Deine Kunden sind aber so ziemlich alle Privatpersonen oder Kleinunternehmer?**
Gerade für Selbständige und Freelancer ist das eine ziemlich wichtige Frage. Schliesslich gibt es eine Menge Kunden, die Texte, Fotos, Grafiken, Webseiten oder ähnliches brauchen und selber nicht über 17.500 € im Jahr verdienen.
Aber auch jeder Kunde, der Dir keine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitteilt, sollte als Privatperson betrachtet werden. Auch wenn er selbst zwar Unternehmer ist, aber Deine Dienstleistung für seine eigenen privaten Zwecke oder für die eines Mitarbeiters braucht, ist er für Dich ein Nichtunternehmer.
Bis vor dem Jahr 2015 konntest Du Deinem ausländischen Kunden noch die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Seitdem musst Du aber die Umsatzsteuer des entsprechenden EU-Auslands nehmen.
Weil das ziemlich aufwendig ist — Du müsstest Dich in jedem EU-Land bei dem entsprechenden Finanzamt anmelden und den richtigen Steuersatz verwenden — wurde das Mini One Stop Shop (MOSS)-Verfahren ins Leben gerufen. Damit übernimmt Dein eigenes Finanzamt die Verteilung an die EU-Länder. Du musst Dich allerdings erst bei MOSS anmelden.
Und so geht’s:
Finde als erstes raus, ob das überhaupt für Dich relevant ist. MOSS gilt für Regelunternehmer, die elektronische Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an Privatpersonen oder Kleinunternehmer im EU-Ausland anbieten. Die elektronischen Dienstleistungen sind wahrscheinlich für Dich am relevantesten.
Dazu gehören nämlich Webportale und -foren, Webseiten und -hosting (und deren Fernwartung), Online-Shops und -Auktionen, der Verkauf von Software (inklusive Apps und Spiele, und deren Betreuung und Updates), Webinare, jeglicher Online-Content, Datenbanken (dazu gehören auch Suchmaschinen), und so weiter… Sogar Restaurant- und Verpflegungsleistungen gehören dazu.
Gut möglich also, dass das auf Dich zutrifft. Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig, kann aber, wie Du Dir vielleicht vorstellen kannst, eine ziemliche Entlastung darstellen. Du solltest allerdings wissen, dass Du wirklich jeden Privatkunden im EU-Ausland über MOSS laufen lassen musst, wenn Du Dich dafür entscheidest.
Um Dich für das Verfahren zu registrieren, musst Du Dich an die deutsche Version des Mini One Stop Shop wenden. Es trägt den niedlichen Namen „Kleine einzige Anlaufstelle“ (KEA). Das ganze läuft über das Online-Portal vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Um Dich dort einzuloggen brauchst Du ein Zertifikat — Du hast wahrscheinlich schon eins von Elster.
Und was ist, wenn Du Dir einen Kunden außerhalb der EU geangelt hast?
Drittländer
Weil hier keine einheitliche Regelung wie in der EU besteht, ist das ganze natürlich ein wenig komplizierter. In einigen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, wird ein ähnliches Verfahren wie die Reverse-Charge-Regelung angewandt.
In anderen wiederum, wie in den Vereinigten Arabischen Emiraten, gibt es gar kein vergleichbares System zur Umsatzsteuer. Dir wird also nichts übrig bleiben, als in die Tasten zu hauen und Dich über das nationale Gesetz zu informieren. Glücklicherweise gibt es in jedem Land eine deutsche Auslandshandelskammer — definitiv ein guter Anfang.
Die gute Nachricht: Deine Rechnungsstellung richtet sich nach den Vorgaben von dem Land, an das Du Deine Rechnung schickst. Du brauchst also zumindest für das deutsche Finanzamt nichts besonderes an Deiner Rechnung machen. Es wäre allerdings eine gute Idee, kurz darauf hinzuweisen, dass Deine Leistung nicht im Inland steuerbar ist.
Du solltest auch unbedingt daran denken, dass Du ein gültiges Arbeitsvisum benötigst, wenn Du in dem Land, in dem Du Dich aufhältst, eine Leistung an ein Unternehmen von demselben Land erbringst. Der Status des „Digitalen Nomaden“ ist immer noch eine legale Grauzone.
Du kannst schließlich im Urlaub auch mal eine geschäftliche E-mail verschicken, ohne gleich ohne Rückflug des Landes verwiesen zu werden. Solange Dein Wohnort in Deutschland ist und Deine Arbeit dort versteuerst, solltest Du keine Probleme haben.
Ab sechs Monaten Abstinenz wird allerdings auch das Finanzamt hellhörig… Tip: Einfach mal anrufen! Die Mitarbeiter beim Finanzamt sind weniger stoffelig als man annimmt, und durchaus mal sehr hilfsbereit.