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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Die Impressumspflicht für Selbstständige – Grundregeln und Bedingungen"

Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023

Marlon Thorjussen

Freelance Editor

21. Juli 2021

Ein Impressum enthält alle wichtige Informationen zum Betreiber eines Unternehmens oder einer Website. Ganz grob gilt zunächst Folgendes: Bei rein privaten Websites ist keine Anbieterkennzeichung nötig. Aber: Rein privat sind nur Websites, die keine (eigenen) Dienste erwähnen und/oder bewerben, keine Werbung enthalten, keine Affiliate-Links setzen und erkennbar nur private Inhalte haben. Dies gilt etwa für einen Blog, in dem du über dein Hobby schreibst oder für online gestellte Familienbilder. 

Als Freelancer ist deine Website allerdings gewerblich. Insofern greifen bei dir § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 55 RstV (Rundfunkstaatsvertrag). Diese regeln, was ein Impressum enthalten muss (was einfach umzusetzen ist), wie es platziert werden muss und verweisen weiterhin darauf, welche erweiterten Kennzeichnungspflichten sich für bestimmte Berufsgruppen ergeben. 

An dieser Stelle der Disclaimer: Der folgende Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern dient der allgemeinen Information. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Problemen sollte ein Anwalt zurate gezogen werden, im speziellen Falle am besten ein Fachanwalt für Medienrecht.

Interessanterweise ist bei den Google-Suchen zu diesem Thema der Suchbegriff „Impressumspflicht umgehen“ ganz vorn mit dabei. Das darf man sich allerdings getrost aus dem Kopf schlagen: Gegen die Kennzeichnungspflicht zu verstoßen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Es gibt Anwaltskanzleien, die davon leben, solche Dinge im Namen ihrer Mandanten teuer abzumahnen und im schlimmsten Falle auch noch andere Ansprüche geltend zu machen. Mitunter ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum sogar Sache des Wettbewerbsrechtes.

Wer ein Impressum braucht und wo es stehen muss

Freelancer mit Website, die ihren Service beschreiben und beispielsweise zur Kontaktaufnahme auffordern, benötigen ein Impressum. Das gilt gleichermaßen, wenn deine Website lediglich Informationen bereitstellt und auch, wenn potenzielle Kunden mit deiner Website zum Zwecke der Arbeit interagieren – etwa durch Schnittstellen für den Austausch von Dokumenten, durch die Möglichkeit, zusätzliches Informationsmaterial anzufordern oder etwa Muster zu bestellen. Auch Online-Shop-Betreiber benötigen selbstredend ein Impressum. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Online-Shop selbst gestaltet wurde oder in einer Plattform – etwa bei ebay oder über shopify – erstellt wurde.

Du weißt ja: Alles, was nicht privat ist, braucht ein Impressum. Das Impressum muss dabei leicht, mit maximal zwei Klicks und unabhängig von der Art des Zugriffs erreichbar sein. Bestimmte Scripte oder andere technische Hürden, die das Impressum erst sichtbar oder erreichbar machen, sind also nicht erlaubt. Zudem muss der Link zum Impressum eindeutig sein. Die Bezeichnungen „Impressum“ und „Kontakt“ sind erlaubt, „Anbieterkennzeichung“ ist hingegen ein Begriff, bei dem du dir nicht sicher sein solltest, da man argumentieren könne, dass er unüblich sei und deshalb (potenziell) missverständlich.

Die einfachste Art, das Impressum wirklich deppen- und rechtssicher unterzubringen ist, einfach eine Unterseite mit dem Impressum anzulegen und diese unterhalb oder anderswo auf jeder einzelnen Seite zu verlinken. Gut geeignet ist dafür die sogenannte Fußzeile (auch „Footer“). Ein Footer lässt sich bei so gut wie jedem Web-Hosting-Service einfachst selbst gestalten – inklusive Link zum Impressum. 

Die Faustregel lautet: Das Impressum sollte von jeder Unterseite, maximal aber durch zwei Klicks, erreichbar sein. Es muss zudem eindeutig gekennzeichnet und selbstverständlich gut zugänglich sein. Es ist Website-Besuchern also ausdrücklich nicht zuzumuten, erst heranzoomen oder ein Plug-In installieren zu müssen. Zudem ist das Impressum niemals Teil der AGB, darf also nicht ein Textbaustein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Es muss klar gekennzeichnet als abgegrenztes Element vorliegen.

