Künstlersozialkasse – Wer darf rein und was bringt sie eigentlich?
Zuletzt aktualisiert am 23. Sept. 2025
Annemarie Cornus
Freelance Editor
22. März 2019
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eigentlich die Künstlersozialkasse?
- Welche Leistungen erbringt die Künstlersozialkasse?
- Wie hoch ist mein Beitrag bei der KSK?
- Gesetzlich oder privat versichern?
- Voraussetzungen: Wer kann in die Künstlersozialkasse eintreten?
- Wie werde ich bei der Künstlersozialkasse Mitglied?
- Künstlersozialkasse: Werde Mitglied, es lohnt sich!
Das Wichtigste in Kürze:
- Mindesteinkommen: 3.900 € jährlich aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit (Ausnahme: Berufsanfänger in den ersten drei Jahren).
- Künstlersozialabgabe: Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, zahlen 2025 5 % des Entgelts an die KSK.
- Geringfügigkeitsgrenze: Aufträge bis 700 € pro Jahr pro Künstler:in bleiben 2025 abgabefrei.
- Meldepflicht: Unternehmen müssen ihre Entgelte bis zum 31. März des Folgejahres an die KSK melden.
Bist du selbstständig im kreativen Bereich unterwegs? Dann hast du sicherlich schon von der Künstlersozialkasse (KSK) gehört. Sie sorgt dafür, dass freischaffende Künstler:innen und Publizist:innen ähnlich abgesichert sind wie Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet: Über die KSK bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert – und zahlst dabei nur ungefähr die Hälfte der Beiträge. Der andere Teil wird durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen sowie durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Was ist eigentlich die Künstlersozialkasse?
Die KSK wird sowohl vom Bund als auch von Unternehmen bezuschusst und sorgt dafür, dass das Künstlersozialversicherungsgesetz durchgeführt wird. Die Idee dahinter: Freischaffenden Kreativen wie Designern und Journalistinnen den gleichen Schutz wie einem Arbeitnehmer zu geben. Zumindest was die Sozialversicherung anbetrifft.
Ich selbst habe mir erst nach einem Jahr Selbstständigkeit die Mühe gemacht, mich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Und ärgere mich bis heute, dass ich mich nicht vom ersten Tag meiner Selbstständigkeit an durch den Formularkrieg gekämpft habe. Denn: Die KSK übernimmt die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags. Dass der für uns Selbstständige und Freiberufler kein Pappenstiel ist, muss ich dir sicherlich nicht erzählen. Schließlich müssen wir den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen.
Welche Leistungen erbringt die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse selbst ist kein Leistungsträger. Vielmehr ist sie mit der Koordination der Beiträge ihrer Mitglieder zur gesetzlichen Pflege- und Rentenversicherung beauftragt.
In Abhängigkeit von dem jährlichen Einkommen, fällt für jedes KSK-Mitglied ein monatlicher Beitrag an, der an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen weitergeleitet wird. Das Gute daran: Du zahlst nur 50 Prozent (den Arbeitnehmeranteil), während der Rest deiner Beiträge von der KSK übernommen wird (sozusagen der Arbeitgeberanteil).
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Wie hoch ist mein Beitrag bei der KSK?
Die Beiträge, die du für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen musst, sind von deinem Jahreseinkommen abhängig. Einmal jährlich (meist im Spätherbst) bekommst du ein Schreiben von der KSK, in dem du aufgefordert wirst, deinen zu erwartenden Jahresverdienst für das kommende Jahr mitzuteilen. Bei dieser Vorab-Einschätzung musst du unbedingt ehrlich sein. Die Künstlersozialkasse ist jederzeit dazu berechtigt, Stichproben durchzuführen und Einkommensteuerbelege zu verlangen.
Natürlich ist nicht alles vorhersehbar. Vielleicht verdienst du plötzlich deutlich weniger oder mehr, als erwartet. In diesem Fall kannst du deine Verdienst-Einschätzung jederzeit korrigieren. Dann gibt es auch keine bösen Überraschungen.
