Wenn es um die Sicherheit geht, hast du bei der Bank zwei verschiedene Möglichkeiten: Personen- und Sachsicherheiten. Bei Personensicherheiten kannst du Garantien, Patronatserklärungen, Schuldenmitübernahme oder Bürgschaften anbieten. In diesem Fall bürgen also Andere für deine Schulden. In die Gruppe der Sachsicherheiten gehören also Gegenstände wie zum Beispiel Immobilien oder bewegliche Vermögenswerte. Weiterhin unterscheiden Banken sogenannte akzessorische und fiduzarische Sicherheiten. Bei einer akzessorischen Sicherheit, ist die Sicherheit immer mit einer gewissen Forderung verknüpft. Bei der fiduzarischen Sicherheit ist das Gegenteil der Fall, also die Sicherheit ist unabhängig von irgendeiner Forderung. Bei Selbstständigen ist die akzessorische Form der Sicherheiten die am meist verwendete Sicherheit für Kredite (Patronatserklärung, Bürgschaften, Schuldenmitübernahme).
Bürgschaften als eine Sicherheit
In diesem Fall wird eine dritte Person (der Bürge) für deine Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern gerade stehen. Wenn es dann zur Verringerung des Kredits kommt, wird auch die Bürgerschaftsverpflichtung reduziert. Die Bank kann direkt auf den Bürgen zurückgreifen. Jedoch wird in den meisten Fällen eine Vorausklage gegen dich, als den Hauptschuldner vereinbart. Das heißt, dass der Bürge erst dann in Anspruch genommen wird, wenn sich dein gesamtes Vermögen verpfändet hat. Hier hast du die Möglichkeit, zwischen einer privaten Bürgschaft oder der Bürgschaft einer Bürgschaftsbank zu wählen.
Private Bürgschaft
An deiner Stelle können auch deine Familienmitglieder oder Bekannte mit ihren Sach- oder Vermögenswerten eine Bürgschaft für deinen Kredit übernehmen. Dies solltest du dir aber sehr gut überlegen. In solchen Fällen werden familiäre und freundschaftliche Beziehung nicht selten belastet. Noch eine sehr unangenehme Situation ist, wenn der Bürge versucht, seine Vorstellungen und Ratschläge in das Geschäft einzubringen. Wenn es um private Bürgschaften geht, werden meistens selbstschuldnerische Bürgschaften vereinbart. Das heißt, auch wenn dein Unternehmen noch zahlungsfähig ist, hat die Bank die Möglichkeit, schnell an den Bürgen heranzutreten. Im Gegensatz zu dieser Bürgschaftsart haben wir noch die Ausfallbürgschaft. In diesem Fall wird nur gehaftet, wenn der Nachweis des Kreditausfalls eingetreten ist.
Bürgschaft von einer Bürgschaftsbank
Es gibt viele Bürgschaftsbanken, die Freiberuflern, Unternehmen oder Existenzgründern mit einer Bürgschaft weiter helfen können, wenn sie nicht genügend Sicherheiten haben, um einen Kredit zu bekommen. Hier gibt es zwei verschiedene Arten der Bürgschaft:
Du hast eine Hausbank, die bereit sein würde, dir einen Kredit zu geben, aber du hast nicht genügend Sicherheiten zur Verfügung. In diesem Fall wird der Antrag für eine Bürgschaft von der Bürgschaftsbank direkt über die Hausbank vermittelt..
Du hast noch keine Hausbank die dir einen Kredit erstatten wurde und du hast keine Sicherheiten. In diesem Fall kannst du direkt bei der Bürgschaftsbank die Programme „Bürgschaft ohne Bank“ beantragen und dann, wenn du eine zugesagte Bürgschaft bekommst, auf die Suche nach einer Hausbank für den Kredit machen.
Wenn du über eine Bürgschaft nachdenkst musst du viele Faktoren berücksichtigen. Es ist sehr wichtig, dass du dich über die Konditionen informierst, und was genau passiert, wenn es zu einem Zahlungsausfall kommt.
Was kostet aber eine Bürgschaft?
Wenn dir eine Bürgschaftsbank eine Bürgschaft erteilt, ist das natürlich nicht kostenfrei. Meistens musst du eine einmalige Bearbeitungsgebühr zahlen, sowie auch ein variables Entgelt, welches abhängig von dem verbürgten Betrag ist. Zum Beispiel, die Bürgschaftsbank Bayern hat folgende Kosten:
- Falls es zu einer Ablehnung der Bürgschaft oder Zurückziehung des Antrags kommt, werden 200 Euro berechnet.
- Bei der Bewilligung wird 1 % der Kreditsumme einmalig fällig
- Jedes Jahr wird eine Provision von 1,0 – 1,25 % des Kreditbetrags berechnet.