Banking & Buchhaltung für Selbständige & Freelancer

Selbstständigkeit

MAIN - Blog Steuern - "Was ist eigentlich die Steuer ID – und wie unterscheidet sie sich von der Steuernummer?"

Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

12. Sept. 2019

Wer das noch nicht weiß: Seit dem Jahr 2008 besitzt jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger  in Deutschland eine individuelle Steueridentifikationsnummer. Jetzt werden sich vielleicht einige Leser fragen - eine Steuernummer haben doch nur diejenigen, die beruflich tätig sind bzw. Einkommen beziehen? Ich bin mir sicher, diese beiden Themen werden leicht miteinander verwechselt: Denn Steuernummer und Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) sind, zumindest jetzt noch, zwei unterschiedliche paar Schuhe. Wir werden das im Folgenden erläutern.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID 

Steuernummer

Die Steuernummer wird dir vom zuständigen Finanzamt zugeteilt, das sich immer dort befindet, wo du gemeldet bist bzw. wo sich dein Wohnsitz befindet. Die Steuernummer wird an alle steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen vergeben und ist dir als Steuerpflichtigem eindeutig zugeordnet. Mit der Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung (ELektronische STeuerERklärung) wurden die Steuernummern bundesweit vereinheitlicht. Die Steuernummer setzt sich aus 13 Ziffern zusammen und verändert sich nur, wenn du umziehst und dadurch ein anderes Finanzamt für deine Steuerangelegenheiten zuständig wird. Du bekommst dann eine neue Steuernummer.

Wichtig: Die Steuernummer ist wichtig für deine Steuererklärung, auf Grund derer das Finanzamt eingereichte Steuererklärungen einfach und schnell identifizieren und zuordnen kann. Du erhältst deine persönliche Steuernummer nach Einreichen deiner ersten Einkommensteuererklärung beziehungsweise bei Anmeldung deiner selbständigen/gewerblichen Tätigkeit. 

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler musst du die Steuernummer stets in deinen gestellten Rechnungen ausweisen, sofern du keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hast. Weitere Infos zur Umsatzsteuer-ID findest du in unserem Blog Artikel Muss ich eine Umsatzsteuer-ID beantragen?.

Drei Fingerabdrücke auf hellroten Hintergrund zur Frage, ob ich als Selbständiger die Umsatzsteuer-ID beantragen muss.

Steuer-ID

Die Steueridentifikationsnummer gilt bundeseinheitlich für jeden Bürger, der in Deutschland gemeldet ist. Diese elfstellige Nummer erhält man mittlerweile schon bei der Geburt, sie bleibt dauerhaft bestehen, das bedeutet auch bei einem Umzug, bei Heirat bzw. bis zum Lebensende ändert sie sich nicht. Mit der Einführung gilt sie seit Ende 2008 und muss bei allen Anträgen, Mitteilungen oder Erklärungen, die Einkommensteuer betreffend, immer angegeben werden und auch gegenüber dem Finanzamt muss die Identifikationsnummer stets genannt werden. Durch die Schaffung eines einheitlichen Identifikationsmerkmals zählt sie zur so genannten „eGovernment-Strategie der Bundesregierung“. 

Sinn und Zweck ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Steuer-Angelegenheiten. Zusammen mit der Steuer-ID werden hier aber auch persönliche Daten  gespeichert: Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Familien-, Vor- und Geburtsname, die aktuelle oder die letzte bekannte Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und falls zutreffend der Sterbetag. All diese gespeicherten Daten werden, nach derzeitigem Stand, 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. 

Die Steueridentifikationsnummer ist darüber hinaus aber auch wichtig beispielsweise für den Arbeitgeber: Beginnst du einen neuen Job, musst du diese deinem Arbeitgeber mitteilen. Hier dient sie dann für die korrekte Abgabe der Lohnsteuer. Bei geringfügigen Beschäftigungen brauchst du sie in der Regel nicht, da hier keine Steuern gezahlt werden müssen. Auch Sozialleistungsträger wie die Krankenkasse oder das Jobcenter können nach der Steuer-ID fragen, um schnell und einfach steuerlich relevante Infos an die Finanzbehörden weiterzugeben.

Fakt: Zukünftig soll die herkömmliche Steuernummer gänzlich durch die Steuer-ID ersetzt werden. Momentan gelten aber beide Nummern noch parallel. 

