Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe

Steuerbasis für den Start in die Selbstständigkeit

Melchior Neumann

Kontist Steuerberatung

21. Feb. 2023

blog.last_updated_placeholder 20. Apr. 2023

💡 Das Wichtigste in Kürze:

Gewerbe anmelden ist ein essentieller Schritt für Selbstständige in Deutschland. Damit registrierst du deine berufliche Tätigkeit offiziell beim Gewerbeamt und erhältst die Gewerbeanmeldung, die rechtliche Sicherheit bietet und steuerliche Pflichten, aber auch Vorteile bringt.

Tipps:

  1. Bereite alle notwendigen Unterlagen vor (Personalausweis, Meldebescheinigung, etc).
  2. Beachte die Anmeldefristen, um Bußgelder zu vermeiden.
  3. Informiere dich über eventuelle Branchen- oder Berufsspezifische Besonderheiten, die für dich und deine Tätigkeit gelten.

Thema im Detail

Die meisten Gründer haben schon einmal etwas von der Gewerbeanmeldung gehört und denken deshalb zuerst daran ein Gewerbe anzumelden. Doch hier begehen viele schon den ersten Fehler. Denn es gibt Situationen, in denen eine Gewerbeanmeldung schlichtweg falsch ist und später zum Nachteil für dich werden kann.

Deshalb setzen wir in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung einen Schritt davor an.

Rechtsformen bei der Gewerbeanmeldung

Bevor wir mit dem ersten Schritt der Gewerbeanmeldung starten, sollte ich das Thema Rechtsformen ansprechen. Dieser Artikel richtet sich in erster Linie an Einzelunternehmer, die ihr Gewerbe anmelden möchten.

Da die Gründungsprozesse bei den unterschiedlichen Rechtsformen sehr unterschiedlich verlaufen können, würde dieser Leitfaden mehr verwirren als helfen, wenn ich versuchen würde, alle Rechtsformen in einem Durchgang zu besprechen.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften.

Abweichungen bei den Personengesellschaften

Personengesellschaften sind fast immer Gründungsteams, in denen sich alle Gründer (= Gesellschafter) aktiv einbringen möchten und planen, gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen. Die bekanntesten Rechtsformen sind:

  • die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • die OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • die KG (Kommanditgesellschaft).

Der wesentliche Unterschied zum Einzelunternehmen ist - welch Überraschung - die Anzahl der Gründer. Der Prozess, um das Gewerbe anzumelden, ähnelt dem Prozess der Einzelunternehmen sehr stark.

Hinzu kommt aber noch die Einigung und Einbindung der Gründer. Oder kurz: Die Gründer brauchen vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung einen Gesellschaftsvertrag, in denen Pflichten, Aufgaben, Risiken und Gewinnverteilung geregelt werden.

Je nachdem, wie aufwendig die gewählte Rechtsform ist (GbR = sehr schlank, KG = viele gesetzliche Bestimmungen), müssen dabei mehr oder weniger rechtliche Formalien erfüllt werden.

Abweichungen bei den Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Struktur deutlich von Einzelunternehmen.

Wenn du eine solche Gesellschaft gründest, erschaffst du rechtlich gesehen eine vollkommen neue Persönlichkeit. Aus diesem Grund werden Kapitalgesellschaften auch juristische Personen genannt.

Diese Personen können selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen und du könntest sogar selbst mit deiner Kapitalgesellschaft Rechtsgeschäfte abschließen. So etwas wäre mit einem Einzelunternehmen undenkbar.

Die am häufigsten verwendeten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind:

  • die UG (Unternehmergesellschaft)
  • die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • die AG (Aktiengesellschaft)

Um ein solches rechtliches Gebilde zu erschaffen, brauchst du auf jeden Fall einen notariell beurkundeten Gründungsvertrag und ein Geschäftskonto. Die Eintragung im Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht ist deutlich aufwendiger. Wenn du planst, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, wird dir der folgende Text nicht wirklich weiterhelfen.

Normalerweise hilft dir der Notar, der sich um die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags kümmert, auch bei allen anderen Gründungsfragen. Wenn du gar keine Ahnung von der Thematik hast, solltest du dir am besten einen Notar suchen, der Teil einer Kanzleigemeinschaft ist, in der auch Steuerberater aktiv sind.

Durch einen solchen Zusammenschluss hast du alle Ansprechpartner an einem Ort und kannst sichergehen, dass alle Aspekte der Gründung beachtet werden.

Schritt 1: Prüfen, ob du überhaupt eine Gewerbeanmeldung brauchst

Nicht jede Selbstständigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Rein rechtlich betrachtet musst du nur ein Gewerbe anmelden, wenn deine zukünftigen Einnahmen vom Finanzamt als “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” klassifiziert werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Gründe, die das Finanzamt dazu veranlassen könnte, dein Unternehmen nicht als Gewerbe anzusehen. Das ist immer der Fall, wenn

  • die Art deiner Tätigkeit keine gewerbliche Tätigkeit ist oder
  • du mit deiner Selbständigkeit keinen Gewinn erzielen möchtest.

Art deiner Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und müssen somit nicht als Gewerbe angemeldet werden. Wenn du also Freiberufler bist, kannst du hier aufhören zu lesen. Du musst weder ein Gewerbe anmelden noch musst du später Gewerbesteuer zahlen.

Doch welche Berufe als freiberufliche Tätigkeit und welche als gewerblich eingestuft werden, lässt sich nicht immer ganz trennscharf voneinander unterscheiden. Im § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) sind einige Berufe aufgezählt, die immer als freiberuflich gelten (sogenannte Katalogberufe):

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Vermessungsingenieure und Ingenieure
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater beratende Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer
  • Heilpraktiker und Krankengymnasten
  • Journalisten, Dolmetscher Bildberichterstatter
  • weitere Berufe

Dazu kommen Berufe mit ähnlichen Aufgabenbereichen und Tätigkeiten, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch sind.

Wie dir sicherlich auffällt, lassen diese rechtlichen Regelungen einen großen Interpretationsspielraum zu und es gibt Berufe, die nicht ganz eindeutig als freiberuflich eingeordnet werden können.

Die Differenzierung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist vor allem wegen der Gewerbesteuer entscheidend. Freiberufler sind grundsätzlich von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit und müssen somit auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Das bedeutet aber nicht, dass Gewerbetreibende in Summe tatsächlich mehr Steuern zu zahlen haben. Da die gezahlte Gewerbesteuer fast vollständig auf die private Einkommensteuererklärung angerechnet werden kann, sorgt die Gewerbesteuerpflicht unterm Strich nur dafür, dass Gewerbetreibende Gewerbesteuer an die zuständigen Gemeinden zahlen müssen und im Gegenzug den (fast) gleichen Betrag weniger Einkommensteuer zahlen.

Dieses ganze Vorgehen wirkt auf dem ersten Blick typisch deutsch und bürokratisch - und tatsächlich hat das Ganze rein politische Gründe. Die Gewerbesteuer steht voll und ganz den Gemeinden zu, in denen der Gewerbetreibende seinen Sitz hat. Die Einkommensteuer steht hingegen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu.

Da die Gemeinden in den kommenden Jahren wahrscheinlich nicht auf ihre wichtigste Einnahmequelle verzichten werden, wird sich an dem aktuellen System zeitnah auch nichts ändern.

Anmeldung als Freiberufler

Dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, heißt nicht, dass sie sich um gar nichts kümmern müssen. Sie können sich lediglich den Gang zum Gewerbeamt sparen.

Stattdessen solltest du direkt zu Schritt 5 springen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt senden. Als Freiberufler musst du das eigenständig tun, da der Fiskus, anders als bei Gewerbetreibenden, ansonsten nichts von deiner Neugründung erfährt.

Eine Eintragung im Handelsregister ist für Freiberufler ebenfalls nicht notwendig. Wenn das Unternehmen eines Freiberuflers so groß wird, dass es einen “in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert, handelt es sich in der Regel nicht mehr um eine freiberufliche Tätigkeit, sondern um eine unternehmerische Tätigkeit. In diesem Fall müsste ein Gewerbe angemeldet werden. Wann dies der Fall ist, erfährst du weiter unten im Abschnitt über das Handelsregister.

Meistens sind Freiberufler keine Pflichtmitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder in der Handwerkskammer, da viele Berufsstände eigene Kammern haben (Bsp: Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer oder Steuerberaterkammer).

Selbständigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht

Wenn du mit einem Hobby Geld verdienst, musst du nicht zwingend eine Tätigkeit anmelden. Als Freiberufler oder Gewerbetreibender wirst du erst angesehen, wenn du tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht hast und deine Tätigkeit auf Dauer ausübst.

Wenn du in deiner Freizeit also gerne schreibst und deine Texte in deinem privaten Blog veröffentlichst, bist du kein Unternehmer. Auch nicht, wenn du gelegentlich Spenden oder andere Zuwendungen von treuen Lesern bekommst, diese aber nie deine Ausgaben decken.

Das Finanzamt spricht in diesem Fall von Liebhaberei und stuft die Tätigkeit als Hobby ein. Wenn der ein oder andere Euro dabei erzielt wird, ist das grundsätzlich unproblematisch, solange du keine dauerhaften Gewinne erzielst. Allerdings darfst du im Gegenzug die Kosten für das Webhosting, Programmierarbeiten oder Fotorechte auch nicht als Betriebsausgaben geltend machen.

Achtung: Du bist bereits selbständig, wenn...

Gerade das Internet hat in den letzten Jahren viele Konstellationen möglich gemacht, in denen Menschen zunächst nur einem Hobby nachgegangen sind und später nicht nur Einnahmen sondern auch (hohe) Gewinne erzielt haben.

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du selbstständig bist, wenn du eine Tätigkeit dauerhaft ausübst und damit ein Einkommen erzielst. Du musst diese Tätigkeit auf jeden Fall anmelden und die Einkünfte versteuern.

