Gesetzlich oder privat versichern?
Viele Selbstständige stehen vor Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit vor einem großen Problem: Soll man sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden? Mit dieser Frage sollte man sich lange beschäftigen, denn die Entscheidung verfolgt einen das ganze Leben. Zumindest wenn man sich für die private Krankenversicherung entscheidet. Denn ist man einmal in der privaten Krankenversicherung, kommt man dort nie wieder – und wenn, dann nur sehr sehr schwer – wieder raus.
Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in jedem Fall der finanzielle Aspekt. Nach dem KSVG orientieren sich die Versicherungsbeiträge für die GKV an der Höhe des Einkommens. Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind dagegen fest vorgeschrieben, vergleichsweise hoch und steigen mit den Jahren kontinuierlich an. Der Beitrag kann innerhalb von fünf Kalenderjahren schnell mal um das doppelte steigen.
Wie hoch ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitragssatz der GKV ist gesetzlich verankert. Er liegt aktuell bei 14,6 Prozent, wobei die Künstlersozialkasse 7,3 Prozent des Beitrags übernimmt. Beitragsberechnungsgrundlage ist das vom KSK-Mitglied geschätzte Jahresarbeitseinkommen (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben vor Steuerabzug). Hast du ein jährliches Arbeitseinkommen von 24.000 Euro, liegt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag bei 146 Euro, sofern du Mitglied bei der KSK bist. Ansonsten musst du die kompletten 292 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Was auch möglich ist: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch wenn alles danach klingen mag, dass die GKV attraktiver ist, so hat auch die PKV ihre Vorteile. Gerade, wer sich in jungen Jahren privat versichert, profitiert sein gesamtes Leben lang von geringeren Mitgliedsbeiträgen als Personen, die sich erst im fortgeschrittenen Alter privat versichern. Auch wenn man nicht vergessen darf, dass auch in jungen Jahren die Beiträge für die PKV stetig steigen.
Wer gerne privat versichert sein möchte oder vielleicht schon privat versichert ist und das auch weiterhin beibehalten möchte, der kann bei der KSK einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Dieser Antrag kann allerdings nur von Berufsanfängern (erste drei Jahre der Tätigkeitsausübung) und Höherverdienern , die über der PKV-Einkommensgrenze liegen, gestellt werden.
Wer kann in die Künstlersozialkasse eintreten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wer in die Künstlersozialkasse eintreten möchte, muss selbstständig und in einem künstlerischen Beruf tätig sein. Dazu zählen Musiker, Designer und Künstler. Auch Publizisten – also Texter und Journalisten – werden bei der Künstlersozialkasse aufgenommen.
Im Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) heißt es:
„Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie
- die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
- im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“
Im Klartext bedeutet das: Jeder Selbstständige kann bei der Künstlersozialkasse Mitglied werden, sofern er seinem Job im künstlerischen Bereich dauerhaft und in Vollzeit nachgeht und nicht mehr als einen Angestellten hat.
Zudem muss das jährliche Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro (Stand: März 2017) überschreiten, damit die Leistungen der KSK in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Berufsanfänger. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, darf das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Wie werde ich bei der Künstlersozialkasse Mitglied?
Auch wenn es bei mir schon ein paar Jährchen zurückliegt: Ich kann mich nur zu gut an das Aufnahmeverfahren der KSK erinnern. Natürlich wollen viele von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse profitieren - und auch sie hat nichts zu verschenken. Deshalb wird jeder Antrag genauestens unter die Lupe genommen.