Unternehmensformen für Selbstständige: Die richtige Rechtsform wählen

Steuergrundlagen für den Start in deine Selbstständigkeit 

Melchior Neumann

Kontist Steuerberatung

24. Feb. 2023

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Rechtsform beeinflusst viele Aspekte deines Unternehmens – zum Beispiel deine Haftung, das nötige Startkapital, die Außenwirkung und die Möglichkeit zur Beteiligung durch Investoren.
  • Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen, gefolgt von der GmbH.
  • Welche Rechtsform du für dein Unternehmen wählst, hat auch auf die Besteuerung einen großen Einfluss. 

💡 So gehst du vor:

  1. Überlege dir, ob du allein oder zusammen mit weiteren Personen gründen möchtest.
  2. Plane langfristig: Wo siehst du dein Unternehmen in fünf oder zehn Jahren? Deine Rechtsform sollte deine Unternehmensziele widerspiegeln.
  3. Informiere dich zu wichtigen Kriterien wie der Haftung, dem Startkapital, der Steuerbelastung, dem Aufwand etc. 
  4. Schaue dir an, welche Rechtsform Unternehmen gewählt haben, welche deinem ähnlich sind.
  5. Bist du dir unsicher? Dann lasse dich bei der Wahl der Rechtsform beraten.
  6. Hast du dich für eine Rechtsform entschieden, musst du dein Unternehmen anmelden. Je nach Rechtsform ist dies zum Beispiel beim Finanzamt, beim Gewerbeamt, im Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft notwendig.

Inhalstverzeichnis

Rechtsformen in der Übersicht

Wenn du ein Unternehmen gründest, ist die Wahl der Rechtsform eine deiner ersten Entscheidungen. Weil die Rechtsform die Zukunft deines Unternehmens beeinflusst, solltest du dich zuvor gut informieren. Aus diesen Rechtsformen kannst du bei deiner Gründung wählen:

Unternehmensformen von Einzelunternehmen: 

  • Kaufmann e.K.
  • freiberuflich oder gewerbetreibend Selbstständiger

Unternehmensformen von Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • GmbH & Co KG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
  • Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmensformen von Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Info

Einige dieser Unternehmensformen sind in Deutschland eher selten. Deshalb sind diese für dich vielleicht weniger relevant. Aktiengesellschaften sind beispielsweise meist große Unternehmen. In Deutschland waren im Jahr 2020 nur 7.389 von rund 3,03 Millionen Unternehmen AGs.

Rund 70 % der deutschen Unternehmen werden als Einzelunternehmen (also zum Beispiel als Freiberufler*in, Gewerbetreibende*r oder Kaufmann) geführt und sind damit die mit Abstand beliebteste Rechtsform. Dahinter befindet sich mit rund 15 % die GmbH und mit 5 % die GbR.

Rechtsformen als Tabelle

Kriterien Einzelunternehmen (gewerbetreibend) Einzelunternehmen (freiberuflich) GmbH GbR UG
Mindestkapital 0 € 0 € 25.000 € 0 € 1 €
Einzelgründung möglich ja ja ja nein ja
Persönliche Haftung ja ja nein ja nein
Einkommensteuer ja ja nein ja nein
Gewerbesteuer ja nein ja ja ja
Kleinunternehmerregelung möglich ja ja ja ja ja
Geschäftskonto rechtlich notwendig nein nein ja ja ja

Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die richtige?

Damit du dich für die richtige Rechtsform entscheiden kannst, musst du die richtigen Fragen stellen. Denn Rechtsformen für Unternehmen unterscheiden sich in unterschiedlichen Punkten.

Manche davon sind für dich wahrscheinlich sehr relevant, andere davon weniger – ganz abhängig davon, was deine Pläne sind. Folgende Kriterien solltest du bei deiner Wahl mit einbeziehen:

Die Höhe deines Startkapitals: Je nachdem, wie viel Kapital du zu Beginn in dein Unternehmen stecken kannst und willst, bieten sich unterschiedliche Rechtsformen an. Für eine GmbH musst du zum Beispiel ein Mindestkapital von 25.000 € vorweisen können.

Eine UG kannst du theoretisch schon mit 1 € gründen. Andere Rechtsformen – wie etwa die GbR – benötigen gar kein Startkapital. Auch bei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer*in musst du kein Startkapital mitbringen.

Die Haftung: Gerade wenn es in deinem Unternehmen um hohe Summen geht, wird die Frage der Haftung relevant. Dabei geht es darum, ob und in welchem Umfang du gegenüber Gläubigern mit deinem privaten Vermögen haftest.

