Gewerbeschein beantragen– leicht gemacht
Die erste Devise im Vorfeld lautet also: Klären, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst.
Die zweite Devise lautet: Klären, welche Dokumente, speziellen Bescheinigungen oder Zertifikate du für die Anmeldung benötigst.
Die dritte Devise lautet: Persönliches Erscheinen ist (eigentlich) Pflicht. Ausnahmen bestätigen diese Regel.
Die Vorbereitung ist das A und O. Wenn du alle Unterlagen korrekt zusammen hast, geht die Anmeldung vor Ort ziemlich problemlos und du erhältst deinen Gewerbeschein meist direkt – deine Erlaubnis zur Gewerbeausführung.
Was ist genau zu tun?
Je nach Bundesland machst du einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Du brauchst auf jeden Fall ein Ausweisdokument, ob Personalausweis oder Reisepass bleibt dir überlassen. Bedenke aber unbedingt, dass du, wenn du dich für den Reisepass entscheidest, deine Meldebescheinigung mitnehmen musst, weil im Reisepass deine Adresse nicht verzeichnet ist, sowie eventuell bereits vorher angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.
Das zur Anmeldung vor Ort benötigte Formular kannst du dir vorab online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Wie oben schon erwähnt, wird dein persönliches Erscheinen voraus gesetzt. In Ausnahmefällen kannst du auch eine Vollmacht ausstellen. Der von dir Bevollmächtigte kann das dann für dich erledigen. Falls du eine GmbH gründen möchtest, muss die Gewerbeanmeldung vom Geschäftsführer oder vom geschäftsführenden Gesellschafter erledigt werden. Unter Umständen kannst du bei manchen Ämtern deinen Gewerbeschein auch per Post beantragen. Der Antrag muss allerdings unbedingt von dir persönlich unterschrieben sein. Das bedeutet, dass ein reiner Online-Antrag in der Regel nicht funktioniert. Die Ausnahme bildet hier Berlin. Hier funktioniert das komplett online über ein spezielles Formular auf der Seite „berlin.de“ unter dem Link www.berlin.de/ea/unsere-online-verfahren/service.758896.php.
Was die Gewerbeanmeldung kostet?
Die Gebühr, die du für eine Anmeldung beim Gewerbeamt entrichten musst, variiert von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde und von Region zu Region. Auf dem Land können die Kosten für den Gewerbeschein zum Beispiel wesentlich geringer sein als in der Großstadt. Außer Acht lassen darf man ebenfalls nicht, dass zusätzlich zu den Kosten für die reine Anmeldung deines Gewerbes noch weitere dazu kommen können. Das ist der Fall, wenn du zum Beispiel zur Ausführung deiner Tätigkeit
- ein polizeiliches Führungszeugnis benötigst. Die Beantragung ist ebenfalls kostenpflichtig.
- falls du im Zuge deiner Gewerbeanmeldung feststellen solltest, dass dein Ausweis abgelaufen ist. Die Anmeldung ist ohne gültigen Personalausweis oder Pass nicht möglich. Eine Verlängerung oder gegebenenfalls ein neuer Personalausweis ist ebenfalls kostenpflichtig
- falls du für dein Gewerbe Konzessionen erwerben oder Kurse/Scheine absolvieren musst (siehe oben)
- falls du einen Meisterbrief benötigst (siehe oben). Dieser Punkt würde natürlich die meisten zusätzlichen Kosten verursachen, falls du noch keinen „Meister“ hast.
Wie schon erwähnt variieren die Kosten für einen Gewerbeschein – sie liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 66 Euro.
Weitere Schritte
Das Gewerbeamt übermittelt die Informationen nach deiner Anmeldung automatisch an weitere Behörden und Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer (wenn das auf dich zutrifft), statistisches Landesamt und die Gewerbeaufsicht (wenn das auf dich zutrifft), denn durch deine gewerbliche Tätigkeit hast du weitere Pflichten. Du musst natürlich Steuern zahlen. So wird sich das Finanzamt bei dir melden oder du beantragst direkt selbst die notwendige Steuernummer für dein Gewerbe und für die steuerliche Berechnungsgrundlage, wozu du deinen voraussichtlichen Umsatz bzw. Gewinn und die gewählte Form des Jahresabschlusses (Gewinnermittlung oder Bilanzierung) angeben musst. Du hast hier auch die Wahl, je nach angepeiltem Umsatz, dich für die so genannte Kleinunternehmer-Regelung zu entscheiden. Damit bist du von der Umsatzsteuer befreit, was sich gerade in der Anfangsphase deiner Selbständigkeit manchmal entlastend auswirken kann. Relevante Infos und welche Einkommensgrenzen dafür gelten, findest du in unserem Blog Post Was ist die Kleinunternehmerregelung?.
Beachte: Der Fragebogen vom Finanzamt ist nicht ohne und je nach deinen Kenntnissen häufig nur mit Hilfe eines Steuerberaters zu absolvieren. Nimm dies ernst und lass dich gut beraten, denn alle Angaben, die du machst, haben steuerliche Auswirkungen. Setzt du deinen voraussichtlichen Gewinn sehr hoch an, wirst du sicherlich zu einer Einkommensteuervorauszahlung aufgefordert. Tipp: Scheue nicht vor etwaigen Steuerberater-Kosten zurück, denn er wird dir alle Fragen und Unklarheiten, die seitens deiner neuen Unternehmung auftreten, beantworten und dir das Beste raten. Wenn du diese Kosten mit denen, die seitens des Finanzamtes auf Grund falsch eingeschätzter und gemachter Angaben in Form von Einkommenssteuervorauszahlungen auf dich zukommen können, gegenrechnest, ist dieses Geld wirklich gut investiert.
Mit deiner Gewerbeanmeldung entsteht zudem eine kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Klingt hart, aber du solltest diese einfach für deine Vorteile einsetzen: Die IHK bietet nämlich viele Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten. Handwerksbetriebe müssen Mitglied der Handwerkskammer sein. Je nach Gewerbe schaltet sich auch die Gewerbeaufsicht ein, die unter Umständen deine Örtlichkeiten überprüft. Gründest du ein Unternehmen, kommt die Berufsgenossenschaft zum Tragen.