Welche Faktoren in die Einkommensteuererklärung einfließen
Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige ist umfassend, aber im Grunde logisch. Ein Überblick über die Faktoren, die auch in unserem Einkommenssteuerrechner beachtet werden, folgt nun.
1. Deine Einnahmen
Wie viel wirst du dieses Jahr vermutlich einnehmen? Die Angabe erfolgt ohne Beachtung einer Umsatzsteuer - diese wird ja ohnehin ans Finanzamt umgeleitet. Die Schätzung sollte hier gut sein, aber eben auch realistisch.
Wenn du zu wenig angibst, musst du am Ende nachzahlen. Wenn du zu viel angibst, zahlst du auch zu viel. Es ist allerdings leichter, nachzuzahlen, als Geld zurückzubekommen (oder verrechnen zu lassen). Schon deshalb sollte dieser Wert recht genau sein.
2. Betriebsausgaben (monatlich)
Betriebsausgaben sind Werbungskosten und bezeichnen im Grunde alle Ausgaben, die du deshalb tätigen musstest, weil sie deiner Tätigkeit dienen. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen kannst du von einer Pauschale Gebrauch machen. Der Fiskus "gönnt" hier jedem 1.000 Euro im Jahr, also circa 83 Euro im Monat. Im Jahr 2022 steigt dieser Betrag auf 1.200 Euro. Für ein paar wenige Branchen gibt es andere Pauschalen - sogenannte Betriebsausgabenpauschalen (mach dich da einmal schlau).
Ansonsten wird halt akribisch berechnet. Posten, die infrage kommen, sind die folgenden:
a) Miete
Du kannst deine Miete anteilig geltend machen, wenn du daheim arbeitest und einen abgeschlossenen Raum, der ausschließlich zu Arbeitszwecken dient, hast. Dies wird allerdings in der Regel überprüft. Für viele Selbstständige ist dies aber ein großer Posten.
b) Reisekosten
Reisekosten sind Kosten, die im Rahmen einer auswärtigen Tätigkeit, die für die Arbeit notwendig war, angefallen sind. Hierzu findest du in unserem Blog Post genaueres: Wie erstelle ich eine Reisekostenabrechnung als Freiberufler?
c) Sonstige Posten
Sonstige Posten sind der größte Bereich. Hierzu gehören zum Beispiel Versicherungen und Beiträge (allerdings nicht deine Krankenversicherung). Gemeint sind etwa für den Beruf sinnvolle Mitgliedschaften und ebenfalls spezielle Versicherungen, die mit deinem Betrieb in Verbindung stehen.
Leasing-Kosten fallen hier ebenfalls rein. Dazu kommen Telefon- und Internetverträge , wenn sie denn gewerblich genutzt werden (allerdings mit einem maximalen Anteil von 20 Prozent und 20 Euro monatlich bzw. 240 Euro im Jahr). Ähnliches gilt für Geschäftsessen (oder eben für als geschäftlich deklariertes Essen). Hier kannst du 70% der Kosten ansetzen.
Außerdem fallen hier die "echten" Werbekosten an (bei Werbegeschenken mit maximal 35 Euro pro Jahr pro Person) und die Ausgaben, die du tätigen musst, um überhaupt arbeiten zu können. Hierunter fallen Rohstoffkosten, Kosten für Bürobedarf, eventuell das Mieten eines Co-Working-Spaces und so weiter.
Beachtet werden weiterhin größere geldwerte Güter. Damit sind Anschaffungen gemeint, wie etwa ein neues Handy (für die Arbeit), Büromöbel, Maschinen, etc. Hier ist zu beachten, dass für die verschiedenen Anschaffungen jeweils nur ein Teil des Betrages geltend gemacht werden kann und die Kosten pro Jahr abgesetzt werden.
Zudem werden die Beträge über die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer gestreckt - das Ganze nennt sich Abschreibung. Bei den zuständigen Behörden (online) findest du hierzu eine detaillierte Übersicht.
Beim beruflich genutzten Wagen gelten mehrere Dinge: Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann abgesetzt werden, Vollkasko und Teilkasko nicht. Bei der Nutzung deines Wagens zu beruflichen Zwecken ist es ratsam, die Pendlerpauschale geltend zu machen.
