Warum soll ich mich nebenberuflich selbstständig machen und nicht hauptberuflich?
Vorneweg: Auch gegen eine hauptberufliche Selbstständigkeit spricht nichts. Ich selbst habe diesen Weg gewählt und nie bereut. Auch wenn gerade in den ersten Monaten der Selbstständigkeit häufig Zweifel aufkommen. Der Kundenkreis ist noch klein und das Risiko von Zahlungsausfällen dementsprechend groß. Und dennoch: Wer fleißig am Ball bleibt und gute Arbeit leistet, wird auf Dauer seine Freude an der hauptberuflichen Selbstständigkeit haben.
Das Risiko, von heute auf morgen ohne Aufträge dazustehen, bleibt aber bestehen. Deshalb ist der Gedanke, sich nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich selbstständig zu machen, nicht verkehrt. Der Clou: Man kann sich auf ein festes monatliches Einkommen verlassen. Die Gewinne, die man dank der nebenberuflichen Selbstständigkeit erzielt, sind dagegen ein netter Zuverdienst, der mal größer und mal kleiner ausfallen mag. Durch die Grundabsicherung mit der Festanstellung, sind Schwankungen im Verdienst als Selbstständiger aber deutlich besser zu verkraften.
Nebenberufliche Selbstständigkeit als Übergangsmodell
Viele entscheiden sich dafür, sich nebenberuflich selbstständig zu machen als Übergangsmodell, bis der Kundenstamm so groß ist, dass der Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit gewagt werden kann. In dieser Zeit kannst du zudem in aller Ruhe testen, wie gut deine Geschäftsidee ankommt – und abwägen, ob eine Vollzeit-Selbständigkeit eine Zukunft haben kann.
Dass eine Geschäftsidee gerne erst im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ausgetestet wird, zeigen auch die nackten Zahlen. Der KfW Gründungsmonitor zeigt: In Deutschland sind rund die Hälfte aller Gründungen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit hervorgegangen.
Was bedeutet die nebenberufliche Tätigkeit für meinen Hauptberuf?
Als Arbeitnehmer hast du bestimmte Pflichten, die du erfüllen musst. So bist du in der Regel dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deinen Plan, dich nebenberuflich selbstständig zu machen, zu informieren. Ob das der Fall ist, entnimmst du deinem Arbeitsvertrag.
Des Weiteren darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Etwa, in dem du firmeninterne, geheime Informationen für deine Zwecke als Selbstständiger nutzt oder gar Kunden abgreifst.
Und zu guter Letzt darf dich deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht so sehr vereinnahmen, dass du deinen Pflichten als Angestellter nicht mehr nachkommen kannst. Schließlich ist deine Festanstellung immer noch dein Hauptberuf, für den die meiste deiner Arbeitszeit investiert werden muss.
Achtung: Arbeitszeit und Einkommen
Solange du nebenberuflich selbstständig sein möchtest, musst du zwei Dinge dringend beachten. Erstens sollte auf deiner Festanstellung weiterhin der größere Fokus liegen. Das lässt sich zum einen über die Arbeitszeit regeln. Meist wird ein Richtwert von maximal 18 Arbeitsstunden für eine nebenberufliche Tätigkeit festgelegt.
Zudem sollte dein Verdienst als Arbeitnehmer nicht über deinen Einnahmen als nebenberuflich Selbstständiger liegen. Übrigens: Sobald du jemanden einstellst, wird dir automatisch eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstellt. Solange du also nebenberuflich selbstständig sein möchtest, darfst du niemanden beschäftigen.
Muss ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden?
Wer den Weg wählst, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, hat den Vorteil der finanziellen Absicherung durch seine Festanstellung. Der bürokratische Aufwand, der mit einer Existenzgründung verbunden ist, bleibt jedoch auch bei diesem Arbeitsmodell nicht aus. Genaugenommen müssen die gleichen Wege gegangen werden, wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
Zur Anmeldung deines neuen Unternehmens, musst du entweder beim Gewerbeamt, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, dem Handelsregister oder der IHK vorbeischauen. Welche Behörde in deinem Fall für dich zuständig ist, leitet sich von der gewählten Rechtsform deines Unternehmens ab. Genaueres zur Gewerbeanmeldung findest du in unserem Blog Artikel Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe
Welche Rechtsform sollte ich wählen?
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, muss sich fragen, welche Rechtsform er für den Weg in die Selbstständigkeit wählt. Die Möglichkeiten sind zahlreich und werden durch verschiedenste Faktoren bestimmt. Etwa durch die Form der Haftung (privat oder Firmenvermögen) und die Anzahl der Gründer (Ein-Person-Unternehmen oder mehrere Gründer). Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich alternativ als Freiberufler selbstständig machen. Nämlich wenn du einer künstlerischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Tätigkeit nachgehst, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Dazu zählen etwa die Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten und Journalisten.
Ob du nun Freiberufler bist, eine GbR, OHG, UG oder GmbH gründest, ein Kleingewerbe anmeldest oder dich für eine Limited entscheiden musst, verrät dir der Rechtsformtest von GO AHEAD.