Das ist zwar kein direkter Tipp, mit dem du Steuern sparen kannst, aber du solltest auch aus anderen Gründen am Jahresende ein Auge auf deine Zahlen haben. Denn unter Umständen verlierst du einen Status bzw. eine Erleichterung, von der du bisher noch gar nichts wusstest.
Ein Beispiel ist die Istversteuerung. Die besagt, dass du deine Umsatzsteuer erst dann abführen musst, wenn deine Rechnung auch tatsächlich von deinem Kunden bezahlt worden ist.
Doch das ist keine Selbstverständlichkeit. Viele Unternehmen unterliegen der Sollversteuerung und müssen die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt abführen, zu dem sie die Rechnung gestellt haben.
Das klingt für einige vielleicht nach einer Kleinigkeit, kann unter Umständen aber existenzbedrohend sein, wenn du hohe Rechnungen mit einem langen Zahlungsziel schreibst.
Ein Beispiel: Ein Architekt arbeitet 8 Monate ausschließlich an einem einzigen öffentlichen Auftrag, bis er endlich seine Rechnung über 400.000 Euro + Umsatzsteuer schreiben kann. So wie öffentliche Organisationen nun einmal sind, bekommt der Architekt sein Geld aber erst nach 6 Monaten.
Das Problem: Wenn der Architekt der Soll-Besteuerung unterliegen würde, müsste er die 76.000 Euro Umsatzsteuer sofort an das Finanzamt abführen – Monate, bevor er überhaupt das Geld vom Kunden bekommt.
Wenn du einem freien Beruf angehörst (z. B. Rechtsanwalt, Arzt), dann musst du dir keine Sorgen machen. Für dich gilt immer die Istbesteuerung. Alle anderen Selbstständigen sollten dafür sorgen, dass sie möglichst lange unter der 600.000-Euro-Umsatz-Grenze bleiben. Denn wenn du diesen Betrag überschreitest, fällst du unter die Sollversteuerung und musst die Umsatzsteuerbeträge vorfinanzieren.