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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Wie gründet man ein Einzelunternehmen?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Maid Dzambic

Freelance Editor

22. März 2019

Um eine geschäftliche Idee in die Wirklichkeit umzusetzen musst du entweder eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft (Ein-Mann-UG, Ein-Mann-GmbH oder eine kleine AG) oder ein Einzelunternehmen gründen. Die beliebteste Rechtsform aber, mit der die Deutschen in die Welt der Selbstständigkeit eintreten, ist das Einzelunternehmen . Die Meisten machen sich aber keine Gedanken über ihren Rechtsstatus und melden nur einfach ein Gewerbe an, starten in ihre Selbständigkeit und werden automatisch zum Einzelunternehmer. Dies gilt insbesondere für die Kleingewerbetreibenden. In dem meisten Fällen ist das für Einsteiger auch völlig ausreichend. Jedoch hat diese Rechtsform auch gewisse Nachteile, insbesondere bezüglich der persönlichen Haftung. Eine falsche Entscheidung kann sehr schnell auch die persönliche Existenz bedrohen.

Im Grunde gibt es drei verschiedene Arten von Einzelunternehmen: die Freiberufler, die Kaufleute und die Landwirte. Abhängig davon, welche Art von Gewerbe du betreibst, wirst du in die entsprechende Gruppe eingeordnet.

1. Freiberufler als eine Form von Einzelunternehmen

Freiberufler haben bestimmte Vorteile im Vergleich zu den Kaufleuten. Als Freiberufler bist du nicht verpflichtet, ein Gewerbe überhaupt anzumelden und bist von der Gewerbesteuer befreit. Aber natürlich musst du die Gründung deines Einzelunternehmens beim Finanzamt anmelden. Wie es genau läuft mit der Anmeldung eines Gewerbes erfährst du in unserem Artikel: Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe . Außerdem bist du als Freiberufler von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK befreit und musst keine doppelte Buchführung machen.

Falls du mit anderen Freiberuflern eine Gesellschaft gründen willst, gibt es auch dafür eine besondere Form, die sogenannte „Partnerschaftsgesellschaft“.

Um als Freiberufler tätig sein zu dürfen, musst du eine besondere berufliche Qualifikation oder künstlerische Begabung haben. Zu den Freiberuflern gehören zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Journalisten, Webdesigner, Masseur, Ergotherapeut usw.

Da sich die Wissenschaft, Forschung und Kultur ständig weiterentwickeln, entstehen immer wieder neue freie Berufe. Falls du nicht sicher bist, ob du einen freien Beruf ausübst, können dir folgende Fragen weiter helfen:

  • Hast du eine höhere Bildung wie zum Beispiel einen akademischen Abschluss?
  • Ist deine Tätigkeit konzeptioneller/inhaltlicher Natur?
  • Sind die Stundensätze erfahrungsgemäß hoch?
  • Hast du Zusatzausbildungen absolviert, um deine Tätigkeit ausüben zu können?
  • Erfordern deine Dienstleistungen besonders hohe Kreativität?
  • Hast du ein besonderes Vertrauensverhältnis mit deinem Kunden?

Falls du die oben genannten Fragen mit Ja beantwortest, bist du höchstwahrscheinlich ein Freiberufler.

2. Kleingewerbetreibende als eine Form von Einzelunternehmen

Jeder, der ein Gewerbe betreibt, kann ein Kaufmann sein. Um ein Gewerbe zu haben, muss der Zweck der Tätigkeit die Herstellung von Waren, Verkauf von Produkten oder Vermittlung von Dienstleistungen (nicht selbst erbracht) sein. Zu diese Gruppe gehören zum Beispiel Handwerksbetriebe, Makler, Einzelhändler usw. Um als Kleingewerbetreibender zu gelten, muss das Gewerbe keine kaufmännische Organisation erfordern. Wenn du zum Beispiel ein Blumengeschäft, Nagelstudio oder einen Kiosk eröffnest, brauchst du keine nennenswerte Organisation. In diesen Fällen hast du keine hohen Umsätze, für die du eine aufwändige Buchführung brauchen würdest und nicht viele angestellte Mitarbeiter, die eine komplexe Personalplanung erfordern. Als ein Kleingewerbetreibender musst du kein Mitglied des Handelsregisters sein. Durch einen Eintrag ins Handelsregister wirst du automatisch zum Kaufmann. In diesem Fall würde dein Geschäft die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ haben und du würdest zusätzliche Pflichten haben (doppelte Buchführung und Bilanzierung).

