Steuer-ID
Die Steueridentifikationsnummer gilt bundeseinheitlich für jeden Bürger, der in Deutschland gemeldet ist. Diese elfstellige Nummer erhält man mittlerweile schon bei der Geburt, sie bleibt dauerhaft bestehen, das bedeutet auch bei einem Umzug, bei Heirat bzw. bis zum Lebensende ändert sie sich nicht. Mit der Einführung gilt sie seit Ende 2008 und muss bei allen Anträgen, Mitteilungen oder Erklärungen, die Einkommensteuer betreffend, immer angegeben werden und auch gegenüber dem Finanzamt muss die Identifikationsnummer stets genannt werden. Durch die Schaffung eines einheitlichen Identifikationsmerkmals zählt sie zur so genannten „eGovernment-Strategie der Bundesregierung“.
Sinn und Zweck ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Steuer-Angelegenheiten. Zusammen mit der Steuer-ID werden hier aber auch persönliche Daten gespeichert: Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Familien-, Vor- und Geburtsname, die aktuelle oder die letzte bekannte Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und falls zutreffend der Sterbetag. All diese gespeicherten Daten werden, nach derzeitigem Stand, 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.
Die Steueridentifikationsnummer ist darüber hinaus aber auch wichtig beispielsweise für den Arbeitgeber: Beginnst du einen neuen Job, musst du diese deinem Arbeitgeber mitteilen. Hier dient sie dann für die korrekte Abgabe der Lohnsteuer. Bei geringfügigen Beschäftigungen brauchst du sie in der Regel nicht, da hier keine Steuern gezahlt werden müssen. Auch Sozialleistungsträger wie die Krankenkasse oder das Jobcenter können nach der Steuer-ID fragen, um schnell und einfach steuerlich relevante Infos an die Finanzbehörden weiterzugeben.
Fakt: Zukünftig soll die herkömmliche Steuernummer gänzlich durch die Steuer-ID ersetzt werden. Momentan gelten aber beide Nummern noch parallel.
Auf EU-Ebene: In den meisten (aber nicht in allen) Ländern Europas gelten die so genannten TIN`s (Tax Identification Numbers). Sie sind der Steuer-Identifikationsnummer in Deutschland gleichzusetzen und dienen dazu, alle Steuerpflichtigen zu kennzeichnen und die Steuerverwaltung zu vereinfachen. TIN`s werden ebenfalls dazu genutzt, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die in anderen EU-Ländern investieren.
Finanzinstitute sind erstens dazu verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Anlegers, und seine Steuer-Identifikationsnummer (hier gilt der steuerliche Wohnsitz) zu registrieren. Zweitens müssen Finanzinstitute den zuständigen Finanzbehörden eines Anlegers jeweils die TIN und jährlich aktualisierte personen- und einkommensbezogene Infos zukommen lassen (hier gilt die Zinsbesteuerungsrichtlinie). Struktur und Aufbau der TIN`s werden jeweils von den betreffenden Ländern bestimmt und sind individuell unterschiedlich. Wer weitergehende Informationen zu diesem Thema benötigt, kann diese auf einem eigenen TIN-Portal finden. Unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/tinByCountry.html?locale=de werden unter anderem zur Verfügung gestellt:
- Allgemeines zu den TIN`s der einzelnen EU-Länder, zum Beispiel zu den Strukturen
- Besonderheiten der TIN, zum Beispiel über die Art der Vergabe
- Beispiele für amtliche Dokumente, in denen die TIN`s angegeben werden müssen
- eine Aufstellung nationaler Referenz-Webseiten (wenn diese von den jeweiligen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten veröffentlicht sind)
- eine Liste der jeweiligen Kontaktstellen
- ein Online-Prüfmodul, mit dem die Richtigkeit einer TIN-Struktur überprüft werden kann
Zu beachten: Wie aus dem Vorherigen schon ersichtlich – es gibt noch keine einheitliche TIN auf EU-Ebene. Außerdem, wie erwähnt, gibt es nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten eine TIN. Dort gelten meist trotzdem alternative Möglichkeiten zur Identifikation, die aber aus dem übrigen System herausfallen. Details hierzu findest du ebenfalls auf den entsprechenden Länderseiten.