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Selbstständigkeit

Warum die Kombination Selbstständigkeit und Minijob eine gute Idee sein kann

Zuletzt aktualisiert am 9. Aug. 2023

Marlon Thorjussen

Freelance Editor

5. Jan. 2022

Es gibt gute Gründe für Selbstständige, einen Minijob auszuüben. Teilweise mag es am Geld liegen und teilweise am Wunsch nach Abwechslung. Gerade der sichere Zuverdienst von monatlich bis zu 520 Euro ist verlockend – gerade für Selbstständige in Gründung oder solche mit noch geringem finanziellen Erfolg. Auch der Zeitaufwand ist übersichtlich:

Aufgrund des Mindestlohns von 12 Euro (seit Oktober 2022) kommen maximal 43,3 Arbeitsstunden im Monat zusammen, was in etwa sechs vollen Arbeitstagen entspricht. Bei höheren Stundenlöhnen sinkt die Anzahl der Stunden.

Der andere gute Grund für einen Minijob ist der Wunsch nach Abwechslung. Der Autor dieser Zeilen arbeitet neben seiner Tätigkeit als Texter beispielsweise in einer Kneipe. Das bringt ihn nicht nur vom Computer weg, sondern verschafft eben auch Abwechslung. Unabhängig von der Gastronomie gibt es auch noch eine Reihe anderer, wunderbarer Felder, in denen zu arbeiten den Horizont erweitern kann.

Oder aber, Selbstständige suchen sich einen Minijob in dem Bereich, in dem sie ohnehin tätig sind. Wie dem auch sei: Um mal wieder etwas anderes zu machen, ist ein Minijob hervorragend geeignet. Es kann zuweilen auch mal ganz entspannend sein, sich nicht um alles kümmern zu müssen, sondern vor allem festgelegten Aufgaben nachzugehen. 

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Kein guter Grund für einen Minijob ist hingegen die Idee, dies würde einen krankenversichern oder bezüglich der Rentenversicherung groß weiterhelfen. Eine Krankenversicherung ist über einen Minijob nicht vorgesehen (du solltest also über deine Selbstständigkeit privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein). Auch die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung sind eher geringfügig – ein Jahr Einzahlung über den komplett ausgereizten Minijob bringt dir aktuell etwas über 4 Euro brutto monatliches Rentenplus.

Minijob und Selbstständigkeit: Welche Abgaben fallen an?

Ein Minijob ist im Grunde abgabenfrei für dich, wenn du es richtig anstellst. Angemeldet wird er vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale. Pauschale Abgaben fallen für den Arbeitgeber an. Eine aktuelle Übersicht findest du hier. Für Minijobber in haushaltsnahen Dienstleistungen fallen andere Abgaben an. Die Besteuerung des Jobs (entweder 2 Prozent pauschal oder entsprechend deiner Steuerklasse) kann vom Arbeitgeber auch auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. So entstehen theoretisch Abzüge von bis zu 10,40 Euro im Monat (520 / 100 x 2).

Ein weiterer Abzugspunkt sind die Beiträge zur Rentenversicherung. Wenn du nicht schriftlich erklärst, dass du auf diese Einzahlungen verzichten möchtest, gehen 3,6 Prozent (oder maximal 18,72 Euro im Monat bei 520 Euro Gehalt) an die Rentenkasse, die zu der erwähnten Rentenerhöhung von knapp vier Euro im Monat pro Jahr Einzahlung führen. Der Arbeitgeber führt zusätzlich 15 Prozent auf dein Gehalt ab – auch, wenn du dich von deinen Beiträgen befreien lässt.

Ob und inwiefern die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung über einen Minijob für dich sinnvoll ist, hängt sehr von deinen sonstigen Altersvorsorgeplänen ab. Die Entscheidung für oder wider die Rentenversicherungsbeiträge ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bindend.

Ein Minijob muss darüber hinaus nicht in der Steuererklärung auftauchen. Das Monitoring der abgeführten Abgaben und der geringfügig Beschäftigten übernehmen die Minijob-Zentrale und die Knappschaft. Zahlstelle ist für den Arbeitgeber ebenfalls die Knappschaft und nicht etwa ein Finanzamt oder etwaige Versicherungsträger.

