Was du beim E-Mail Marketing beachten musst
Der Punkt in der DSGVO, der die meisten Online/Marketer besonders betreffen wird, ist der Umgang mit E-Mail- und Adresslisten und deren Aufbau. Du möchtest bei der Registrierung eines neuen Kunden dessen Anschrift speichern, um ihm Werbung zu schicken? Vielleicht möchtest du die Anschrift an nahestehende Unternehmen für deren Kundendatenbank weitergeben?
Auch nach der DSGVO müssen Nutzer dem Empfang von Werbe-Mailings oder Newslettern ausdrücklich zustimmen. Zusätzliche Kontrollkästchen sind erforderlich, wenn ein Formular weitere Einwilligungen enthält, z.B. “Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden”. Eine pauschale Einwilligung in “Werbung” oder “interessante Informationen” ist nicht mehr zulässig. Eine grobe Umschreibung der Marketing-Inhalte, wie “Informationen zu unseren Produkten, Sonderangeboten und Neuigkeiten aus der Branche” ist ausreichend. Das Kontrollkästchen darf nicht “vorangehakt” sein, denn das “Nicht-Wegklicken” stellt keine Einwilligung dar. Newsletter oder andere Marketing-Emails dürfen nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis der Nutzer versendet werden.
Achte also darauf, dass die Einwilligung aktiv durch den Nutzer erfolgt ist. Die Austragung aus dem Newsletter muss genau so simpel sein, wie die Einwilligung.
Auch darf die Vertragsleistung nicht abhängig davon gemacht werden, ob der Nutzer einwilligt, seine Daten zur Verfügung zu stellen. Hier kommt das Kopplungsverbot zum Zuge. Damit schützt der Gesetzgeber den User vor der Gefahr, für kostenlose Dienste mit seinen Daten bezahlen zu müssen. Ergo: Gratis Downloads, Vorlagen, E-Books usw. dürfen nicht mehr an die Einwilligung in den Newsletter gekoppelt sein.
Wenn du E-Mail-Dienstleister wie Mailchimp oder Clever Reach einsetzt, handelt es sich um einen Fall der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten. Also muss hier ein Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV) abgeschlossen werden.
Um den Informationspflichten nachzukommen, solltest du auf den Einsatz eines Versanddienstleisters schon im Anmeldeformular hinweisen.
Vorlagen, Musterverträge, weiterführende Links
Der Datenschutzbeauftrage Thorsten Wälde hat eine Sammlung von relevanten Links zusammengestellt.