Das gilt sowohl für YouTuber, für Blogger mit geschäftsmäßig ausgerichteten Blogs, für Instagram-Kanäle, die über Werbebuchungen finanziert werden oder auch für Onlinehändler auf eBay, Amazon oder Nischenseiten wie zum Beispiel Kleiderkreisel.

Wenn du mit deiner Onlinetätigkeit selbständig bist, solltest du dich unbedingt mit dem Thema beschäftigen und deine Selbständigkeit anmelden. Eine Steuerprüfung im Nachhinein kann richtig teuer werden.

Der große Irrtum mit dem Kleingewerbe

Ich höre und lese immer wieder die Frage, wie man Kleingewerbe anmeldet. Häufig wird die Frage dann von einer Diskussion über Steuerbefreiungen oder -erleichterungen für Kleingewerbetreibende begleitet.

Ich weiß nicht, woher der Mythos kommt, aber ein Kleingewerbe ist kein anderes Gewerbe und die Anmeldung läuft genau wie bei jedem anderen Unternehmen auch. Es gibt grundsätzlich auch keine Steuererleichterungen.

Es geht sogar noch weiter: Das Wort "Kleingewerbe" gibt es so im Steuer- und Handelsrecht gar nicht.

Wenn man nach einer Definition für Kleingewerbe sucht, findet man vor allem die Auslegung, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, die nicht vom Handelsgesetz erfasst werden.

Gemeint sind damit Einzelunternehmen, die nicht kaufmännisch geführt werden müssen. Ob man wirklich als Kleingewerbe einzustufen ist, kann leider nicht so einfach beantwortet werden. Dies hängt von vielen Kriterien ab und ist nicht einmal gesetzlich geregelt. Als Richtwerte können bspw. die Anzahl der Mitarbeiter und die Höhe der Umsätze herangezogen werden. Als vereinfachtes Beispiel könnte man sagen, dass bei einem Umsatz von unter 250.000 Euro und die Beschäftigung von weniger als 5 Mitarbeitern für ein Kleingewerbe sprechen. Sollten jedoch 100 Mitarbeiter beschäftigt werden, so sprechen die Gründe gegen ein Kleingewerbe.

Für die Gewerbeanmeldung spielt das jedoch keine Rolle. Auch Kleingewerbe müssen ein Gewerbe anmelden. Lediglich auf die Eintragung im Handelsregister kann verzichtet werden.

Verwechslung mit der Kleinunternehmerregelung

Gelegentlich wird ein Kleingewerbe auch mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt.

Die Kleinunternehmerregelung, die nur die Umsatzsteuer betrifft, hat aber nichts mit einer bestimmten Gewerbeform zu tun und darf auch nicht mit obiger Definition verwechselt werden.

Die Kleinunternehmerregelung befreit kleine Unternehmen von dem bürokratischen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Abrechnung und den Umsatzsteuer-Voranmeldungen entsteht. Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) in Rechnung und dürfen im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Kleinunternehmerregelung kann von jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Umsatz im Vorjahr lag unter 22.000 Euro.
  • Der Umsatz im laufenden Jahr liegt voraussichtlich unter 50.000 Euro.

Beantragt wird die Kleinunternehmerregelung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt (siehe Schritt 5).

Zusammenfassung:
  • Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung - sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden.
  • Alle anderen müssen sich als Gewerbebetrieb registrieren lassen, auch wenn es sich nur um eine nebengewerbliche Tätigkeit handelt.
  • Du giltst schneller als Unternehmer, als du denkst. Sobald du mit einer Tätigkeit nachhaltig Geld verdienst, solltest du prüfen, ob du für das Finanzamt als selbständig giltst.
  • Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit einem sogenannten Kleingewerbe zu tun. Auch Kleinunternehmer müssen ein Gewerbe anmelden, wenn sie gewerbetreibend sind.

Schritt 2: Der richtige Zeitpunkt - Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?

Nachdem wir geklärt haben, wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, wenden wir uns der Frage zu, wann das Gewerbe angemeldet werden sollte.

Grundsätzlich würden mehrere Zeitpunkte in Frage kommen, denn ein Unternehmen entsteht nicht über Nacht und es ist schwer, den einen ersten Tag festzustellen. Denkbar (und leider auch in der Praxis zu beobachten) sind folgende Zeitpunkte:

  • Der Zeitpunkt, an dem die Geschäftsidee entstanden ist.
  • Der Zeitpunkt, an dem der Businessplan erstellt wurde.
  • Der Tag, an dem erste Verträge abgeschlossen werden.
  • Der Tag, an dem die ersten Einnahmen fließen.
  • Der Tag, an dem die ersten Ausgaben getätigt werden.
  • Kurz bevor die erste Steuererklärung gemacht werden muss.
  • Spätere Zeitpunkte, an dem bestimmte Umsatzgrenzen erreicht werden.

