Ein neues Jahr bringt natürlich auch wieder neue Dinge, auf die Selbstständige bei der Steuererklärung zu achten haben. Auch der Regierungswechsel bringt ein paar Neuerungen – und wird gewiss noch ein paar weitere in den nächsten Jahr für uns bereit halten.
Einige der steuerlichen Änderungen folgen gewohnten Mustern – wie etwa die Erhöhung des Grundfreibetrages. Andere ergeben sich aus Sondereffekten (die Pandemie) oder auch eben aus konkreten Vorhaben der Politik. Zeit also, sich einmal anzusehen, was im Jahr 2022 steuerlich anders wird.
Der Grundfreibetrag …
… wird erhöht. Anders kann es ja auch nicht sein, denn schließlich dient er ja der Absicherung der grundlegenden finanziellen Bedürfnisse. Und weil vieles immer teurer wird, wird der Grundfreibetrag in etwa inflationsbereinigt erhöht. Dieses Jahr steigt er von 9744 Euro auf 9984 Euro und damit um 240 Euro.
Zur Auffrischung: Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, für den überhaupt keine Einkommensteuer bezahlt wird. Das heißt auch, dass Spitzenverdiener (Spitzensteuersatz) knapp über 100 Euro Einkommensteuer sparen. Wird auf dich der Reichensteuersatz angewandt, sind es 108 Euro.
Der Grundfreibetrag ist oftmals für Geringverdiener oder gerade Gründende von besonderer Bedeutung. Gerade Selbstständige, die noch wenig finanziellen Erfolg haben und vielleicht zusätzlich noch einen Minijob ausüben, kommen so mitunter komplett ohne Einkommensteuerzahlungen durchs Jahr.
Der höhere Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt bestehen
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll Eltern entlasten. Es handelt sich um einen Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Es wird also der Grundfreibetrag erhöht. Dieser Entlastungsbetrag wurde 2020 von 1.908 auf 4.008 erhöht und bleibt in der Höhe bestehen. Jedes weitere Kind im Haushalt erhöht den Satz zusätzlich um 240 Euro jährlich.
Voraussetzung ist, dass dir der Bezug von Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag für mindestens ein in deinem Haushalt lebendes Kind zusteht.
Altersvorsorgeaufwendungen in Rürup sind nun zu einem höheren Satz absetzbar
94 Prozent der Einzahlungen in eine Rürup-Rentenversicherung können Selbstständige 2022 als Sonderausgaben geltend machen. Der Abzug greift aber nur bis maximal 25.639 Euro Beitragshöhe und mindert dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend um 25.639 x 0,94 = 24.101 Euro.
Spitzensteuersatz und Reichensteuersatz – ab wann sind sie zu zahlen?
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent war 2021 noch ab dem 57.918. Euro zu zahlen. Ab 2022 wird er ab dem 58.597. Euro fällig. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent war 2021 ab einem Jahreseinkommen von 274.613 Euro zu zahlen. 2022 wird erst jeder 277.826. Euro entsprechend versteuert. Bei gemeinsamer Veranlagung sind die Sätze verdoppelt.
Übrigens: Es ergeben sich durchschnittliche Einkommensteuerbelastungen von 26 bis 39 Prozent für Spitzenverdiener und ab 39 Prozent für „Reiche“. Die Kurve wird nach hinten hin langsam flacher.