Die häufigsten freie Berufe für Selbstständige (für die du also keine Gewerbeanmeldung benötigst) sind:
Heilberufe und pädagogische Berufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeut, Erzieher, Lehrer /Musiklehrer, Diplom-Sozialpädagoge, Hebammen, Logopäden, Motopäden, Podologen, Masseure, medizinische Bademeister, Diplom-Sozialarbeiter, Rettungsassistenten, Krankenpfleger/Krankenschwestern, ambulante Pflege (Ergotherapeut, Beschäftigungstherapeuten, Arbeitstherapeuten, Kunsttherapeuten, Musiktherapeuten), Apotheker, Diätassistenten, Gesundheitsberater
Künstlerische Berufe für Selbstständige, die keine Gewerbeanmeldung benötigen:
Kultur- und Kunstberufe:
Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Bildberichterstatter, Musiker, Sänger, Schauspieler, Tänzer, Regisseure, Fotografen, Designer, Kameraleute, Reporter, Choreografen, Künstler, Maler, Bildhauer
Weitere freie Berufe für Selbstständige, die ohne Gewerbeanmeldung auskommen:
Steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Bücherrevisoren, Arbeitsvermittler, Trainer, Vermögensberater, Rentenberater, Facility Manager, IT-Berater, Leasing-Berater technische und naturwissenschaftliche Berufe:
Ingenieure, Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Lotsen, Handelschemiker, Vermessungsingenieure, Diplom-Bauingenieure, Diplom-Chemiker, Diplom-Biologen, Diplom-Geografen, Diplom-Informatiker, Diplom-Ingenieure, Diplom-Psychologen, Diplom-Vermessungsingenieure, Netzwerkadministratoren, Medieninformatiker, Umweltberater, Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltingenieure, Restauratoren, Sachverständige.
Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob dein Beruf als freier Beruf gilt oder du eine Gewerbeanmeldung benötigst, kannst du ruhig beim Finanzamt nachfragen. Schließlich entscheidet das Finanzamt, ob deine Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufes oder eines Gewerbes hat.
Als Freiberufler hast du auch etliche Dinge zu beachten. Wenn du ein Unternehmen gründest, willst du natürlich Risiken, die entstehen können, vermeiden. Es gibt einige Risiken, auf die du keinen Einfluss hast, dafür gibt es zum Glück Versicherungen. Sie stellen sicher, dass die finanziellen Auswirkungen nicht ein frühes Aus für dein Unternehmen bedeuten. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit ist es auch empfohlen, einen Business-Plan zu erstellen. Der Business-Plan hilft dir dabei, einen besseren Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zu haben.
Wenn du als Freiberufler in die Welt der Selbstständigkeit eintreten möchtest, solltest du auch beachten, dass es für manche Berufsfelder Berufskammern (zB. Anwaltskammer oder Handwerkskammer) gibt, bei denen eine Registrierung nötig ist. Die Freien Berufe, die dazu gehören, sind:
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
- Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker
- Architekten, beratende Ingenieure
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Für die Existenzgründung als Freiberufler musst du in der Lage sein, hohe fachliche Kompetenz oder eine Ausbildung nachzuweisen (wie auch bei den meisterpflichtigen Handwerksberufen). Wenn du Mitglied bei einer Kammer sein musst, wird der Nachweis bei deiner Kammer erfolgen. Falls du aber keine Kammerpflicht hast, musst du den Nachweis nur gegenüber öffentlichen Institutionen erbringen.
Bezüglich der rechtlichen und steuerrechtlichen Punkte, solltest du bei der Existenzgründung als Freiberufler folgendes beachten:
Anmeldung des Starts in die Selbstständigkeit
Wenn du als Freiberufler in die Selbstständigkeit startest, musst du dich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Du gehst direkt zum Finanzamt.
Rechtsform
Der Status Freiberufler wird dir verliehen, wenn du ein Einzelkämpfer bist. Für eine Gruppe von Freiberuflern gibt es eine spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings kannst du dich auch bei als GmbH oder GbR selbstständig machen. Wenn du dich für eine GmbH entscheidest, geht dir aber die Gewerbesteuerfreiheit verloren.
Rentenversicherung für Freiberufler
Wenn für einen freien Beruf eine Standeskammer besteht, ist es Pflicht, ein Mitglied in dem Versorgungswerk der Kammer zu sein. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es automatisch Beiträge für die Rentenversicherung zu zahlen. Manche freie Berufe gelten als besonders schutzbedürftig und verpflichten daher auch die Freiberufler, in eine Rentenversicherung zu zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Hebammen, Pflegepersonal oder Hausgewerbetreibende. Es ist natürlich auch für alle anderen Freiberufler möglich, in eine Rentenversicherung zu zahlen oder auch privat dafür zu sorgen.
Künstlersozialkasse
Wenn du ein Künstler oder Publizist bist, musst du dich bei der Künstlersozialkasse versichern. Diese Künstlersozialkasse stellt dann nicht nur eine Rentenversicherung da, sondern erfüllt auch die Aufgaben der Pflegeversicherung und Krankenversicherung für dich.
Krankenversicherung
Wenn du nicht gerade Mitglied bei der Künstlersozialkasse bist, musst du dich zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
Steuern
Als Freiberufler hast du nicht die Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen, was ein großes Privileg für Freiberufler ist.