Ein Angebot der Kontist Steuerberatungsgesellschaft mbH

Laufende Buchhaltung

Wir übernehmen ab sofort deine Buchhaltung. Die Kontist Steuerberatung arbeitet nicht mit lexoffice oder DATEV, sondern wir arbeiten direkt in der Kontist App, die uns von der Kontist GmbH zur Verfügung gestellt wird. Wir buchen also nicht in deinem lexoffice-Account oder in einem anderem Buchhaltungstool.

Wir übernehmen die gesamte Buchhaltung. Du bekommst alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen direkt in deiner Kontist App. Auch deine Rechnungen kannst du in der Kontist Web App schreiben, verschicken und herunterladen. Wenn du lexoffice oder eine ähnliche Software nutzt, kannst du also einen anderen Plan auswählen bzw. downgraden.

Grundregeln für die tägliche Zusammenarbeit

Damit wir dir eine möglichst tagesaktuelle Buchhaltung garantieren können, benötigen wir deine Unterstützung. Bitte halte dich an die folgenden Regeln, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit sicher zu stellen:

Klare Trennung zwischen Privatem und Geschäftlichem
Kontist für geschäftliche Ausgaben
Alle privaten Ausgaben über dein Privatkonto
Private Transaktionen als "privat" markieren
Kein zweites Geschäftskonto
iPhone Frame

Rechnungen, Kassenbons und Belege

Wir brauchen zu jeder geschäftlichen Transaktion auf deinem Konto einen Beleg. Bitte lade diesen Beleg zeitnah über die Kontist App hoch. Je nachdem, wie du deine Rechnung bekommst, kannst du das sowohl mit der Smartphone App als auch mit der Web App machen.

Keine Barzahlungen

Laufende Buchhaltung

Sobald wir alle geschäftlichen Ein- und Ausgaben und alle Belege von dir bekommen haben, können wir mit der Buchhaltung beginnen. Du kannst uns dabei in Echtzeit "über die Schulter" schauen. Du siehst unsere Arbeit durch das Label "Geprüft vom Kontist Steuerservice".

In der Transaktionsanzeige kannst du jederzeit sehen, wie wir die entsprechende Transaktion kategorisiert haben. Du siehst dabei sowohl den angewendeten Umsatzsteuer-Satz als auch die Buchhaltungskategorie (Elster-Kategorie).

WICHTIG: Das Label Geprüft von der Kontist Steuerberatung bedeutet für dich, dass du die Buchung nicht mehr selbst ändern kannst. Für den Fall, dass eine Änderung doch noch nötig sein sollte, kannst du uns anschreiben.

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Warum ist das so? Da wir die rechtliche Verantwortung für die Buchhaltung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen übernehmen, hast du bei verifizierten Buchungen keine Möglichkeit diese zu verändern. Wenn du Fragen oder Anmerkungen zu bestimmten Buchungen hast, kannst du uns in jeder Buchung jederzeit eine Nachricht senden.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Um deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen pünktlich ans Finanzamt zu übermitteln, benötigen wir deine Mitwirkung. Die dafür notwendigen Belege kannst du jederzeit in deiner Kontist App hochladen. Je früher du uns deine Belege am Monatsanfang zukommen lässt, desto früher können wir mit der Erstellung deiner USt-VA beginnen.

Sobald wir deine Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt haben, schicken wir dir eine Mail mit der Steuererstattung oder -zahlung. Diesen Betrag musst du innerhalb von 3 Tagen an das Finanzamt überweisen. Spätestens jedoch am Stichtag, also der 10., um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Oder du hinterlegst beim Finanzamt ein Lastschrift-Mandat. Dann bucht das Finanzamt den Betrag von deinem Konto ab und du musst nichts tun. Wirf einfach einen Blick auf unseren Artikel hier im Help Center.

Der Umsatzsteuer-Stichtag ist immer am 10. des Folgemonats nach dem für dich gültigen Voranmeldezeitraum (monatlich oder quartalsweise). Ausnahme: Wenn der 10. auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung am folgenden Werktag bis 23:59 Uhr abgegeben werden. Beispiel: Der 10. Januar 2022 war ein Sonntag, die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2021 ist also erst am 11. Januar 2022 fällig.

Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) & Einkommensnachweise

Eine vorläufige BWA kannst du jederzeit in deiner Kontist App umsonst downloaden. Gerne erstellen wir dir auf Anfrage auch eine unterzeichnete BWA oder einen sonstigen Einkommensnachweis.

Hier kannst du dich über die Preise informieren. Bitte schreibe uns einfach eine kurze Nachricht oder ruf uns kurz an und wir bereiten deine Auswertungen vor.

Jährliche Buchhaltungsarbeiten

Neben der laufenden monatlichen Buchhaltung gibt es Buchhaltungstätigkeiten, die wir einmal im Jahr beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Steuererklärungen durchführen.

Diese Tätigkeiten haben in der Regel keinen (großen) Einfluss auf die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, können aber bei der Einkommensteuer einen großen Unterschied ausmachen.

Zu den Tätigkeiten gehören:

Abschreibung von Anlagevermögen

Berücksichtigung des Home-Offices

Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand

Barausgaben

Anpassungen bei der Berücksichtigung des Firmenwagens

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Mehr Informationen zum Thema Einnahmen-Überschuss-rechnung & Steuererklärungen findest du hier: Einnahmen-Überschuss-Rechnung & Steuererklärungen

Daten aus Vormonaten

Wenn du erst im laufenden Jahr zu Kontist gewechselt bist, hast du vielleicht noch Buchhaltungsdaten von anderen Konten, anderen Buchhaltungstools und eventuell deinem vorigen Steuerberater.

Hier kommen wir im Rahmen einer geführten Kampagne auf dich zu, um die Daten einzusammeln. Folgende Unterlagen benötigen wir dann von dir:

Alle Belege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Kassenbons usw.)

Kontoauszügen (idealerweise als CSV-Datei) aller Transaktionen

Angaben zu deinem Anlagevermögen (inkl. bisheriger Abschreibungsdauer)

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*Wir weisen darauf hin, dass die Leistungen im Bereich „Kontist Steuerberatung“ durch die Kontist Steuerberatungsgesellschaft mbH erbracht werden. Hilfe in Steuersachen, wie z.B. die maschinengestützte Buchführung, erfolgen durch die Kontist Service GmbH. Kontist erbringt selbst weder Hilfe in Steuersachen noch Leistungen eines Steuerberaters, sondern vermittelt diese Leistungen zwischen dir und unseren Partnern Kontist Steuerberatungsgesellschaft mbH sowie Kontist Service GmbH. Unsere AGB findest du hier.