Als freiberuflicher oder gewerbetreibender Einzelunternehmer haftest du zum Beispiel mit deinem ganzen Privatvermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft wird hingegen nur die Einlage der Gesellschafterinnen und Gesellschafter herangezogen.

Die Außenwirkung: Abhängig von der Art deines Unternehmens kann deine Rechtsform auf Kund*innen, Geschäftspartner*innen oder Investor*innen unterschiedlich wirken. Als GmbH machst du beispielsweise einen sehr professionellen Eindruck.

Auf kleinere Privatkund*innen wirkt diese Rechtsform aber vielleicht einschüchternd und unpersönlich.

Der Firmenname: Bei den meisten Rechtsformen kannst du deinen Firmennamen frei wählen. Anders sieht es beim freiberuflichen oder gewerbetreibenden Einzelunternehmen aus: Hier muss dein Vor- und Nachname im Firmennamen enthalten sein.

Die Investor*innen: Vor deiner Gründung solltest du dir Gedanken machen, ob eine Investition von außen in deine Firma möglich sein sollte. Das ist zum Beispiel bei der GmbH der Fall, nicht aber bei einer GbR oder einem Einzelunternehmen.

Die Veröffentlichungspflicht: Als Einzelunternehmen, GbR oder OHG bist du nicht verpflichtet, deine Bilanzen zu veröffentlichen. Mit einer GmbH hingegen musst du deinen Jahresabschluss öffentlich zugänglich machen.

Der Aufwand: Nicht zuletzt hast du bei der Anmeldung mancher Rechtsformen einen höheren Aufwand als bei anderen. Während du etwa als Einzelunternehmen schnell und einfach gründen kannst, musst du mit einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH viele Schritte durchlaufen. Zum Beispiel ist der Gang zum Notar oder zur Notarin und der Eintrag ins Handelsregister notwendig.

Auch was die Buchführung angeht, hast du als Einzelunternehmen einen geringeren Aufwand. Du kannst dann (bis zu einem Umsatz von 600.000 € oder 60.000 € Jahresüberschuss) statt der doppelten die einfache Buchhaltung wählen.

Team- oder Einzelgründung

Bei einer Einzelgründung hast du die maximale Freiheit und kannst dein Unternehmen ganz nach deinen Vorstellungen aufbauen. Mit einer Teamgründung teilst du dir hingegen das Risiko und bringst Personen mit unterschiedlichem Background und Kompetenzen zusammen.

Abhängig von deinen Plänen, deiner Erfahrung und deiner Persönlichkeit können beide Optionen attraktiv sein.

Auch die Wahl der Rechtsform deines Unternehmens beeinflusst die Anzahl der Mitgründerinnen und Mitgründer. So kannst du als Team andere Rechtsformen wählen als mit einer Einzelgründung. Folgende Möglichkeiten hast du:

Einzelgründung möglich:

  • Freiberufliches oder gewerbetreibendes Einzelunternehmen
  • Kaufmann e.K.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) 
  • 1-Personen-AG

Teamgründung möglich:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Wenn eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird: 

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Steuerliche Vor- & Nachteile

Während die Besteuerung des Gewinns von Personengesellschaften immer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt, ist die Besteuerung bei Kapitalgesellschaften immer unabhängig.

Bei Personengesellschaften kann etwa ein Verlust der Gesellschaft die Steuerbelastung des Ehepartners oder der Ehepartnerin ausgleichen, da die Unternehmensform personenbezogen ist. Dies ist bei Kapitalgesellschaften nicht möglich. Hier gilt die Gesellschaft als eigenständige juristische Person

Auch im Steuersatz kann es zwischen den einzelnen Unternehmensformen zu erheblichen Unterschieden kommen. Wir vergleichen im Folgenden einmal exemplarisch das Einzelunternehmen mit der GmbH.

Steuern im Einzelunternehmen

Mit einem Einzelunternehmen musst du drei Arten von Steuern abführen: die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit zahlst du keine Gewerbesteuer.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, wirst du zudem von der Umsatzsteuer befreit. Hast du vor allem Privatkundinnen und Privatkunden, kannst du so günstigere Preise als deine Konkurrenz anbieten.

