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Ein Selbstständiger sitz im Auto und sucht die beste Route zu seinen Kunden raus.
Steuern

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Firmenwagen - Wann rechnet sich das geschäftlich genutzte Auto?"

Zuletzt aktualisiert am 21. Juni 2022

Annemarie Cornus

Freelance Editor

22. März 2019

Firmenwagen werden im beruflichen Umfeld immer beliebter. Waren Außendienstler in Deutschland lange Zeit die Vorreiter, wenn es um die Nutzung von Firmenwagen geht, sind heutzutage viele mit Firmenfahrzeugen auf den Straßen unterwegs.

Auch immer mehr Unternehmen mit klassischem Büro bieten ihren Angestellten Firmenfahrzeuge als besonderen Anreiz an, um so im Kampf um qualifizierte Nachwuchskräfte mithalten zu können.

Aber auch Gründer und Selbstständige setzen auf den Geschäftswagen, um sich um die Neukundenakquise beim Kunden vor Ort kümmern zu können, ihre Klienten zu besuchen oder ihre Waren von A nach B zu bringen.

Egal ob Angestellter, Selbstständiger oder frischgebackener Gründer: Jeder, der sich einen Firmenwagen anschafft, sollte sich mit den steuerlichen Aspekten, die das Fahrzeug mit sich bringt, auseinandersetzen.

Denn manchmal lohnt es sich mehr, auf den Firmenwagen zu verzichten und lieber das Privatauto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Oder auch umgekehrt.

Welche Variante sich in deinem individuellen Fall mehr lohnt, erfährst du im heutigen Blogartikel.

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Was ist der Unterschied zwischen einem betrieblich genutzten Privatwagen und einen Firmenwagen?

Zunächst einmal die graue Theorie: Wie unterscheiden sich ein beruflich genutzter Privatwagen und ein Firmenfahrzeug überhaupt?

Das ist schnell erklärt. Ein Firmenfahrzeug bekommst du üblicherweise von deinem Arbeitgeber gestellt und nutzt ihn für geschäftliche Zwecke. Häufig kannst du den Firmenwagen aber auch für private Zwecke nutzen. Dazu später mehr.

Das Privatfahrzeug, das du betrieblich nutzt, ist dagegen ein Auto, das du dir selbst angeschafft hast und auch eigenständig unterhältst. Jedoch kannst du auch diesen Wagen geschäftlich nutzen und die Ausgaben steuerlich geltend machen – egal ob du nun selbstständig bist oder dich in einem festen Angestelltenverhältnis befindest.

Wie und in welchem Umfang erfährst du ebenfalls im Verlauf dieses Artikels.

Firmen- oder Privatwagen im Job: Was ist finanziell besser?

Das kommt ganz drauf an: In erster Linie entscheidet dein Arbeitsverhältnis darüber, ob sich für dich ein Privatwagen, der zugleich auch beruflich genutzt wird oder ein reiner Firmenwagen lohnt.

Szenario 1: Du arbeitest in einem Unternehmen, das dir einen Firmenwagen anbietet

Du arbeitest in einem Unternehmen und bekommst ein Fahrzeug für die Erledigung deines Jobs gestellt – etwa um Kunden zu besuchen oder Waren zu transportieren. Das ist der Klassiker unter den Firmenwagen-Modellen und besonders im Außendienst weit verbreitet.

Nutzt du dieses Fahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke, musst du dich in der Regel um nichts weiter kümmern. Das macht dein Arbeitgeber für dich. Meist gestatten die Arbeitgeber von heute aber auch die private Nutzung des gestellten Firmenwagens.

Das bringt einige Vorteile mit sich: Du kannst dein altes Auto verkaufen und den erzielten Gewinn anlegen. Bedenke aber, dass du bei einer Kündigung dann komplett ohne Gefährt dastehst. Zum anderen senkst du durch den Einsatz eines Firmenwagens für private Zwecke deine Kosten – schließlich brauchst du nicht mehr ein weiteres Privatfahrzeug zu unterhalten.

Klingt alles sehr verlockend, oder? Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Denn durch die Ersparnis, die du durch den Einsatz des Firmenwagens für private Zwecke erzielst, hast du einen sogenannten geldwerten Vorteil . Und dieser muss versteuert werden. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt „Geldwerter Vorteil: Privat genutztes Fahrzeug muss versteuert werden“.

