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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Der Gewerbeschein – Alles was du dazu wissen musst"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

18. Okt. 2019

Ein Gewerbe anzumelden, ist im Prinzip eine ganz einfache Sache, die beim Gewerbeamt (meist eine Abteilung des Bürgeramtes bzw. der Gemeindeverwaltung) schnell erledigt ist. Was aber für viele eventuell gar nicht so leicht zu klären ist, ob überhaupt ein Gewerbe für die auszuführende Tätigkeit nötig ist. Denn hier wird generell unter einer selbständigen Tätigkeit, für die eine Gewerbeanmeldung Voraussetzung ist, und einer freiberuflichen Tätigkeit, für die keine Anmeldung notwendig ist, unterschieden. Allerdings sind die Begriffe freier Mitarbeiter, Freiberufler, Freelancer, Selbstständiger, Unternehmer, Gewerbetreibender verwirrend und werden fälschlicherweise auch oft synonym verwendet. Aber sowohl vom Gesetz her als auch aus Steuersicht gibt es Unterschiede in der Betrachtungsweise und in der Behandlung. Dazu gibt es einige Richtlinien. Einen groben Überblick über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kannst du in unserem Blog Artikel Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbständigen, Freiberuflern, Freelancern, freien Mitarbeitern & Co.? lesen. Um den Gewerbeschein bzw. die Gewerbeanmeldung kümmern wir uns in diesem Blogartikel. 

Wichtige Fakten zur Gewerbeanmeldung

Ganz allgemein gesagt: Jeder darf in Deutschland gewerblich tätig werden. Als Gewerbetreibender - das bedeutet du gehst einer selbständigen Tätigkeit nach, die nicht zu den Freien Berufen zählt - benötigst du einen Gewerbeschein. Zu diesen Tätigkeiten gehören zum Beispiel Handwerks- oder Industriebetriebe, aber auch Handelsunternehmen. Trifft dies also auf dich zu, musst du ein Gewerbe anmelden bzw. einen Gewerbeanmeldungsschein oder auch Gewerbeschein beantragen. - und zwar bevor du mit deiner Tätigkeit startest. Dass dies natürlich etwas kostet, versteht sich von selbst. Dazu später mehr.

Als Gewerbe werden diejenigen Tätigkeiten bezeichnet, die du mit dem Ziel ausübst, regelmäßig Geld damit zu verdienen und Gewinn zu erzielen. Dies ist im Einkommensteuergesetz in § 15 „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ geregelt: 

„(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist“. 

Hier ist es also wichtig die Abgrenzung zu den so genannten Freien Berufen zu ziehen: Als Freiberufler brauchst du keinen Gewerbeschein, bist also auch nicht Gewerbesteuerpflichtig, du musst beim Finanzamt nur eine Steuernummer beantragen. Zur Kategorie der Freien Berufe oder auch Katalog-Berufe, zählen unter anderem Ärzte und Apotheker, Künstler, Schriftsteller und Journalisten, Apotheker, Berater oder  Dozenten. Dies wird in § 18 Einkommensteuergesetz geregelt. 

Fakt: Alles, was nicht freiberuflich und nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft einzuordnen ist, zählt zu den gewerblichen Tätigkeiten. Für all diese Bereiche ist ein Gewerbeschein zwingend nötig.

Gewerbe anmelden

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Spezielle Anforderungen: Für einige Bereiche gelten darüber hinaus noch andere Bedingungen, das heißt um dort tätig sein zu können, benötigt man eine so genannte Konzession. Das ist so etwas wie eine Erlaubnis, die von der Behörde erst nach Überprüfung besonderer Einzelheiten erteilt wird. Für Restaurants und Gaststätte gelten zum Beispiel spezielle Hygienevorschriften, die auch Hygienekurse beinhalten.