Steuern in der GmbH

Mit einer GmbH zahlst du 15 % Körperschaftsteuer, ungefähr 15 % Gewerbesteuer (das hängt vom Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde ab) sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf den Gewinn.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer gründen eine GmbH, weil sie so Steuern sparen möchten. Tatsächlich kann die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen steuerlich vorteilhaft sein.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn du höhere Einnahmen hast. Der Körperschaftsteuer von 15 % steht schließlich eine Einkommensteuer von bis zu 45 % Höchststeuersatz gegenüber. Hast du allerdings ein niedriges Einkommen, profitierst du als Einzelunternehmen von einem Freibetrag von 10.908 € jährlich (Stand 2023). Bei der GmbH spielt dieser keine Rolle.

Beispiel 1:

Du machst mit deinem Unternehmen 10.000 € Gewinn. Sonst hast du keine weiteren Einnahmen.

  • Als GmbH zahlst du nun 15 % Körperschaftsteuer, also 1.500 €. 
  • Als Einzelunternehmen profitierst du von dem Freibetrag und zahlst keine Steuer.

Beispiel 2: 

Du machst mit deinem Unternehmen 100.000 € Gewinn. Zusätzlich hast du noch ein hohes weiteres Einkommen und fällst dadurch in den Höchststeuersatz von 45 %.

  • Als GmbH bezahlst du unverändert 15 % Körperschaftsteuer, also 15.000 €. 
  • Als Einzelunternehmen zahlst du nun 45 % Einkommenssteuer, also 45.000 €.

Fazit: Mit welcher Unternehmensform du mehr Steuern sparen kannst, hängt von deinem Einkommen beziehungsweise deinen Gewinnen ab. Es lohnt sich, vor der Wahl deiner Rechtsform alles einmal durchzurechnen oder dich steuerlich beraten zu lassen.

Unternehmensformen: Unterschiede erklärt

Wenn du anstatt dem Einzelunternehmen eine andere Unternehmensform wählen möchtest, hast du die Wahl zwischen der Gründung einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft.

Der Unterschied lässt sich schon aus dem Namen der jeweiligen Rechtsform herauslesen: Während die Personengesellschaft personenbezogen ist, ist die Kapitalgesellschaft kapitalbezogen.

Im Gegensatz zur Personengesellschaft gilt eine Kapitalgesellschaft als juristische Person und ist so unabhängig von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Unternehmen selbst Besitz erwerben oder vor Gericht auftreten kann. 

Kapitalgesellschaften

Anders als bei Personengesellschaften ist bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ein Stammkapital notwendig. Wie hoch dieses ausfällt, richtet sich ganz nach der gewählten Rechtsform. Innerhalb der Kapitalgesellschaften gibt es folgende Rechtsformen, die am gängigsten sind:

  • GmbH
  • AG

GmbH

Die Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der am häufigsten gewählten Unternehmensformen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass für die Gründung 25.000 Euro Stammkapital benötigt werden. Außerdem ist nur ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin notwendig.

Zur Gründung benötigst du einen notariell beurkundeten Vertrag und eine Eintragung ins Handelsregister. Innerhalb der GmbH gibt es neben den Geschäftsführer*innen auch eine Gesellschafterversammlung und, ab 500 Mitarbeitenden, einen Aufsichtsrat.

Tipp

Seit 2008 kannst du mit nur einem Euro eine sogenannte Unternehmergesellschaft (auch Mini-GmbH genannt) gründen. Auch diese gehört zu den Kapitalgesellschaften, du bist also nicht mit dem privaten Vermögen haftbar.

Es gibt hierbei jedoch einen Haken: Bei der Unternehmergesellschaft musst du pro Jahr mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses zurücklegen, bis die Summe von 25.000 Euro erreicht ist. Sobald dies der Fall ist, kann sie in eine normale GmbH umgewandelt werden.

AG

Die Aktiengesellschaft (AG) ist nach Unterschrift eines notariell beglaubigten Vertrags im Handelsregister eingetragen. Zur Gründung benötigst du nur eine Person und mindestens 50.000 Euro Grundkapital. Das Grundkapital muss bei der Gründung vollständig aufgebracht werden. Bei einer AG dürfen, wie der Name bereits vermuten lässt, Aktien ausgegeben werden.

Aktionär*innen sind mit dem Erwerb von Aktien auch Gesellschafter*innen des Unternehmens, haben jedoch nur eingeschränkte Rechte. So haben sie mit dem Kauf von Aktien zwar nicht das Recht, das Unternehmen zu führen. Sie müssen jedoch beispielsweise zur Hauptversammlung des Unternehmens eingeladen werden, dürfen über bestimmte Punkte mitbestimmen und haben ein Recht auf Auskunftserteilung.

