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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Altersvorsorge für Selbstständige - Wie du durch deine Altersvorsorge Steuern sparen kannst"

Zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2023

Melchior Neumann

Kontist Steuerberatung

22. März 2019

Kann das Thema Altersvorsorge für Selbstständige getrost zur Seite geschoben werden? Hast du als Inhaber eines Unternehmens nicht Sinnvolleres zu tun, als deine Rente zu planen?

Selbstständige kümmern sich gerade in der Anfangszeit um alle unternehmerischen Belange. Das Budget ist meist knapp. Buchhaltung, Steuern, Marketing und die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten - alles musst du als Freelancer im Blick haben. Das stellt häufig eine Mammutaufgabe dar und dem einen oder anderen Selbstständigen raucht davon der Kopf.

So wichtig das Ankurbeln deines eigenen Business ist und so fern der Ruhestand auch liegen mag („Ruhe- was??“), so gründlich solltest du dich trotzdem mit dem Thema Alter beschäftigen. Nicht philosophisch gesehen, sondern rein pragmatisch.

Ein wichtiger Punkt auf deiner Agenda: Altersvorsorge für Selbstständige

Ein wesentlicher Unterschied von Angestellten und Freiberuflern sind die Aufwendungen für Vorsorge, sprich Krankheit und Alter.

Die Absicherung über eine private Krankenversicherung ist wahrscheinlich präsenter im Kopf als die Rente. Klar, denn krank wirst du auch schon hier und jetzt.

Doch es kann fatal sein, wenn du das Thema Rentenabsicherung für Selbstständige stiefmütterlich behandelst. Lieber jetzt einige Minuten freischaufeln, um dich eingehend mit deinen Vorstellungen und auch finanziellen Kapazitäten auseinanderzusetzen, als später im Regen zu stehen.

Damit Letztgenanntes nicht geschieht, erfährst du in diesem Text die wichtigsten Fakten zum Thema Altersvorsorge für Selbstständige.

Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige

Bevor wir uns die Vorsorgemöglichkeiten im Detail anschauen, hilft es, wenn wir uns zunächst einmal klar machen, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge Selbstständige grundsätzlich haben.

Privater Vermögensaufbau

Es ist natürlich möglich, eigenständig zu sparen und ein Vermögen aufzubauen, von dem du im Alter leben kannst. Über die Jahre hinweg legst du einen kleinen Betrag zur Seite, den du vermehren kannst, wenn du intelligent investierst. Sehr beliebt für diese Form der Vorsorge sind Immobilien und Aktien.

Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente

Auch als Selbstständiger kannst du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. In diesem Fall unterscheidet sich deine Altersvorsorge nicht wesentlich von der Vorsorge Angestellter, du zahlst monatliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für alle anderen Selbstständigen gibt es die Rürup-Rente, für die du dich entscheiden kannst. Der Vorteil dieser Rente sind die großen steuerlichen Begünstigungen im Vergleich zu anderen Vorsorgemöglichkeiten.

Private kapitalgedeckte Rentenversicherungen

Neben der staatlich sehr stark geförderten Rürup-Rente gibt es eine ganze Reihe von privaten Rentenversicherungen, die du bei Versicherungsunternehmen oder Banken abschließen kannst. Die Versicherungen werden steuerlich in der Regel nicht so stark begünstigt, dafür sind sie aber flexibler und es ist häufig möglich, vor Rentenbeginn Geld zu entnehmen.

Wie wird Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich begünstigt?

Für die steuerliche Behandlung gibt es einen Grundsatz, mit dem du fast immer richtig liegst: Jedes Einkommen muss genau einmal besteuert werden!

Das bedeutet auf der einen Seite, dass es keine Vorsorgemöglichkeiten gibt, die vollkommen steuerfrei sind. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch, dass kein Einkommen doppelt besteuert wird.

Wir unterscheiden bei der Altersvorsorge immer zwei Phasen:

  1. Die Ansparphase, in der du berufstätig bist und in die Rentenversicherung einzahlst.
  2. Die Rentenzeit, in der du von der Rente lebst und Zahlungen von der Rentenversicherung erhältst.

In der Altersvorsorge gibt es zwei Versicherungs-Reinformen:

Die erste Gruppe ist in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Das bedeutet, dass du die Rentenbeiträge in der Steuererklärung ansetzen kannst und dadurch Steuern sparst. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass du in der Rentenzeit für die Zahlungen aus der Rentenversicherung Steuern bezahlen musst. Bei diesem Effekt spricht man auch vom Steuerstundungseffekt - du sparst zwar jetzt Steuern, zahlst dafür im Alter aber mehr Steuern.