Auf EU-Ebene: In den meisten (aber nicht in allen) Ländern Europas gelten die so genannten TIN`s (Tax Identification Numbers). Sie sind der Steuer-Identifikationsnummer in Deutschland gleichzusetzen und dienen dazu, alle Steuerpflichtigen zu kennzeichnen und die Steuerverwaltung zu vereinfachen. TIN`s werden ebenfalls dazu genutzt, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die in anderen EU-Ländern investieren. 

Finanzinstitute sind erstens dazu verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Anlegers, und seine Steuer-Identifikationsnummer (hier gilt der steuerliche Wohnsitz) zu registrieren. Zweitens müssen Finanzinstitute den zuständigen Finanzbehörden eines Anlegers jeweils die TIN und jährlich aktualisierte personen- und einkommensbezogene Infos zukommen lassen (hier gilt die Zinsbesteuerungsrichtlinie). Struktur und Aufbau der TIN`s werden jeweils von den betreffenden Ländern bestimmt und sind individuell unterschiedlich. Wer weitergehende Informationen zu diesem Thema benötigt, kann diese auf einem eigenen TIN-Portal finden. Unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/tinByCountry.html?locale=de werden unter anderem zur Verfügung gestellt: 

  • Allgemeines zu den TIN`s der einzelnen EU-Länder, zum Beispiel zu den Strukturen 
  • Besonderheiten der TIN, zum Beispiel über die Art der Vergabe  
  • Beispiele für amtliche Dokumente, in denen die TIN`s angegeben werden müssen 
  • eine Aufstellung nationaler Referenz-Webseiten (wenn diese von den jeweiligen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten veröffentlicht sind) 
  • eine Liste der jeweiligen Kontaktstellen 
  • ein Online-Prüfmodul, mit dem die Richtigkeit einer TIN-Struktur überprüft werden kann 

Zu beachten: Wie aus dem Vorherigen schon ersichtlich – es gibt noch keine einheitliche TIN auf EU-Ebene. Außerdem, wie erwähnt, gibt es nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten eine TIN. Dort gelten meist trotzdem alternative Möglichkeiten zur Identifikation, die aber aus dem übrigen  System herausfallen. Details hierzu findest du ebenfalls auf den entsprechenden Länderseiten.

Für wen und was die Steuer-ID wichtig ist

  • Banken und Steuerbehörden: Durch die Steuer-ID wurde deren Zusammenarbeit verbessert. Ein weiterer Grund zur Einführung war, eine Möglichkeit zu schaffen, etwaige Steuerhinterziehungen leichter aufzudecken. Kunden bei Banken und Sparkassen sind seit 2011 verpflichtet, die Steuer-ID auf Freistellungsaufträgen anzugeben. So können Kapitalerträge schneller zugeordnet und eine Überschreitung des Sparerpauschbetrags besser entdeckt werden. 
  • Eröffnung eines Bankkontos: Seit der Einführung im Jahre 2018 brauchen Bankkunden zur Eröffnung eines Kontos stets ihre Steueridentifikationsnummer - ohne sie kann kein Konto eröffnet werden. Bei Geschäftskonten, also bei Unternehmern und Selbständigen, ist zusätzlich auch die Steuernummer erforderlich. 
  • Steuer: Auf Grund der Steueridentifikationsnummer und der elektronischen Steuererklärung kann schon bei der Eingabe geprüft werden, ob alle Daten formal richtig und gültig sind. Dies macht vor allem eine wesentliche schnellere Bearbeitung von Steuererklärungen möglich, darüber hinaus muss das Finanzamt viel seltener weiterführende Informationen nachordern. 2014 wurde die „vorausgefüllte Steuererklärung“ eingeführt, was steuerliche Angelegenheiten noch weiter vereinfacht hat. Alle Stammdaten einer Person, sowie die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und mögliche Vorsorgeaufwendungen können digital übermittelt werden. Allerdings brauchst du dazu ein Konto beim Elster-Portal.
  • Finanz- und Meldebehörden: Die Identifikationsnummer hilft dem Finanzamt besser und schneller Personendaten abzufragen. Bei Umzug in einen anderen Ort können das Finanzamt und die Meldebehörde die Daten auf einfache Weise abgleichen. Das funktioniert ebenfalls über die Landesgrenze hinaus: Auch hier lassen sich steuerlich wichtige Daten anhand der ID-Nr. zwischen Finanzamt und Meldeamt zuordnen und übermitteln.  
  • Kinder: Möchtest du Kindergeld beantragen, musst du deine Steuer-ID und die deines Kindes angeben (dies gilt seit dem 1. Januar 2016). Dadurch sollen Doppelzahlungen ausgeschlossen werden. Die Steuer-ID spielt auch eine Rolle beim steuerlichen Abzug bei  Unterhaltszahlungen. Wenn also beispielsweise Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner gezahlt werden muss und dieser Betrag steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden soll, braucht man dafür seit dem Jahr 2016 zwingend die Steueridentifikationsnummer des Empfängers. Dieser ist zur Nennung seiner Steuer-ID verpflichtet. 
  • Rentner: Auch nach dem Berufsleben benötigen wir die Steueridentifikationsnummer, denn hier spielt sie eine wichtige Rolle für den Rentenbezug. 
  • Studenten: Hier ist die Steuer-ID vor allem bei der Beantragung von BAföG wichtig. Zum Beispiel um nachzuvollziehen, in welcher Höhe ein Student ab 2016 eine Förderung zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung bekommen hat.