Gesetzlich oder privat versichern?
Viele Selbstständige stehen vor Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit vor einem großen Problem: Soll man sich für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden? Mit dieser Frage sollte man sich lange beschäftigen, denn die Entscheidung verfolgt einen das ganze Leben. Zumindest wenn man sich für die private Krankenversicherung entscheidet. Denn ist man einmal in der privaten Krankenversicherung, kommt man dort nie wieder – und wenn, dann nur sehr schwierig – wieder raus.
Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in jedem Fall der finanzielle Aspekt. Nach dem KSVG orientieren sich die Versicherungsbeiträge für die GKV an der Höhe des Einkommens. Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind dagegen fest vorgeschrieben, vergleichsweise hoch und steigen mit den Jahren kontinuierlich an. Der Beitrag kann innerhalb von fünf Kalenderjahren schnell mal um das Doppelte steigen.
Wie hoch ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Vorteil der GKV liegt in der einkommensabhängigen Beitragsberechnung. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) richten sich die Beiträge nach deinem geschätzten Jahresarbeitseinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags (2025 im Schnitt 1,7 %). Über die KSK zahlst du davon nur die Hälfte – also den Arbeitnehmeranteil. Bei einem Arbeitseinkommen von 24.000 € liegt dein Beitrag als KSK-Mitglied bei rund 160–170 € monatlich, während du ohne KSK den vollen Betrag zahlen müsstest.
Was auch möglich ist: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch wenn alles danach klingen mag, dass die GKV attraktiver ist, so hat auch die PKV ihre Vorteile. Gerade, wer sich in jungen Jahren privat versichert, profitiert sein gesamtes Leben lang von geringeren Mitgliedsbeiträgen als Personen, die sich erst im fortgeschrittenen Alter privat versichern. Auch wenn man nicht vergessen darf, dass auch in jungen Jahren die Beiträge für die PKV stetig steigen.
Wer gerne privat versichert sein möchte oder vielleicht schon privat versichert ist und das auch weiterhin beibehalten möchte, der kann bei der KSK einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Dieser Antrag kann allerdings nur von Berufsanfängern (erste drei Jahre der Tätigkeitsausübung) und Höherverdienern, die über der PKV-Einkommensgrenze liegen, gestellt werden.
Voraussetzungen: Wer kann in die Künstlersozialkasse eintreten?
Wer in die Künstlersozialkasse eintreten möchte, muss selbstständig und in einem künstlerischen Beruf tätig sein. Dazu zählen Musiker, Designer und Künstler. Auch Publizisten – also Texter und Journalisten – werden bei der Künstlersozialkasse aufgenommen.
Im Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) heißt es:
„Selbstständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie
- die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
- im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“
Im Klartext bedeutet das: Jeder Selbstständige kann bei der Künstlersozialkasse Mitglied werden, sofern er seinem Job im künstlerischen Bereich dauerhaft und in Vollzeit nachgeht und nicht mehr als einen Angestellten hat.
Zudem muss das jährliche Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro (Stand: März 2025) überschreiten, damit die Leistungen der KSK in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Berufsanfänger. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit darf das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Wie werde ich bei der Künstlersozialkasse Mitglied?
Auch wenn es bei mir schon ein paar Jährchen zurückliegt: Ich kann mich nur zu gut an das Aufnahmeverfahren der KSK erinnern. Natürlich wollen viele von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse profitieren – und auch sie hat nichts zu verschenken. Deshalb wird jeder Antrag genauestens unter die Lupe genommen.

Zusätzlich zum Antrag verlangt die Künstlersozialkasse Leistungsnachweise, mit denen du deine freischaffende, künstlerische Tätigkeit beweisen kannst. Dazu gehören z. B. Veröffentlichungen deiner Arbeiten, Verträge mit deinen Auftraggebern und Rechnungen. Ich habe zu Beginn meines Aufnahmeantrags zu wenige Nachweise an die KSK geschickt und musste noch zehn weitere Arbeiten von mir nachreichen. Hier gilt also: Mehr ist wirklich mehr.
