MAIN - Blog Selbständigkeit - "Als Student:in in die Selbstständigkeit starten – Was muss ich beachten bezüglich der Steuern, Krankenkasse und Kindergeld"
Zuletzt aktualisiert am 1. Nov. 2022
Gastautor
7. Okt. 2021
Dein Studium neigt sich dem Ende zu und du möchtest in die Selbstständigkeit starten? Du möchtest schon vor deiner Bachelor- oder Masterarbeit die nötigen Weichen stellen, um nach deinem Studium direkt gutes Geld mit deinen eigenen Fähigkeiten zu verdienen? Du weißt, dass es vieles zu beachten gibt, hast aber noch nicht den nötigen Überblick, gerade was Steuern und Versicherung angeht? Dann bist du hier genau richtig! Wir von Junico, die Freelancer-Community der GEN Y-Z sind bei Kontist zu Gast, um dich über alles Wissenswerte in Sachen Selbstständigkeit und Freelancertum aufzuklären. Wie es mit steuerlichen Abgaben, der richtigen Krankenkasse und anderen Geldern, wie dem Kindergeld, aussieht.
Die Tücken und Eigenheiten der Selbstständigkeit
Ob nun als Student oder schon voll im Berufsleben, in Sachen Selbstständigkeit gibt es vieles zu beachten. Als Freelancer:in zum Beispiel erzielst du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und wirst steuerlich als Einzelunternehmer:in behandelt.
Du bist als Student noch studentisch versichert und wirst nach Beendigung deines Studiums eine andere Versicherung abschließen müssen, entweder gesetzlich oder privat, wobei die tatsächlich optimale Wahl in jedem Fall eine andere sein kann. Bei gesetzlicher Versicherung ist die Höhe der Beiträge von deinem Gesamteinkommen abhängig. Das Kindergeld wird im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung bis höchstens zum Ende des 25. Lebensjahres ausgezahlt. Wenn du aber neben einem Masterstudium noch freiberuflich tätig bist, kann das schon das Aus für die finanzielle Unterstützung heißen. Auf den ersten Blick ganz schön viel, oder? Keine Sorge, eines nach dem anderen.
Als Student:in in die Selbstständigkeit – Die Steuern
Steuern sollten für dich eine der ersten und größten Prioritäten sein, wenn du dein Studium abgeschlossen hast und es nun in die Selbstständigkeit in Form einer Vollzeittätigkeit geht. Wenn du hier etwas falsch machst oder dich nicht ausreichend informierst, dann geht dir mit aller Wahrscheinlichkeit eine ganze Menge Geld unnötig verloren oder du verstößt im schlimmsten Fall sogar gegen das Gesetz. Deswegen hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Steuern, die du als Selbstständige:r im Blick haben solltest.
Die Einkommensteuer
Der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer. Wirst du innerhalb eines Praktikums während deines Studiums entlohnt oder arbeitest als Werkstudent:in, musst du dir um diese Steuer noch keine Sorgen machen, da dein Einkommen in der Regel unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro brutto jährlich liegt. Wenn du aber Vollzeit in deine Selbstständigkeit startest, wird dir jene oben genannte Steuer schnell begegnen. Die Höhe der Einkommensteuer errechnet sich in erster Linie aus der Höhe deines Gewinns, hängt aber auch von vielen weiteren Faktoren, wie deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.
Die Umsatzsteuer
Du kennst die Umsatzsteuer sicherlich als Mehrwertsteuer. Diese Steuer wird grundsätzlich auf all deine Umsätze erhoben. Derzeit gibt es zwei Umsatzsteuersätze. Der allgemeine Steuersatz beläuft sich auf 19 %, doch es gibt auch einen ermäßigten Satz, der 7 % beträgt. Der ermäßigte Steuersatz wird beispielsweise auf Bücher oder Lebensmittel des täglichen Lebens erhoben.
Die Kleinunternehmerregelung
Es gibt einen Weg, die Umsatzsteuer zu umgehen, bzw. dich von ihr freistellen zu lassen. Setzt du gemäß deiner Prognosen im Jahr nicht mehr als 22.000 Euro um, so giltst du in den Augen des Finanzamts als Kleinunternehmer:in, der:die keine Umsatzsteuer erbringen muss. Der Betrag gilt für das ganze Jahr, muss also entsprechend des momentanen Zeitpunktes hochgerechnet werden. Solltest du diesen Betrag im Laufe des Jahres überschreiben, dann keine Sorge. Erst im nächsten Jahr hast du dann keinen Anspruch mehr auf die Steuervergünstigung.
Was du als Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst
Als Selbstständige:r kannst du mehr von der Steuer absetzen, als du vielleicht denken magst. Zunächst ist immer wichtig, dass du eine Anschaffung nur steuerlich geltend machen kannst, wenn du dafür auch einen Beleg hast. Ohne eine Rechnung wird es in jedem Fall schwierig werden. Bewahre deine Rechnungen und Belege also immer auf, wenn auch nur für den Fall. Als Freelancer:in gibt es dann aber eine Vielzahl an Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst. Aus- und Weiterbildungskosten zum Beispiel, solange diese einen expliziten, konkreten Bezug zu deiner selbstständigen Tätigkeit besitzen. 4.000 Euro im Jahr kannst du hier geltend machen. Kosten für eine Steuerberatung kannst du dir ebenfalls zurückholen, allerdings nur zu betrieblichen und nicht privaten Themen.