Wichtig ist hier auch die Erwähnung von außergewöhnlichen Belastungen - also vor allem Bestattungs- und Behandlungskosten. Hier gibt es verschiedene Regularien. Hohe, "außerplanmäßige" Ausgaben lassen sich häufig verrechnen.
Der letzte Posten bei den Werbungskosten betrifft Ausgaben, die durch andere Menschen entstehen. Das sind zum einen deine Angestellten (falls vorhanden) und zum anderen externe Dienstleister. Externe Dienstleister sind die Menschen, die von dir beauftragt werden, also etwa Handwerker, Grafikdesigner, Texter und so weiter.
Allerdings ist zu beachten, dass die Absetzbarkeit der Kosten gedeckelt ist, von Posten zu Posten schwankt und auch etwas mit deinem Beruf zu tun haben muss. Bei handwerklichen Tätigkeiten ist der Fiskus großzügiger: Auch solche in deiner Wohnung können teilweise geltend gemacht werden, wenn du in ihr arbeitest.
Damit du einen Überblick über die Gesamtheit deiner Betriebsausgaben behältst, solltest du hier einfach immer mitschreiben und alle Rechnungen aufbewahren (was du ohnehin tun musst). Bitte habe genau im Blick, welcher Anteil der Kosten auch wirklich absetzungsfähig ist. Das Finanzamt erkennt selten 100 Prozent der Kosten an, sondern es gelten für alle Posten gesonderte Regelungen.
Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige wird dir umso leichter fallen, desto besser du deine Einnahmen und deine Betriebsausgaben kennst. Nach einiger Zeit im Beruf hast du die Erfahrung, die es dir erlaubt, dies pauschal für jeden Monat zu schätzen. Zudem musst du dir einfach nur merken, dass fast alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Job entstehen, als Betriebsausgaben gelten.
Die monatlichen Betriebskosten braucht der Rechner, um festzustellen, wie viel von deinem Einkommen überhaupt versteuert wird. Wenn du dir wirklich unsicher bist, oder meinst, dass die dir zustehende Pauschale genügt, dann trage den entsprechenden Wert ein.
3. Wie hoch sind deine sonstigen Einkünfte?
Dein Beruf ist die eine Sache. Aber selbstverständlich wird bei der Einkommensteuererklärung für Selbstständige auch nach anderen Einkommen gefragt. Hier gilt alles, was für den Fiskus Einkommen ist. Das können zum Beispiel Mieteinnahmen sein oder Kapitalerträge, also Zinsen.
4. Kirchenmitgliedschaft
Die Angabe, ob du in der Kirche bist oder nicht, ist relevant. Wer keine Kirchensteuer zahlen will, muss aus der Kirche austreten. Die Kirchensteuer beträgt acht oder neun Prozent von deiner Einkommensteuer. Entsprechend erhöht sich deine Gesamtsteuerlast, wenn du in der Kirche bist.
Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige ist auch eine gute Gelegenheit, mal über einen Austritt oder Wiedereintritt nachzudenken.
5. Bist du verheiratet?
Auch das ist relevant. Bei Verheirateten gelten andere Steuerfreibeträge und andere Höchstgrenzen. Wenn die Einkommen der Ehepartner sehr unterschiedlich hoch sind, lohnt sich die Zusammenveranlagung durchaus. Ansonsten kann es in einigen Fällen auch sinnvoll sein, die Steuererklärung nach wie vor getrennt vorzunehmen.
Solltest du nicht verheiratet sein, wirst du ohnehin "gewöhnlich" verrechnet.
6. Wie viel wird dein Partner verdienen?
Bei der gemeinsamen Steuererklärung spielt das gemeinsame Einkommen eine Rolle. Hierzu darf wieder geschätzt und gerechnet werden. Die Einkommensteuererklärung für Selbstständige wird - das soll hier nicht verschwiegen werden - nicht leichter, wenn zwei Menschen eine Erklärung abgeben. Allerdings ist dies in fast allen Fällen mit Einsparungen verbunden.
Wenn du unverheiratet bist, spielt diese Frage keine Rolle. Das Einkommen des Partners ist nur bei Ehegatten relevant und auch nur, wenn ein gemeinsamer Haushalt erkennbar ist.