SEPA-Überweisung
Schon seit 2014 gilt in allen EU-Ländern das SEPA-Verfahren. Daran nehmen nicht nur die EU-Länder teil, sondern auch die Länder des EWR Liechtenstein, Island, Norwegen, sowie auch die Schweiz, Monaco und San Marino. Mit dem SEPA-Verfahren wurden die bargeldlosen Zahlungen europaweit vereinheitlicht. Mit SEPA sind die Überweisungen deutlich schneller und günstiger. Wenn du mehr über das SEPA-Verfahren erfahren willst, kannst du vieles dazu in unserem Artikel Was Du über SEPA und die Möglichkeiten des europäischen Zahlungsverkehrs wissen musst erfahren.
Grundsätzlich gilt, dass die SEPA-Überweisung nicht mehr kosten darf, als eine innerstaatliche Überweisung. Wie viel es kosten wird, hängt also von deinen Bankkonditionen ab, die du mit deinem Kreditinstitut abgeschlossen hast.. Falls du zum Beispiel ein kostenloses Girokonto hast, bei dem alle Überweisungskosten schon enthalten sind, wirst du auch bei SEPA-Auslandsüberweisungen nichts extra zahlen müssen.
Die Geldüberweisung bei einer SEPA-Überweisung darf nicht länger als einen Arbeitstag dauern. Falls das Geld an einem Freitag überwiesen wird, muss es am Montag beim Empfänger sein, da die Wochenendtage keine Bankarbeitstage sind.
SEPA-Überweisungen und Kontist
Mit dem Geschäftskonto von Kontist kann du jederzeit kostenlose Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums vornehmen. Also sind alle Überweisungen, die innerhalb des einheitlichen europäischen Zahlungsraums getätigt werden, kostenlos ( natürlich sind damit auch die inländischen Überweisungen gemeint). Das Konist Geschäftskonto für Selbständige hat noch viele weitere tolle Features, wie zB. die Mastercard. Überzeug dich selbst: Kontist Mastercard .
Überweisungen in nicht EU-Länder
Nicht nur EU-Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil, sondern auch zahlreiche nicht EU-Länder wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Großbritannien usw. Falls du Geld in diese Länder überweisen willst, solltest du Folgendes beachten:
Überweisung in die Schweiz, Monaco oder San Marino
Diese Länder gehören weder zu den EU-Ländern noch zum EWR, aber beteiligen sich trotzdem am SEPA-Verfahren. Jedoch unterliegen sie nicht der entsprechenden EU-Preisverordnung. Deshalb können die Gebühren für die Überweisung in die Schweiz, nach Monaco oder San Marino, höher sein.
Gebühren für Währungsumrechnungen
In der Regel darf die SEPA-Überweisung nicht mehr als eine Inlandsüberweisung kosten. Dies gilt auch für Länder die keinen Euro haben, wie zum Beispiel Norwegen oder Großbritannien. Bei der SEPA-Überweisung in oder von Nicht-Euro-Ländern können versteckte Gebühren anfallen, durch die Währungsumrechnungen. Der Grund dafür ist, dass die Banken den „bankeigenen Devisenkurs“ verwenden, der viel schlechter als der offizielle Wechselkurs ist.
Überweisung in Fremdwährung
Wenn du eine Rechnung bekommst, die in einer fremden Währung wie zum Beispiel Schweizer Franken angegeben ist, kannst du sie nicht einfach mit einem Euro-Betrag bezahlen. Da die Wechselkurse nicht konstant sind, könnte der Empfänger einen kleineren Betrag als vereinbart erhalten. In so einem Fall muss die klassische Auslandsüberweisung verwendet werden. Eine solche Überweisung hat nichts mit der EU-Preisverordnung zu tun, so dass die Preise deutlich höher sein und die Überweisung deutlich länger brauchen könnte. Es sollte schon am Anfang festgelegt werden, wer die Kosten übernehmen wird (der Empfänger, der Sender oder beide geteilt).