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Selbstständigkeit

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbständigen, Freiberuflern, Freelancern, freien Mitarbeitern & Co.?

Zuletzt aktualisiert am 9. Aug. 2023

22. März 2019

Spätestens nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung sollte sich jeder die Frage stellen, wie es beruflich jetzt eigentlich weiter gehen soll. Es ließe sich an dieser Stelle sicher heftigst darüber diskutieren, ob dieser gewählte Zeitpunkt nicht ein bisschen spät gewählt ist und ob die Berufswahl nicht schon viel früher abgeschlossen sein sollte. Aber schließlich ist das eine individuelle Entscheidung – und bleibt jedem selbst überlassen.

Zu welchem Berufstyp du auch zählen magst, geht es also um die Frage, „wie möchte ich eigentlich arbeiten?“ In einem Büro, in einem Betrieb, in der Forschung, als Vertreter oder Makler vielleicht oder kommt für dich auch eine reine Selbständigkeit in Frage?

Natürlich sind die Zeiten, in denen Arbeitnehmer in einer Firma angefangen haben und bis zur Rente dort blieben, lange vorbei. Die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung ganzer Unternehmensbereiche hat längst ein Umdenken und auch ein anderes Handeln bewirkt – zwangsläufig könnte man sagen.

Begriffe wie digitale Nomaden sind weit verbreitet und die Menschen, die so arbeiten auch. Zudem macht unsere Zeit auch eine gewisse Portion an Kreativität und Phantasie zwingend nötig, denn vielfach kommt man heute mit einem einzigen Job gar nicht mehr über die Runden.

Ganz vorn rangiert im Laufe des Berufslebens sicher auch das „Switchen“ zwischen fest angestellt und freiberuflich tätig sein. Auch beides parallel ist gar nicht mehr so unüblich. Oder man ist in gleich mehreren selbständigen Tätigkeiten aktiv. Unendliche Möglichkeiten also.

Aber wie läuft das denn mit der Selbständigkeit? Wo muss ich was, wann anmelden und wo überhaupt? Was du hier alles beachten musst, gibt der folgende Überblick.

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Es herrscht eindeutig Begriffswirrwarr

Freie Mitarbeiter, Freiberufler, Freelancer, Selbstständige, Gewerbetreibende - diese Bezeichnungen sind sich zwar in manchen Belangen durchaus ähnlich und werden vielfach auch synonym verwendet – doch es gibt zahlreiche Unterschiede. Nicht nur aus steuerlicher Sicht. Auch von der Gesetzesseite her sind die Abgrenzungen vielfach nicht abschließend definiert und der Weg in die Selbständigkeit daher zunächst etwas kompliziert.

Wir versuchen heute Licht ins Dunkel zu bringen, denn hat man die Abgrenzungen erst einmal verstanden, sind die Richtlinien eigentlich recht klar.

Grundsätzlich gilt

Als Selbständiger gehst du einer Erwerbstätigkeit nach, die unabhängig von einem Arbeitgeber ist, das heißt du bist sozusagen dein „eigener Herr“ bzw. dein eigener Chef und handelst selbständig und eigenverantwortlich. Das kannst du entweder als Gewerbetreibender oder als Freiberufler tun. Die Kriterien sind dabei nicht nur für dich selbst wichtig, sondern auch für das Finanzamt bzw. das Gewerbeamt.

Diesbezüglich gibt es folgende Aspekte:

Gewerbetreibender

Zum Bereich Gewerbetreibender - so die Regel - zählst du, wenn du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst, die nicht zu den freien Berufen (siehe weiter unten) zählst. Bekannte Beispiele sind hier:

  • handwerkliche oder industrielle Betriebe
  • Handelsunternehmen
  • Gaststätten und Restaurants

Beachte: Betreibst du ein Gewerbe musst du dies kostenpflichtig beim Gewerbeamt anmelden und auch Gewerbesteuern zahlen. Außerdem unterliegst du der Gewerbeordnung. Wie das funktioniert haben wir im Blog Post Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe für dich zusammengestellt. Auch als Freelancer musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dazu mehr weiter unten im Text.

Anders ausgedrückt, werden alle Selbständigen, die keiner Tätigkeit entsprechend der im nächsten Punkt dargestellten, so genannten Katalog-Berufe nachgehen, als Gewerbetreibende bezeichnet.