Die zweite große Gruppe funktioniert genau andersrum. Die Beiträge, die du in der Ansparphase in deiner Rentenversicherung einzahlst, sind steuerlich nicht begünstigt. Du zahlst im Vergleich also mehr Steuern in der Ansparphase. Dafür sind die „Rückzahlungen“, die du im Alter erhältst, in der Regel steuerfrei und du zahlst dadurch im Rentenalter weniger Steuern.

In der Praxis treten diese Reinformen allerdings fast nie auf. Wir haben immer eine Art Mischform, die in die eine oder in die andere Richtung tendieren kann.

Altersvorsorge durch privaten Vermögensaufbau

In der Theorie ist der private Vermögensaufbau wohl der schönste Weg, um für das Alter vorzusorgen. Du machst dich selbstständig, baust dein Unternehmen auf, legst regelmäßig Geld zur Seite, kaufst Aktien und Immobilien und irgendwann verkaufst du dein Unternehmen und lebst nur noch von deinen Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen.

Die Praxis sieht häufig leider anders aus und es spielen immer wieder unvorhergesehene Dinge eine Rolle, die dafür sorgen, dass der ursprüngliche Plan nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund ist der private Vermögensaufbau zwar unbedingt empfehlenswert, er sollte aber nicht die einzige Säule deiner Altersvorsorge sein.

Da es unzählige Möglichkeiten gibt, ein privates Vermögen aufzubauen, kann man über die steuerlichen Auswirkungen leider nichts Einheitliches sagen. Gerade mit Immobilien kann man häufig Steuern sparen, dafür müssen die Mieteinnahmen aber auch versteuert werden.

Wenn du ein privates Vermögen aufbauen möchtest, solltest du dich eingehend mit dem Thema beschäftigen und dann Gespräche mit Experten (Steuerberater, Vermögensberater etc.) suchen.

Ein wichtiger Hinweis: Überschätze nicht den Wert deines eigenen Unternehmens. Viele Selbstständige und Gründer schätzen den Wert des eigenen Unternehmens vollkommen falsch ein, weil sie übersehen, dass es sehr schwer ist, für das eigene Lebenswerk einen Käufer zu finden. Wenn dein Unternehmen nicht ohne dich überleben kann, ist es fast unmöglich, es zu verkaufen.

Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente

1. Versicherungspflichtige Selbstständige

Wusstest du, dass du unter Umständen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist? Es gibt einige Berufsgruppen, für die es einen Zwang zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung gibt.

Hierzu gehören beispielsweise Handwerker*innen, Hebammen, Lehrende, Künstler*innen und Publizierende. Im Sozialgesetzbuch Vl (§2) wirst du fündig, wenn es um die komplette Auflistung aller versicherungspflichtigen Selbstständigen geht.

Natürlich gibt es – wir sind hier schließlich in Deutschland – Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese treten besonders dann ein, wenn du bereits sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigst.

Wie hoch sind die Beiträge für meine Renten-Pflichtversicherung?

Hier gibt es drei Möglichkeiten (Stand 2023):

  1. Den halben Regelbeitrag für Gründer: Diesen kannst du innerhalb der ersten drei Jahre deiner Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Zurzeit beträgt dieser monatlich 315,7 Euro (West) und 305,97 Euro (Ost).
  2. Den Regelbeitrag: Unabhängig von deinem Einkommen, kannst du auch den vollen Regelbeitrag entrichten. Dieser kostet dich dann monatlich 631,47 Euro (West) bzw. 611,94 Euro (Ost).
  3. Der einkommensgerechte Beitrag: Als Freelancer kannst du auch höhere oder niedrigere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn du ein abweichendes Einkommen anhand deines letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen kannst.

Künstler*innen, Publizierende, Seelots*innen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer*innen brauchen nur einkommensgerechte Beiträge zahlen. Und: Künstler*innen und Publizierende, die der Künstlersozialkasse angehören, zahlen jeweils nur die Hälfte ihres Beitrags. Die andere Hälfte wird von der Künstlersozialkasse übernommen.

2. Die Rürup-Rente – die Freiberufler-Variante der Riester-Rente

Die Riester-Rente steht lediglich Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Angehörigen offen. Über die Basis-Rente („Rürup-Rente“) dagegen können sich auch Selbstständige versichern lassen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Sie wurde 2005 gesetzlich eingeführt, um vor allen Dingen uns Freiberufler hinsichtlich der Altersvorsorge zu unterstützen.

