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Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Kann man als Selbstständiger die Gewerbeanmeldung umgehen?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Maid Dzambic

Freelance Editor

22. März 2019

Jede Person in Deutschland, die sich entscheidet, ein Gewerbe zu betreiben, muss auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Für diesen Zweck erhältst du einen Gewerbeschein, was bedeutet, dass du einen Gewerbebetrieb führen kannstr. Die einzige Ausnahme hier sind die Freien Berufe, also Selbstständige, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit einen besonderen Status haben.

Für diese Berufe ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig, es gibt hier keine Gewerbepflicht. In Deutschland hast du eine große Gewerbefreiheit und kannst ohne Probleme eine Gewerbeanmeldung vornehmen, aber abhängig von der Art deines Businesses, musst du verschiedene Genehmigungen oder auch Nachweise erbringen. Es stellt sich also die Frage, wann du ein Gewerbeanmeldung vornehmen musst. Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass du ein Gewerbeanmeldung brauchst wenn:

  • du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst
  • du einen Gewerbebetrieb verlegst (Ummeldung eines Gewerbes)
  • du ein Gewerbebetrieb übernimmst, welches schon besteht
  • sich eine Änderung der geschäftlichen Ausrichtung ereignet
  • eine neue Zweigstelle gegründet wird

Für deine Gewerbeanmeldung musst du das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Ordnungsamt einreichen. Wie schon gesagt, abhängig von der Art des Betriebs, musst du vielleicht auch weitere Nachweise einreichen (zum Beispiel Kenntnisnachweise, polizeiliche Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und so weiter).

Aber, was ist nun überhaupt ein Gewerbe und woran kannst du eine gewerbliche Tätigkeit erkennen? Die Antwort auf diese Frage gibt das Einkommenssteuergesetz (EStG):

  • Die Tätigkeit ist ein eigenverantwortliches Handeln (Selbstständig)
  • Die Tätigkeit ist so ausgerichtet, dass das Ziel ein langfristiger und dauerhafter Gewinn ist
  • Wenn es um eine Teilnahme im Wirtschaftsverkehr geht (zum Beispiel Handel und Warenlieferung)
  • Ein Gewerbe verfolgt das Ziel, Einnahmen zu generieren

Das oben genannte Kriterium einer Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass auch zum Beispiel Werbebanner auf Webseiten eine Gewerbepflicht haben können, da ihr Ziel meistens Generierung von Einnahmen ist. Hier ist eigentlich auch die Höhe der Einnahmen nicht wichtig. Die gewerbliche Tätigkeit muss natürlich auch erlaubt sein, sodass zum Beispiel Immobilienmakler schon bei der Gewerbeanmeldung auch die Erlaubnispflicht beachten müssen. Wenn du also herausfinden möchtest, ob deine Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung erfordert, solltest du nur die oben genannten Kriterien auf deine Tätigkeit anwenden.

Meistens wird festgestellt, dass es sich doch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Das Gesetz schreibt vor, dass du ein Gewerbe auch mit geringen Einnahmen anmelden musst, falls du die Absicht hast, dauerhaft Einnahmen oder Gewinne zu erzielen. Wenn es um den Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung geht, sagt das Gesetz, dass das Gewerbe schon in dem Moment wenn die Tätigkeit aufgenommen wird, angemeldet sein muss.

Es ist aber empfohlen, dass du einen Gewerbeschein schon vor dem Start hast, sodass du und deine Kunden Rechts- und Handlungssicherheit haben. Es ist aber nicht legal, ein Gewerbe für einige Zeit zu betreiben und die Gewerbeanmeldung für später aufzuschieben. In diesem Fall können dich hohe Bußgelder und Nachzahlungen überraschen.

Allerdings ist für Selbstständige, die einen der Freien Berufe ausüben nicht erforderlich, eine Gewerbeanmeldung zu machen. Für Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, gibt es auch bei der Buchführung erleichterte Regeln. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der jährlichen Steuererklärung ist vollkommen ausreichend.

Einige der häufigsten Freien Berufe sind Ärzte, Künstler, Rechtsanwälte, Autoren oder Heilpraktiker. Dazu gehören meistens Berufe mit lehrenden, künstlerischen und ärztlichen Tätigkeiten. Diese Berufe brauchen also keinen Gewerbeschein, aber für solche Berufe musst du auch spezifische Kenntnisse haben, die meistens bestimmte Qualifikationen voraussetzen. Wenn du also ein abgeschlossenes Hochschulstudium hast, ist es nicht schwer, den Status „Freiberufler“ vom Finanzamt zu bekommen.

