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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Erwerbsminderungsrente auch für Selbständige?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Janna Kersting

Chief Editor

22. März 2019

Bei deinem Start in die Selbständigkeit, stellt sich dir sicherlich die Frage nach deiner persönlichen Absicherung. Was passiert, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst? Greifen dann die Sicherungsnetze, die du vielleicht aus deiner Zeit als Angestellter kennst? Eines davon ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch gibt es die auch für Freiberufler?

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente wird dann ausgezahlt, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer verbliebenen Arbeitskraft von bis zu sechs Stunden täglich. Die Erwerbsunfähigkeit kann dabei vorübergehend, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, oder dauerhaft sein. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt vom zuvor erzielten Nettoeinkommen ab. Hiervon erhältst du etwa 30% bis 35%. Beachte bitte, dass du bei einer Arbeitsunfähigkeit vor deinem 63. Geburtstag, einen Abschlag in Kauf nehmen musst. Dieser beträgt für jedes verbliebene Lebensjahr bis zu dieser Grenze 0,3%. Maximal können dir insgesamt 10,8% von deiner Rente abgezogen werden. Im Klartext bedeutet das: Wenn du mit 30 Jahren deine Erwerbsminderungsrente für Selbständige in Anspruch nehmen musst, wird sie dir um 9,9% gekürzt.

Bei der halben Erwerbsminderungsrente bekommst du nur die Hälfte. Die Idee des Gesetzgebers war hierbei, dass die restlichen Lebenshaltungskosten von dir selbst mit einer Teilzeitstelle erwirtschaftet werden. Gibt es keine, kann die Erwerbsminderungsrente auf den vollen Satz aufgestockt werden.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung! Das bedeutet für dich, dass du im Fall des Falles an eine niedrigqualifizierte Tätigkeit verwiesen wirst. Ist es dir zum Beispiel nicht mehr möglich, deine stressige Beratertätigkeit auszuüben, kann das Arbeitsamt dir einen Job als Gärtner vermitteln.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Es gibt drei Hürden, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten:

  • Arbeitsunfähigkeit: Diese muss von mindestens einem Arzt festgestellt werden. Achte auf eine gute Dokumentation deines Krankheitsbildes. Je mehr Fakten deinen Antrag stützen, desto besser! Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit mindestens fünf Jahren vor der Antragstellung. Hierzu zählen auch Eltern- und Pflegezeiten.
  • In mindestens drei dieser fünf Jahre wurden Beiträge gezahlt.

Die letzten beiden Punkte sind für viele Selbständige die Crux. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kennt man, in der Regel, nur im Zusammenhang mit Angestellten. Aber Achtung! Es gibt freie Berufsgruppen, die gesetzlich verpflichtet sind, in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Diese sind:

  • Handwerker
  • Lehrer, auch nebenberufliche, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Die Rentenversicherung legt den Lehrberuf sehr weit aus. So zählen zu dieser Gruppe auch Nachhilfelehrer, Coaches, Trainer, Tennis- und Musiklehrer.
  • Erzieher, die mit Kindern arbeiten. Die Versicherungspflicht betrifft auch Tagesmütter.
  • Pflegekräfte, die in erster Linie auf Anweisung von Ärzten handeln.
  • Hebammen
  • Seelotsen
  • Alle bildenden und darstellenden Künstler, sowie Musiker.
  • Autoren, Schriftsteller und Herausgeber. Betreibst du einen Blog oder veröffentlichst Videos auf diversen Onlineplattformen, zählst du versicherungsrechtlich zu einer dieser beiden Kategorien.

Die Rentenversicherungspflicht erlischt, wenn Lehrer, Erzieher und Pflegekräfte selbst Angestellte haben. Auch Auszubildende zählen in diesem Fall als Angestellte.

Gehörst du zu einer der oberen Berufsgruppen, musst du in die Rentenversicherung einzahlen. Nach fünf Wartejahren hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente für Selbständige.

Erwerbsminderungsrente für Selbstständige, wenn du nicht versicherungspflichtig bist

Doch was passiert, wenn du von den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung profitieren willst und nicht versicherungspflichtig bist? In dieser Situation kannst du dich freiwillig versichern. Bei der freiwilligen Versicherung kannst du selbst bestimmen, wann, wie oft und in welcher Höhe du einzahlen möchtest. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 18,7% von 450 Euro, also 84,15 Euro. Maximal kannst du 18,7% der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Diese liegt aktuell bei 2.975 Euro monatlich. Das entspricht einem Höchstbetrag von 556,33 Euro. Du kannst die Einzahlungen jederzeit pausieren, erhöhen oder vermindern. Nur zurückfordern, kannst du bereits gezahlte Beiträge nicht.

Die Erwerbsminderungsrente für Selbständige bei der Deutsche Rentenversicherung bietet sich besonders an, wenn du bereits Rentenpunkte gesammelt hast – sei es durch eine Anstellung oder anrechenbare Zeiten, wie die Elternzeit. Weitere Leistungen der Deutschen Rentenversicherung sind die Altersrente, Reha- und Kurangebote, sowie die Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Witwen- und Waisenrente. Du bekommst somit mit deinen Einzahlungen ein Basispaket an Absicherung. Du solltest allerdings beachten, dass es Wartezeiten gibt. Kannst du sie nicht erfüllen, verfallen deine gesammelten Rentenpunkte.

