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Selbstständigkeit

Wie du im Gesundheitsbereich in die Selbstständigkeit startest

Zuletzt aktualisiert am 19. Sept. 2025

Nina Sickinger

Freelance Editor

1. Dez. 2020

Heilberufe übten schon immer eine Faszination auf uns Menschen aus. Und zwar bis heute. Und zwar sowohl auf die, die Hilfe in Anspruch nehmen, als auch auf diejenigen, die diese Berufe ausüben. Denn manche fühlen sich im wahrsten Sinne des Wortes dazu berufen, Menschen zu helfen und im weitesten Sinne zu heilen. Andere kommen eher durch persönliche Erfahrungen oder Nöte dazu, sich einer helfenden und heilenden Tätigkeit zu widmen.

Wenn du auch in Erwägung ziehst, dich im Gesundheitsbereich selbstständig zu machen, gibt es ein paar fachliche sowie rechtliche Aspekte, die zu beachten sind. Im Folgenden haben wir sie für dich gesammelt – und zwar an den Beispielen Physiotherapeut und Heilpraktiker. Es gibt natürlich noch einige mehr. Und so stellt sich für dich vielleicht erst einmal die Frage....

Wie finde ich den richtigen Bereich?

Wusstest du schon, dass die Gesundheitswirtschaft mit rund 4,5 Millionen Beschäftigten mittlerweile die größte Branche in Deutschland ist? Und somit der Gesundheitssektor zum größten Wirtschaftszweig gehört? Kein Wunder, dass es so viele Menschen in diese Berufe zieht und es inzwischen dort die unterschiedlichsten beruflichen Ausrichtungen gibt. Dazu zählen unter anderem:

Allen voran natürlich Ärzte und Pflegekräfte, aber auch Logopäden, Physiotherapeuten, Osteopathen, Ergotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen oder Hebammen. Diese gesamte Branche bietet also hinreichend Raum und Möglichkeiten für eine Existenzgründung und für deine selbstständige Tätigkeit. Was das Ganze noch attraktiver und umfangreicher macht: Es gibt viele Nischen und Möglichkeiten der Spezialisierung.

Um einen für dich geeigneten Bereich herauszufinden, solltest du dir zunächst überlegen, ob du ganz konkret Krankheiten behandeln möchtest. Falls du nicht schon genau weißt, welche Sparte du abdecken willst, kannst du dir außerdem überlegen, ob du lieber beratend agierst oder eher im nichtmedizinischen Bereich tätig sein möchtest. Das hat in erster Linie Einfluss auf die zu absolvierende Ausbildung, die benötigten Qualifikationen und die Zugangsvoraussetzungen.

Und es gilt auch zu betrachten, ob für den gewählten Bereich ein Studium, wie bei Ärzten, nötig ist oder eine Ausbildung oder eine Schulung (als Weiterqualifikation). Und dann gibt es da noch den sogenannten Wellness-Markt (auch als zweiter Gesundheitsmarkt bezeichnet), der absolut boomt. Einfach, weil die Menschen derartige Angebote immer mehr in Anspruch nehmen. Auch den Heilberufen kommt große Bedeutung zu, die in manchen Bereichen ebenfalls boomt. Stress, hohe Arbeitsbelastung, unsichere Zeiten und jetzt auch noch Corona – all diese Faktoren haben für ein Umdenken gesorgt.

Der Wert von Wohlergehen, Zufriedenheit, Glück, Erfüllung und Gesundheit wird heute nicht mehr erst bei eintretender Krankheit oder zunehmendem Alter anerkannt. Auch der Griff zu Tabletten und die allzu schnelle Entscheidung für eine OP werden mehr hinterfragt und viele Menschen greifen mittlerweile auf alternative Heilmethoden und Behandlungen zurück. 

Deswegen kann man hier festhalten: Die Möglichkeiten, im Gesundheitsbereich zu arbeiten, sind besser denn je – denn die Nachfrage bestimmt hier definitiv das Angebot.

Ein kleiner Exkurs:

Übrigens: Unter dem zweiten Gesundheitsmarkt versteht man alle vorwiegend privat finanzierten Produkte, Dienstleistungen und Gesundheitskonzepte, außerdem Sport- und Wellness-Angebote, mit dem Ziel einer gesünderen und bewussteren Lebensführung.

Dazu gehören konkret: Ernährungs- und Gesundheitsberatung, Beratung zur unspezifischen Prävention, Fitnesstraining oder gesundheitsorientierte Fitnessprogramme wie Yoga, Pilates, Wellness-Coaching, Gesundheitstourismus. Da dies auch ein immer größerer Tätigkeitsbereich wird, werden wir uns diesem speziell in einem weiteren Blogartikel widmen.