Personengesellschaften

Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft nimmt eine Sonderstellung ein, da sie alleine nicht existieren kann. Sie entsteht daraus, dass sich eine natürliche oder juristische Person an einem bereits bestehenden Unternehmen beteiligt.

Dadurch ist auch kein Eintrag im Handelsregister notwendig. Es wird lediglich ein Vertrag aufgesetzt. Das investierte Kapital geht in das Eigenkapital des Unternehmens ein.

Für Unternehmen ist diese Gesellschaftsform vorteilhaft, da kein Anspruch auf die Geschäftsführung besteht. Stille Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen und haben im Falle einer Insolvenz Ansprüche.

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie definiert sich dadurch, dass sich mindestens zwei Gesellschafterinnen und Gesellschafter zusammenschließen und ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Es handelt sich hierbei um eine reine Interessengesellschaft, welche zumeist durch einen Vertrag gegründet wird. Dieser Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Sicherer ist jedoch eine schriftliche Vereinbarung.

Laut Gesetz sind die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter der GbR nicht zu deren Vertretung berechtigt. Diese kann nur gemeinsam erfolgen. Vertraglich lassen sich diese Bedingungen jedoch individuell anpassen.

OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen und Gesellschaftern und erfordert eine Eintragung ins Handelsregister. Zwangsläufig musst du den Zusatz „Offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ an den Unternehmensnamen anhängen.

Der Gesellschaftsvertrag der OHG ist formfrei, wird jedoch in der Regel verschriftlicht. Jedoch sind die Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu alleinigen Entscheidungen berechtigt. Die einzige Ausnahme hierbei sind außergewöhnliche Geschäfte. Wie bei jeder Personengesellschaft ist die Haftung unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar. Auch erfolgt eine Verlustbeteiligung der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter.

KG

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) unterscheiden sich die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in zwei Formen:

  • Kommanditist*in
  • Komplementär*in

Komplementär*innen haben dieselben Rechte wie Gesellschafter*innen in einer OHG, haften jedoch auch uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Kommanditist*innen hingegen haften lediglich mit ihren Geschäftsanteilen.

Jedoch zählen sie nicht zur Geschäftsführung oder Vertretung. Nur bei außergewöhnlichen Geschäften haben sie ein Einspruchsrecht. Zur Gründung einer KG sind mindestens zwei Personen erforderlich.

Einzelunternehmen als Rechtsform für eine Unternehmensgründung

Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist aus bürokratischer Sicht die einfachste Gründung. Dabei musst du dich lediglich beim Finanzamt anmelden. Einzelunternehmern können zum Beispiel Gewerbetreibende sein, aber auch Freiberufler*innen oder Land- und Forstwirt*innen.

Gewerbe

Gewerbetreibende steuern die Geschicke ihres Unternehmens oftmals allein und agieren dabei als Einzelunternehmen. Vorteil: Sie können frei entscheiden und sind niemandem Rechenschaft schuldig. Nachteil: Sie sind voll haftbar.

Für risikofreudige Gründende ist ein Einzelunternehmen eine spannende Möglichkeit. Bist du jedoch auf Sicherheit bedacht, solltest du in Erwägung ziehen, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Freie Berufe (Freiberufler*in)

Wenn du freiberuflich arbeitest, kannst du dies als Einzelunternehmer tun. Hier entscheidest du selbst über die Geschicke deiner Firma, bist jedoch auch voll mit deinem privaten Vermögen haftbar.

Solltest du also über genug Stammkapital verfügen, ist die Gründung einer GmbH sicherlich eine Option. So gehst du ein geringeres persönliches Risiko ein.

VIDEO: Freiberufler oder Gewerbe? Unterschiede erklärt!

Handwerk

Ein Handwerksbetrieb ist per se noch keine Unternehmensform. Als Handwerkerin oder Handwerker kannst du also für dein Unternehmen aus unterschiedlichen Rechtsformen wählen. Während kleinere Betriebe durchaus häufig als Einzelunternehmen geführt werden, sind auch GmbHs, GbRs oder OHGs, UGs oder KGs denkbar.

Wie bei anderen Unternehmen auch, solltest du für die Wahl der Rechtsform unter anderem die Größe deines Betriebs, den Umfang deiner Kapitalbeteiligung und deine persönliche Haftung berücksichtigen.

Kleinunternehmer und Kleingewerbe: Was ist zu beachten?

Beim Thema Kleinunternehmen kommt es oftmals zu Missverständnissen. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um eine steuerliche Regelung.