Die häufigsten freie Berufe für Selbstständige (für die du also keine Gewerbeanmeldung benötigst) sind:

Heilberufe und pädagogische Berufe:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeut, Erzieher, Lehrer /Musiklehrer, Diplom-Sozialpädagoge, Hebammen, Logopäden, Motopäden, Podologen, Masseure, medizinische Bademeister, Diplom-Sozialarbeiter, Rettungsassistenten, Krankenpfleger/Krankenschwestern, ambulante Pflege (Ergotherapeut, Beschäftigungstherapeuten, Arbeitstherapeuten, Kunsttherapeuten, Musiktherapeuten), Apotheker, Diätassistenten, Gesundheitsberater

Künstlerische Berufe für Selbstständige, die keine Gewerbeanmeldung benötigen:

Kultur- und Kunstberufe:

Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Bildberichterstatter, Musiker, Sänger, Schauspieler, Tänzer, Regisseure, Fotografen, Designer, Kameraleute, Reporter, Choreografen, Künstler, Maler, Bildhauer

Weitere freie Berufe für Selbstständige, die ohne Gewerbeanmeldung auskommen:

Steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe:

Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Bücherrevisoren, Arbeitsvermittler, Trainer, Vermögensberater, Rentenberater, Facility Manager, IT-Berater, Leasing-Berater technische und naturwissenschaftliche Berufe:

Ingenieure, Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Lotsen, Handelschemiker, Vermessungsingenieure, Diplom-Bauingenieure, Diplom-Chemiker, Diplom-Biologen, Diplom-Geografen, Diplom-Informatiker, Diplom-Ingenieure, Diplom-Psychologen, Diplom-Vermessungsingenieure, Netzwerkadministratoren, Medieninformatiker, Umweltberater, Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltingenieure, Restauratoren, Sachverständige.

Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob dein Beruf als freier Beruf gilt oder du eine Gewerbeanmeldung benötigst, kannst du ruhig beim Finanzamt nachfragen. Schließlich entscheidet das Finanzamt, ob deine Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufes oder eines Gewerbes hat.

Als Freiberufler hast du auch etliche Dinge zu beachten. Wenn du ein Unternehmen gründest, willst du natürlich Risiken, die entstehen können, vermeiden. Es gibt einige Risiken, auf die du keinen Einfluss hast, dafür gibt es zum Glück Versicherungen. Sie stellen sicher, dass die finanziellen Auswirkungen nicht ein frühes Aus für dein Unternehmen bedeuten. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit ist es auch empfohlen, einen Business-Plan zu erstellen. Der Business-Plan hilft dir dabei, einen besseren Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zu haben.

Wenn du als Freiberufler in die Welt der Selbstständigkeit eintreten möchtest, solltest du auch beachten, dass es für manche Berufsfelder Berufskammern (zB. Anwaltskammer oder Handwerkskammer) gibt, bei denen eine Registrierung nötig ist. Die Freien Berufe, die dazu gehören, sind:

  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker
  • Architekten, beratende Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Für die Existenzgründung als Freiberufler musst du in der Lage sein, hohe fachliche Kompetenz oder eine Ausbildung nachzuweisen (wie auch bei den meisterpflichtigen Handwerksberufen). Wenn du Mitglied bei einer Kammer sein musst, wird der Nachweis bei deiner Kammer erfolgen. Falls du aber keine Kammerpflicht hast, musst du den Nachweis nur gegenüber öffentlichen Institutionen erbringen.

Bezüglich der rechtlichen und steuerrechtlichen Punkte, solltest du bei der Existenzgründung als Freiberufler folgendes beachten:

Anmeldung des Starts in die Selbstständigkeit

Wenn du als Freiberufler in die Selbstständigkeit startest, musst du dich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Du gehst direkt zum Finanzamt.

Rechtsform

Der Status Freiberufler wird dir verliehen, wenn du ein Einzelkämpfer bist. Für eine Gruppe von Freiberuflern gibt es eine spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings kannst du dich auch bei als GmbH oder GbR selbstständig machen. Wenn du dich für eine GmbH entscheidest, geht dir aber die Gewerbesteuerfreiheit verloren.