Dabei sieht die Gewerbeordnung eine eindeutige Regelung vor: Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird.

Die Gewerbeanmeldung hat also zwischen Punkt 2 und 3 zu erfolgen. Die Geschäftsidee und der Businessplan sind zwar wichtig, gehören aber noch nicht zur eigentlichen gewerblichen Tätigkeit. Sobald du aber als Selbständiger in Erscheinung trittst, Verträge abschließt oder Investitionen tätigst, bist du bereits gewerblich tätig. Du solltest also vorher dein Gewerbe anmelden.

Eine spätere Anmeldung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. Außerdem machst du dir das Leben unnötig schwer, da du in vielen Situationen einen Gewerbeschein brauchst oder deine Steuernummer angeben musst. So brauchst du zum Beispiel deine Steuernummer, um korrekte Rechnungen zu schreiben. Diese bekommst du aber erst, nachdem du das Gewerbe angemeldet hast und nach der Anmeldung beim Finanzamt.

Achtung! Das Startdatum deiner Selbständigkeit ist nicht der Tag der Gewerbeanmeldung sondern der Tag, an dem du deine selbständige Tätigkeit startest. Diesen Tag solltest du auch im Formular zur Gewerbeanmeldung angeben.

Ausgaben vor der Gewerbeanmeldung

Auch wenn es sinnvoll ist, möglichst früh sein Gewerbe anzumelden, entstehen häufig bereits Ausgaben vor der Gewerbeanmeldung. Diese Kosten können Gründer in Form von vorweggenommenen Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihre späteren Unternehmensgewinne drücken und Einkommensteuer sparen.

Grundsätzlich können alle Ausgaben abgesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Firmengründung und dem zukünftigen Unternehmen stehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Messebesuche oder aber auch Fachliteratur und Beratungskosten, die durch Gründungsberater, Rechtsanwälte oder Steuerberater entstehen.

Da Kosten steuerlich in dem Jahr geltend gemacht werden müssen, in dem sie entstehen, wäre es am leichtesten, wenn du dein Gewerbe in dem Jahr anmeldest, in dem die ersten Kosten entstehen.

Vorweggenommene Betriebsausgaben können von der Dauer her unbegrenzt rückwirkend abgesetzt werden. Doch der Bundesfinanzhof hat schon mehrfach bestätigt, dass auch Ausgaben angesetzt werden können, die bis zu drei Jahre vor der Gewerbeanmeldung liegen. Dafür solltest du alle Belege und die Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) aufheben und eine entsprechende Gewinnermittlung durchführen (in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung).

Zusammenfassung:
  • Du solltest dein Gewerbe anmelden, bevor du mit deiner Geschäftstätigkeit beginnst.
  • Eine unterlassene Gewerbeanmeldung kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Tendenziell solltest du dein Gewerbe lieber zu früh als zu spät anmelden.
  • Auch vor der Gewerbeanmeldung kannst du alle Ausgaben absetzen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und deiner zukünftigen Selbständigkeit stehen.

Schritt 3: Was du vor der Gewerbeanmeldung erledigen solltest

Wer vollkommen unvorbereitet zum Gewerbeamt geht und glaubt, dass er seinen Gewerbeschein sofort erhält, wird recht häufig enttäuscht. In vielen Branchen und Bereichen brauchst du bestimmte Konzessionen und Genehmigungen, um ein Gewerbe zu eröffnen und tätig zu werden.

Um dir einen unnötigen Gang zum Gewerbeamt zu ersparen, solltest du dich vorher informieren, ob du für deine Geschäftsidee bestimmte Zulassungen benötigst. Eine abschließende Aufzählung aller Zulassungen würde hier den Rahmen sprengen, deshalb konzentrieren wir uns auf die häufigsten Konzessionen:

  • Gastronomen benötigen neben einer Betriebserlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes auch eine Gaststättenkonzession, um Alkohol ausschenken zu dürfen (früher: Schankerlaubnis). Auch ein Gesundheitszeugnis, dass beim Gesundheitsamt gemacht werden kann, sollte nachgewiesen werden.
  • Handwerker benötigen eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe, die du bei der Handwerkskammer bekommst.
  • Versicherungsmakler und Finanzanlageberater benötigen vor der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen IHK
  • Auch für die gewerbliche Personenbeförderung (zum Beispiel Taxifahrer und Busfahrer) wird eine Konzession benötigt, die du beim Gewerbeamt oder Regierungspräsidium beantragen musst.
  • Wenn du dich als Security-Service in der Objekt- und Personenbewachung selbständig machen möchtest, brauchst du eine Genehmigung, bevor du dein Gewerbe anmelden kannst
  • Buchhalter
  • Pflegedienste
  • Personaldienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung
  • Waffenhandel (inkl. Munition, Sprengstoff und Gifte)
  • Betrieb von Spielhallen
  • Makler

Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich von Region zu Region. Grundsätzlich ist immer die Gewerbeordnung verbindlich, die aber durch Verordnungen lokal ergänzt werden können.

