Angestellte haben in Deutschland die Möglichkeit, sich mit der Riester-Rente für die mageren Zeiten im Alter abzusichern. Dies können Selbstständige nicht.
Um Ungerechtigkeiten vorzubeugen, besteht für sie aber ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen.
Gemeint ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Der Unterschied zur Riester-Rente: Letztgenannte bildet eine Erweiterung der gesetzlichen Rente, während die Rürup-Rente sozusagen ein Ersatz für selbige ist.
Seit 2023 können Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die ursprünglich geplante schrittweise Erhöhung um 2 % pro Jahr wurde erstmal verschoben.
Alleinstehenden werden derzeit Beiträge bis zu 29.344 € jährlich gefördert, bei Verheirateten ist es der doppelte Betrag. Jeder kann also so viel für seine Altersvorsorge zurücklegen, wie er individuell willens und in der Lage ist. Lediglich die Summe, die steuerlich gefördert wird, ist festgelegt.
Während sich die Rürup-Rente in der „Ansparphase“ teilweise steuerlich absetzen lässt, müssen die gezahlten Beträge in der „Entsparphase“ vollends versteuert werden.
Solltest du dich also für eine Rürup-Rente entscheiden, lasse im Vorfeld von einem Steuerberater bestmöglich prüfen, ob deine Steuerersparnis in der Ansparphase die steuerlichen Ausgaben in der Entsparphase übersteigt.
Was unterscheidet die Rürup-Rente von der gesetzlichen Rente?
Beide Renten sind in Bezug auf Leistungen und steuerliche Aspekte gleichgestellt. Jedoch ist die gesetzliche Rente umlagefinanziert.
Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt: Das bedeutet, dass Kapital aus einem individuell angesparten Konto monatlich ausgezahlt wird. Hier ähnelt die Rürup-Rente der Riester-Rente. Der Unterschied ist, dass die Rürup-Rente höhere steuerliche Vorteile bietet, dafür aber keine staatlichen Zulagen erhält.
Wann erhältst du deine Rürup-Rente frühestens?
Wenn du deine Rürup-Rente vor dem 31.12.2011 abgeschlossen hast, kann diese zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
Jeder, der die Rürup-Rente nach dem 1.1.2012 abgeschlossen hat, muss bis zum 62. Lebensjahr warten, um eine monatliche Auszahlung zu erhalten.
Vorteile der Rürup-Rente
- Die Rürup-Rente wird bis zu einem bestimmten Betrag staatlich gefördert
- Angespartes Kapital wird bei längerer Erwerbslosigkeit nicht als Vermögen berücksichtigt, solange der Vertrag vor Beginn des Bezuges von Hartz IV abgeschlossen wurde
- Besparung kann flexibel erfolgen
Nachteile der Rürup-Rente im Überblick
- Vor Rentenbeginn kann der Vertrag einzig beitragsfrei gestellt, jedoch nicht gekündigt werden
- Nur durch Zusatzvereinbarungen kann eine Rürup-Rente im Todesfall in Form einer Hinterbliebenenrente an Ehepartner oder Kinder ausgezahlt werden. Aber auch nur dann, wenn für die Kinder noch Kindergeldanspruch besteht. Für eingetragene Lebenspartner gilt diese Ausnahme nicht.
- Ausgezahlt wird das angesparte Kapital nur in Form einer lebenslangen Rente. Einmalzahlungen, wie bei einigen Rentenversicherungen, sind hingegen nicht möglich.
- Kapitalerhalt ist bei der Rürup-Rente nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei fondsgebundenen Anlagen besteht also ein Verlustrisiko.
- Die Rürup-Rente wird nachgelagert versteuert (das bedeutet, dass Alterseinkünfte – also Renten und Pensionen – in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen werden. Im Gegenzug werden die Beiträge oder Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs durch Steuerbefreiungen oder Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich freigestellt).
- Ein Anbieterwechsel ist nur in seltenen Fällen möglich.