Firmen- oder Privatwagen im Job: Was ist finanziell besser?
Das kommt ganz drauf an: In erster Linie entscheidet dein Arbeitsverhältnis darüber, ob sich für dich ein Privatwagen, der zugleich auch beruflich genutzt wird oder ein reiner Firmenwagen lohnt.
Szenario 1: Du arbeitest in einem Unternehmen, das dir einen Firmenwagen anbietet
Du arbeitest in einem Unternehmen und bekommst ein Fahrzeug für die Erledigung deines Jobs gestellt – etwa um Kunden zu besuchen oder Waren zu transportieren. Das ist der Klassiker unter den Firmenwagen-Modellen und besonders im Außendienst weit verbreitet.
Nutzt du dieses Fahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke, musst du dich in der Regel um nichts weiter kümmern. Das macht dein Arbeitgeber für dich. Meist gestatten die Arbeitgeber von heute aber auch die private Nutzung des gestellten Firmenwagens.
Das bringt einige Vorteile mit sich: Du kannst dein altes Auto verkaufen und den erzielten Gewinn anlegen. Bedenke aber, dass du bei einer Kündigung dann komplett ohne Gefährt dastehst. Zum anderen senkst du durch den Einsatz eines Firmenwagens für private Zwecke deine Kosten – schließlich brauchst du nicht mehr ein weiteres Privatfahrzeug zu unterhalten.
Klingt alles sehr verlockend, oder? Doch es ist nicht alles Gold was glänzt. Denn durch die Ersparnis, die du durch den Einsatz des Firmenwagens für private Zwecke erzielst, hast du einen sogenannten geldwerten Vorteil . Und dieser muss versteuert werden. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt „Geldwerter Vorteil: Privat genutztes Fahrzeug muss versteuert werden“.
Szenario 2: Du arbeitest in einem Unternehmen, nutzt aber dein Privatfahrzeug als Firmenwagen
Arbeitest du in einem Unternehmen, das dir einen Firmenwagen anbietet, aber du verzichtest auf das Angebot ? Du nutzt einfach lieber dein privates Auto für geschäftliche Fahrten. Das bringt einige Vorteile mit sich.
- Du hast eine stärkere Position bei Gehaltsverhandlungen, da das Unternehmen durch den nicht erforderlichen Einsatz eines weiteren Dienstwagens Geld einspart.
- Es ist bei vielen Unternehmen üblich, dass sie jede berufliche Fahrt im Privatwagen ihrer Angestellten mit 30 Cent pro Kilometer erstatten. Besonders praktisch: Für dieses Geld zahlst du keine Einkommensteuer.
Diese Variante lohnt sich für dich, wenn du viele geschäftliche Fahrten mit einem alten Privatwagen erledigst. Denn in diesem Fall sind die Kosten oft niedriger, als die 30 Cent Kilometerpauschale, die dir dein Unternehmen zahlt.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ab dem 21. Kilometer sogar eine Entfernungspauschale von 35 Cent pro gefahrenen Kilometer. Für das Jahr 2022 hat der Bundesrat außerdem dem Gesetz zugestimmt, diesen Betrag auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen.
Szenario 3: Du bist selbstständig und nutzt einen Privatwagen für geschäftliche Zwecke
Wenn du selbstständig bist, stellt sich für dich die Frage, wie du die anfallenden Kosten (Autopreis, Benzin, Reparaturen etc.) steuerlich geltend machen kannst und wie du den Wagen versteuern musst.
Die gute Nachricht zuerst: Die Anschaffungs- und Haltungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Jedoch spielt die Aufteilung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung eine entscheidende Rolle.
Denn in Abhängigkeit davon entscheidet sich, ob du ein detailliertes Fahrtenbuch führen musst oder die Kosten komplett als Betriebsausgaben geltend machen kannst. In unserem Blog Artikel Das solltest du zum Thema “Fahrtenbuch” wissen erfährt du mehr zu diesem Thema.
Du nutzt dein Auto mehr als 50 Prozent betrieblich
Sobald du deinen Firmenwagen mindestens 50 Prozent der Zeit für geschäftliche Fahrten nutzt, kannst du alle anfallenden Kosten für das Auto als Betriebsausgaben geltend machen.
Du nutzt dein Auto weniger als 50 Prozent betrieblich
In diesem Fall musst du ein detailliertes Fahrtenbuch führen. Hier dokumentierst du alle deine Fahrten zu deinen Kunden mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand.