Viele Selbstständige stehen vor Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit vor einem großen Problem: Soll man sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden? Mit dieser Frage sollte man sich lange beschäftigen, denn die Entscheidung verfolgt einen das ganze Leben. Zumindest wenn man sich für die private Krankenversicherung entscheidet. Denn ist man einmal in der privaten Krankenversicherung, kommt man dort nie wieder – und wenn, dann nur sehr schwierig – wieder raus.
Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in jedem Fall der finanzielle Aspekt. Nach dem KSVG orientieren sich die Versicherungsbeiträge für die GKV an der Höhe des Einkommens. Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind dagegen fest vorgeschrieben, vergleichsweise hoch und steigen mit den Jahren kontinuierlich an. Der Beitrag kann innerhalb von fünf Kalenderjahren schnell mal um das Doppelte steigen.
Wie hoch ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Vorteil der GKV liegt in der einkommensabhängigen Beitragsberechnung. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) richten sich die Beiträge nach deinem geschätzten Jahresarbeitseinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags (2025 im Schnitt 1,7 %). Über die KSK zahlst du davon nur die Hälfte – also den Arbeitnehmeranteil. Bei einem Arbeitseinkommen von 24.000 € liegt dein Beitrag als KSK-Mitglied bei rund 160–170 € monatlich, während du ohne KSK den vollen Betrag zahlen müsstest.
Was auch möglich ist: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch wenn alles danach klingen mag, dass die GKV attraktiver ist, so hat auch die PKV ihre Vorteile. Gerade, wer sich in jungen Jahren privat versichert, profitiert sein gesamtes Leben lang von geringeren Mitgliedsbeiträgen als Personen, die sich erst im fortgeschrittenen Alter privat versichern. Auch wenn man nicht vergessen darf, dass auch in jungen Jahren die Beiträge für die PKV stetig steigen.
Wer gerne privat versichert sein möchte oder vielleicht schon privat versichert ist und das auch weiterhin beibehalten möchte, der kann bei der KSK einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Dieser Antrag kann allerdings nur von Berufsanfängern (erste drei Jahre der Tätigkeitsausübung) und Höherverdienern, die über der PKV-Einkommensgrenze liegen, gestellt werden.