Rentenversicherung für Freiberufler

Wenn für einen freien Beruf eine Standeskammer besteht, ist es Pflicht, ein Mitglied in dem Versorgungswerk der Kammer zu sein. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es automatisch Beiträge für die Rentenversicherung zu zahlen. Manche freie Berufe gelten als besonders schutzbedürftig und verpflichten daher auch die Freiberufler, in eine Rentenversicherung zu zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Hebammen, Pflegepersonal oder Hausgewerbetreibende. Es ist natürlich auch für alle anderen Freiberufler möglich, in eine Rentenversicherung zu zahlen oder auch privat dafür zu sorgen.

Künstlersozialkasse

Wenn du ein Künstler oder Publizist bist, musst du dich bei der Künstlersozialkasse versichern. Diese Künstlersozialkasse stellt dann nicht nur eine Rentenversicherung da, sondern erfüllt auch die Aufgaben der Pflegeversicherung und Krankenversicherung für dich.

Krankenversicherung

Wenn du nicht gerade Mitglied bei der Künstlersozialkasse bist, musst du dich zwischen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

Steuern

Als Freiberufler hast du nicht die Pflicht, Gewerbesteuer zu zahlen, was ein großes Privileg für Freiberufler ist.

Wenn du als Freiberufler irgendeine Arbeit leistest, musst du auch eine Rechnung für deinen Kunden erstellen. Es stellt sich die Frage, kannst du überhaupt ohne Gewerbeanmeldung eine Rechnung erstellen? Die gute Nachricht ist, dass das kein Problem ist. Die Rechnungen, wie auch alle andere geschäftliche Dokumente, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Du musst die Rechnung für deinen Kunden spätestens sechs Monate nach der gelieferten Leistungserstellung schreiben. Hier ist es auch nicht wichtig, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Rechnungen sind nicht nur dafür da, um dein Honorar zu fordern, sondern helfen dir deine Einnahmen, gegenüber dem Finanzamt, zu belegen. Um eine rechtsgültige Rechnung zu erstellen, musst diese bestimmte Anforderungen erfüllen .

Die Angaben, die auf der Rechnung stehen müssen, hängen von dem Betrag der Rechnung ab. Hier unterscheiden wir Kleinbetragsrechnungen, mit einem Betrag unter 150 Euro und Rechnungen, die einen Betrag über 150 Euro enthalten.

Rechnungen mit einem Betrag über 150 Euro müssen folgende Angaben enthalten:

  • Deine komplette Adresse und vollständiger Name
  • Steueridentifikations- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Die Rechnungsnummer
  • Komplette Adresse und vollständiger Name von deinem Kunden
  • Zeitpunkt der Lieferung
  • Datum an dem die Rechnung erstellt wurde
  • Umfang oder Menge der Ware/Leistung
  • Umsatzsteuersatz (7 oder 19 %)
  • Nettoentgelt
  • Umsatzsteuerbetrag für das Nettoentgelt

Rechnungen unter 150 Euro können mit weniger Angaben erstellt werden. Diese Rechnungen müssen folgendes enthalten:

  • Deine komplette Adresse und vollständiger Name
  • Datum an dem die Rechnung erstellt wurde
  • Umfang oder Menge der Waren/Leistung
  • Umsatzsteuersatz (7 oder 19 %)
  • Bruttoentgelt

Es ist sehr wichtig, dass du die Angaben zur Umsatzsteuer beachtest. Wenn du diese nicht richtig ausführst, kann dein Kunde nur den Nettobetrag zahlen und eine berichtigte Rechnung verlangen. Gut zu wissen ist auch, dass du keine schriftliche Rechnung erstellen musst, wenn es um Leistungen geht, die von der Umsatzsteuer befreit sind.Trotzdem ist es empfohlen immer eine Rechnung zu erstellen, schon aus buchhalterischen Gründen.

Zusammenfassung

Wenn du keinen freien Beruf ausübst, musst du eine Gewerbeanmeldung vor Beginn der Tätigkeit durchführen (das ist vom Gesetz vorgeschrieben). Die Höhe deiner Einnahmen sind nicht entscheidend, wenn deine Tätigkeit das Ziel hat, einen dauerhaften Gewinn zu erzielen. Ist das der Fall, ist deine Tätigkeit gewerblich anmeldepflichtig. Bei einer versäumten Gewerbeanmeldung drohen Bußgelder und Nachzahlungen, sodass du sicher gehen solltest, ob deine Tätigkeit wirklich als ein freier Beruf gilt oder doch gewerbepflichtig ist. Falls du als Freiberufler tätig bist (einen freien Beruf ausübst), bist du von der Gewerbeanmeldung befreit.