Heißt: Wer maximal 520 Euro im Monat aus einem (oder mehreren) Minijobs verdient (oder auch maximal 10.908 Euro im Jahr), muss nichts versteuern. Über die Abgaben an die Knappschaft seitens des Arbeitgebers ist in der Regel alles erledigt. Wichtig: Wenn durch einen oder mehrere Minijobs mal mehr Monatslohn zusammenkommt, gilt noch immer die Jahresverdienstgrenze von 10.908 Euro. Die 520 Euro monatlich sind der Durchschnittswert, der bei geringfügig Beschäftigten die Verdienstgrenze darstellt. Wird mehr verdient, wird das gesamte Einkommen steuerpflichtig.

Ausnahmen gibt es ferner bei kurzfristigen Minijobs (der Arbeitnehmer wird maximal drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr beschäftigt) sowie bei unvorhersehbaren Umständen, die zwischenzeitlich das Gehalt erhöhen. 

Bei kurzfristigen Minijobs sind die Abgaberegelungen etwas anders, aber der Lohn ist nicht gedeckelt. Relevant ist die maximale Arbeitszeit pro Kalenderjahr von eben 70 Tagen oder drei Monaten. 

Unvorhergesehene Umstände können Krankheitsfälle sein, in denen ein Minijobber etwa eine Voll- oder Teilzeitkraft ersetzen muss. So erhöhen sich die Arbeitsstunden und der Lohn. Die 10.908-Euro-Grenze wird eventuell überschritten. Der Status als Minijobber kann aber erhalten bleiben, wenn dies eben unvorhersehbar war und nicht mehr als drei Abrechnungsmonate im Jahr betrifft.

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Allgemeines zum Minijob, das auch Selbstständige wissen sollten

Ein Minijob ist ein Angestelltenverhältnis, was heißt, dass der Arbeitgeber weisungsbefugt ist. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, aber gewiss empfehlenswert. Auch aus einem Arbeitsverhältnis im Minijob ergeben sich Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und etwa ein Urlaubsanspruch von wenigen Tagen im Jahr. 

Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass eine geringfügige Beschäftigung nicht etwa über geringen Lohn oder keine hohe Qualifikation erfordernde Tätigkeiten definiert wird, sondern rein über die Lohnobergrenze. Das heißt: Du kannst auch deine Dienste aus deiner Selbstständigkeit als Minijobber zur Verfügung stellen, indem du dich etwa von einem Kunden einstellen lässt und vorher mit ihm einen Stundenlohn verhandelst.

Dass du deinem Kunden hier etwas weniger als deinen üblichen Stundensatz anbieten kannst, kann von Vorteil sein. Weil du die Einnahmen nicht einmal versteuern musst, ergeben sich so noch kleine Spielräume, um tatsächlich nicht steuerpflichtiges Einkommen zu generieren.

Was du für einen Minijob mitbringen musst

Motivation! Lust auf eine spannende, neue Tätigkeit! Flexibilität! Teamgeist! Und natürlich: Deine Steuer-ID, deine Sozialversicherungsnummer und deine persönlichen Daten, denn Minijobs werden angemeldet. Ansonsten musst du dich nicht um viel kümmern: Selbst Gehaltszahlungen sind in bar möglich, wobei dein Arbeitgeber sich Auszahlungen freilich unterschreiben lassen wird. Von der Knappschaft, die die erhaltenen Beiträge seitens Arbeitgebers verwaltet, wirst du vermutlich nichts mehr hören. 

Du siehst: Wenn du die Zeit, die finanzielle Not oder auch einfach die Lust hast, mal woanders einzusteigen, ist ein Minijob nahezu frei von Risiken. Es kostet dich im Grunde nichts außer eben Zeit und die Bereitschaft, zwischenzeitlich auch mal wieder Angestellter zu sein. Aber auch das kann ja, zumindest ab und an, gar nicht mal so übel sein.

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