Weitere absetzbare Geschäftsausgaben
● Anwaltskosten, sowohl beratende Leistungen als auch Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses
● Fahrtkosten, sogar für ein privates Auto, das du für mehr als 90 % zur Ausübung deines Berufs nutzt, sowie Fahrausweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln
● Werbungskosten, die ein wenig als Sammelbecken für sonstige Ausgaben im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit angesehen werden können (Materialkosten, Bankführungsgebüren, Arbeitskleidung, etc.)
● Kosten am Arbeitsplatz, darunter auch ein gesondertes Arbeitszimmer, wenn du von Zuhause arbeitest
● Versicherungen, die du in voller Höhe absetzen kannst, wenn sie zur Absicherung von betrieblichen Risiken dienen (z.B. Unfall- und Haftpflichtversicherungen)
Der Steuerservice von Kontist
Obwohl es bei den Steuern vieles zu beachten gibt, bietet dir Kontist in diesen Sachen unschätzbare Hilfe an. Mit dem Kontist Steuerservice ist die lästige Buchhaltung, das Banking, Anmeldungen und sogar die leidliche Steuererklärung für dich Geschichte. Lass dich einfach beraten und starte unkompliziert und erfolgversprechend in deine Selbstständigkeit.
Student:innen und Selbstständigkeit – Krankenkasse und Versicherung
Grundsätzlich hast du nach dem Studium und dem damit einhergehenden Ende deiner studentischen Versicherung die Wahl zwischen zwei Versicherungstypen: Die gesetzliche und die private Versicherung. Im Gegensatz zu den meisten Angestellten hast du als Freiberufler:in die Wahl. Bist du hauptberuflich selbstständig, muss die Krankenversicherung in der Regel an den Lebensumstand angepasst werden. Dies gilt jedoch zumeist nur für die gesetzliche Versicherung. Im Falle jener ist die Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von der Höhe deines Einkommens abhängig. Neben dem Bruttogewinn zählen auch Zins-, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte dazu, jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.837,50 Euro (2021). Im Vergleich dazu orientiert sich der Beitrag für privat Versicherte nicht am Einkommen, sondern wird durch andere Faktoren wie z.B. den Umfang der versicherten Leistungen, das Alter oder den persönlichen Gesundheitszustand bestimmt.
Welche Versicherung ist die richtige?
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung wird nicht an deinem Einkommen, sondern u.a. an den oben genannten Faktoren bemessen. Es kann sich also gerade für Selbstständige ergeben, dass eine private Krankenversicherung aufgrund eines hohen Einkommens durchaus lohnenswert ist und weniger Geld kostet. Besonders für gesunde und junge Versicherte sind die Beiträge dort geringer. Die genaue Berechnung musst du jedoch allein durchführen, da das Einkommen und auch das Angebot einer jeweiligen Krankenkasse immer eine individuelle Angelegenheit ist.
Eine private Krankenversicherung wartet zunächst einmal mit einer ganzen Reihe an Vorteilen auf. Besonders bei Krankenhausaufenthalten kannst du davon ausgehen, dass du besser untergebracht wirst und auch der Chefarzt wird statt anderer Ärzte behandeln. Als gesetzlich Krankenversicherte:r kannst du jedoch davon ausgehen, dass deine Beiträge weitestgehend gleich bleiben, während in einer privaten Versicherung bei steigenden Versorgungsausgaben in höherem Alter auch die Beiträge steigen. Lasse dich also unbedingt individuell beraten, ehe du hier eine Entscheidung triffst.
In die Selbstständigkeit – Das Kindergeld
Bis zu deinem 18. Lebensjahr bekommen deine Eltern von Staat Kindergeld ausgezahlt. Nach Ablauf dieses 18. Lebensjahres ist der weitere Erhalt des Kindergeldes von bestimmten Bedingungen abhängig. Solltest du dich aber in einer Ausbildung befinden oder einem Studium nachgehen, so können deine Eltern maximal bis zum 25. Lebensjahr für dich Kindergeld beziehen. Im Bachelorstudium werden zum Beispiel, auch wenn du nebenbei als Freelancer:in arbeitest, keine Fragen gestellt. Im Masterstudium aber sind die Regeln schon ein wenig strenger. In einem Zweitstudium, wie einem Masterstudium, beziehen deine Eltern nur weiterhin Kindergeld, wenn du dich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindest und innerhalb der Vorlesungszeit eines Semesters nicht mehr als 20 Stunden / Woche arbeitest. In den Semesterferien kannst du aber auch länger arbeiten.
Als Student:in in die Selbstständigkeit starten – Das Fazit
Willst du als Student:in die Selbstständigkeit starten, dann musst du über einiges an Wissen verfügen, damit dein Start auch glückt. Ein Überblick über die Steuern, die richtige Wahl einer Versicherung und auch die Fristen für die Zahlung von unter Umständen wichtigen Geldern gehören alle dazu. Sowohl hier bei Kontist, als auch drüben bei uns - Junico, die Freelancer-Community der GEN Y–Z, findest du noch viele weitere Tipps und Hinweise, wie auch dein Start in die Selbstständigkeit nicht zu dem einer Schildkröte, sondern zu dem einer Rakete werden wird. Wir von Freelance Junior haben in unserem Magazin viele weitere nützliche Tipps und Fakten rund um das Thema Freelancer:innen für dich. Schau doch gerne mal vorbei.