Sozialversicherungsbeiträge
Es gibt auch manche Besonderheiten, wenn es um Krankenversicherungen für Selbstständige geht. Selbstständige müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Daher können sie die Sozialversicherung nicht nutzen.
Das bedeutet, dass Selbstständige mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall kein Krankentagegeld erhalten werden. Selbstständige sind dann auf sich allein gestellt.
Das kann katastrophale Folgen haben, da es zum langfristigen Einkommensausfall kommt. Deshalb empfiehlt sich auch eine private Krankentagegeldversicherung. Diese Versicherung wird dich im Fall einer Arbeitsunfähigkeit schützen.
Wie viel du für die Krankenversicherung bezahlen musst, hängt davon ab, für welche Krankenversicherung du dich entscheidest – die private oder die gesetzliche Krankenversicherung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt jedes Mitglied zwischen 14,9 und 16,4 Prozent seines Einkommens an die Kasse. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Betrag von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand ab. Bei der privaten Krankenversicherung ist das Einkommen nicht wichtig.
Steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung
Es gibt Möglichkeiten, seine Krankenversicherung steuerlich abzusetzen. Der Großteil der Beiträge für die Krankenversicherung ist durch das „Bürgerentlastungsgesetz“ steuerlich absetzbar.
Dazu gehören die Beiträge für die Pflege- und Basiskrankenversicherung. Um eine hohe Steuerentlastung zu erzielen, egal, ob bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, musst du diese in der Steuererklärung geltend machen.
Das gilt also für die grundlegenden Leistungen, die deine Krankenversicherung anbietet. Diese Beiträge können fast in voller Höhe abgesetzt werden.
Wenn du Nutzer der privaten Krankenversicherung bist, kann nur der Teil von der Steuer abgesetzt werden, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Falls du also einen Tarif hast, der etwa Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer beinhaltet, kannst du diese Beträge nicht von der Steuer absetzen. Nur folgende Beiträge werden berücksichtigt:
- Beiträge für die Basisabsicherung
- Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung
Beiträge, die nicht unter die Basisabsicherung fallen, können auch nicht abgesetzt werden. Nutzende der gesetzlichen Krankenversicherung können durch die Einkommenssteuererklärung einen Großteil steuerlich absetzen. Bei der GKV sind zusätzlich steuerlich abzugsfähig:
- Beiträge für die Finanzierung des Krankengeldes
- Beiträge für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige
Für Selbstständige gelten in der GKV besondere Regelungen zur Berechnung der Beiträge:
- Mindestbemessungsgrundlage: Für hauptberuflich Selbstständige liegt sie im Jahr 2025 bei 1.248,33 Euro monatlich. Auch wenn dein tatsächliches Einkommen darunter liegt, wird mindestens dieser Betrag für die Beitragsberechnung angesetzt.
- Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Ohne Anspruch auf Krankengeld liegt er bei 14,0 %. Zusätzlich erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die im Durchschnitt bei 2,5 % liegen. Damit ergibt sich ein effektiver Beitragssatz von etwa 16,5 % bis 17,1 %.
- Beitragsbemessungsgrenze: Im Jahr 2025 liegt sie bei 5.512,50 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.
Damit ist klar: Auch bei geringem Einkommen können die Beiträge relativ hoch ausfallen, während sie nach oben gedeckelt sind. Für Selbstständige ist es daher besonders wichtig, diese Grenzen zu kennen und in die Kalkulation einzubeziehen.