Im Großen und Ganzen handelt es sich um Nachweise der fachlichen Kenntnisse und persönlicher Eignung (zum Beispiel keine Vorstrafen). In einigen Fällen müssen bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden (Bsp: Gastronomie).

Ausländische Staatsangehörige sollten zusätzlich beachten, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen müssen. In dieser Genehmigung muss ausdrücklich stehen, dass du die Erlaubnis hast, einer Gewerbetätigkeit nachzugehen (Arbeitserlaubnis).

Um im Vorfeld zu klären, welche Bescheinigungen und Genehmigungen du benötigst, um dein Gewerbe anzumelden, wendest du dich am besten direkt an das Gewerbeamt oder nimmst eine Beratung der örtlichen Industrie- und Handelskammer in Anspruch.

Zusammenfassung:
  • In vielen Branchen benötigst du Genehmigungen und Konzessionen, um ein Gewerbe anzumelden.
  • Informiere dich vorher, welche Voraussetzungen es in deiner Branche gibt und welche Konzessionen du für eine Selbständigkeit benötigst. Ein kurzer Anruf bei der IHK oder beim Gewerbeamt sollte dir einen ersten Eindruck verschaffen.

Schritt 4: Die Gewerbeanmeldung

Wie in vielen Bereichen des Lebens ist eine gute Vorbereitung bereits die halbe Miete. Nachdem du geklärt hast, ob du ein Gewerbe anmelden musst und alle benötigten Konzessionen bzw. Bescheinigungen zusammengetragen hast, kommen wir zur eigentlichen Gewerbeanmeldung. Dieser Schritt ist sehr schnell erledigt, wenn du alles gut vorbereitet hast.

Es ist empfehlenswert, das Formular zur Gewerbeanmeldung bereits vor dem eigentlichen Termin herunterzuladen und zu Hause auszufüllen. Dann hast du mehr Zeit, kannst dir alles in Ruhe durchlesen und sparst im Amt wertvolle Zeit. Solltest du nicht alles verstehen, solltest du dir die Fragen im Vorfeld notieren und sie mit dem Sachbearbeiter im Gewerbeamt klären.

Welche Behörde zuständig ist, um dein Gewerbe anzumelden, solltest du vorher im Internet recherchieren. Je nach Bundesland wird die Gewerbeanmeldung von der Gemeinde oder der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer übernommen.

In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz sind beispielsweise die Kammern zuständig, während in den meisten anderen Bundesländern die Gemeinden, in denen das Unternehmen gegründet werden soll, zuständig sind.

Das Gewerbe muss immer vom Gewerbetreibenden selbst angemeldet werden. Das bedeutet, dass du als Einzelunternehmer selbst zum Amt gehen musst. Gründest du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, müssen die jeweiligen Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gewerbeanmeldung durchführen.

Beim eigentlichen Termin gibst du das “Gewerbeanmeldung Formular” mit allen zusätzlich erforderlichen Bescheinigungen beim Sachbearbeiter des Gewerbeamtes ab. Deinen Gewerbeschein kannst du normalerweise sofort mitnehmen. Genau genommen handelt es sich bei dem Gewerbeschein nur um das Antragsformular, das unterschrieben und abgestempelt wurde. Für dich ist es die offizielle Erlaubnis, dein Gewerbe auszuführen.

Formular zur Gewerbeanmeldung

Formular zu Gewerbeanmeldung

Das Formular "Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO oder § 5c GewO", mit dem jeder Gründer sein Gewerbe anmeldet, besteht aus nur einer Seite und ist recht selbsterklärend. Der Gründer muss vor allem zu folgenden beiden Punkten Angaben machen:

  • Angaben zum Betriebsinhaber (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit usw.)
  • Angaben zum Betrieb (Adresse, Rechtsform, Kontaktdaten, Geschäftszweck usw.)

Geschäftsidee bzw. angemeldete Tätigkeit

Du musst, um dein Gewerbe anzumelden, Angaben darüber machen, welche Tätigkeiten du ausführen möchtest. Als Beispiele werden genannt “Herstellung von Möbeln”, “Elektroinstallation und Elektroeinzelhandel”, “Großhandel mit Lebensmitteln” usw.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass es sehr empfehlenswert ist, den Geschäftszweck möglichst allgemein und weit gefasst zu formulieren. Da du jede Änderung an deinem Gewerbe dem Gewerbeamt mitteilen musst, kann es sehr ärgerlich sehr werden, wenn du in diesem Feld zu konkret geworden bist.

Statt des Geschäftszwecks "Entwicklung und Verkauf der iOS-App Ping Pong Hero" wäre es besser zu schreiben "Entwicklung und Vertrieb von verschiedenen Applikationen inklusive aller Hilfsgeschäfte". Durch eine solche weite Formulierung hast du später bei deinen Tätigkeiten mehr Freiheit und musst nicht so schnell wieder zum Gewerbeamt laufen, um den Geschäftszweck zu ändern.

