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Steuern

Wie verändern sich die Steuerklassen von Ehepartnern bei der Eheschließung?

Zuletzt aktualisiert am 3. Aug. 2023

Melchior Neumann

Kontist Steuerberatung

22. März 2019

Steuerklassen von Ehepartnern - Wie sich das Ja-Wort für dich steuertechnisch lohnen kann

Es gibt viele Gründe, die für eine Hochzeit sprechen. Im Idealfall ist Liebe im Spiel und eventuell auch der Wunsch nach einer eigenen Familie. Doch das Finanzamt ist für viele auch oft im Spiel, denn es macht die Ehe auch finanziell attraktiv.

In diesem Artikel wollen wir uns die steuerlichen Gesichtspunkte einer Hochzeit noch einmal genauer ansehen und die Frage klären, welche Steuerklasse Verheiratete haben. Viele Leute wissen, dass sich die Steuerklassen mit der Hochzeit ändern, aber nur wenige wissen, was sie konkret machen müssen, um möglichst wenig zu zahlen.

Wann hat man welche Steuerklasse?

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Steuerpflichtigen eine jährliche (Einkommen-) Steuererklärung abgeben, in der sie dem Finanzamt alle Einkünfte mitteilen. Auf diese Einnahmen können dann bestimmte Ausgaben angerechnet werden, die das zu versteuernde Einkommen (= Berechnungsgröße für die Steuer) minimieren.

Wenn man dieses „zu versteuernde Einkommen“ berechnet hat, wird der Steuertarif (= Steuersatz) angewendet und die eigentliche Steuer berechnet.

Da es für die meisten Menschen nicht machbar ist, viele tausend Euro in einem Rutsch zu zahlen, gibt es die Pflicht regelmäßige Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu zahlen. Je genauer die Schätzung im Voraus ist, desto geringer ist die Nachzahlung (oder Erstattung) am Jahresende.

Um Arbeit (und Kosten) zu sparen, ist es also erstrebenswert, die voraussichtliche Steuerschuld möglichst genau zu schätzen. Bei Angestellten wird bei dieser Schätzung mit den sogenannten Steuerklassen gearbeitet, um die persönlichen familiären Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Es gibt sechs Steuerklassen, die du als Angestellter haben kannst:

  • Steuerklasse I : Ledige, Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht, dauernd getrennt lebend und Geschiedene
  • Steuerklasse II : Alleinerziehende
  • Steuerklasse III : Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht getrennt leben, bei denen ein Ehepartner mehr verdient; Steuerklasse III erhält der Ehepartner, der mehr verdient
  • Steuerklasse IV : Verheiratete und eingetragene Partner, die nicht getrennt leben und ungefähr gleich viel verdienen
  • Steuerklasse V : Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht getrennt leben, bei denen ein Ehepartner mehr verdient;Steuerklasse V erhält der Ehepartner, der weniger verdient
  • Steuerklasse VI : für weitere Arbeitsverhältnisse (Zweitjob)

Weitere Informationen zu den Steuerklassen bekommst du auch in unserem Artikel Wie du deine Steuerklasse herausfindest .

Durch diese Steuerklassen ist es möglich, die voraussichtliche Steuerschuld so genau vorauszusagen, dass Angestellte keine jährliche Steuererklärung abgeben müssen. In vielen Fällen lohnt sich aber auch als Arbeitnehmer eine Steuererklärung. Wenn du hohe Werbekosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungen etc.), Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Altersvorsorge, Spenden etc.) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) hast, solltest du im eigenen Interesse eine Steuererklärung abgeben.

Hinweis : Steuerklassen gibt es nur für Angestellte. Bei Selbständigen schwanken die Einnahmen in der Regel so stark, dass eine genaue Schätzung der voraussichtlichen Steuerschuld nicht möglich ist. Aus diesem Grund müssen Selbständige immer eine Steuererklärung abgeben.

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Wie sparen Verheiratete Steuern?

Wie du nun weißt, ist der Familienstand ein ganz zentrales Merkmal, das bei den Steuerklassen berücksichtigt wird. Wenn du deinen Lebenspartner heiratest, passiert steuerlich also eine ganze Menge und du kannst ordentlich Steuern sparen.

Das Zauberwort heißt in diesem Fall „Splittingtarif“. Dieser sorgt für die zum Teil erhebliche Steuerersparnis bei Ehepartnern.

Um den Splittingtarif zu verstehen, solltest du wissen, dass wir in Deutschland einen progressiven Einkommensteuertarif (= Steuersatz) haben. Dieser ist in der öffentlichen Diskussion übrigens auch als kalte Progression bekannt.