Was du bei der Existenzgründung im Gesundheitsbereich beachten solltest

Solltest du nun dieses Ziel verfolgen, kommst du auch bei einer derartigen Existenzgründung nicht um eine gute Planung und Vorbereitung herum. Je nach Anforderung im jeweiligen Bereich ist neben Ausbildung, Zulassung, Qualifikation und Zugangsberechtigung natürlich auch immer ein Businessplan mit Standortanalyse nötig. Plane dein „Geschäft“ aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht, damit du es von Anfang an auf einer soliden Basis aufbauen kannst. Egal in welcher Sparte du arbeiten möchtest – meist benötigt man eigene Räume, die erforderliche Ausstattung etc. Neben den Mietkosten kann gerade die Einrichtung schnell teuer werden.

Wer nicht das Glück hat, all das durch Eigenkapital zu finanzieren, wird mit einem professionellen und realistischen Businessplan Kreditgeber schneller und besser überzeugen. Prüfe auch immer die staatlichen Fördermöglichkeiten, die für dich infrage kommen können. Und scheue dich nicht, dir in diesen Punkten kompetente Unterstützung und Beratung zu nehmen.

Fragen, die du dir vorab stellen solltest: 

  • Benötige ich eine Ausbildung für mein Business? Und wenn ja, wie bewerkstellige ich das? Wie kann ich das realisieren?
  • Wie schaffe ich es dann, mich selbstständig zu machen?
  • Wie sieht die Konkurrenzlage aus, welche Sparten sind in meiner Nähe schon abgedeckt?
  • Wie viele gibt es, die in meinem Bereich tätig sind, und wie häufig ist meine gewünschte Spezialisierung?
  • Gibt es dazu Studien von den jeweiligen Fachverbänden?
  • Wie hoch sind die Mieten für Gewerbe an meinem bevorzugten Standort und was kann ich mir leisten?
  • Welche Ausstattung benötige ich? Was würde das kosten?
  • Wie viel Geld benötige ich insgesamt für die Gründung und für die Anfangsphase (bis es gut läuft)? Also, geschäftlich und privat.
  • Welche Versicherungen muss ich abschließen?
  • Wie baue ich mir einen Kunden-/Patientenstamm auf? Welche Kosten kommen da noch auf mich zu (zum Beispiel für eine Website, Geschäftsausstattung etc.)?

Neben fachlicher Kompetenz und Qualifikation und der wirtschaftlichen Seite gibt es aber noch eine dritte: So solltest du dir darüber im Klaren sein, dass der Weg in die Selbstständigkeit als Heilpraktiker oder Ähnliches und die Tätigkeit an sich mit hohen Anforderungen wie Belastbarkeit, Empathie, Mitgefühl, Geduld und auch emotionaler Stabilität verbunden sind.

Es stellt mitunter eine große Herausforderung dar, jeden Tag mit den unterschiedlichsten Menschen und ihren Schicksalen oder mit ihren Leiden konfrontiert zu sein. Deswegen ist es sicherlich im Vorfeld wichtig, sich auch mit diesen Fragen ehrlich auseinanderzusetzen. Zu all diesen Themenbereichen gibt es übrigens auch Coachings, Schulungen und Weiterbildungen. 

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Formale und rechtliche Aspekte  

Für Existenzgründer im Gesundheitsbereich gelten unterschiedliche Formalitäten und Antragsverfahren. Außerdem ist es an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Eine spezielle Ausbildung – je nach Branche – ist erforderlich und in einigen Bereichen braucht es eine Zulassung. Du solltest dich vorab gut informieren und beraten lassen, was genau für deinen gewählten Bereich jeweils notwendig ist. Absolut empfehlenswert sind auch Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzgebung, der jeweiligen Gesetze in deinem Bundesland und der geltenden kommunalen Vorgaben.

Denn diese sind entscheidend für die Zulassung, die Führung deines Betriebs und eine etwaige Förderung. Was allerdings allgemein gilt: Wer seine Leistung nach ärztlicher Verordnung erbringt oder kranke Menschen behandelt, der ist meist nach § 4 Absatz 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Anders sieht es für diejenigen aus, die keine Mediziner oder staatlich geprüfte Gesundheitsdienstleister sind. Fitnesstrainer, Gesundheits-Coaches, Saunabetreiber und andere zählen zum Wellness-Bereich und müssen Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, außer sie arbeiten nach der Kleinunternehmerregelung.