Name des Unternehmens

Der Name deines Unternehmens spielt übrigens keine Rolle, wenn du ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmeldest und dich nicht im Handelsregister eintragen lässt. Dein Unternehmen heißt diesen Fällen rein rechtlich immer wie du. Auf deinen Rechnungen hat also immer dein Name zu stehen und kein ausgedachter Fantasiename.

Natürlich kannst du dir trotzdem irgendeinen Brand ausdenken und zum Beispiel unter diesem Namen eine Domain registrieren oder ein Klingelschild erstellen. In der Geschäftspraxis hat dieser Name allerdings keine ernsthafte (rechtliche) Bedeutung. Halte dich also nicht zu lange mit der Namensfindung auf.

Kleingewerbe im Nebenerwerb anmelden

Im Formular zur Anmeldung deines Gewerbes musst du unter anderem darüber Angaben machen, ob du dein Gewerbe als Nebenerwerb oder Vollerwerb gründen möchtest. Als Faustformel solltest du dir dabei merken, dass alles unter 18 Arbeitsstunden pro Woche als Nebentätigkeit gilt. Außerdem darf die Nebentätigkeit nicht umfangreicher werden als dein Haupterwerb.

Die Einteilung ist besonders für die gesetzlichen Sozialversicherungsträger relevant, da du für deine nebenberufliche Selbständigkeit keine Pflichtbeiträge zahlen musst. Die Beiträge entrichtest du schon im Rahmen deiner Haupttätigkeit.

Gewerbe online anmelden

Ob du persönlich im Gewerbeamt erscheinen musst, hängt von deiner Gemeinde ab.

In Berlin bspw. wird heutzutage die komplette Gewerbeanmeldung online abgebildet. Dafür musst du das dafür angebotene Onlineformular nutzen: Gewerbe online anmelden.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt.

In anderen Gemeinden ist es bisher lediglich möglich, das Formular um dein Gewerbe anzumelden online auszufüllen. Für die persönliche Unterschrift brauchst du dann aber wieder einen Termin bei der zuständigen Behörde. Wieder in anderen Gemeinden ist es möglich, das Formular per Post einzusenden. Du ersparst dir damit den Weg zum Gewerbeamt und kannst deine Zeit sinnvoller nutzen.

In Zukunft wird es wohl in jeder Gemeinde möglich sein, sein Gewerbe online anzumelden. Wie lange das jedoch noch dauert, ist bisher nicht absehbar.

Kosten der Gewerbeanmeldung

Wie teuer die Gewerbeanmeldung ist, hängt davon ab, wo du wohnst. Die Kosten, um dein Gewerbe anzumelden, werden von deiner Gemeinde festgelegt und liegen zwischen 10 und 60 Euro.

Das beinhaltet allerdings nur die reine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde oder der IHK/HWK. Da du in vielen Branchen vor der Gewerbeanmeldung diverse Nachweise und Bescheinigungen einholen musst, können die Kosten der gesamten Unternehmensgründung deutlich höher sein.

Zusammenfassung:
  • Die Gewerbeanmeldung muss bei deiner Gemeinde oder der örtlichen IHK/HWK durchgeführt werden.
  • In einigen Gemeinden ist es bereits möglich, ein Gewerbe per Postweg oder online anzumelden. Der einfachste Weg ist aber meistens der persönliche Termin bei der zuständigen Behörde.
  • Am besten füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung vorher aus und bringst es fertig zum Termin mit: Formular für die Gewerbeanmeldung.
  • Um dein Gewerbe anzumelden, musst du mit Kosten von etwa 20-60 Euro rechnen
  • Unterlagen: Du benötigst deinen Personalausweis bzw. Reisepass, alle nötigen Genehmigungen (siehe Schritt 3) und das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung.

Schritt 5: Was nach der Gewerbeanmeldung alles auf dich zukommt

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, ist noch nicht alles geschafft. Du hast lediglich deinen Gewerbeschein, benötigst aber noch unterschiedliche Nummern und Nachweise.

Sobald du ein Gewerbe anmeldest, werden zum Beispiel das Finanzamt und die zuständige Industrie und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer (HWK) darüber informiert, dass es einen neuen Gewerbebetrieb gibt. Zusätzlich erhält das Statistische Landesamt und die Gewerbeaufsicht eine Benachrichtigung, dass du nun gewerblich tätig bist.

Für diese Anmeldungen musst du nichts tun. Die Behörden, die weitere Informationen von dir benötigen, werden sich per Post bei dir melden.

Anmeldung beim Finanzamt

Wenn du dein Gewerbe anmeldest, musst du zeitgleich das Finanzamt über deine Selbständigkeit informieren. Hierfür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen und absenden. Es kann sogar auch sein, dass das Finanzamt dich kurz nach der Gewerbeanmeldung um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gesondert bittet. Meinen Erfahrungen nach kann das aber auch eine Weile dauern, weswegen du dich lieber proaktiv um die Anmeldung beim Finanzamt selbst kümmern solltest.

