Durch die unterschiedlichen Steuerklassen spart der besserverdienende Ehepartner deutlich mehr Steuern, als der schlechter verdienende Partner mehr zahlen muss.
Durch die Aufteilung der Steuersätze müssen insgesamt 341,76 Euro weniger Steuern pro Monat gezahlt werden.
Da Angestellte keine Steuererklärung machen müssen, ist das reine Steuerersparnis!
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Steuerklassen untereinander zu wechseln, wenn der eine Ehepartner eine Gehaltserhöhung erhält und dadurch besser als der Partner verdient.
Beeinflussung der Steuerklassen durch Kinder
Kinder haben zwar einen großen Einfluss auf die Steuerlast, aber sie beeinflussen die Steuerklasse nicht direkt.
Lediglich Alleinerziehende haben mit der Steuerklasse 2 eine separate Steuerklasse.
Aber auch alle anderen Angestellten können ihre Kinder bei der Steuer berücksichtigen. Denn es ist möglich, neben der Steuerklasse Kinderfreibeträge bei den Gehaltsabrechnungen zu berücksichtigen. Dafür musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wie viele Kinder dir zugerechnet werden sollen.
Wenn du mit deinem Ehepartner gemeinsam ein Kind hast, ist es möglich, dass sich jeder einen halben Freibetrag eintragen lässt. 1,5, 2,5 oder 3,5 Freibeträge sind ebenso möglich.
Steuerklassen herausfinden als Selbständiger
Inzwischen sollte es dir auch einleuchten, warum es für Selbständige keine Steuerklassen gibt. Als Selbständiger bist du, anders als Angestellte, dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wenn du diese Steuererklärung gemacht hast, bekommst du vom Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem dir mitgeteilt wird, wie viel Steuern du zu zahlen hast oder wie viel Steuern du zurückbekommst. In diesem Bescheid wird dir auch mitgeteilt, wie viel Steuern du in Zukunft quartalsweise vorauszahlen musst.
Selbständige müssen vier Mal im Jahr Einkommensteuer vorauszahlen (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Das ist notwendig, weil es keinen monatlichen Steuerabzug wie bei Angestellten gibt.
Diese Vorauszahlungen sind immer nur eine grobe Schätzung und haben keinen abgeltenden Charakter, so wie es bei Angestellten ist. Deshalb ist es auch nicht so schlimm, wenn die Vorauszahlungen nur ungenau sind und die individuellen Lebensbedingungen nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Eine genaue Abrechnung gibt es dann mit der jährlichen Steuererklärung bzw. dem Steuerbescheid.
Steuerklasse herausfinden bei nebenberuflicher Selbständigkeit
Eine nebenberufliche Selbständigkeit hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.
Wenn du zwei Angestelltenverhältnisse hast, hast du in der zweiten Tätigkeit in der Regel die (sehr ungünstige) Steuerklasse 6 und in deinem Hauptjob die Steuerklasse, die sich aus deinem Familienstand ergibt (Beispiel: Steuerklasse 1 bei ledigen Arbeitnehmern).
Wenn du neben deinem Hauptjob aber selbständig bist, gilt diese Regelung nicht für dich, da du durch deine Selbständigkeit zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet bist und quartalsweise Steuern vorauszahlen musst - zusätzlich zu deinen monatlichen Steuerabzügen bei deinem Hauptjob.
Merke dir also: Selbständige haben nie eine Steuerklasse (zumindest nicht für die selbständige Tätigkeit) und müssen immer quartalsweise Steuern vorauszahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Selbständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeführt wird.
Steuerklasse bei selbständigem Ehepartner
Wenn nur einer der Ehepartner selbständig ist und der andere in einem Angestelltenverhältnis sein Geld verdient, besitzt der Selbständige keine Steuerklasse, da er am Jahresende eine Steuererklärung abgeben muss und quartalsweise Vorauszahlungen leisten muss.
Der angestellte Ehepartner ist zunächst erstmal in der Steuerklasse 4, wie es die oben geschilderten Merkmale hergeben.
Es ist allerdings möglich das monatlich verfügbare Nettoeinkommen zu steigern, indem der angestellte Ehepartner die Steuerklasse 3 wählt. Diese Option ist auch möglich, wenn der andere Ehepartner selbständig ist.
Am obigen Beispiel siehst du, wie viel Geld du dadurch pro Monat mehr bekommst.
Achtung: Durch die Wahl der Steuerklasse 3 sparst du aber faktisch keine Steuern!
Ehepartner werden grundsätzlich zusammen veranlagt (= müssen zusammen eine Steuererklärung abgeben). Das bedeutet, dass der selbständige Ehepartner auch die Einkünfte des Partners in der Steuererklärung angeben muss. Neben den Einkünften gilt dies auch für die Steuervorauszahlungen, also den monatlichen Lohnsteuerabzügen.
Wenn der angestellte Ehepartner nun die Steuerklasse 3 gewählt hat, um monatlich weniger Steuern zu zahlen, sorgt das dafür, dass der Selbständige am Jahresende eine höhere Steuernachzahlung hat und auch quartalsweise mehr Steuern vorauszahlen muss.
In Summe werden durch die Steuerklasse 3 also keine Steuern gespart, so wie es bei zwei Angestellten der Fall ist. Es sorgt nur dafür, dass der selbständige Ehepartner mehr und der angestellte Partner weniger Steuern zahlt.