Ein Impressum enthält alle wichtige Informationen zum Betreiber eines Unternehmens oder einer Website. Ganz grob gilt zunächst Folgendes: Bei rein privaten Websites ist keine Anbieterkennzeichung nötig. Aber: Rein privat sind nur Websites, die keine (eigenen) Dienste erwähnen und/oder bewerben, keine Werbung enthalten, keine Affiliate-Links setzen und erkennbar nur private Inhalte haben. Dies gilt etwa für einen Blog, in dem du über dein Hobby schreibst oder für online gestellte Familienbilder.
Als Freelancer ist deine Website allerdings gewerblich. Insofern greifen bei dir § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RstV (Rundfunkstaatsvertrag). Diese regeln, was ein Impressum enthalten muss (was einfach umzusetzen ist), wie es platziert werden muss und verweisen weiterhin darauf, welche erweiterten Kennzeichnungspflichten sich für bestimmte Berufsgruppen ergeben.
An dieser Stelle der Disclaimer: Der folgende Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern dient der allgemeinen Information. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Problemen sollte ein Anwalt zurate gezogen werden, im speziellen Falle am besten ein Fachanwalt für Medienrecht.
Interessanterweise ist bei den Google-Suchen zu diesem Thema der Suchbegriff „Impressumspflicht umgehen“ ganz vorn mit dabei. Das darf man sich allerdings getrost aus dem Kopf schlagen: Gegen die Kennzeichnungspflicht zu verstoßen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Es gibt Anwaltskanzleien, die davon leben, solche Dinge im Namen ihrer Mandanten teuer abzumahnen und im schlimmsten Falle auch noch andere Ansprüche geltend zu machen. Mitunter ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum sogar Sache des Wettbewerbsrechtes.
Wer ein Impressum braucht und wo es stehen muss
Freelancer mit Website, die ihren Service beschreiben und beispielsweise zur Kontaktaufnahme auffordern, benötigen ein Impressum. Das gilt gleichermaßen, wenn deine Website lediglich Informationen bereitstellt und auch, wenn potenzielle Kunden mit deiner Website zum Zwecke der Arbeit interagieren – etwa durch Schnittstellen für den Austausch von Dokumenten, durch die Möglichkeit, zusätzliches Informationsmaterial anzufordern oder etwa Muster zu bestellen. Auch Online-Shop-Betreiber benötigen selbstredend ein Impressum. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Online-Shop selbst gestaltet wurde oder in einer Plattform – etwa bei ebay oder über shopify – erstellt wurde.
Du weißt ja: Alles, was nicht privat ist, braucht ein Impressum. Das Impressum muss dabei leicht, mit maximal zwei Klicks und unabhängig von der Art des Zugriffs erreichbar sein. Bestimmte Scripte oder andere technische Hürden, die das Impressum erst sichtbar oder erreichbar machen, sind also nicht erlaubt. Zudem muss der Link zum Impressum eindeutig sein. Die Bezeichnungen „Impressum“ und „Kontakt“ sind erlaubt, „Anbieterkennzeichung“ ist hingegen ein Begriff, bei dem du dir nicht sicher sein solltest, da man argumentieren könne, dass er unüblich sei und deshalb (potenziell) missverständlich.
Die einfachste Art, das Impressum wirklich deppen- und rechtssicher unterzubringen ist, einfach eine Unterseite mit dem Impressum anzulegen und diese unterhalb oder anderswo auf jeder einzelnen Seite zu verlinken. Gut geeignet ist dafür die sogenannte Fußzeile (auch „Footer“). Ein Footer lässt sich bei so gut wie jedem Web-Hosting-Service einfachst selbst gestalten – inklusive Link zum Impressum.
Die Faustregel lautet: Das Impressum sollte von jeder Unterseite, maximal aber durch zwei Klicks, erreichbar sein. Es muss zudem eindeutig gekennzeichnet und selbstverständlich gut zugänglich sein. Es ist Website-Besuchern also ausdrücklich nicht zuzumuten, erst heranzoomen oder ein Plug-In installieren zu müssen. Zudem ist das Impressum niemals Teil der AGB, darf also nicht ein Textbaustein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Es muss klar gekennzeichnet als abgegrenztes Element vorliegen.