Szenario 2: Du arbeitest in einem Unternehmen, nutzt aber dein Privatfahrzeug als Firmenwagen

Arbeitest du in einem Unternehmen, das dir einen Firmenwagen anbietet, aber du verzichtest auf das Angebot ? Du nutzt einfach lieber dein privates Auto für geschäftliche Fahrten. Das bringt einige Vorteile mit sich.

  1. Du hast eine stärkere Position bei Gehaltsverhandlungen, da das Unternehmen durch den nicht erforderlichen Einsatz eines weiteren Dienstwagens Geld einspart.
  2. Es ist bei vielen Unternehmen üblich, dass sie jede berufliche Fahrt im Privatwagen ihrer Angestellten mit 30 Cent pro Kilometer erstatten. Besonders praktisch: Für dieses Geld zahlst du keine Einkommensteuer.

Diese Variante lohnt sich für dich, wenn du viele geschäftliche Fahrten mit einem alten Privatwagen erledigst. Denn in diesem Fall sind die Kosten oft niedriger, als die 30 Cent Kilometerpauschale, die dir dein Unternehmen zahlt.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ab dem 21. Kilometer sogar eine Entfernungspauschale von 35 Cent pro gefahrenen Kilometer. Für das Jahr 2022 hat der Bundesrat außerdem dem Gesetz zugestimmt, diesen Betrag auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen.

Szenario 3: Du bist selbstständig und nutzt einen Privatwagen für geschäftliche Zwecke

Wenn du selbstständig bist, stellt sich für dich die Frage, wie du die anfallenden Kosten (Autopreis, Benzin, Reparaturen etc.) steuerlich geltend machen kannst und wie du den Wagen versteuern musst.

Die gute Nachricht zuerst: Die Anschaffungs- und Haltungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Jedoch spielt die Aufteilung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung eine entscheidende Rolle.

Denn in Abhängigkeit davon entscheidet sich, ob du ein detailliertes Fahrtenbuch führen musst oder die Kosten komplett als Betriebsausgaben geltend machen kannst. In unserem Blog Artikel Das solltest du zum Thema “Fahrtenbuch” wissen erfährt du mehr zu diesem Thema.

Du nutzt dein Auto mehr als 50 Prozent betrieblich

Sobald du deinen Firmenwagen mindestens 50 Prozent der Zeit für geschäftliche Fahrten nutzt, kannst du alle anfallenden Kosten für das Auto als Betriebsausgaben geltend machen.

Du nutzt dein Auto weniger als 50 Prozent betrieblich

In diesem Fall musst du ein detailliertes Fahrtenbuch führen. Hier dokumentierst du alle deine Fahrten zu deinen Kunden mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand.

Das Dokumentieren einer Fahrt im Fahrtenbuch ist abgebildet.

Szenario 4: Du bist selbstständig und nutzt ein Leasing-Fahrzeug für geschäftliche Zwecke

Als ich mich selbstständig gemacht habe, stand ich vor der Qual der Wahl: Soll ich mir nun ein eigenes Fahrzeug kaufen oder doch lieber leasen? Nach langem Hin und Her habe ich mich für die zweite Variante entschieden.

In erster Linie, weil ich die Möglichkeit schätzte, monatlich eine feste Leasingrate zu zahlen (vereinfacht meine Kalkulation) und die Leasing-Angebote für Selbstständige sehr attraktiv sind.

Ebenso einfach ist auch die Abzugsfähigkeit des Firmenwagens als Betriebsausgabe. Steuerlich kannst du sowohl die monatliche Leasingrate als auch die Betriebskosten für das Auto geltend machen. Darunter fallen auch die Kosten für das Benzin und selbst die Kosten für die Waschanlage.

Geldwerter Vorteil: Privat genutztes Fahrzeug muss versteuert werden

Wenn du deinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. In diesem Fall hast du zwei Optionen: Entweder machst du Gebrauch von der Ein-Prozent-Regelung oder du führst ein detailliertes Fahrtenbuch.

Ein-Prozent-Regelung

Die Ein-Prozent-Regelung ist – im Vergleich zum Fahrtenbuch – die einfachere und zeitsparendere Möglichkeit, private Fahrten mit dem Firmenfahrzeug zu versteuern. Wer sich für diese Variante entscheidet, zahlt monatlich einen Prozent Lohnsteuer auf den Listenpreis seines Autos mitsamt Sonderausstattung.

