Bei deinem Start in die Selbständigkeit, stellt sich dir sicherlich die Frage nach deiner persönlichen Absicherung. Was passiert, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Greifen dann die Sicherungsnetze, die du vielleicht aus deiner Zeit als Angestellter kennst? Eines davon ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch gibt es die auch für Freiberufler?
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente wird dann ausgezahlt, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer verbliebenen Arbeitskraft von bis zu sechs Stunden täglich. Die Erwerbsunfähigkeit kann dabei vorübergehend, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, oder dauerhaft sein. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt vom zuvor erzielten Nettoeinkommen ab. Hiervon erhältst du etwa 30% bis 35%. Beachte bitte, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit vor deinem 63. Geburtstag, einen Abschlag in Kauf nehmen musst. Dieser beträgt für jedes verbliebene Lebensjahr bis zu dieser Grenze 0,3%. Maximal können dir insgesamt 10,8% von deiner Rente abgezogen werden. Im Klartext bedeutet das: Wenn du mit 30 Jahren deine Erwerbsminderungsrente für Selbständige in Anspruch nehmen musst, wird sie dir um 9,9% gekürzt.
Bei der halben Erwerbsminderungsrente bekommst du nur die Hälfte. Die Idee des Gesetzgebers war hierbei, dass die restlichen Lebenshaltungskosten von dir selbst mit einer Teilzeitstelle erwirtschaftet werden. Gibt es keine, kann die Erwerbsminderungsrente auf den vollen Satz aufgestockt werden.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung! Das bedeutet für dich, dass du im Fall des Falles an eine niedrigqualifizierte Tätigkeit verwiesen wirst. Ist es dir zum Beispiel nicht mehr möglich, deine stressige Beratertätigkeit auszuüben, kann das Arbeitsamt dir einen Job als Gärtner vermitteln.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Es gibt drei Hürden, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten:
- Arbeitsunfähigkeit: Diese muss von mindestens einem Arzt festgestellt werden. Achte auf eine gute Dokumentation deines Krankheitsbildes. Je mehr Fakten deinen Antrag stützen, desto besser! Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit mindestens fünf Jahren vor der Antragstellung. Hierzu zählen auch Eltern- und Pflegezeiten.
- In mindestens drei dieser fünf Jahre wurden Beiträge gezahlt.
Die letzten beiden Punkte sind für viele Selbständige die Crux. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kennt man, in der Regel, nur im Zusammenhang mit Angestellten. Aber Achtung! Es gibt freie Berufsgruppen, die gesetzlich verpflichtet sind, in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Diese sind:
- Handwerker
- Lehrer, auch nebenberufliche, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Die Rentenversicherung legt den Lehrberuf sehr weit aus. So zählen zu dieser Gruppe auch Nachhilfelehrer, Coaches, Trainer, Tennis- und Musiklehrer.
- Erzieher, die mit Kindern arbeiten. Die Versicherungspflicht betrifft auch Tagesmütter.
- Pflegekräfte, die in erster Linie auf Anweisung von Ärzten handeln.
- Hebammen
- Seelotsen
- Alle bildenden und darstellenden Künstler, sowie Musiker.
- Autoren, Schriftsteller und Herausgeber. Betreibst du einen Blog oder veröffentlichst Videos auf diversen Onlineplattformen, zählst du versicherungsrechtlich zu einer dieser beiden Kategorien.
Die Rentenversicherungspflicht erlischt, wenn Lehrer, Erzieher und Pflegekräfte selbst Angestellte haben. Auch Auszubildende zählen in diesem Fall als Angestellte.
Gehörst du zu einer der oberen Berufsgruppen, musst du in die Rentenversicherung einzahlen. Nach fünf Wartejahren hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente für Selbständige.