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Selbstständigkeit

Selbständig machen während der Elternzeit – wie geht das?

Zuletzt aktualisiert am 9. Aug. 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

22. März 2019

Berufliche Selbständigkeit bedeutet vor allem eines: flexible Arbeitszeiten. Unabdingbare Voraussetzung für alle, die sich in Elternzeit befinden und trotzdem arbeiten möchten. Oder eine Alternative zur bisherigen Festanstellung suchen. Für viele also der ideale Zeitpunkt, eine freiberuflichen Tätigkeit zu testen und herauszufinden, ob man dafür überhaupt geschaffen ist. Und egal ob langgehegter Traum oder Spontanentschluss - unter normalen Umständen vielleicht auch ein optimaler Plan.

Gerade wenn vor der Geburt des Kindes eine Festanstellung bestand, kann der Weg in eine selbständige Tätigkeit unter relativ einfachen Bedingungen umgesetzt werden. Dennoch sollte dieser Schritt gut überlegt werden. Denn sich während der Elternzeit selbständig zu machen, bedeutet vor allem auch Doppelbelastung und falls es sich um das erste Kind handelt, fühlt man sich eventuell schneller überfordert. Oder nicht?

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Vielerlei Gründe sprechen für eine Selbständigkeit in der Elternzeit

Begibt man sich auf Spurensuche, finden sich etliche Gründe, warum frischgebackene Eltern/ Mütter/ Väter auf die Idee kommen, sich selbständig zu machen. Gerade weil doch eher der Gedanke nahe liegt, das erste Jahr oder auch die ersten zwei, sich zu Hundert Prozent um das Kind zu kümmern. Für viele kommt auch nichts anderes in Frage. Für andere aber birgt die Elternzeit super Möglichkeiten.

Die häufigsten Gründe sind:

Nr. 1: Einige nutzen die Elternzeit, meist noch ausgestattet mit einem festen Arbeitsvertrag, in aller Ruhe herauszufinden, ob eine Selbstständigkeit überhaupt in Frage kommt. Falls das bei dir der Fall sein sollte, kannst du diese Zeit sozusagen als Testballon sehen und nutzen.

Nr. 2: Andere sehen eine Wichtigkeit im Finanziellen. Beim Elterngeld musst du natürlich Abstriche vom bisherigen Gehalt hinnehmen. Wird hingegen weitergearbeitet, gibt’s einen Hinzuverdienst. Manche brauchen auch einfach nur das Gefühl finanzieller Unabhängigkeit, die ihnen eine Selbständigkeit geben kann. Beim Thema Geld solltest du aber genau rechnen: Ein Dazuverdienst wird natürlich mit den Bezügen des Elterngeldes verrechnet. Dazu später mehr.

Nr. 3: Ein weiteres Motiv auf eine Arbeitspause zu verzichten und stattdessen weiter zu arbeiten, ist Unzufriedenheit im bisherigen Job. Konntest du dich im Vorfeld noch nicht durchringen, deinen Job zu kündigen oder wolltest in der Schwangerschaft einfach nicht auf die Vorteile einer Festanstellung (Krankenversicherung etc.) verzichten, so wäre der Zeitpunkt während der Elternzeit ein ideales Sprungbrett in die Selbständigkeit.

Nr. 4: Die Befürchtung, dass es nach der Elternzeit schwierig sein könnte, wieder in den Beruf hinein zu finden, dass eine Lücke im Lebenslauf entsteht, oder dass der über die Schwangerschaft sowieso nicht entzückte Chef (Kollegen) dir nach der Elternzeit das Leben schwer machen könnte – weitere Gründe für eine Entscheidung, die Selbständigkeit zu wählen.

Formalien

Falls für dich die eine oder andere Variante gilt und du dich für eine nebenberufliche Selbständigkeit in der Elternzeit entscheidest, haben wir hier ein paar wichtige Voraussetzungen gesammelt:

Wie viel darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Gemäß § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hast du die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erwerbstätig zu arbeiten. Das kann einerseits eine abhängige Teilzeittätigkeit, andererseits eine selbständige Tätigkeit sein. Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder einer selbständigen Tätigkeit muss dein Arbeitgeber allerdings zustimmen. Auch wenn du vorher schon selbständig warst, gilt die Regelung, dass du nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten darfst. Wird diese Grenze überschritten, gilt die Elternzeit als beendet.