Organisatorisches - Was mache ich, wenn ich nicht weiß, wo sich meine Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer befindet?

Das Bundeszentralamt für Steuern hat 2008 jedem Bundesbürger seine Steuer-ID mit einem Schreiben zugeschickt. Aber vielleicht hattest du bis jetzt nicht viel damit zu tun oder du findest das Schreiben nicht mehr: Deine Steueridentifikationsnummer gibt es nicht beim Finanzamt, sondern kann beim Bundeszentralamt für Steuern jederzeit online beantragt werden. 

Bedenke aber, dass das unter Umständen bis zu 4 Wochen dauern kann. Wenn Rückfragen oder Unklarheiten auftreten, sogar bis zu 10 Wochen. Also früh genug beantragen, tut hier Not. Unter diesem Link findest du  das Antragsformular für die Steuer-ID: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html.

Desweiteren steht die Steuer-ID auch auf dem Einkommensteuerbescheid, auf Lohnsteuerabrechungen und bei Schriftwechsel auch auf Briefen des Finanzamtes.  

Bezüglich der Steuernummer ist dein Ansprechpartner natürlich das zuständige Finanzamt, das dir sowohl bei der Beantragung hilft als auch dabei, falls du sie vergessen hast oder nicht mehr findest.

Und eine wichtige Frage zum Schluss: Wer kann mir bei all diesen Angelegenheiten noch weiterhelfen? Ganz einfach, wende dich an den Steuerberater deines Vertrauens. Wenn du selbständiger Unternehmer bist, wirst du wahrscheinlich seine Dienste sowieso längst in Anspruch nehmen. Falls du gerade dabei bist, dich selbständig zu machen, ist es auf jeden Fall wichtig und empfehlenswert, dir einen zu suchen, der dich bei allen steuerlichen Belangen unterstützt und berät. 

Und noch ein Tipp: Hast du schon vom Kontist Geschäftskonto mit „eingebautem Taxator“ gehört? Auf diesem Wege hast du von Vornherein deine Einkommenssteuer im Blick. Lese hierzu doch mal unseren Blog Post Taxator - der einfachste Weg deine Einkommensteuer zu berechnen.

Übrigens gibt es auch Kritik an der Steuer-ID

Die große Befürchtung von Bürgerrechtlern war und ist, dass die gespeicherten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern für andere Zwecke als rein für Steuerangelegenheiten genutzt werden könnten. Der aktuellen Gesetzeslage entsprechend darf aber bisher nur das Finanzamt ID-Nummer relevante Daten abrufen. 

Ein weiterer Grund für Kritik ist: Da die Steuer-ID einer Person klar zugeordnet werden kann, wäre es rein theoretisch möglich, sämtliche Datenbanken, in denen sie abgespeichert ist, untereinander abzugleichen. Die Konsequenz: Alle gespeicherten Daten zu einem Menschen, und damit alle Infos ihn betreffend, wären schnell und einfach verfügbar. Trotz alledem hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil das Speichern von Personendaten als rechtens erklärt. (BFH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. II R 49/10).