Freiberufler

Als Freiberufler bist du auch selbständig tätig und handelst zu Hundert Prozent eigenverantwortlich. Diese Bezeichnung darf aber nicht mit dem Begriff freier Mitarbeiter oder Freelancer verwechselt werden – was leider häufig passiert.

Als Freiberufler giltst du, wenn du einer bestimmten Berufsgruppe angehörst, das sind die so genannten freien Berufe. Dieser Begriff richtet sich also vorwiegend auf die Art der Tätigkeit, die du ausführst.

Im Gesetz ist diese Definition zu lesen: “Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“ Anders ausgedrückt heißt das, dass der Freiberufler gemäß seiner Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist ( und „der Allgemeinheit dient“).

Hier gibt es im wesentlichen diese Kategorien (Katalog-Berufe):

  • künstlerischer Bereich, dazu zählen zum Beispiel Autoren, Lektoren, Journalisten, Übersetzer und Regisseure
  • erzieherischer und unterrichtender Bereich, dazu zählen unter anderem freie Dozenten
  • wissenschaftlicher/technischer Bereich, dazu zählen unter anderem Architekten, Ingenieure Biologen oder Informatiker
  • heilende Berufe, dazu zählen Ärzte & Zahnärzte, Heilpraktiker oder Therapeuten
  • rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, dazu zählen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Anwälte ähnliche Berufe

Diese Einteilung scheint erst einmal ziemlich detailliert zu sein. Den Katalog / die Liste der freien Berufe findest du im Einkommensteuergesetz unter § 18. Allerdings ist diese Liste doch nicht ganz vollständig, denn es gibt unter dem Begriff ähnliche Berufe einige, die nicht näher definiert sind und auch Berufsfelder/Tätigkeiten, die dort nicht aufgeführt sind und dennoch zu den freien Berufen zählen.

Hierfür musst du dich an das Finanzamt wenden, das dann letztlich auch darüber entscheidet, ob deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt oder nicht. Du kannst auch vorab mit deinem Steuerberater sprechen.

Beachte: Existenzgründer, die im Bereich der freien Berufe starten, müssen das beim Finanzamt anzeigen. Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden. Bei einem, der Liste laut Einkommenssteuergesetz ähnlichen Beruf musst du gegenüber dem Finanzamt eventuell deine freiberufliche Tätigkeit nachweisen. Lass dich auch hier von deinem Steuerberater vorab briefen.

Kommen wir jetzt noch zu einer weiteren Gruppe – die Freelancer / freie Mitarbeiter:

Freelancer

Als Freelancer zählst du ebenfalls zu den Selbstständigen, allerdings übernimmst du dann Projekte im Auftrag eines Unternehmens und führst diese selbständig aus. Der Begriff Freelancer stammt aus dem Englischen und kann mit freier Mitarbeiter übersetzt werden. Der Begriff ist schon sehr alt und kommt aus der Zeit des Mittelalters, in der man auf bezahlte Söldner setzte, um bestimmte Dinge und Aktionen zu erledigen.

Die Bezeichnung Freelancer trifft – im Gegensatz zu den freien Berufen – allerdings keine Aussage über die ausgeführte Tätigkeit bzw. den eigentlichen Beruf aus. Freelancer können in vielen Bereichen tätig sein, vor allem kennt man sie aus der IT und den Werbeberufen. Freelancer sind für verschiedene Kunden, Firmen oder Unternehmen tätig. Die Beschäftigungsbedingungen werden in der Regel in einem Werk- bzw. Dienstvertrag geregelt.

Viele Unternehmen setzen auf freie Mitarbeiter, denn für sie muss das Unternehmen keine Lohnnebenkosten bezahlen und der Organisationsaufwand hält sich in Grenzen. Für Freelancer wird oft auch die Bezeichnung als Honorarkraft verwendet. Du musst auch hier ein Gewerbe anmelden.

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Was noch wichtig ist

Für Freelancer ist es besonders wichtig, darauf achten, für verschiedene Auftraggeber tätig zu sein bzw. mehrere Projekte zu betreuen. Sonst könnten sie Gefahr laufen, unter die Scheinselbständigkeit zu fallen. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn du als Freelancer eine „Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber ausführst und damit einen Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit nur diesem Auftraggeber erzielst“.