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich folgendermaßen berechnet:

zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Steuerschuld

Die Steuerprogression sorgt dafür, dass der Steuersatz steigt, wenn das zu versteuernde Einkommen steigt. In der Berechnung steigen also immer beide Faktoren, was dafür sorgt, dass die Steuerschuld mit steigendem Einkommen verhältnismäßig stark ansteigt. Dieser Effekt sorgt immer wieder dafür, dass von einer Gehaltserhöhung fast nichts mehr übrig bleibt (da neben dem steigenden Einkommen auch gleichzeitig der Steuersatz steigt).

Eine Ehe sorgt steuerlich letztendlich nur dafür, dass beide Einkommen „in einen Topf“ geworfen werden und nicht mehr der normale Steuertarif angewendet wird, sondern der Splittingtarif.

Stark vereinfacht könnte man den Effekt folgendermaßen erklären:

Wenn wir ein Ehepaar haben, das einmal 100.000 Euro und einmal 20.000 Euro pro Jahr verdient, hat der Ehepartner mit dem 100.000 Euro vor der Hochzeit einen deutlich höheren Steuersatz.

Nach der Hochzeit werden die Einkommen addiert (120.000 Euro) und dann durch zwei geteilt (60.000 Euro). Für diese 60.000 Euro wird dann der passende Steuersatz ermittelt. Der so ermittelte Steuersatz gilt dann für beide Ehepartner.

Es werden also weiterhin 120.000 Euro versteuert, allerdings ist der Steuersatz niedriger. Der Geringverdiener zahlt zwar etwas mehr Steuern (da er jetzt den 60.000 Euro-Steuersatz hat), aber der Besserverdiener spart so viel mehr Steuern, dass sich diese Rechnung fast immer lohnt.

Wichtig: Eine Hochzeit ist steuerlich also besonders attraktiv wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere Ehepartner. Wenn ein Ehepartner gar kein Einkommen hat, kann die gesamte Steuerschuld sogar mehr als halbiert werden.

Übrigens können seit 2013 auch eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung nutzen und so vom Splittingtarif profitieren. Hier wird kein Unterschied mehr zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft gemacht. Für homosexuelle Partner gibt es zudem die Möglichkeit die „einzeln veranlagten“ Steuererklärungen rückwirkend bis 2001 ändern zu lassen.

Welche Steuerklasse hat man, wenn man verheiratet ist?

Das System Splittingtarif bildet die Grundlage für die Steuerklassen von Verheirateten. Nach der Hochzeit haben beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV. Das gilt sogar dann, wenn ein Ehepartner kein Gehalt erhält.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Kombination aus Steuerklasse III und V zu wählen. Diese Steuerklassenkombination muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden. Mit der Kenntnis des Splittingtarifs, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse für Verheiratete ganz einfach:

Steuerklasse IV und IV lohnt sich für ähnliche Verdienste Steuerklasse III und V lohnt sich bei unterschiedlichen Verdiensten

Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen, macht es Sinn, für beide Ehepartner die gleiche Steuerklasse zu wählen. Mit der Steuerklasse IV haben die Ehepartner etwa gleich hohe Abzüge auf der Gehaltsabrechnung.

Wenn ein Ehepartner aber (deutlich) mehr verdient als sein Ehegatte, dann ist es steuerlich günstiger, wenn er in seiner Gehaltsabrechnung größere Vergünstigungen bekommt – er sollte dann die Steuerklasse III wählen. Der andere Ehepartner muss dann die (ungünstigere) Steuerklasse V wählen. Durch diese Kombination wird das Prinzip Splittingtarif in den Steuerklassen berücksichtigt. In Summe zahlt das Ehepaar mit dieser Kombination weniger Steuern.

Da diese Variante für den Ehepartner mit der Steuerklasse V meist sehr ungünstig ist, da er sehr hohe Abzüge auf der Gehaltsabrechnung hat, gibt es eine Möglichkeit, dass die Ehepartner profitieren, ohne dass jemand schlechter gestellt ist. Dieses Verfahren heißt „Steuerklasse IV mit Faktor“ und muss jedes Jahr neu beim Finanzamt beantragt werden.

Bei diesem Verfahren haben beide Ehegatten die Steuerklasse IV, aber die voraussichtliche Steuerersparnis kommt nicht nur dem Besserverdiener zu Gute, sondern von vornherein beiden Ehegatten. Dafür muss jährlich eine Einkommensschätzung an das Finanzamt gesendet werden, das auf dieser Grundlage einen Faktor ermittelt, wie das Ersparnis gleich verteilt wird.

Der Vorteil dieser Methode ist die größere Gerechtigkeit der Gehaltsabrechnungen, allerdings ist sie mit mehr Arbeit und mehr Bürokratie verbunden, da neben der jährlichen Einkommensschätzung auch zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Wie hoch die konkrete Steuerersparnis ist, kannst du dir recht einfach von deinem Steuerberater berechnen lassen. Aber auch Brutto-Netto-Rechner im Internet geben dir eine gute Orientierungshilfe.

