Steuertipp Nr. 4 - Investitionsabzugsbetrag nutzen
Neben der Sonderabschreibung gibt es noch eine interessante steuerliche Vorschrift für Investitionen. Sie ermöglicht es dir schon jetzt, von zukünftigen Ausgaben zu profitieren. Du kannst buchhalterisch die Ausgaben „nach vorne“ ziehen, um sie schon jetzt von der Steuer abzusetzen.
Wenn du in den nächsten drei Jahren betriebliche Anschaffungen planst (z.B. neue Büroeinrichtung), kannst du in diesem Jahr maximal bis zu 50% des voraussichtlichen Anschaffungspreises von der Steuer absetzen. Und das ist wirklich schon möglich bevor du überhaupt einen Cent ausgegeben hast und auch, wenn die Investitionen erst für 2025 geplant sind. Das gilt seit 2020 übrigens auch für gemietete Wirtschaftsgüter.
Um diesen Posten zu berücksichtigen, solltest du dir überlegen, welche Anschaffungen du in den nächsten drei Jahren planst und dir zu den einzelnen Anschaffungen Preise heraussuchen. Denn häufig will das Finanzamt wissen, wie du auf den konkreten Betrag gekommen bist.
Nutzen kann den Investitionsabzugsbetrag (IAB) jeder, der im Vorjahr nicht mehr als 200.000,00 Euro Gewinn gemacht hat. Außerdem muss die Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Steuertipp Nr. 5 - Weihnachtsfeier steuerlich geltend machen
Wenn du bereits erste Mitarbeitende hast, solltest du dir einmal Gedanken über eine Weihnachtsfeier machen. Motivierte und gut gelaunte Mitarbeitende sind deutlich leistungsfähiger und setzen sich mehr für dich ein.
Das Problem : Das Finanzamt versucht jedes Jahr Knecht Ruprecht zu spielen und die Party zu crashen.
Damit das nicht geschieht, solltest du ein paar Punkte beachten:
- Du darfst zwei Firmenfeiern pro Jahr veranstalten und pro Feier 110,00 Euro (inklusive Umsatzsteuer) für jeden Teilnehmenden ausgeben. Wenn diese Grenze überschritten wird, sind alle Kosten bei deinen Mitarbeitenden als steuerpflichtiger Arbeitslohn abzurechnen - oder du zahlst pauschal 25% Steuern.
- Die 110,00 Euro gelten pro Teilnehmenden und nicht pro Mitarbeitenden. Wenn deine Mitarbeitenden eine Begleitung zur Party mitbringen, ist deren Kostenanteil bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen.
- Die 110,00 Euro gelten nur für Dinge, die deine Gäste direkt konsumieren können, also zum Beispiel die Speisen, Getränke oder auch Musizierende. Alle anderen Kosten, die eher durch den Rahmen der Veranstaltung verursacht werden, zählen nicht dazu. Hierzu gehören beispielsweise die Miete für die Location, Dekoration oder eine Eventplanung.
Steuertipp Nr. 6 - Handwerkerleistungen absetzen
Dieser Tipp gilt für jeden Steuerpflichtigen, also auch für Angestellte. Aber er ist zu wirkungsvoll, als dass man ihn hier unterschlagen könnte.
Kosten für Handwerker im privaten Haushalt können in der Steuererklärung (Einkommensteuer) geltend gemacht werden. Absetzbar sind 20% des Lohnanteils, maximal aber 1.200,00 Euro pro Jahr. Insgesamt können also 6.000,00 Euro berücksichtigt werden (20% von 6.000,00 Euro = 1.200,00 Euro).
Das wirklich interessante ist aber, dass dieser Betrag nicht nur „irgendwo geltend“ gemacht wird, sondern eins zu eins von der zu zahlenden Steuer abgezogen wird.
Für die Berücksichtigung ist es wichtig, dass die Rechnung vorliegt, dass der Lohnanteil separat ausgewiesen ist und dass der Betrag noch in diesem Jahr bezahlt wird.
Steuertipp Nr. 7 - Sonderzahlungen für Altersvorsorge
Wenn du noch etwas Geld auf dem Konto hast, Steuern sparen möchtest, aber keine betrieblichen Investitionen anstehen, könntest du in deine persönliche Altersvorsorge investieren. In der Regel ist es möglich, Sonderzahlungen in dem Altersvorsorgevertrag zu leisten.
Im Jahr 2022 sind 94 Prozent vom Höchstbetrag von 25.639 Euro deiner Basisrente (Rürup-Rente) steuerlich begünstigt (bei Verheirateten 51.278 Euro). Der Trick dabei ist, dass die Zahlungen zu dem Zeitpunkt in der Steuererklärung berücksichtigt werden, zu dem sie tatsächlich an die Rentenkasse erfolgen.
Wenn du in diesem Jahr also erst 10.000 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt hast, könntest du in diesem Monat noch 15.000 Euro einzahlen und sie in diesem Jahr von der Steuer absetzen.
Weitere hilfreiche Informationen, über die Möglichkeiten mit der Altersvorsorge Steuern zu sparen, findest du in unserem Artikel: Altersvorsorge für Selbstständige - Wie du durch deine Altersvorsorge Steuern sparen kannst.