3. Landwirte als eine Form von Einzelunternehmen

Landwirte gehören auch nicht zu den Kaufleuten und betreiben im Sinne der Gewerbeordnung kein Gewerbe. Der Landwirt stellt einen anerkannten Ausbildungsberuf da, welcher tierische und pflanzliche Erzeugnisse auf einer bewirtschafteten Fläche herstellt. Hier gehören also Tierzucht, Forst- und Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau, Bergbau usw. Mit diesen Betrieben kannst du also Erzeugnisse verkaufen, ohne die Notwendigkeit, ein Gewerbe anzumelden. Jedoch, müssen alle Landwirte Mitglied bei der Landwirtschaftskammer sein.

Für alle Einzelunternehmer, abgesehen von dem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann, gilt die Buchführungsvorschrift der AO (Abgabenordnung). Das bedeutet, dass du als Einzelunternehmer von der Buchführungspflicht befreit bist, falls dein Jahresgewinn nicht 500 000 Euro oder dein Umsatz nicht 50 000 Euro im Jahr überschreitet. Falls du diese Grenze überschreitest, kann dich das Finanzamt zur Bilanzierung auffordern.

Um alle laufenden Gewinne und Verluste eines Jahres zu ermitteln, ist es für dich als Einzelunternehmer am einfachsten, die Einnahmenüberschussrechnung zu verwenden. Hier werden alle Ausgaben und Einnahmen voneinander getrennt aufgelistet. Die Ermittlung des Gewinns oder des Verlustes des Jahres wird durch Saldierung dieser Werte durchgeführt. Die Einnahmenüberschussrechnung kann für die Buchführung einfach formlos (zum Beispiel als eine Excel-Datei) erstellt werden. Jedoch mussst du für die Steuererklärung an das Finanzamt, eine amtliche Form (EÜR) des Finanzamtes nutzen.

Vorteile des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen, bzw. du als Einzelunternehmer hat/hast viele Vorteile, dazu gehören:

Die Gründung ist einfach

Ein Einzelunternehmen kann wirklich jeder gründen. Es gibt so gut wie keine Formalien und Hürden. Meistens ist eine Gewerbeanmeldung vollkommen ausreichend.

Es ist kein Stammkapital erforderlich

Ein Einzelunternehmen erfordert kein Stammkapital, im Vergleich zu einer GmbH.

Gründung ist kostenfrei

Neben der Gebühr für die Gewerbeanmeldung, gibt es keine zusätzlichen Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens. Dies gilt aber nur für Kleingewerbetreibende. Falls sich dein Betrieb vergrößert oder du dich als Kaufmann einträgst, musst du dich in das Handelsregister eintragen. Dies wird Kosten für den Notar und Gericht in Höhe von 200 bis 300 Euro verursachen.

Steuervorteile

Die Kleinunternehmerregelung hilft vielen Einzelunternehmern zu profitieren. Falls dein Betrieb im ersten Jahr weniger als 17 500 Euro Umsatz macht, wirst du von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt auch für das Folgejahr, wenn der erwartete Umsatz nicht mehr als 50 000 Euro beträgt.

Es gibt keine Gewinnaufteilung

Mit einem Einzelunternehmen musst du den Gewinn nicht unter den Gesellschaftern aufteilen, wie es bei einer Gesellschaft gemacht wird. Du hast auch die Freiheit zu entscheiden, wie viel Kapital in der Gesellschaft gelassen werden soll und für welchen Zweck es genutzt wird.

Nachteile des Einzelunternehmens

Neben den Vorteilen, gibt es leider auch gewisse Nachteile eines Einzelunternehmens:

Persönliche Haftung

Als ein Einzelunternehmer haftest du persönlich, mit deinem gesamten Vermögen, für alle Schulden deines Betriebs. Dies ist der größte Nachteil im Vergleich zu der GmbH und der UG. Das bedeutet, dass, wenn etwas mit dem Geschäft schief geht, auch deine private Existenz bedroht werden kann.

Es gibt keine Körperschaftssteuer

Mit der GmbH und UG können in manchen Fällen auch Steuern gespart werden, was mit einem Einzelunternehmen nicht möglich ist. Kapitalgesellschaften müssen keine Einkommenssteuer auf Gewinne die im Unternehmen bleiben entrichten, sondern nur die Körperschaftsteuer. Diese Steuer beträgt 15 %, welche im Vergleich zur Einkommensteuer von 45 % deutlich niedriger ist.