Für den Personen- oder Güterfernverkehr muss man explizite Beförderungs- und/oder Gefahrgutscheine haben. Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, brauchst du eventuell einen Meisterbrief. Informieren kannst du dich jeweils bei der zuständigen (Handwerks-) Kammer oder gleich direkt beim Gewerbeamt. Zu diesen (Sonder-) Bereichen zählen unter anderem:

  • zulassungspflichtige Bauberufe/Handwerkerberufe
  • Makler und Vermittler von Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Personen- und Güterbeförderung oder auch Fahrschulen
  • Pflegedienstleistungen
  • Gaststätten und Spielhallen
  • Tierhandel
  • Arbeitnehmerüberlassungen
  • Sicherheitsfirmen 

Gewerbeschein beantragen– leicht gemacht

Die erste Devise im Vorfeld lautet also: Klären, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst.

Die zweite Devise lautet: Klären, welche Dokumente, speziellen Bescheinigungen oder Zertifikate du für die Anmeldung benötigst.

Die dritte Devise lautet: Persönliches Erscheinen ist (eigentlich) Pflicht. Ausnahmen bestätigen diese Regel. 

Die Vorbereitung ist das A und O. Wenn du alle Unterlagen korrekt zusammen hast, geht die Anmeldung vor Ort ziemlich problemlos und du erhältst deinen Gewerbeschein meist direkt – deine Erlaubnis zur Gewerbeausführung.

Was ist genau zu tun?

Je nach Bundesland machst du einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Du brauchst auf jeden Fall ein Ausweisdokument, ob Personalausweis oder Reisepass bleibt dir überlassen. Bedenke aber unbedingt, dass du, wenn du dich für den Reisepass entscheidest, deine Meldebescheinigung mitnehmen musst, weil im Reisepass deine Adresse nicht verzeichnet ist, sowie eventuell bereits vorher angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.

Das zur Anmeldung vor Ort benötigte Formular kannst du dir vorab online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Wie oben schon erwähnt, wird dein persönliches Erscheinen voraus gesetzt. In Ausnahmefällen kannst du auch eine Vollmacht ausstellen. Der von dir Bevollmächtigte kann das dann für dich erledigen. Falls du eine GmbH gründen möchtest, muss die Gewerbeanmeldung vom Geschäftsführer oder vom geschäftsführenden Gesellschafter erledigt werden. Unter Umständen kannst du bei manchen Ämtern deinen Gewerbeschein auch per Post beantragen. Der Antrag muss allerdings unbedingt von dir persönlich unterschrieben sein. Das bedeutet, dass ein reiner Online-Antrag in der Regel nicht funktioniert. Die Ausnahme bildet hier Berlin. Hier funktioniert das komplett online über ein spezielles Formular auf der Seite  „berlin.de“ unter dem Link www.berlin.de/ea/unsere-online-verfahren/service.758896.php.

Was die Gewerbeanmeldung kostet?

Die Gebühr, die du für eine Anmeldung beim Gewerbeamt entrichten musst, variiert von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde und von Region zu Region. Auf dem Land können die Kosten für den Gewerbeschein zum Beispiel wesentlich geringer sein als in der Großstadt. Außer Acht lassen darf man ebenfalls nicht, dass zusätzlich zu den Kosten für die reine Anmeldung deines Gewerbes noch weitere dazu kommen können. Das ist der Fall, wenn du zum Beispiel zur Ausführung deiner Tätigkeit 

  •  ein polizeiliches Führungszeugnis benötigst. Die Beantragung ist ebenfalls kostenpflichtig.
  • falls du im Zuge deiner Gewerbeanmeldung feststellen solltest, dass dein Ausweis abgelaufen ist. Die Anmeldung ist ohne gültigen Personalausweis oder Pass nicht möglich. Eine Verlängerung oder gegebenenfalls ein neuer Personalausweis ist ebenfalls kostenpflichtig
  • falls du für dein Gewerbe Konzessionen erwerben oder Kurse/Scheine absolvieren musst (siehe oben)
  • falls du einen Meisterbrief benötigst (siehe oben). Dieser Punkt würde natürlich die meisten zusätzlichen Kosten verursachen, falls du noch keinen „Meister“ hast. 

Wie schon erwähnt variieren die Kosten für einen Gewerbeschein – sie liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 66 Euro.

