte Gewerbetreibende mit ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Kurzum, es teilt dem Finanzamt ihren Gewinn oder Verlust mit, indem es die Betriebseinnahmen und -ausgaben dokumentiert.
Wer muss ein EÜR abgeben?
Die EÜR wird von Unternehmern eingereicht, die in Deutschland von doppelter Buchführung befreit sind, dazu gehören Freiberufler sowie Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 € und einem Jahresgewinn von weniger als 60.000 € im Jahr.
Wie erstellt man eine EÜR?
Um eine EÜR korrekt einreichen zu können, müssen alle Belege deiner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufbewahrt werden. Die EÜR wird bei der Abgabe deiner Einkommensteuererklärung durch Ausfüllen der “Anlage EÜR” eingereicht. Dabei handelt es sich um das offizielle Formular, mit dem alle Betriebseinnahmen und -ausgaben dokumentiert und über das ELSTER-Portal elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können.
Deine EÜR selbst zu machen, kann langweilig, zeitaufwendig und stressig sein. Hier kommt die Kontist Buchhaltung ins Spiel – sie kümmert sich nicht nur um die Erstellung deiner EÜR, sondern verwaltet auch alle anderen Buchhaltungsaufgaben im Zusammenhang mit deiner Selbständigkeit, wie z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung und die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
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