Was ist die Umsatzsteuerzahllast?
Um zu verstehen, was die Umsatzsteuerzahllast ist und wie ihre Berechnung funktioniert, solltest du das deutsche Umsatzsteuersystem zumindest in den Grundzügen verstanden haben.
Grundsätzlich unterscheidet man die Umsatzsteuer, die du auf deinen eigenen Rechnungen ausweist und die Umsatzsteuer, die deine „Zulieferer“ ausweisen. Jedes (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmen muss auf den Betrag, der den Kunden in Rechnung gestellt wird, 7% oder 19% Umsatzsteuer aufschlagen.
Du als Selbständiger musst die Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden bekommst, an das Finanzamt abführen. Du agierst in diesem Fall wie der verlängerte Arm des Finanzamts und sammelst das Geld bis zum nächsten Steuertermin und führst die Umsatzsteuer dann in einem Betrag an die Finanzverwaltung ab.
Das Gegenstück bildet die Vorsteuer – also die Umsatzsteuer, die du an deine Lieferanten & Co bezahlst. Diese Steuerbeträge werden dir vom Finanzamt erstattet. In deiner Buchhaltung musst du neben der Umsatzsteuer auch alle Vorsteuerbeträge bis zum nächsten Steuertermin sammeln.
Zu diesem Steuertermin machst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, die im Wesentlichen so aussieht:
Summe aller Umsatzsteuerbeträge
- Summe aller Vorsteuerbeträge
____________________________________________
= Umsatzsteuerzahllast (oder Umsatzsteuererstattung)
Die Umsatzsteuerzahllast ist letztendlich also nichts anderes als das Ergebnis der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung am Jahresende. Es ist die Summe aller Umsatzsteuerbeträge abzüglich der Summe aller Vorsteuerbeträge.
Wer muss die Umsatzsteuerzahllast berechnen?
Fast jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer muss regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und seine Umsatzsteuerzahllast berechnen. Du kannst mit ziemlich großer Sicherheit davon ausgehen, dass du umsatzsteuerpflichtig in Deutschland bist, wenn du hier wohnst und arbeitest. Ich setze einmal voraus, dass du weißt, ob und wie viel Umsatzsteuer du in deinen Rechnungen ausweisen musst. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du idealerweise mit einem Steuerberater darüber sprechen, da die Abgrenzung zwischen 0%, 7% und 19% teilweise gar nicht so einfach ist.
Wie oft eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss, ist abhängig von dem Umsatzsteuerbetrag, den du im vergangenen Jahr an das Finanzamt zahlen musstest:
- Umsatzsteuerschuld von über 7.500 Euro im letzten Jahr: monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerschuld zwischen 1.000 und 7.500 Euro im letzten Jahr: quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerschuld unter 1.000 Euro im letzten Jahr: unterjährig muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden
Die Umsatzsteuererklärung muss genau wie die Einkommensteuererklärung für jedes Jahr gemacht werden, unabhängig von dem Voranmeldezeitraum innerhalb des Jahres.
Achtung: Sogar Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuerbeträge geltend machen dürfen, müssen eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben und ihre jährliche Umsatzsteuerzahllast berechnen. Sie ist logischerweise 0 Euro. Gleiches gilt übrigens auch für Selbständige, die in erster Linie steuerfreie Umsätze haben (z.B. Exporte). Auch Ärzte sollten eine Umsatzsteuererklärung abgeben, um auf Nummer sicher zu gehen.