Wenn das Finanzamt alle Angaben von dir hat, bekommst du eine Steuernummer für deine Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer. Da du diese Steuernummer benötigst, um korrekte Rechnungen zu schreiben, sollte es in deinem Interesse sein, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möglichst schnell auszufüllen und zurück an das Finanzamt zu schicken.

Sobald die Anmeldung beim Finanzamt abgeschlossen ist, ist dein Gewerbe angemeldet und du kannst mit deiner Arbeit loslegen.

Brauche ich einen Steuerberater?

Es gibt keine Steuerberaterpflicht und du darfst dich um alle steuerlichen Angelegenheiten auch selbst kümmern.

Ob es tatsächlich auch sinnvoll ist, die Unternehmensanmeldung, die Buchhaltung und die Steuererklärungen selbst zu machen, ist davon abhängig, wie sehr du dich mit dem Thema auskennst und wie viel Geld dir zur Verfügung steht.

Grundsätzlich ist das Thema Steuern jedoch kein Hexenwerk und für jeden nach einer gewissen Einarbeitungszeit recht leicht zu verstehen. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass du dich als Selbstständiger mit deinen Zahlen auseinandersetzt und dein Finanzmanagement auf keinen Fall aus der Hand gibst. Und dazu gehört auch das Thema Steuern. Ein guter Steuerberater sieht das genauso und ist eine Art Sparringspartner, der dir den größten Ärger vom Hals hält.

Wenn du beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Fragen hast, musst du nicht zwingend einen Steuerberater kontaktieren. Manchmal hilft es auch, beim Finanzamt anzurufen und nachzufragen. Bei Verständnisschwierigkeiten helfen dir die Sachbearbeiter in der Regel sehr gerne weiter. Schließlich bedeutet eine falsch ausgefüllte Finanzamt-Anmeldung auch für sie mehr Arbeit.

Kammerzugehörigkeit bei der IHK/HWK

Nicht nur das Finanzamt wird benachrichtigt, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Auch die zuständige Kammer erhält vom Gewerbeamt eine Mitteilung und sendet dir anschließend einen Erfassungsbogen, den du ausfüllen und einreichen solltest. In den meisten Fällen ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) für dich zuständig.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft in der jeweiligen Kammer und du kannst dir nicht aussuchen, ob du Mitglied wirst. Diese IHK-Pflicht wird immer wieder heiß diskutiert und von vielen Selbständigen abgelehnt. Allerdings führt die Diskussion (bisher) zu nichts und du solltest gerade in der Phase der Unternehmensgründung deine Energie auf etwas anderes fokussieren.

Die Industrie- und Handelskammer veranstaltet immer wieder Seminare für Existenzgründer und Networking-Veranstaltungen für Unternehmer, bei denen du als Selbstständiger kostenfrei teilnehmen kannst. Zusätzlich ist die IHK für die Durchführung der Berufsausbildung zuständig und sie ist dein erster Ansprechpartner, wenn du einen Auszubildenden suchst.

Die Höhe der IHK-Beiträge richtet sich nach deiner Unternehmensgröße (Umsatz und Gewinn) und muss jährlich gezahlt werden. Für Kleinbetriebe ist die Mitgliedschaft bei einem Gewinn von bis zu 5.200 Euro pro Jahr kostenlos. Auch Existenzgründer müssen in den ersten zwei Jahren keine Beiträge zahlen, wenn ihr Jahresgewinn unter 25.000 Euro liegt.

Eintragung ins Handelsregister

Im Handelsregister musst du dich nur eintragen lassen, wenn dein Unternehmen einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Definition aus dem Handelsgesetzbuch).

Diese Formulierung lässt Interpretationsspielraum zu und sorgt dafür, dass nicht immer ganz klar ist, wer sich genau im Handelsregister eintragen lassen muss. Es muss also von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden, ob dein Unternehmen so groß ist, dass man von einem solchen Geschäftsbetrieb sprechen kann.

Dafür wird vor allem auf folgende Kriterien geschaut:

  • Höhe des Umsatzes
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Umfang der Geschäftsprozesse, Produkte und Leistungen
  • Größe und Ausstattung der Geschäftsräume
  • eventuell externe Finanzierung durch Kredite

Anhand dieser Kriterien wird beurteilt, ob dein Unternehmen kaufmännisch geführt werden muss (und du damit ins Handelsregister eingetragen werden musst). Beispielsweise kannst du ein kaufmännisch geführter Geschäftsbetrieb sein, wenn du einen Umsatz von über 250.000 Euro erwirtschaftest und fünf Mitarbeiter beschäftigst. Liegst du unter diesen Grenzwerten, brauchst du dich nicht näher mit dem Handelsregister auseinandersetzen.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer wenden und um eine Beurteilung bitten.

Achtung:

Wenn du kein Einzelunternehmen gründest, sondern eine OHG, KG oder Kapitalgesellschaften wie eine UG, GmbH oder AG, musst du dich immer im Handelsregister eintragen lassen - unabhängig von deinen Umsätzen oder Mitarbeiterzahlen.

