MAIN - Blog Selbständigkeit - "Die Künstlersozialkasse – Mein Erfahrungsbericht"
Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023
22. März 2019
Als Selbstständiger sozialversichert
Mit dem Thema Sozialversicherung habe ich mich eigentlich nie wirklich beschäftigt. Als ich noch zur Uni ging, war ich sowieso pflichtversichert. Irgendwann endete die studentische Versicherung und ich wurde freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Später fing ich an als freier Autor zu arbeiten, weshalb sich mein Status nicht änderte. So blieb ich einfach weiter freiwilliges Mitglied in meiner Krankenkasse. Mit den Aufträgen lief es nicht sofort rund, deshalb zahlte ich nur den Mindestbeitrag. Das waren glaube ich seinerzeit um die 180 Euro pro Monat. Hört sich zwar im ersten Moment nicht unbedingt nach viel Geld an, ist aber für einen kleinen Startup-Freelancer schon eine ordentliche Summe. Aber gut, ich dachte mir dann: Du bist halt selbstständig und hast keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags zahlt. Das ist zwar nicht schön und vielleicht sogar unfair, aber dafür hast du eben als Freelancer viele andere berufliche und persönliche Vorteile, von denen Angestellte nur träumen können. Doch die Ungerechtigkeit bei den Sozialversicherungsbeiträgen hört nicht bei der Abgrenzung zwischen Angestellten und Selbstständigen auf. Auch zwischen den Selbständigen gibt es durchaus große Unterschiede. Auf einen dieser Unterschiede möchte ich jetzt im Detail eingehen.
Zweck der Künstlersozialkasse
Eigentlich ist die Sache klar: Wer selbstständig ist, hat nur zwei Optionen: Entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse oder privat versichern. Doch der Staat macht für ganz bestimmte Berufsgruppen unter den Selbstständigen eine Ausnahme: Nämlich die Künstler und Publizisten, wozu insbesondere auch mein Beruf als freier Autor gehört. Und weil bekanntermaßen die Bezeichnung „brotlose Kunst“ vermutlich vielen Menschen in diesem Land mehr als geläufig ist, ergibt sich der Sinn einer besonderen sozialen Absicherung für diese spezielle Berufsgruppe relativ schnell. Der Staat ist der Auffassung, dass die sogenannten Kulturberufe einem besonderen Schutz bedürfen. Denn viele Medien würden ohne freie Autoren bzw. Journalisten überhaupt nicht funktionieren – und ohne Medien leidet am Ende die Demokratie. Ich persönlich bin aber erst relativ spät auf die Idee gekommen, mich überhaupt mit der Künstlersozialkasse zu beschäftigen. Ich wusste zwar um deren Existenz, da ich aber am Anfang meiner Tätigkeit nur wenige Aufträge eingesammelt hatte, bin ich zunächst nicht davon ausgegangen, dass eine Anmeldung für mich überhaupt Sinn ergeben würde. Doch ich hatte mich getäuscht, denn die Künstlersozialkasse macht es gerade den Berufsanfängern ziemlich einfach, dem Sozialversicherungssystem beizutreten. Aber dazu gleich mehr.
Die Anmeldung
Zunächst vorab: Wenn Du Mitglied der Künstlersozialkasse werden möchtest, solltest Du dich auf ein langes Anmeldeverfahren einstellen. Die gesamte Prüfung der Unterlagen dauerte bei mir etwa sechs Monate. In dieser Zeit war ich gewissermaßen doppelt versichert. Einerseits wie bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung aber darüber hinaus ab Eingang meines Mitgliedsantrages bei der Künstlersozialkasse. Die Mitgliedschaft dort gilt am Ende natürlich nur, wenn der Antrag auch angenommen wird. In diesem Falle musst Du allerdings den gesamten Sozialversicherungsbeitrag der vergangenen sechs Monate nachzahlen. Auf der anderen Seite bekommst Du dann natürlich den freiwilligen Beitrag deiner Krankenkasse erstattet, dennoch ist das zunächst eine Stange Geld. Es macht also großen Sinn, einige hundert Euro Rücklagen für die Künstlersozialkasse zu bilden. Im ersten Schritt musste ich den Fragebogen zur Versicherungspflicht ausfüllen, in dem alle Details zu meinem Werdegang, der aktuellen Tätigkeit und Einkommen abgefragt wurde. Dazu gehörte auch eine Einkommensprognose für das kommende Jahr. Zunächst ging es darum, meine publizistische Tätigkeit überhaupt nachweisen. Dazu genügte es beispielsweise, Links zu von mir verfassten Texten im Internet im Rahmen des Antrags anzugeben. Um mein freiberufliches Einkommen als Autor nachzuweisen war es dann erforderlich, Rechnungen und Kontoauszüge der vergangenen Monate vorzulegen. Es gibt selbstredend auch eine ganze Menge an Publizisten, die das nicht so einfach können. Zum Beispiel weil sie keine Online-Texte, sondern Print-Publikationen veröffentlichen. Dann sollten diese Texte dem Antrag zum Nachweis in ausgedruckter Form beigefügt werden. Zumindest in meinem Falle hatten die Nachweise anfangs nicht genügt, weshalb mich die Künstlersozialkasse noch einmal anschrieb und ich weitere Nachweise einreichen musste.