Wählst du also für dein Unternehmen die Kleinunternehmerregelung, dann bedeutet das lediglich, dass du keine Umsatzsteuer abführst. Du musst dich dann trotzdem noch für eine Rechtsform entscheiden.

Von der Kleinunternehmerregelung kannst du immer dann Gebrauch machen, wenn dein Unternehmen im Vorjahr unter einer Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr liegt und im laufenden Jahr unter 50.000 € (Stand 2023).

Das gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für andere Rechtsformen. So kannst du von der Regelung zum Beispiel auch als GmbH, als GbR, AG oder UG Gebrauch machen.

Wie sinnvoll dies ist, solltest du in deinem individuellen Fall entscheiden. Du minderst so zwar deinen bürokratischen Aufwand und kannst Privatkund*innen günstigere Preise anbieten.

Die Kleinunternehmerregelung kann aber auch steuerliche Nachteile haben, da du bei Investitionen die Umsatzsteuer nicht zurückerstattet bekommst. Zudem kann die Regelung auf Geschäftspartner*innen und Kund*innen einen unseriösen Eindruck machen.

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich - wie beim Kleinunternehmen - ebenfalls nicht um eine Rechtsform. Zudem werden die Begriffe “Kleinunternehmer” und “Kleingewerbe” sehr gerne verwechselt.

Wenn man von Kleinunternehmer spricht, dann versteht man darunter lediglich eine besondere Form der Besteuerung des Umsatzes. Kleinunternehmer können natürliche Personen im Rahmen des Einzelunternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen sein. 

Unter einem Kleingewerbe hingegen versteht man einen Gewerbebetrieb, der nicht kaufmännisch eingerichtet ist. Sie müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen und sich auch nicht mit der doppelten Buchführung beschäftigen. Lediglich gewerbetreibende Einzelunternehmen und GbR können als Kleingewerbe geführt werden.

Anmeldung der Unternehmensformen

Die Rechtsform deines Unternehmens wählst du bei dessen Anmeldung aus. Je nachdem, für welche Unternehmensform du dich entscheidest, geschieht dies an unterschiedlichen Stellen.

Freiberufliche Tätigkeit:

Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit meldest du dies beim Finanzamt und füllst den steuerlichen Erfassungsbogen aus.

GbR:

  1. Für die Anmeldung einer GbR wendest du dich an das Finanzamt. Dort füllst du zunächst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  2. Bei einem Gewerbebetrieb musst du dein Gewerbe zudem noch beim Gewerbeamt und bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (oder als Handwerker*in bei der Handwerkskammer) anmelden.  
  3. Auch bei der Berufsgenossenschaft ist eine Anmeldung notwendig.

Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaften:

  1. Als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft (also zum Beispiel eine GmbH) meldest du dich beim Gewerbeamt an. Dort musst du deinen Handelsregisterauszug und – je nach Art des Gewerbes – ein Führungszeugnis vorlegen.
  2. Deinen Eintrag ins Handelsregister musst du über eine Notarin oder einen Notar erledigen. Damit sie oder er die Eintragung anstoßen kann, wird bei Gründung einer GmbH oder UG ein Nachweis über die Einzahlung deines Startkapitals benötigt. 
  3. Dein Unternehmen musst du zudem im Transparenzregister eintragen. Der Eintrag muss spätestens zwei Wochen nach dem Handelsregistereintrag erfolgen.
  4. Anschließend meldest du dein Unternehmen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft an.

Kann die Rechtsform gewechselt werden?

Die Rechtsform deines Unternehmens kannst du im Laufe der Zeit ändern. Schließlich verändert sich auch dein Unternehmen. Wichtig ist dabei zunächst, dass sich die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einig sind. Mindestens 75 % müssen für die Änderung der Rechtsform stimmen. Erst dann kann der Umwandlungsbeschluss erstellt werden. Dieser muss anschließend notariell beurkundet werden.

Das Unternehmen muss zudem die Voraussetzungen für die neue Rechtsform erfüllen. Möchtest du zum Beispiel von einer OHG zu einer GmbH wechseln, dann muss das Gesamtvermögen des Unternehmens mindestens das Stammkapital der GmbH betragen. Es müssen also mindestens 25.000 € sein.

Um den Prozess abzuschließen, fehlt nun noch die Anmeldung des Wechsels im Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer und bei der Berufsgenossenschaft. Je nachdem, zu welcher Rechtsform du wechselst, musst du dein Unternehmen auch im Transparenzregister eintragen.