Weitere Schritte

Das Gewerbeamt übermittelt die Informationen nach deiner Anmeldung automatisch an weitere Behörden und Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer (wenn das auf dich zutrifft), statistisches Landesamt und die Gewerbeaufsicht (wenn das auf dich zutrifft), denn durch deine gewerbliche Tätigkeit hast du weitere Pflichten. Du musst natürlich Steuern zahlen. So wird sich das Finanzamt bei dir melden oder du beantragst direkt selbst die notwendige Steuernummer für dein Gewerbe und für die steuerliche Berechnungsgrundlage, wozu du deinen voraussichtlichen Umsatz bzw. Gewinn und die gewählte Form des Jahresabschlusses (Gewinnermittlung oder Bilanzierung) angeben musst. Du hast hier auch die Wahl, je nach angepeiltem Umsatz, dich für die so genannte Kleinunternehmer-Regelung zu entscheiden. Damit bist du von der Umsatzsteuer befreit, was sich gerade in der Anfangsphase deiner Selbständigkeit manchmal entlastend  auswirken kann. Relevante Infos und welche Einkommensgrenzen dafür gelten, findest du in unserem Blog Post Was ist die Kleinunternehmerregelung?.

Beachte: Der Fragebogen vom Finanzamt ist nicht ohne und je nach deinen Kenntnissen häufig nur mit Hilfe eines Steuerberaters zu absolvieren. Nimm dies ernst und lass dich gut beraten, denn alle Angaben, die du machst, haben steuerliche Auswirkungen. Setzt du deinen voraussichtlichen Gewinn sehr hoch an, wirst du sicherlich zu einer Einkommensteuervorauszahlung aufgefordert. Tipp: Scheue nicht vor etwaigen Steuerberater-Kosten zurück, denn er wird dir alle Fragen und Unklarheiten, die seitens deiner neuen Unternehmung auftreten, beantworten und dir das Beste raten. Wenn du diese Kosten mit denen, die seitens des Finanzamtes auf Grund falsch eingeschätzter und gemachter Angaben in Form von Einkommenssteuervorauszahlungen auf dich zukommen können, gegenrechnest, ist dieses Geld wirklich gut investiert. 

Mit deiner Gewerbeanmeldung entsteht zudem eine kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Klingt hart, aber du solltest diese einfach für deine Vorteile einsetzen: Die IHK bietet nämlich viele Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten.   Handwerksbetriebe müssen Mitglied der Handwerkskammer sein. Je nach Gewerbe schaltet sich auch die Gewerbeaufsicht ein, die unter Umständen deine Örtlichkeiten überprüft. Gründest du ein Unternehmen, kommt die Berufsgenossenschaft zum Tragen. 

Und last but not least, musst du natürlich auch Gewerbesteuer zahlen, allerdings nur wenn du mehr als 24.500 Euro im Jahr an Einkommen hast. Liegst du unter dieser Grenze (Gewerbesteuerfreibetrag) wirst du nicht von der Gewerbesteuer erfasst. Musst du Gewerbesteuer bezahlen, kannst du eine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer in Bezug auf die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb geltend machen. (siehe Einkommenssteuergesetz § 35). Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer hängt vom jeweiligen Hebesatz ab, der in deiner Stadt/Gemeinde gilt. Weitere Infos findest du im Blogartikel Gewerbesteuer - Wie läuft das mit der Gewerbesteuererklärung?

Welche Auswirkungen hat ein Gewerbe auf den Krankenkassenbeitrag?

Für dich als Gewerbetreibender bzw. Selbstständiger besteht im Gegensatz zu einer Festanstellung kein Anspruch mehr auf die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Du kannst dich entweder freiwillig in der Gesetzlichen versichern oder du wechselst in eine private Krankenversicherung. Dieser Schritt will allerdings gut überlegt sein und hängt von einigen Faktoren, wie zum Beispiel dein Alter oder Vorerkrankungen etc. ab. Auch hier ist es sicherlich ratsam, sich vorab gut beraten zu lassen. 

Der Krankenkassenbeitrag in der Gesetzlichen richtet sich nach deinem Einkommen. Auf Grund der strengen Einkommensstaffelung kann dein Beitrag also auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Auch wenn die Bundesregierung die Beitragssätze kürzlich reduziert hat, ist der Krankenkassenbeitrag für viele, gerade in der Anfangszeit, ein hoher Kostenfaktor. Beratungsangebote sollten hier auf jeden Fall in Anspruch genommen werden.