Wie viel darf ich in der Elternzeit hinzuverdienen?

Während es zur Berechnung des Elterngeldes bei davor Festangestellten ganz klare und feste Grundsätze gibt, ist dies bei Selbständigen etwas komplizierter. Was beiden gemein ist, dass das, was du während der Elternzeit zusätzlich verdienst, auf das Elterngeld angerechnet wird. Es gibt allerdings keine spezielle Einkommensgrenze. Leider gibt es auch keinen Freibetrag, deshalb wird das gesamte Einkommen ab dem ersten Euro auf das Elterngeld angerechnet. 2015 wurde das Elterngeld neu geregelt: Das Elterngeld Plus bietet berufstätigen Eltern eventuell Vorteile gegenüber dem Basiselterngeld. Denn der Bezugszeitraum kann durch das Elterngeld Plus zeitlich ausgedehnt werden, allerdings sind dann die Beträge geringer. Aufgrund der niedrigeren monatlichen Bezüge ist es möglich, mehr dazu zuverdienen. Du solltest immer beide Varianten durchrechnen. Wobei natürlich bei einer neu aufgenommenen Selbständigkeit schwer zu kalkulieren ist, wie es am Anfang laufen und wie hoch der Verdienst sein wird.

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Weitere wichtige Fakten:

  • Als Elterngeld wird mindestens 300 und max. 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Das Einkommen des Vorjahres wird durch 12 geteilt. Von diesem monatlichen Durchschnittseinkommen erhalten Eltern – bei weniger als 1.240 Euro 67 % und mindestens 300 Euro. Liegt das Einkommen im Durchschnitt bei mehr als 1.240 Euro im Monat, gibt es 65 %, und maximal 1.800 Euro.
  • Bei der Berechnung des Elterngeldes wird der Verdienst nicht einfach vom Elterngeld abgezogen. Die Bezugsgröße verringert sich, so dass der tatsächliche Abzug geringer ausfällt. Anrechnungsfrei bleibt aber in jedem Fall der Sockelbetrag von 300 Euro.
  • Seitens des Gesetzgebers werden bei einer Selbstständigkeit nicht einzelne Monate für die Berechnung hinzugezogen, sondern der durchschnittliche Wert des gesamten Bezugszeitraumes. So werden die Monate mit höherem Einkommen mit denen, in denen der Verdienst geringer ausfällt oder es sogar einen Verlust gibt, ausgeglichen.
  • Dein Verdienst als Selbständiger ist der Gewinn und nicht der Umsatz. Und es gilt das Zufluss-Prinzip: das heiß,t es ist immer der Zeitpunkt relevant, an dem deine Honorare auf deinem Konto eingehen, nicht wann du die Leistung erbracht hast. Deswegen ist hier zu beachten, falls du schon vor der Geburt frei gearbeitet hast: Honorare für Aufträge vor der Geburt, die aber während der Elternzeit an dich überwiesen werden, werden mit den Elterngeld-Bezügen verrechnet. Im Umkehrschluss gilt dies natürlich auch. Rechnungen für Tätigkeiten während der Elternzeit, die erst danach bezahlt werden, werden nicht angerechnet.

Empfehlenswert ist:

  • Kalkuliere gut. Denn mit deiner selbständigen Tätigkeit willst du ja Gewinn erzielen. Also, solltest du vor jeder Auftragsannahme prüfen, ob es sich wegen der daraus resultierenden Abzüge beim Elterngeld noch für dich rechnen wird oder ob du dadurch Verlust machen wirst. Klar, dies bedeutet zwar einen Mehraufwand, aber es wird sich im Endeffekt für dich lohnen.
  • Bedenke auch in der Elternzeit: Etwaige Betriebsausgaben senken deinen erwirtschafteten Gewinn. Alle Kosten, die in Zusammenhang mit deiner Selbständigkeit stehen, schmälern deinen Gewinn, das heißt die Abzüge beim Elterngeld sind dadurch ebenfalls geringer.
  • Es gibt auch die Möglichkeit von Elterngeldpausen. Wenn es mit deiner Selbständigkeit schnell richtig gut läuft, kannst du den Elterngeld-Bezug auf den anderen Elternteil wechseln, bis dein Honorar bezahlt wurde. Das geht aber nur, wenn dieser Elternteil ebenfalls nur bis zur maximal erlaubten Stundenzahl arbeitet. Ein praktikables Detail, denn für Elternpaare gibt es keine festgelegte Regelung, wer von beiden, in welchem Zeitraum, wie viele Monate die Elterngeldzahlungen nimmt. Wie man sich das zusammenstellt, steht jedem Paar frei. Du kannst aber auch eine generelle Pause einlegen.

Alle ausführlichen Informationen zu diesem Thema erhältst du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bei deiner zuständigen Elterngeldstelle .

Was muss ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Elternzeit beachten?

Falls du vor hast, dich in der Elternzeit selbstständig zu machen, gelten hier die gleichen Pflichten wie bei einer normalen Selbstständigkeit

  • Besteht noch ein Arbeitsvertrag mit deinem bisherigen Arbeitgeber, musst du um dessen Einwilligung für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bitten, obwohl dieses Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Eine Ablehnung seitens des Arbeitgebers kann nur bei schwerwiegenden Gründen erfolgen.
  • Willst du ein Gewerbe betreiben, musst du ein Gewerbe anmelden. Hier kannst du entscheiden, ob du als Kleinunternehmer agieren möchtest, denn die Einkommensgrenze liegt bei unter 20.000 Euro im Jahr, was gerade bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit günstig ist. Damit die Einstufung als Kleinunternehmer beim Finanzamt durchgeht, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen: im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro. Als Kleinunternehmer bist du nicht Mehrwertsteuerpflichtig – musst also keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Das spart Zeit und auch Geld.
  • Willst du als Freiberufler arbeiten, meldest du deine Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt an. Hier kannst du dich ebenfalls für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
  • Weiterhin musst du deine Krankenkasse über eine geplante Selbstständigkeit informieren. Die Krankenkasse wird die Bedingungen für einen Verbleib in einer Familienversicherung prüfen oder ob du dich evtl. auch freiwillig versichern musst. Grundlage ist eine Einnahmenschätzung und ob es sich um Neben- oder Haupttätigkeiten handelt.
  • Bekommst du Arbeitslosengeld darfst du eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben, wenn du unter 15 Stunden in der Woche dafür arbeitest.

Regelung des Elterngeldes für diejenigen, die schon vorher selbständig tätig waren

Zum Schluss möchten wir uns aber noch kurz um diejenigen kümmern, die schon vor der Geburt eines Kindes selbständig tätig waren. Eines ist hier absolut klar: Die Angst seinen Kundenstamm oder Projekte zu verlieren oder die Fragen, „wie kann ich im Geschäft bleiben und wie lange kann ich es mir erlauben, auszusteigen, bevor sich meine Kunden neu orientieren“ drängen sich während einer Schwangerschaft und vor der Geburt eines Kindes stark in den Fokus.

Hier musst du wohl überlegen. Es ist sicher auch immer eine Frage, in welcher Lebenssituation du lebst. Bist du verheiratet, ledig, Single? Wirst du alleinerziehend sein? Bekommst du evtl. Unterhalt vom Kindsvater? Dazu noch eine Selbständigkeit am laufen zu halten, wird dann eventuell nicht ganz leicht.

Auch die Höhe des Elterngeldes ist sehr variabel. Als Bemessungszeitraum wird das gesamte Wirtschaftsjahr vor der Geburt angesetzt, meist handelt es sich hier effektiv aber um das vorangegangene Kalenderjahr, da zur Berechnung der Einkommensbescheid gilt (und der wird ja Jahresweise erstellt. Gut ist also, wenn du im Jahr vorher gut verdient hast. Allerdings lässt sich das manchmal genau so wenig planen, wie ein Kind zu bekommen.

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