Der Antrag ist zugegeben etwas sperrig und es macht keinen großen Spaß, sich durch die ganzen Punkte und Paragrafen zu quälen. Aber ich kann dir sagen: Es lohnt sich.
Was bedeutet eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für meine Auftraggeber?
Die Beiträge zur KSK werden zu 50 % von dir als Versicherte:r getragen. Der „Arbeitgeberanteil“ kommt zu 20 % vom Bund und zu 30 % von Unternehmen.
Ob Agentur, Konzern, kleines oder mittelständisches Unternehmen – sie alle müssen zahlen, wenn sie einen selbstständigen Designer, Texter o. Ä. beschäftigen oder beschäftigt haben. Das Ärgerliche an der Sache: Die Zahlungsaufforderung der KSK kommt meist unverhofft. Manchmal müssen sogar nachträglich Beiträge gezahlt werden.
Blöd für den Kunden. Doch die meisten wissen um die Wichtigkeit der Künstlersozialkasse für ihre Freelancer und sind gerne bereit, die KSK mit ihren Beiträgen zu unterstützen. Zudem sind diese nicht allzu hoch. Sie liegen bei etwa 5 Prozent der Rechnungsnettosumme.
Übrigens: Wenn einer deiner Kunden deine Arbeiten als Privatmensch erwirbt, muss er keine Beiträge an die KSK abführen. Ebenso wenn dein Kunde Eigenbedarf an deinen Arbeiten hat, etwa wenn du ein Bild für die Rezeption des Unternehmens entwirfst oder eine Schulung im Unternehmen deines Kunden für seine Angestellten leitest.

Kein Wettbewerbsnachteil durch Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse
Meine Auftraggeber müssen zahlen? Heißt das, dass ich vielleicht weniger gerne gebucht werde, wenn ich über die KSK versichert bin? Schließlich müssen meine Kunden neben meinem Honorar auch noch Beiträge an die KSK zahlen!
Eine Angst, die zunächst begründet erscheint. Zum Glück sieht es aber anders aus. Denn die Künstlersozialabgabe muss jeder zahlen, der einen selbstständigen Designer, Texter o. Ä. beschäftigt. Ob der Kreative Mitglied bei der KSK ist, spielt dabei keine Rolle. Die Abgaben sind ohnehin fällig. Deine selbstständigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht bei der KSK Mitglied sind, haben somit keinen Vorteil gegenüber einem Mitglied, das über die KSK versichert ist.
Ob Versicherungen, Buchhaltung oder Steuern – Selbstständigkeit bringt genug Herausforderungen. Kontist gibt dir die volle Übersicht über deine Finanzen, automatisiert deine Steuerberechnung und sorgt dafür, dass du jederzeit weißt, was wirklich übrig bleibt. So hast du den Kopf frei für dein Business.
Künstlersozialkasse: Werde Mitglied, es lohnt sich!
Ich habe meinen Antrag auf Mitgliedschaft bei der KSK vor mir hergeschoben. Als ich dann beim DJV in Kiel zu einem Beratungsgespräch war, wurde mir wärmstens ans Herz gelegt, alles daran zu setzen, Mitglied bei der KSK zu werden. Nicht nur wegen der geldwerten Vorteile, sondern auch wegen der Pflicht, kontinuierlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gerade in jungen Jahren schiebt man die Gedanken an die Altersabsicherung ja gerne beiseite.
Und das Wichtigste: Auch wenn immer mal wieder diskutiert wird, ob die KSK noch zeitgemäß ist – Stand 2025 gibt es keine konkreten Pläne, sie abzuschaffen. Im Gegenteil: Mit der Eingliederung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist sie organisatorisch gestärkt worden. Wer sich auf dem Laufenden halten will, findet die zuverlässigsten Infos direkt bei der KSK oder über Berufsverbände wie den DJV oder ver.di.
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Nina Sickinger
Freelance Editor