Freiberufler
Als Freiberufler bist du auch selbständig tätig und handelst zu Hundert Prozent eigenverantwortlich. Diese Bezeichnung darf aber nicht mit dem Begriff freier Mitarbeiter oder Freelancer verwechselt werden – was leider häufig passiert.
Als Freiberufler giltst du, wenn du einer bestimmten Berufsgruppe angehörst, das sind die so genannten freien Berufe. Dieser Begriff richtet sich also vorwiegend auf die Art der Tätigkeit, die du ausführst.
Im Gesetz ist diese Definition zu lesen: “Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“ Anders ausgedrückt heißt das, dass der Freiberufler gemäß seiner Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist ( und „der Allgemeinheit dient“).
Hier gibt es im wesentlichen diese Kategorien (Katalog-Berufe):
- künstlerischer Bereich, dazu zählen zum Beispiel Autoren, Lektoren, Journalisten, Übersetzer und Regisseure
- erzieherischer und unterrichtender Bereich, dazu zählen unter anderem freie Dozenten
- wissenschaftlicher/technischer Bereich, dazu zählen unter anderem Architekten, Ingenieure Biologen oder Informatiker
- heilende Berufe, dazu zählen Ärzte & Zahnärzte, Heilpraktiker oder Therapeuten
- rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, dazu zählen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Anwälte ähnliche Berufe
Diese Einteilung scheint erst einmal ziemlich detailliert zu sein. Den Katalog / die Liste der freien Berufe findest du im Einkommensteuergesetz unter § 18. Allerdings ist diese Liste doch nicht ganz vollständig, denn es gibt unter dem Begriff ähnliche Berufe einige, die nicht näher definiert sind und auch Berufsfelder/Tätigkeiten, die dort nicht aufgeführt sind und dennoch zu den freien Berufen zählen.
Hierfür musst du dich an das Finanzamt wenden, das dann letztlich auch darüber entscheidet, ob deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt oder nicht. Du kannst auch vorab mit deinem Steuerberater sprechen.
Beachte: Existenzgründer, die im Bereich der freien Berufe starten, müssen das beim Finanzamt anzeigen. Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden. Bei einem, der Liste laut Einkommenssteuergesetz ähnlichen Beruf musst du gegenüber dem Finanzamt eventuell deine freiberufliche Tätigkeit nachweisen. Lass dich auch hier von deinem Steuerberater vorab briefen.
Kommen wir jetzt noch zu einer weiteren Gruppe – die Freelancer / freie Mitarbeiter:
Freelancer
Als Freelancer zählst du ebenfalls zu den Selbstständigen, allerdings übernimmst du dann Projekte im Auftrag eines Unternehmens und führst diese selbständig aus. Der Begriff Freelancer stammt aus dem Englischen und kann mit freier Mitarbeiter übersetzt werden. Der Begriff ist schon sehr alt und kommt aus der Zeit des Mittelalters, in der man auf bezahlte Söldner setzte, um bestimmte Dinge und Aktionen zu erledigen.
Die Bezeichnung Freelancer trifft – im Gegensatz zu den freien Berufen – allerdings keine Aussage über die ausgeführte Tätigkeit bzw. den eigentlichen Beruf aus. Freelancer können in vielen Bereichen tätig sein, vor allem kennt man sie aus der IT und den Werbeberufen. Freelancer sind für verschiedene Kunden, Firmen oder Unternehmen tätig. Die Beschäftigungsbedingungen werden in der Regel in einem Werk- bzw. Dienstvertrag geregelt.
Viele Unternehmen setzen auf freie Mitarbeiter, denn für sie muss das Unternehmen keine Lohnnebenkosten bezahlen und der Organisationsaufwand hält sich in Grenzen. Für Freelancer wird oft auch die Bezeichnung als Honorarkraft verwendet. Du musst auch hier ein Gewerbe anmelden.