Genaugenommen ist das der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung mitsamt Umsatzsteuer plus die Kosten für die Sonderausstattung. Hinzu kommt eine Pauschale für die Fahrten, die zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz erfolgen.

Das sind aktuell 0,03 Prozent für jeden Kilometer. Ein Rechenbeispiel : Fährst du monatlich insgesamt 40 Kilometer zwischen deiner Wohnung und deinem Arbeitsplatz hin und her, sind das 40 x 0,03 Prozent (= 1,2).

Hinzu kommt noch der eine Prozent vom Listenpreis. Hat dein Firmenwagen mitsamt Sonderausstattung 50.000 Euro gekostet, ergibt sich folgende Rechnung: 1,2 + 1 = 2,2 50.000 x 0,022 = 1.100 Euro.

In diesem Fall haben wir eine Bemessungsgrundlage von 1.100 Euro, auf die dein Steuersatz, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer angewendet werden.

Fahrtenbuch

Entscheidest du dich für das Führen eines Fahrtenbuchs, musst du alle deine Dienstfahrten erfassen – und das am besten direkt nach erfolgter Fahrt. Denn dann hast du noch alle Informationen direkt im Kopf.

Zur Dokumentation notierst du dir:

  • Start und Ziel
  • Datum und Uhrzeit (Abfahrt und Ankunft)
  • Kundenname
  • Kilometerstand vor Fahrtantritt und nach Ankunft beim Ziel
  • Durchschnittlicher Verbrauch

Ein-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch: Was lohnt sich mehr?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Was sich im individuellen Fall mehr lohnt, ist abhängig von der Häufigkeit und Länge der Dienstfahrten.

Gerade bei Angestellten, die viel mit ihrem Firmenwagen unterwegs sind und diesen selten für private Fahrten nutzen, lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuchs mehr.

Umgekehrt gilt: Umso ausgiebiger du deinen Firmenwagen für private Zwecke nutzt, desto mehr lohnt sich für dich die Pauschalversteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung.

Schließlich zahlst du bei dieser Variante immer gleich viel Steuern, egal ob du deinen Firmenwagen zu 80 Prozent privat und zu 20 Prozent geschäftlich, oder zu 40 Prozent geschäftlich und zu 60 Prozent privat nutzt.

Welche Autos darfst du als Firmenwagen verwenden?

Grundsätzlich ist jedes in Deutschland zugelassene Auto als Firmenwagen denkbar. In der Selbstständigkeit hast du also die freie Wahl.

Anders sieht es in einem Angestelltenverhältnis aus. Hier gibt dein Unternehmen an, bis zu welchem Listenpreis du bei der Auswahl deines Fahrzeugs gehen darfst.

Manche Firmen geben dir zudem die zur Auswahl stehenden Automarken vor. So ist es bei einigen in Deutschland ansässigen Unternehmen üblich, dass ihre Angestellten nur einen Wagen einer deutschen Marke wählen dürfen.

Mann betankt während einer Geschäftsreise sein Auto: Die Fahrtkosten sollten bei der Reisekostenabrechnung aufgeführt werden.

Welche Modelle sind als Firmenwagen besonders begehrt?

In Deutschland sind Autos der Mittel- und Oberklasse als Firmenwagen besonders begehrt. Je nach Branche sind Kleinwagen (vorrangig in der Stadt) als auch Kombis und Limousinen (für größere Kundenstrecken mit viel Gepäck, Mustern etc.) sehr beliebt.

Als Firmenwagen sind besonders die Wagen von VW, Opel und Audi begehrt. Dicht gefolgt von BMW und Mercedes. Der Audi A4, A5 und A6 als auch der Golf sind besonders gefragt.

Wie finde ich den passenden Firmenwagen?

Wenn du aktuell auf der Suche nach einem passenden Firmenwagen bist und bei der Entscheidungsfindung Hilfe brauchst, kannst du die Online-Vergleiche verschiedener Geschäftswagen für dich nutzen.

Einen übersichtlichen Vergleich der beliebtesten Geschäftswagen findest du zum Beispiel bei auto, motor und sport .

Hier werden nicht nur die Listenpreise gegenübergestellt, sondern auch wichtige Faktoren wie der Verbrauch und der Komfort der Ausstattung aufgeführt.

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