Was du als Freelancer ins Impressum schreibst – und wo erweiterte Kennzeichnungspflichten gelten

Vollständiger Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden) – diese Dinge müssen mindestens ins Impressum. Bei der Kontaktmöglichkeit ist es so, dass derzeit Uneinigkeit darüber herrscht, ob eine Telefonnummer Pflicht ist oder nicht. Es wird meistens empfohlen, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer anzugeben. Die Steuernummer muss, im Gegensatz zu Umsatzsteueridentifikationsnummer, nicht ins Impressum. Die Telefonnummer einzutragen wird empfohlen. Handels-, Vereins- und anderen Registernummern gilt, dass diese, falls vorhanden, einzutragen sind. Ein Postfach zählt übrigens nicht als ladungsfähige Adresse und gehört nicht ins Impressum. 

Sonderregelungen beziehungsweise erweiterte Regelungen gelten bei bestimmten definierten Freien Berufen. Grob gilt: Wer Angehöriger einer Kammer sein muss, um seinen Beruf ausüben zu dürfen, muss diese Kammerzugehörigkeit angeben. Dies betrifft etwa Ärzte, Anwälte und Wirtschaftsprüfer. Bei einigen Berufen gibt es zudem eine Aufsichtsbehörde, die ebenfalls angegeben gehört – mitsamt Postanschrift. Für wen dies gilt, liest du in § 5 Absatz 5 TMG.

Bei den üblichen Freelancer-Tätigkeiten, die vor allem in Dienstleistungen bestehen – also Illustratoren, Texter, Webdesigner und so weiter – entfällt das alles. Hier greift einfach nur die Notwendigkeit, ein Impressum zu haben, insofern die Website beruflich genutzt wird oder so verstanden werden kann. Online-Shop-Betreiber (Gewerbetreibende) und Online-Anbieter von Dienstleistungen für Verbraucher (ein sehr weiter Begriff) müssen zudem die Online-Streitbeilegungsplattform der EU verlinken und angeben, ob sie an diesen Schlichtungsverfahren im Streitfall teilnehmen oder nicht. Der Link gehört also auch dann ins Impressum, wenn du nicht am Online-Streitbeilegungsverfahren teilnimmst, aber etwa einen Online-Shop betreibst. Auch hier gilt wieder: Es ist unerheblich, ob der Shop selbst programmiert wurde oder etwa ein gewerblicher Ebay-Account ist.

Bei juristischen Personen ist ferner die Rechtsform einzutragen sowie eine vertretungsberechtigte (natürliche) Kontaktperson.

Bei Online-Shops sind zudem eine korrekte Widerrufsbelehrung sowie AGB wichtig. Aber das ist ein zutiefst juristisches Thema: Solltest du diese Dinge benötigen, solltest du auch ein paar Euro für professionell Formuliertes in die Hand nehmen.

Du siehst: Für die meisten Fälle sind es vor allem Vor- und Zuname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Welchen Schaden ein fehlendes Impressum bei Freelancern und Gewerbetreibenden verursachen kann

Die Kennzeichnungspflicht dient mehreren Dingen. Primär geht es darum, dass Zuständigkeiten für Online-Inhalte klar erkennbar sind. Dies hat Haftungsgründe, dient der Transparenz vor dem Verbraucher und ist allgemein Usus, wie auch auf deinen Rechnungen die oben genannten Daten aufzutauchen haben. Nicht zuletzt bewahrt dich ein fehlerfreies Impressum vor Abmahnungen. 

Es ist zwar gerade bei Online-Shops (man denke an die Konkurrenz) häufig. Aber theoretisch kann dich für jede Tätigkeit jeder Mitbewerber abmahnen lassen. Der Streitwert kann dabei mehrere tausend Euro betragen. Entsprechend spezialisierte Anwälte verdienen gut damit, wenn der Fall eindeutig ist und vielleicht sogar auch noch Verstöße gegen die Regeln zur Preisauszeichnung oder anderweitig wettbewerbsrechtlich Relevantes gefunden wird. 

Das Problem sind aber nicht nur die Kosten, sondern eben auch, dass bei einer Abmahnung ein juristischen Schreiben auf einen Laien zufliegt. Wird dieses einfach abgenickt und bezahlt, ist es auch gültig. Böse Zungen würden sagen: Es kann recht einfach sein, jemandem ein paar hundert oder tausend Euro abzunehmen, der beim Impressum geschlampt hat.

Abmahnen lassen kann indes nur der besagte Mitbewerber. Das heißt, du bist vor den meisten Menschen sicher. Dennoch solltest du – um Kosten und Ärger zu vermeiden – das Impressum stets richtig, vollständig und aktuell halten. Es ist schließlich in zwei Minuten erledigt und eine der eindeutigsten Grundregeln für alle, die eine kommerziell genutzte Website betreiben.