Die Rürup-Rente ist eine kapitalgedeckte private Rente, die du als Freelancer vor allem bei Ver­sicherungsgesellschaften, aber auch bei Investmentgesellschaf­ten oder Banken abschließen kannst.

Wie genau werden die Beiträge steuerlich begünstigt?

Der große Vorteil einer Rürup-Rente gegenüber einer Rente aus einer „konventionellen“ privaten Rentenversicherung liegt in den hohen Steuerersparnissen. Diese resultieren aus den Vergünstigungen des Sonderausgabenabzugs, der in der Ansparzeit erzielt werden kann. Einfach ausgedrückt: Du sparst Steuern innerhalb deiner alljährlichen Einkommensteuererklärung, indem du deine Rürup-Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen kannst.

Der kleine Haken: Dafür wird dann deine Rente in der Auszahlungsphase höher besteuert als die „normale“ Privatrente. Somit kommt es zu einem sogenannten Steuerstundungseffekt, also ein Aufschub deiner zu entrichtenden Steuern.

Hier solltest du dir fachmännische Hilfe holen, die dir mittels einer Berechnung genauestens aufzeigt, für welches Rentenmodell du dich entscheiden solltest.

Deine Beiträge zur Rürup-Rente zählen steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Auch die Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk, zur gesetzlichen Rentenver­sicherung oder zu einer landwirtschaftlichen Alterskasse gehören in diese Gruppe.

Alle diese Beiträge sind im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abzieh­bar. Alle Beiträge, die in einem Jahr gezahlt worden sind, werden zusammengerechnet und können bis zum Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt werden.

Höchstbeiträge für Altersvorsorgeaufwendungen (Stand 2023):

  • Höchstbetrag für Alleinstehende (Grundtarif) 26.528 Euro
  • Höchstbetrag für Verheiratete (Splittingtarif) 53.056 Euro

Wenn du als Freelancer bereits Beiträge in ein berufs­ständisches Versorgungswerk oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung abgibst, bleibt für deine steuer­lich absetzbaren Rürup-Renten-Beiträge höchstens noch die Differenz zum jeweiligen Höchstbeitrag übrig.

Beispiel: Du bist Architekt und zahlst monatlich 450 Euro an dein Architekten-Versorgungswerk. In diesem Fall stehen pro Jahr, vorausgesetzt du bist nicht verheiratet, noch 21.128 Euro für deine Rürup-Beiträge zur Verfügung (Berechnung: 26.528 Euro ./. 12 x 450 Euro).

Diese Beiträge können seit 2023 zu 100% steuerlich abgesetzt werden. 2022 waren es noch 94% und hätte ursprünglich bis 2025 zu 2% jährlich ansteigen sollen. Doch die Bundesregierung hat die volle Absetzbarkeit schon auf 2023 vorgezogen und sie kann somit in voller Höhe als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiel: Nehmen wir an, dass unser genannter Architekt noch zusätzlich 300 Euro pro Monat in eine Rürup-Rente einzahlt. Damit zahlt er im Jahr 2023 also einen Gesamtbetrag von 9.000 Euro für seine Rentenversicherung (5.400 Euro in das Architekten-Versorgungswerk und 3.600 für die Rürup-Rente). Von diesem Betrag darf er im Jahr 2023 100% als Sonderausgabe ansetzen. In seiner Steuererklärung darf er also den Gesamtbetrag von 9.000 Euro berücksichtigen.

Wie gebe ich die Rürup-Beiträge bei der Einkommensteuererklärung an?

Deine abgeführten Rürup-Beiträge machst du bzw. deine Steuerberatung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ geltend. Ganz oben auf der Seite findest du die Zeile mit der Bezeichnung „Beiträge – zu eigenen kapitalgedeckten Rentenversiche­rungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“.

Besteuerung in der Rentenzeit

Wie eingangs schon erwähnt, gibt es zwei Reinformen der Rentenversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente bewegen sich gerade in Richtung „Steuererleichterung in der Ansparphase und Steuerpflicht in der Rentenphase“.

Genau wie du die Beitragszahlungen als Sonderausgabe absetzen kannst, so müssen die Rentenzahlungen auch versteuert werden. Konkret bedeutet dies, dass im Jahr 2022 94% (äquivalent zum möglichen Sonderausgaben-Abzug) und 2023 100% der Rürup-Rente versteuert werden.

