Die Umsatzsteuer
Du kennst die Umsatzsteuer sicherlich als Mehrwertsteuer. Diese Steuer wird grundsätzlich auf all deine Umsätze erhoben. Derzeit gibt es zwei Umsatzsteuersätze. Der allgemeine Steuersatz beläuft sich auf 19 %, doch es gibt auch einen ermäßigten Satz, der 7 % beträgt. Der ermäßigte Steuersatz wird beispielsweise auf Bücher oder Lebensmittel des täglichen Lebens erhoben.
Die Kleinunternehmerregelung
Es gibt einen Weg, die Umsatzsteuer zu umgehen, bzw. dich von ihr freistellen zu lassen. Setzt du gemäß deiner Prognosen im Jahr nicht mehr als 22.000 Euro um, so giltst du in den Augen des Finanzamts als Kleinunternehmer:in, der:die keine Umsatzsteuer erbringen muss. Der Betrag gilt für das ganze Jahr, muss also entsprechend des momentanen Zeitpunktes hochgerechnet werden. Solltest du diesen Betrag im Laufe des Jahres überschreiben, dann keine Sorge. Erst im nächsten Jahr hast du dann keinen Anspruch mehr auf die Steuervergünstigung.
Was du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst
Als Selbstständige:r kannst du mehr von der Steuer absetzen, als du vielleicht denken magst. Zunächst ist immer wichtig, dass du eine Anschaffung nur steuerlich geltend machen kannst, wenn du dafür auch einen Beleg hast. Ohne eine Rechnung wird es in jedem Fall schwierig werden. Bewahre deine Rechnungen und Belege also immer auf, wenn auch nur für den Fall. Als Freelancer:in gibt es dann aber eine Vielzahl an Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst. Aus- und Weiterbildungskosten zum Beispiel, solange diese einen expliziten, konkreten Bezug zu deiner selbstständigen Tätigkeit besitzen. 4.000 Euro im Jahr kannst du hier geltend machen. Kosten für eine Steuerberatung kannst du dir ebenfalls zurückholen, allerdings nur zu betrieblichen und nicht privaten Themen.
Weitere absetzbare Geschäftsausgaben
● Anwaltskosten, sowohl beratende Leistungen als auch Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses
● Fahrtkosten, sogar für ein privates Auto, das du für mehr als 90 % zur Ausübung deines Berufs nutzt, sowie Fahrausweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln
● Werbungskosten, die ein wenig als Sammelbecken für sonstige Ausgaben im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit angesehen werden können (Materialkosten, Bankführungsgebüren, Arbeitskleidung, etc.)
● Kosten am Arbeitsplatz, darunter auch ein gesondertes Arbeitszimmer, wenn du von Zuhause arbeitest
● Versicherungen, die du in voller Höhe absetzen kannst, wenn sie zur Absicherung von betrieblichen Risiken dienen (z.B. Unfall- und Haftpflichtversicherungen)
Der Steuerservice von Kontist
Obwohl es bei den Steuern vieles zu beachten gibt, bietet dir Kontist in diesen Sachen unschätzbare Hilfe an. Mit dem Kontist Steuerservice ist die lästige Buchhaltung, das Banking, Anmeldungen und sogar die leidliche Steuererklärung für dich Geschichte. Lass dich einfach beraten und starte unkompliziert und erfolgversprechend in deine Selbstständigkeit.
Student:innen und Selbstständigkeit – Krankenkasse und Versicherung
Grundsätzlich hast du nach dem Studium und dem damit einhergehenden Ende deiner studentischen Versicherung die Wahl zwischen zwei Versicherungstypen: Die gesetzliche und die private Versicherung. Im Gegensatz zu den meisten Angestellten hast du als Freiberufler:in die Wahl. Bist du hauptberuflich selbstständig, muss die Krankenversicherung in der Regel an den Lebensumstand angepasst werden. Dies gilt jedoch zumeist nur für die gesetzliche Versicherung. Im Falle jener ist die Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von der Höhe deines Einkommens abhängig. Neben dem Bruttogewinn zählen auch Zins-, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte dazu, jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.837,50 Euro (2021). Im Vergleich dazu orientiert sich der Beitrag für privat Versicherte nicht am Einkommen, sondern wird durch andere Faktoren wie z.B. den Umfang der versicherten Leistungen, das Alter oder den persönlichen Gesundheitszustand bestimmt.