Die Bilanzierungspflicht

Dies gilt nur für den Fall, dass du dich als Kaufmann im Handelsregister einträgst. Nach dem Handelsgesetz bist du verpflichtet, deine Bücher zu führen und die Handelsbilanzen aufzustellen. Dies führt zu einem höheren Verwaltungsaufwand.

Die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ist für Einzelunternehmen eingeschränkt

Da du deine Gewinne nicht mit anderen teilen musst, musst du dich auch alleine mit deinen Verlusten herumschlagen. Falls du in eine Finanzkrise gerätst, kannst du dich nur auf deine eigenen Quellen verlassen. In einer solchen Situation haben Gesellschaften den Vorteil, dass ihr Kreditgeber immer mehrere Schuldner vor sich hat, auf die, das Risiko verteilt ist.

Nachdem du ein Gewerbe anmeldest, wirst du recht schnell Post von dem Finanzamt kriegen, mit einem Formular für die steuerliche Erfassung.Für den Fall, dass du Freiberufler oder Landwirt bist, solltest du dich selbst beim Finanzamt anmelden, weil du erst dann eine Steuernummer zugeteilt bekommst. Du brauchst diese Steuernummer, um Rechnungen zu erstellen. Durch ein Einzelunternehmen hast du auch etliche Steuerpflichten, diese sind folgende:

Steuerpflichten für Einzelunternehmen

Die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen

Im Fall, dass du ein Kaufmann bist und ein Gewerbe führst, bist du zur Gewerbesteuer als ein „stehender Betrieb“ verpflichtet. Die Höhe der Steuer hängt von dem Gewerbeertrag ab. Die Gewerbesteuer wird mit Hilfe eines sogenannten Hebesatzes und einer Steuermesszahl ermittelt. Der Hebesatz unterscheidet sich von Kommune zu Kommune und beträgt ungefähr 15 %. Für Einzelunternehmer gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24 500 Euro.

Die Umsatzsteuer für Einzelunternehmen

Wenn du kein Kleinunternehmen führst und anhand der Steuervergünstigungen profitierst, musst du auch die Umsatzsteuer entrichten. Diese Steuer beträgt 19 % für eine bestimmte Gruppe von Waren (wie zum Beispiel Lebensmittel, usw). Für Dienstleistungen gelten allerdings auch bestimmte Ermäßigungen (zum Beispiel 7 % bei Zeitschriften). Es gibt auch Dienstleistungen und Lieferungen, die von der Steuer befreit sind (vor allem im Geschäftsverkehr über die Grenze).

Die Einkommenssteuer für Einzelunternehmen

Als eine natürliche Person (im Gegensatz zu juristischen Personen, GmbH und UG) bist du zur Einkommenssteuer verpflichtet. Es gibt manche Besonderheiten , die du als Unternehmer beachten solltest:

  • Ab dem zweiten Jahr deiner Geschäftstätigkeit musst du als Einzelunternehmen die Einkommenssteuer vierteljährlich vorauszahlen (jeweils am 10.3 / 10.6 /10.9 /10.12).
  • Für Einkommen, die den Betrag von 250 000 Euro pro Jahr für Ledige und 500 000 Euro pro Jahr für Verheiratete überschreiten, steigt die Spitzensteuer auf 45 %.
  • Der Freibetrag für Ledige beträgt 8 472 Euro pro Jahr und für Verheiratete 16 944 Euro pro Jahr. Im Fall, dass dein Gewinn unterhalb dieser Grenze ist, bist du von der Steuer befreit.

Zusammenfassung "Einzelunternehmen"

Wegen der einfachen und schnellen Gründung ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform für Existenzgründer. Die Gründung eines Einzelunternehmens kann ohne vertragliche Regelungen, Mindestkapital und rechtliche Vertretung durchgeführt werden. Das Einzelunternehmen bietet viele Vorteile wie zum Beispiel maximale Entfaltungsfreiheit und Entscheidungsgewalt, auch für die erwirtschafteten Gewinne. Jedoch hat das Einzelunternehmen auch Nachteile im Vergleich zu anderen Rechtsformen, wie zum Beispiel die persönliche Haftung. Trotzdem dominiert das Einzelunternehmen die Existenzgründungen in Deutschland, da letztlich der Wunsch nach Selbstbestimmtheit und Freiheit größer als das Risiko der persönlichen Haftung ist.