Mach dein Ding, nicht deine Steuern
Der Bescheid
Zwischen diesen Schreiben vergingen noch einmal einige Wochen, in denen ich natürlich weiter brav meinen freiwilligen Beitrag in der Krankenkasse zahlte. Im neuen Jahr war es dann endlich soweit: Es lag ein Schreiben im Briefkasten, in welchem mir per Bescheid die Aufnahme in die Künstlersozialkasse bestätigt wurde. Darin war unter anderem zu lesen, wie sich der Beitrag zusammensetzt und auf welcher Basis dieser berechnet wurde. Außerdem wurde mir mein aktueller Kontostand mitgeteilt. Sofern dieser im Soll ist, muss er kurzfristig per Überweisung ausgeglichen werden. Der Bescheid selbst ist besonders wichtig – nicht nur zur eigenen Bestätigung der Mitgliedschaft, sondern vor allem auch als Nachweis für die Krankenkasse. Prinzipiell ist es nämlich erforderlich, sich selbst bei der Krankenkasse abzumelden und dieser die eigene Aufnahme in die Künstlersozialversicherung mitzuteilen. Prinzipiell sollte dies zwar automatisch ablaufen, doch teilte mir seinerzeit auf Nachfrage eine Mitarbeiterin der Krankenkasse mit, dass ich dies selbst erledigen müsste. Und da ich natürlich keinen doppelten Krankenkassenbeitrag zahlen wollte, habe ich mich selbstverständlich schnell darum gekümmert, den Bescheid zu kopieren und per Post an die Krankenkasse zu senden. Wichtig ist außerdem, wie man seinen monatlichen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen möchte. Dies ist sowohl per Überweisung als auch im Lastschriftverfahren möglich. Dazu liegt dem Bescheid ein SEPA-Formular bei, welches dann unterschrieben zurückgesendet werden muss. Der Beitrag wird dann jeweils zum 5. des Monats vom Girokonto des Versicherten abgebucht.
Vor- und Nachteile
Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile der Künstlersozialkasse deutlich. Bevor ich mich dort versichert habe, zahlte ich nur für die freiwillige Krankenversicherung schätzungsweise rund 80 Euro im Monat mehr – wohlgemerkt nur für die Krankenversicherung. Jetzt ist auch die Pflege- und Rentenversicherung sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle mit inklusive. Zudem wird der Arbeitgeberanteil für mich bezahlt. Das ist ein großer Luxus, denn die meisten anderen Selbstständigen müssen für Krankheit, Pflege und Alter vollständig aus den eigenen finanziellen Mitteln aufkommen. Ich persönlich finde es ungerecht, dass Selbstständige in der sozialen Absicherung schlechter gestellt werden, als Angestellte. Das Sozialversicherungssystem sollte nach meinem Empfinden jeden Bürger einbeziehen – unabhängig davon ob er angestellt, selbstständig, Beamter oder arbeitslos ist. Beamte werden gegenüber Angestellten in der Privatwirtschaft bevorzugt, Künstler gegenüber anderen Selbstständigen in der Sozialversicherung. Diese Unterteilung ist definitiv ungerecht. Aber das ist letztendlich eine politische Entscheidung. Wirkliche Nachteile habe ich durch meine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse definitiv nicht, ganz im Gegenteil. Ich ärgere mich nur, das ich nicht schon früher auf die Idee gekommen bin, mich dort anzumelden. Dann hätte ich nicht nur Geld gespart, sondern mehr Beitragszeit für die spätere Rente angesammelt.