Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich bekommt jeder Selbstständige Elterngeld, der vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war. Wer sich um den Nachwuchs kümmert und deshalb kein (oder weniger) Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit generiert, hat Anspruch auf Kindergeld. Doch auch Elternteile wie Studierende, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten, haben Anspruch auf den Mindestsatz in Höhe von 300 Euro.
Wenn du selbstständig bist und ein Kind erwartest, solltest du dich so früh wie möglich mit dem Thema Elterngeld auseinandersetzen. Zum einen, um das Beste für dich und deinen Nachwuchs rauszuholen. Zum anderen, damit du die bürokratischen Hürden, die der Antrag auf Elterngeld mit sich bringt, rechtzeitig meisterst.
Wie wird mein Elterngeld als Selbstständiger berechnet?
Wie du bereits im Abschnitt „Wie viel Elterngeld bekommen Selbstständige?“ dieses Beitrags erfahren hast, bekommen Selbstständige in der Regel 65 Prozent ihres monatlichen Gewinns als Elterngeld. Doch anders als bei Angestellten, zählt bei Selbstständigen als zugrundeliegender Verdienstzeitraum zur Berechnung des Elterngelds der zuletzt abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Das heißt, dass bei Selbstständigen das letzte Wirtschaftsjahr zur Berechnung des Elterngeld-Anspruchs herangezogen wird und nicht, wie bei Angestellten, die Netto-Einnahmen aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt des Kindes.
Tipp: So optimierst du dein Elterngeld
Da sich die Höhe deines Elterngelds an deinem letzten Wirtschaftsjahr orientiert, zahlt es sich für dich im wahrsten Sinne des Wortes aus, wenn du möglichst viel Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Du solltest also alles daransetzen, deine Gewinne im Berechnungszeitraum in die Höhe zu treiben. Zum Beispiel, indem du Rechnungen, die du erst mit dem Ende des letzten Wirtschaftsjahres verschickt hättest, sofort raus sendest und deine Kunden um schnelle Überweisung bittest. Denn bei der Berechnung deines Elterngeldes zählen nur die Einnahmen, die im vergangenen Wirtschaftsjahr auch wirklich auf deinem Konto eingegangen sind.
Was, wenn ich kein komplettes Wirtschaftsjahr vor der Geburt selbstständig war?
Zur Berechnung des Elterngelds wird bei Selbstständigen das letzte Wirtschaftsjahr herangezogen. Aber was ist, wenn man das Wirtschaftsjahr vor der Geburt seines Nachwuchses nicht komplett selbstständig, sondern zum Teil noch festangestellt war?
In diesem Fall verhält es sich wie bei Festangestellten: Zur Berechnung des Elterngelds werden die Gewinne der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes herangezogen.