Besondere Vorsicht ist in der freiwilligen Versicherung bei der Erwerbsminderungsrente geboten. Zwar bietet dir die Deutsche Rentenversicherung viele Freiheiten bezüglich deiner Beitragsleistung. Du solltest dennoch darauf achten, monatlich einzuzahlen, ohne zu unterbrechen. Ansonsten verlierst du deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente!

Woher kannst du Erwerbsminderungsrente beziehen?

Die obigen Schilderungen beziehen sich allesamt auf die Deutsche Rentenversicherung. Sie ist die gesetzliche Rentenversicherung, die über die Sozialabgaben und freiwillige Beiträge finanziert wird. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich privat gegen eine Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Die reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird kaum mehr angeboten. Sie hat dieselben Nachteile wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die da wären:

Eine volle Auszahlung nur bei einer möglichen Arbeitsleistung von weniger als drei Stunden täglich. Sie leistet nur, wenn kein anderer, gering qualifizierter, Beruf ausgeübt werden kann. Die attraktivere Alternative seine Arbeitskraft abzusichern, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese können sowohl Angestellte, als auch Selbständige abschließen. Ihr großer Vorteil ist, dass du bereits Leistungen erhältst, wenn du deinen Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das bedeutet, dass du nicht an eine andere Arbeit verwiesen werden kannst. Im Anbetracht eines steigenden Krankenstandes wegen psychischen Erkrankungen, sollte man diesen Aspekt nicht außer Acht lassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du sowohl als einzelne Versicherung, als auch verbunden mit einer Rentenversicherung abschließen. Sie wird von allen gängigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Ein Konditionenvergleich kann sich daher sehr für dich lohnen. Die Beiträge kannst du als Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen.

Wird die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet?

Viele befürchten, mit ihrer privaten Vorsorge nur die Staatskasse zu entlasten, ohne selbst einen Vorteil aus den jahrelang gezahlten Beiträgen zu ziehen. Besonders wenn du bereits Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlst, wird dich dieser Punkt interessieren. Nach der aktuellen Rechtslage werden die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet. Ein Grund zur Freude ist das trotzdem nicht. Denn alle Einnahmen werden bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt. Da die Erwerbsminderungsrente so gering ausfällt, entsteht in der Regel ein Anspruch auf Wohngeld und, eventuell, eine Aufstockung auf das Niveau von ALG II. Hierzu ein Rechenbeispiel:

Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt aktuell: 409,00 Euro

Kosten für die Kaltmiete inklusive Heizkosten: 500,00 Euro

Das ergibt einen Gesamtbedarf in der Grundsicherung von 909,00 Euro monatlich.

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit mit einer kleinen Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, könnte sich die Situation so darstellen:

Erwerbsminderungsrente: 600,00 Euro

Berufsunfähigkeitsrente: 400,00 Euro

Du hättest im letzteren Fall also nur etwa 100,00 Euro mehr pro Monat zur Verfügung, als jemand, der nicht privat vorgesorgt hat. Deshalb unser Tipp: Achte bei der Wahl der Rentenhöhe unbedingt auf die Sicherung deines Lebensstandards. Zum einen kannst du nicht sicher sein, dass deine Erwerbsminderung tatsächlich anerkannt wird. Zum anderen, willst du doch nicht deine Beiträge für ein minimales Plus verpulvern, oder?

Wo und wie kannst du deine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn du monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du bei einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit, die Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu setzt du ein Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung auf, indem du schilderst, aus welchen Gründen du nicht mehr arbeitsfähig bist. Deinem Antrag legst du ärztliche Atteste und Gutachten bei. Nun heißt es warten. Wahrscheinlich wird die Deutsche Rentenversicherung Rückfragen haben, die sie mit dir und / oder deinen behandelnden Ärzten bespricht. Sollte sie deinen Antrag ablehnen, kannst du Widerruf einlegen und im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehen.

Was ist zu beachten?

Bis die Rente wegen Erwerbsminderung auf dein Konto fließt, kann es ein weiter Weg sein. Je mehr Unterlagen und Gutachten du zu deinem Zustand beibringen kannst, desto besser. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann festlegen, ob du voll oder halb erwerbsgemindert bist. In jedem Fall wirst du beim Arbeitsamt als Jobsuchender gemeldet. Deshalb musst du auch weiterhin Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Es könnte ja passieren, dass am Markt eine Stelle auftaucht, die du trotz deiner Erwerbsminderung ausüben kannst.

Weiterhin wird die Erwerbsminderungsrente erst ausbezahlt, wenn du keine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber und auch kein Krankengeld von deiner Krankenkasse (mehr) bekommst. Für uns Selbständige ist der erste Punkt vernachlässigbar. Jedoch haben viele Freiberufler mit einer privaten Krankenversicherung, eine verlängerte Krankengeldzahlung vereinbart. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld bis zu 78 Wochen lang.

Wird deine Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt, so erhältst du trotzdem keine lebenslange Erwerbsminderungsrente für Selbständige. Stattdessen wird regelmäßig, häufig alle drei Jahre, überprüft, ob sich dein gesundheitlicher Zustand verbessert hat. Du solltest deshalb rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Ist aus medizinischer Sicht, die Wiederherstellung deiner Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich oder wurde die befristete Erwerbsminderungsrente bereits neun Jahre lang gezahlt, wird zumeist eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt. Diese endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Ab diesem Zeitpunkt bekommst du eine Altersrente. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Altersrente sehr gering ausfällt, wenn du während deiner Erwerbsunfähigkeit keine Beiträge geleistet hast – wie es der Regelfall ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch während deines Rentenbezugs weiterhin für dich in deine private Rentenversicherung einzahlt, kann dich vor einer Altersarmut schützen.