Sonstige Anmeldungen

Mit der Gewerbeanmeldung, der Anmeldung beim Finanzamt, der Mitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK und der Handelsregistereintragung hast du die wichtigsten Punkte der Gründung abgedeckt.

Allerdings wirst du feststellen, dass auch hier noch nicht Schluss ist und sich weitere Institute, Verbände und Behörden bei dir melden werden und von dir Anmeldungen und Informationen bekommen möchten.

Hier solltest du im Einzelfall immer prüfen, ob es tatsächlich eine gesetzliche Pflicht gibt und ob du Vorteile durch eine Anmeldung hast. Denn es gibt durchaus Unternehmen, die die Verwirrung ausnutzen, die in vielen neu gegründeten Unternehmen ausbricht, und dir gleich nach der Gründung irgendwelche kostenpflichtigen Mitgliedschaften aufzwingen wollen.

Berufsgenossenschaft - gesetzliche Unfallversicherung

Jedes Unternehmen in Deutschland muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung und kümmert sich in Deutschland um alle Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.

Die meisten Branchen haben eigene Berufsgenossenschaften. Du solltest also zunächst einmal herausfinden, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist und dich, nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, bei dieser Berufsgenossenschaft anmelden. Die Anmeldung sollte innerhalb von sieben Tagen, nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, erfolgen.

Weitere Informationen, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, findest du auf der Webseite der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Bundesagentur für Arbeit

Wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest, solltest du dich zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitgeber anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Diese Betriebsnummer benötigst du, um die Gehaltsabrechnung deiner Mitarbeiter zu erstellen. Du solltest also auch diesen Antrag nicht zu lange hinauszögern, da deine Mitarbeiter sonst auf ihr Gehalt warten müssen.

Weitere Informationen zur Vergabe von Betriebsnummern

Krankenversicherung

Als Selbstständiger bist du nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Auch wenn dieser Punkt nicht direkt mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat, solltest du dir darüber Gedanken machen, ob du dich von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lässt und dich privat versichern lässt.

Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht anhand deines Einkommens bemessen werden, könnte sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung finanziell lohnen.

Zusammenfassung:
  • Mit einer einzigen Anmeldung beim Gewerbeamt ist es noch nicht getan. Neue Unternehmen müssen auch beim Finanzamt, bei der zuständigen Kammer und bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Arbeitgeber sollten sich darüber hinaus bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden.
  • Das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (bzw. Handwerkskammer) werden vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert und werden sich ohne dein Zutun bei dir melden.
  • Da du eine Steuernummer benötigst, um Rechnungen zu schreiben, sollte es in deinem Interesse sein, die Anmeldung beim Finanzamt zu beschleunigen. Wenn du es eilig hast, beantragst du deine Steuernummer über das Online-Dokument Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hierfür benötigst du zuerst einen Zugang zum Online-Portal der Finanzämter ELSTER.
  • Wenn dein Unternehmen eine gewisse Größe hat, musst du es im Handelsregister eintragen lassen.

Gewerbe ummelden oder abmelden

Zum Abschluss widmen wir uns noch einmal kurz dem Ende deiner Selbstständigkeit und klären, wie du dein Gewerbe ummeldest oder abmeldest.

Grundsätzlich musst du jede Änderung, die dein Gewerbe betrifft, dem Gewerbeamt mitteilen. Das betrifft sowohl die Beendigung deiner Selbständigkeit, als auch ein Umzug (Verlegung des Firmensitzes) oder eine Änderung des Betätigungsfeldes.

Die Ummeldung läuft fast genauso wie die Anmeldung deines Gewerbes. Die meisten Gewerbeämter haben für die Ummeldung oder Abmeldung bestimmte Formulare, die du ausfüllen musst. Der einfachste Weg ist aber auch hier der persönliche Termin, zu dem du deinen Personalausweis bzw. Reisepass und deinen Gewerbeschein mitbringen solltest.

Für den Verwaltungsaufwand musst du mit einer Gebühr von 20 bis 40 Euro rechnen. Viele Gewerbeämter verzichten allerdings vollkommen auf Gebühren und die Abmeldung ist kostenlos.

Wie auch bei der Anmeldung deines Gewerbes, wird das Finanzamt automatisch über die Um- und Abmeldung informiert. Nichtsdestotrotz solltest du trotzdem das Finanzamt umgehend über die Änderung informieren, da das Finanzamt möglicherweise weitere Informationen von dir braucht.

Hinweis:

Du solltest beachten, dass in vielen Fällen deine Konzessionen verfallen, wenn du dein Gewerbe abmeldest. Wenn du deine Selbstständigkeit also nur pausieren möchtest, solltest du mit einer Ruhemeldung dem Gewerbeamt mitteilen, dass du eine vorübergehende Pause einlegst. Eine Abmeldung könnte deutlich mehr Aufwand verursachen, wenn du wenige Monate später alle Genehmigungen neu beantragen musst.