Wenn du die folgenden Fragen (eine Auswahl) mit Ja beantworten kannst, bist du eher nicht scheinselbständig:

  • Kann ich frei von den Weisungen meines Kunden agieren?
  • Kann ich meine Arbeitszeiten frei gestalten?
  • Kann ich meinen Arbeitsplatz und meine Arbeitsmaterialien wie Hard- und Software selbst wählen?
  • Kann ich mein eigenes Briefpapier, Visitenkarten mit dem Namen „meines“ Unternehmens nutzen?
  • Bin ich als Selbständiger für Kundenakquise und Eigen-Werbung aktiv?

Warum gibt es eigentlich diese Unterscheidungen?

Gehörst du zur Gruppe der Freiberufler, hast du einen Vorteil gegenüber den Gewerbetreibenden, denn wie schon erwähnt musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Ebenfalls bist du steuerrechtlich von der Erstellung einer Bilanz befreit (unabhängig von der Höhe deines erzielten Gewinns). Es reicht hier die Abgabe einer EÜR, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.


Aber warum ist das so? Das hängt schlicht und ergreifend davon ab, dass die Gewerbesteuer der Staatskasse zu Gute kommt, das heißt den Kassen der Städte, Kreise und Gemeinden. Mit diesen Einnahmen wird unter anderem die Infrastruktur finanziert. Und es gilt hier doch sage und schreibe die Annahme, dass Freiberufler diese weniger nutzen.

Dagegen wird aber davon ausgegangen, dass Gewerbetreibende, also beispielsweise ein Handwerker, diese stark in Anspruch nimmt, in dem er mit seinem Transporter die Straßen mehr (ab-) nutzt als zum Beispiel ein Autor. Auch wenn diesen Annahmen natürlich gewisse Wahrheiten zu Grunde liegen, ist das doch anders betrachtet eine etwas fragwürdige.

Was ist zu tun bei mehreren Tätigkeiten, die in beide Bereiche fallen?

Betreibst du mehrere selbständige Tätigkeiten , die sowohl unter die freien Berufe und ein Gewerbe fallen, ist zunächst zu schauen, ob diese leicht voneinander zu unterscheiden sind. Wenn du also als Rechtsanwalt tätig bist und in einem Nebengewerbe bestimmte Produkte verkaufst, fallen hier Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb an.

Dafür solltest du für jeden Bereich eine eigene Buchführung machen und am besten auch zwei unterschiedliche Konten führen. Als Konto empfiehlt sich hier das Kontist Geschäftskonto . Die nützlichen Tools und die sehr komfortablen Kontofunktionen mit integriertem Finanzmanager machen dich zum Profi. Und zwar schnell, einfach und mittels der Kontist App zu bedienen.

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Fallen deine beiden oder mehreren Tätigkeiten in einen Bereich , werden alle daraus erzielten Einkünfte gemeinsam in der Buchhaltung geführt. Ziehe einen Steuerberater hinzu.

Übrigens: Man kann übrigens auch Freiberufler und freier Mitarbeiter sein, wenn zum Beispiel ein Steuerberater oder Notar als freier Mitarbeiter tätig wird. Er behält den Status des Freiberuflers, auch wenn er als freier Mitarbeiter an einem bestimmten Projekt mitarbeitet.

Noch mal in der Zusammenfassung

Als Selbstständigkeit wird generell eine Form der Erwerbstätigkeit bezeichnet, die unabhängig von einem Arbeitgeber ausgeführt wird. Man bezeichnet die Aufnahme einer selbstständiger Arbeit als Existenzgründung. Der Selbständige hat die volle Entscheidungsfreiheit über seine Aufträge, führt seine Kundenakquise in Eigenregie durch und macht Werbung für sich selbst. Außerdem gestaltet er seine Arbeitszeiten und den Arbeitsort frei.

Als Freiberufler übst du selbstständig eine wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende, schriftstellerische, erzieherische oder rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Tätigkeit aus. Dabei liegt kein Gewerbe vor. Du bist Einkommensteuerpflichtig und meldest deine Tätigkeit dem Finanzamt.

Als Freelancer (freier Mitarbeiter) bist du selbstständig und führst Aufträge verschiedener Unternehmen aus. Oft geregelt über einen Dienst- oder Werkvertrag. Du bist aber nicht weisungsgebunden und kannst deine Arbeitszeit und den Arbeitsort frei wählen.