Alle Details dazu findest du in diesem Blogartikel „Was ist die Kleinunternehmerregelung?“.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Für dich als Gesundheitsdienstleister bedeutet das, dass du in der Lage sein musst, mit der ePA zu arbeiten und die nötigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI),
  • die Nutzung eines Heilberufsausweises (HBA) zur sicheren Authentifizierung,
  • eine entsprechende Praxissoftware, die ePA-fähig ist,
  • sowie sichere Internet- und Netzwerklösungen, die die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen.

Die ePA eröffnet Vorteile: Befunde, Röntgenbilder, Medikationspläne und Arztberichte können zentral gespeichert und von Patienten sowie behandelnden Fachkräften eingesehen werden. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern und sorgt für mehr Transparenz.

Für dich als Gründer*in im Gesundheitsbereich bedeutet das allerdings auch, dass du bereits bei der Planung deiner Praxisräume und Ausstattung die technische Infrastruktur für die ePA mitbedenken solltest – sowohl in Hinblick auf die Kosten als auch auf die laufende Wartung und IT-Sicherheit.

Selbständig als Physiotherapeut 

Allgemein & Abrechnung:

Die selbstständige Tätigkeit für Physiotherapeuten ist eine gute Alternative zum Angestelltenverhältnis. Wenn du dich damit selbstständig machen möchtest, liegt der erste Vorteil an diesem Beruf darin, dass aufgrund der Altersstruktur der Menschen in Deutschland der Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen auch zukünftig nicht weniger werden wird. Auch für Reha-Maßnahmen und Ähnliches werden Physiotherapeuten stets gebraucht.

Eine Zulassung durch die Krankenkasse, die dir dann die Abrechnung mit dieser ermöglicht, ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Denn du erbringst in der Regel Leistungen, die von einem Arzt verordnet und von den Kassen bezahlt werden. Dafür musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Natürlich ist es auch möglich, auf eine Kassenzulassung zu verzichten.

Dann kannst du aber nur Privatzahler behandeln. Das kann deinen Kunden-/Patientenkreis sehr einschränken und würde sich zum Beispiel nur anbieten, wenn du auf eine eigene Praxis verzichten möchtest und dich auf Hausbesuche spezialisierst. Allerdings ist hier zu überlegen, ob sich das lohnt, sprich, ob du genug Patienten findest, die privat zahlen möchten oder können. Wie und bei welcher Stelle du eine Krankenkassenzulassung beantragen kannst, hängt von „deinem“ Bundesland ab, denn es ist leider in jedem anders geregelt.

Manchmal ist eine sogenannte Selbstauskunft ausreichend, aber meist erfolgt die Abnahme durch einen Mitarbeiter des Berufsverbandes im Auftrag der Krankenkasse. Überprüft werden deine persönliche Eignung, die räumlichen Voraussetzungen und die Mindestanforderungen an eine Praxis.

Persönliche Voraussetzungen, Zulassung, Mindestanforderung an die Ausstattung:

Du benötigst eine anerkannte Ausbildung zum Physiotherapeuten. Eine zusätzliche Qualifikation oder Berufserfahrung ist zwar (für eine Zulassung) nicht erforderlich, dennoch ist es ratsam, den Schritt zur eigenen Praxis/Selbstständigkeit frühestens nach ein paar Jahren ausgeübter Tätigkeit zu gehen. Außerdem für die Kassenzulassung nötig: polizeiliches Führungszeugnis, Institutionskennzeichen für die Abrechnung sowie in einigen Bundesländern die Zulassung durch das Gesundheitsamt.

Für eigene Räume sowie die Ausstattung gibt es sogenannte Mindestanforderungen: Unter anderem sind mindestens 50 Quadratmeter für die gesamte Praxis und 32 Quadratmeter für die Therapiefläche vorgeschrieben. Weitere Vorgaben gelten für die Behandlungsräume, Fußböden, Toiletten und Waschgelegenheiten. Zu beachten ist auch die Arbeitsstättenverordnung, falls du vorhast, Mitarbeiter zu beschäftigen.

Bezüglich der Ausstattung gibt es ebenfalls Mindestanforderungen: So musst du über zwei Behandlungsliegen in jeweils getrennten Kabinen verfügen und zusätzlich eine transportable Liege für Hausbesuche (falls du das anbietest) haben. Weiterhin benötigst du Matten, Übungsgeräte und jede Kabine/jeder Raum sollte mit einer Notrufanlage ausgestattet sein. Falls du Spezialtherapien wie z. B. Elektro- oder Wärmetherapie anbietest, musst du natürlich auch dafür professionell ausgerüstet sein. 