Private kapitalgedeckte Rentenversicherungen

Als Freelancer musst du dich flexibel am Markt bewegen und auf eventuelle Unwägbarkeiten und Veränderungen schnell reagieren können. Da ist eine solch starre Rentenversicherung vielleicht nicht ganz das Richtige.

Passend dazu bietet sich die private Altersvorsorge an. Mit ihr kannst du dich absichern und genießt gleichzeitig einige Vorteile:

  • Die Rente ist beleihbar.
  • Du hast ein Kapitalwahlrecht bei Auszahlung – Das bedeutet: Du hast die Möglichkeit, dir die angesparte Summe auf einmal auszahlen zu lassen. Das ist allerdings nur sinnvoll, sofern du deine Fixkosten aus anderen Quellen, wie gesetzlicher Rente, Aktien, Mieteinnahmen o.a. bezahlen kannst. Denn du weißt nie, wie lange du lebst und wie lange dein Vermögen reichen muss.
  • Die Rente ist frei vererbbar: Das heißt, sowohl im Todesfall während der Ansparzeit als auch in der Rentenphase ist es möglich, die Rente an Erben „weiterzuleiten“
  • Optionale Zuzahlungen und Entnahmen: Je nach Vereinbarungen des individuellen Renten-Vertrages sind sowohl Kapitalentnahmen als auch Aufstockungen deiner Rente in der Ansparphase möglich.

Private Rentenversicherungen sind in der Regel deutlich flexibler als die gesetzliche Rentenversicherung und sind deshalb eher in der Mitte zwischen privatem Vermögensaufbau und gesetzlicher Rentenversicherung anzusiedeln.

Allein die Möglichkeit, sich die angesparte Summe auch in einer Summe auszahlen zu lassen, zeigt, wie gut du solche Versicherungen für den eigenen Vermögensaufbau nutzen kannst. Und wie auch beim privaten Vermögensaufbau gilt hier: Je früher du anfängst, desto besser. Der Zinseszins-Effekt kommt erst wirklich zum Tragen, wenn du so früh wie möglich beginnst, in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Private Rentenversicherungen gibt es wie Sand am Meer und es ist nicht ganz einfach, das richtige Angebot ausfindig zu machen. Selbstverständlich kannst du die Verträge auch direkt bei einem Versicherungsunternehmen oder einer Bank abschließen. Allerdings solltest du bedenken, dass die „Berater“ häufig von den Provisionen leben und dir unter Umständen nicht die beste Versicherung anbieten, sondern die Versicherung, die am meisten Provisionen bringt. Deshalb solltest du dich unbedingt selbst informieren und dich am besten von einem unabhängigen Berater beraten lassen.

Wie werden private Rentenversicherungen steuerlich behandelt?

Die Rentenversicherungsbeiträge, die du während der Ansparphase zahlst, kannst du in der Regel nicht in der Steuererklärung ansetzen. Du hast also nicht den steuerlichen Vorteil, wie du ihn bei einer Rürup-Rente hast.

Auf der anderen Seite ist die Rente im Rentenalter zum Teil steuerfrei.

Man unterscheidet einen Sparanteil und einen Ertragsanteil. Der Sparanteil besteht aus den Beiträgen, die du über die Jahre eingezahlt hast. Die Auszahlung dieser Beiträge ist steuerfrei. Das Geld hat in den Jahren aber auch eine gewisse Rendite abgeworfen und die ausgezahlten Beträge bestehen zum Teil auch aus diesen Erträgen. Man spricht bei diesem Teil vom Ertragsanteil – dieser Anteil muss versteuert werden.

Wie hoch am Ende die genaue Steuerbelastung ist, lässt du dir am besten von deinem Steuerberater genau ausrechnen, da die Berechnung nicht ganz einfach ist.

Kann ich als Selbstständiger „Riestern“?

Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle noch eine weitere Option erwähnt werden, die du als Selbständiger als Altersvorsorge wählen kannst. Da diese jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen als Wahl zur Verfügung steht - und zudem weniger lukrativ ist - wirklich nur ein kurzer Abriss:

Einzig für Angestellte ist es möglich, die staatlich geförderte Riester-Rente abzuschließen. Als Freelancer gäbe es nur die Möglichkeit, sich am eventuell bestehenden Vertrag seines Ehepartners „anzuhängen“. Hier würde man von den gewährten Zulagen profitieren.

Eine staatlich nicht begünstigte Riester-Rente als Selbständiger abzuschließen ist zwar theoretisch möglich, jedoch wären die Verwaltungskosten enorm hoch. In diesem Fall würde sich die Riester-Rente für dich wahrscheinlich nicht lohnen.