Achtung: Natürlich ist es nicht irrelevant, welche Steuerklasse du nach der Hochzeit wählst, aber da du sowieso deine jährliche Steuererklärung machen musst, wenn ihr Steuerklasse III und V wählt, sparst du nicht mehr oder weniger Steuern durch eine Änderung der Steuerklasse. Die Steuerabzüge auf deiner Gehaltsabrechnung sind nur eine Vorauszahlung für die Steuern, die du mit der Steuererklärung zahlen musst. Wenn du also unterjährig weniger Steuern zahlst, ist die Steuererstattung am Jahresende entsprechend geringer (oder die Nachzahlung höher).

Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel?

Beide Ehepartner erhalten nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse IV. Wenn du vor der Hochzeit die Steuerklasse I hattest, musst du nichts weiter tun. Seitdem es das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) gibt, übermittelt die Meldebehörde nach der Hochzeit automatisch die wichtigsten Informationen an das Finanzamt:

  • den geänderten Familienstand
  • die Steueridentifikationsnummer

Wenn ihr aber zu dem Schluss kommt, dass die Steuerklassenkombination III und V für euch günstiger ist, müsst ihr den Steuerklassenwechsel schriftlich beim Finanzamt beantragen. Für diesen Antrag gibt es das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten“ , das beide Ehepartner unterschreiben und gemeinsam an das Finanzamt senden müssen.

Zu guter letzt sollten beide Ehepartner ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, da dieser die neuen Steuerklassen in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen muss. Das ist zwar formal gesehen nicht mehr zwingend erforderlich, da dem Arbeitgeber die Steuerklasse (vom Finanzamt) als ELStAM automatisch zum Abruf zur Verfügung gestellt wird, aber eine kurze Mitteilung an die Lohnbuchhaltung kann nicht schaden.

Wenn ihr später die Steuerklassen wieder ändern möchtet, könnt ihr das einmal pro Jahr problemlos tun. Einfach das genannte Formular ausfüllen und an das Finanzamt senden.

Wie ändert sich die Steuerklasse wenn man ein Kind bekommt?

Ein Kind wirkt sich wenn du verheiratet bist, nicht auf deine Steuerklasse aus. Du behältst also deine Steuerklasse (III, IV oder V). Einen Einfluss auf die Lohnsteuer hat der Nachwuchs aber dennoch, weil in deinen künftigen Gehaltsabrechnungen ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

Wenn ihr euch für Steuerklasse III und V entschieden habt, erhält der Ehepartner mit der Steuerklasse III den vollen Kinderfreibetrag, da er bei ihm den größeren Steuerspareffekt hat. Sollten beide Partner die Steuerklasse IV haben, wird der Kinderfreibetrag in der Regel geteilt und jeder erhält einen halben Freibetrag (je 3.624 Euro).

Ein Hinweis zum Thema Elterngeld:

Seit Anfang 2013 wird bei der Berechnung des Elterngeldes das Nettogehalt als Grundlage genommen, für welches zwölf Monate vor der Geburt überwiegend die gleiche Steuerklasse galt. Das heißt, dass die Mutter oder der Vater, der Elternzeit nehmen möchte, mindestens sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse III oder IV eintragen lassen sollte. Damit steigen das Nettogehalt (durch die geringeren Abzüge) und letztendlich auch das Elterngeld.

Was muss man bei einer Steuererklärung für Paare beachten?

Wie schon eingangs erwähnt, müssen Arbeitnehmer normalerweise keine jährliche Steuererklärung abgeben. Anders sieht es aber bei Ehepaaren aus, die sich für die Steuerklassenkombination III und V oder IV mit Faktor entschieden haben. Diese Paare sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gleiches gilt übrigens auch für Steuerpflichtige, die nebenberuflich selbständig sind.

Die Steuererklärung für Paare unterscheidet sich nicht wesentlich von der Steuererklärung von Singles.

Es ist lediglich wichtig zu wissen, dass Ehepaare steuerlich weitgehend wie „eine Person“ behandelt werden. Sie geben also gemeinsam eine Steuererklärung ab und erhalten auch nur einen Steuerbescheid mit einer gemeinsamen Erstattung oder Nachzahlung.

Wenn ihr auch weiterhin jeder eine eigene Steuererklärung abgeben wollt, könnt ihr das tun. Dafür sollten beide Ehepartner auf Seite 1 des Mantelbogens ein Kreuz bei „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ machen. Finanziell macht eine solche getrennte Behandlung aber nur selten Sinn, da meist in Summe mehr Steuern gezahlt werden muss.

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