Steuerliche Aspekte:

Selbstständige Physiotherapeuten zählen zu den Freien Berufen. Das heißt,  sie melden sich beim Finanzamt an und erhalten eine Steuernummer. Dafür entfällt die Gewerbeanmeldung und eine einfache Buchhaltung ist ausreichend. Wenn du allerdings Mitarbeiter beschäftigst, kann es sein, dass die Freiberuflichkeit verloren geht und du dann automatisch zum gewerblichen Bereich zählst.

Oft liegt auch eine Mischform aus freiberuflichen und gewerblichen Einkünften vor. Informiere dich hier vorab und lass dich beraten, was für deine geplante Physiotherapie-Karriere das Sinnvollste ist. Es gibt Steuerberater, die sich auf medizinische Berufe spezialisiert haben.

Besonderheiten:

Heilmittel, die von den Krankenkassen erstattet werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuer fällt aber teilweise für Selbstzahler an, außerdem für sogenannte Präventionsleistungen oder falls du Produkte in deiner Praxis verkaufst. Außerdem müssen sich selbstständige Physiotherapeuten per Gesetz über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Du selbst hast die Wahl, in die private Krankenkasse zu gehen oder dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Selbständig als Heilpraktiker

Allgemein und Voraussetzungen:

Auch hier gilt, wie oben beim Physiotherapeuten schon erwähnt: Viele Menschen haben den Wert alternativer Behandlungsmethoden erkannt. Auch die Bereitschaft, dies eventuell privat aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, ist vielfach kein Hinderungsgrund mehr (es gibt Zusatzversicherungen) – sodass auch diese Sparte für Gründungswillige ein hohes Potenzial in sich birgt.

Möchtest du nun eine eigene Heilpraktiker-Praxis eröffnen, ist die erste Voraussetzung, dir das erforderliche Fachwissen über naturheilkundliche Therapien anzueignen. Das kannst du entweder mittels einer fachlichen Ausbildung an einer Heilpraktikerschule oder über ein Fernstudium erwerben. Übrigens, es gibt in Deutschland an die 500 Schulen.

Wichtig: Hier ist die Auswahl eines seriösen Anbieters, also einer seriösen Schule, äußerst wichtig. Ein Indiz ist etwa die Dauer der Ausbildung. Eine fachlich hochwertige Heilpraktikerausbildung umfasst ungefähr 3.000 Stunden und dauert mehrere Monate oder Jahre. Von einzelnen Heilpraktiker-Wochenendseminaren, die auch zu Hauf angeboten werden, solltest du demzufolge lieber absehen. Die Heilpraktikerausbildung muss selbst bezahlt werden. Je nach Anbieter, Dauer und Ausbildungsform können die Kosten teils sehr variieren.

Manche versuchen auch (und dies ist erlaubt), sich das nötige Wissen selbst anzueignen und dann die Prüfung abzulegen. Du brauchst also nicht zwangsläufig eine Schule zu besuchen und kannst dich auch selbst zur Prüfung anmelden. Wenn du allerdings nicht schon vorgebildet bist, ist das sicherlich sehr aufwendig und nicht immer leicht.

Denn du bist dann Einzelkämpfer und dir fehlt professionelle Anleitung und die Unterstützung der Gruppe. Aber viele können sich eine Ausbildung nicht leisten. Das Selbststudium ist eine Möglichkeit, diesen Beruf dennoch zu erlernen und dann auch ausüben zu können.

Am Ende der Ausbildung steht mit der amtsärztlichen Überprüfung zum Heilpraktiker die Heilpraktikerprüfung an, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Prüfungstermine gibt es zweimal im Jahr. Die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung sind relativ einfach: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.

Die Formalitäten stellen demnach keine allzu große Hürde dar. Du kannst also auch als Quereinsteiger oder wenn du deinen bisherigen Beruf vertiefen oder wechseln möchtest, in einem überschaubaren Zeitrahmen den Weg in die Selbstständigkeit als Heilpraktiker absolvieren. Natürlich bist du erst mit der erfolgreich bestandenen Heilpraktikerprüfung berechtigt, als Heilpraktiker zu arbeiten. Damit garantierst du, dass du mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung in der Lage bist, diesen verantwortungsvollen Beruf auszuüben.

Vor der Gründung:

Wie beim Physiotherapeuten und in einigen anderen Bereichen auch ist natürlich Berufserfahrung immer empfehlenswert, bevor du eine eigene Praxis eröffnest. Manchmal lässt sich das aber nur schwer in die Tat umsetzen. Demnach ist es tatsächlich für viele ein Sprung ins kalte Wasser. Du kannst aber auf jeden Fall versuchen, dich anfangs mit einem anderen Heilpraktiker zusammenzutun, Praxisräume zu teilen, um auch voneinander zu profitieren und Erfahrung zu sammeln.

Spezialisierung:

In der Heilpraktiker-Heilkunde gibt es Möglichkeiten, sich auf einige Gebiete zu spezialisieren, also sogenannte Fach- und Behandlungsgebiete bzw. Maßnahmen und Behandlungsformen. Dazu zählen unter anderem Akupunktur, Hypnose, Aroma-, Blutegel- oder Bioresonanztherapie, Chiropraktik, Homöopathie, Kinesiologie, Phytotherapie und mehr.

Steuerliche Aspekte:

Heilpraktiker zählen zu den Freien bzw. Katalogberufen. Sie agieren also freiberuflich. Du beantragst beim Finanzamt eine Steuernummer. Vorteile auch hier: Die einfache Buchhaltung reicht aus und du musst kein Gewerbe anmelden (also auch keine Gewerbesteuer zahlen). Das ändert sich allerdings, wenn du ein Unternehmen mit einer Rechtsform gründest. Zu beachten auch: Es entsteht eine teilweise gewerbliche Verpflichtung, wenn du vorhast, (eigene) Produkte zu verkaufen.

Neben der Anmeldung beim Finanzamt musst du deine Praxis auch beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder Gemeinde anmelden. Dafür erforderlich sind die Anschrift der Praxis und die Bescheinigung der bestandenen Heilpraktikerprüfung (Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde).

Besonderheiten:

Heilpraktiker dürfen von Gesetzes-Seite her bestimmte Tätigkeiten wie Geburtshilfe nicht anbieten oder durchführen. Auch dürfen sie keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen.

Außerdem ein Muss: Halte dich stets an das „Gesetz über die Werbung im Heilwesen“ (HGW), das besagt, dass du kein Heilversprechen abgeben darfst. Verstößt du dagegen, könnten Sanktionen die Folge sein.

Empfehlenswert sind der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (zuständig für die betriebliche Unfallversicherung; wichtig auch, wenn du vorhast, Mitarbeiter zu beschäftigen). Die Mitgliedschaft im Fachverband für Heilpraktiker kann sinnvoll sein. Denn als Mitglied kannst du dich in allen Belangen beraten lassen.

Und wenn dir dann noch das perfekte Konto für deine Selbstständigkeit fehlt, dann klick doch gleich hier: Das smarte Konto für Selbstständige.

Kontist ist meine Beruhigung im Hintergrund, wo ich all meine Finanzfragen angstfrei stellen kann. 

Meine Lieblingsfunktion ist „Belege hochladen“. Das ist so praktisch und wird „automatisch“ zugeordnet. 

Der größte Mehrwert ist die Erstellung der Steuererklärung, und ich nutze die Zeit für mich, für meine Weiterbildung oder Kundentermine.

– Manja

Kundenstimmen

Mein Name ist Manja Biedermann und ich bin seit Mai 2021 Kundin bei Kontist.

Ich arbeite als Heilpraktikerin für Psychotherapie in meiner Praxis für erschöpfte Seelen. Ich habe mich auf Ängste, Erschöpfung und Depressionen spezialisiert.

Mein berufliches Wirken ist es, den Prozess zur Herstellung und Gestaltung der seelischen Gesundheit meiner Patienten zu begleiten, psychische Störungen zu behandeln und ihr Wohlbefinden zu bessern, sowie stabile und langfristige Freude an ihrer Seele genießen zu können. 

Zahlen, Daten, steuerliche Fakten sind außerhalb meiner Kompetenz und stellen für mich eine große Hürde zur Selbstständigkeit dar. 

Ich bin so glücklich, dass ich einen Partner gefunden habe, der all das übernimmt. Kontist hat mir von Anfang an, alles auf Augenhöhe erklärt und ist mit mir Schritt für Schritt gegangen (Anmeldung beim Finanzamt, Steuererklärung, Belegprüfung, Rechnung schreiben usw.), sodass ich mich voll auf den Aufbau meiner Praxistätigkeit konzentrieren konnte.