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Personengruppe vor einem Laptop sitzend, informiert sich über die Krankenkasse-Beiträge für Selbständige.
Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Wenig verdienende Selbstständige können aufatmen – 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gesenkt"

Zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2023

Marlon Thorjussen

Freelance Editor

22. März 2019

Gleich vorab die gute Nachricht: für einige von euch wird die Krankenversicherung im nächsten Jahr, also ab dem 01.01.2019, günstiger! Denn die Abrechnung erfolgt nun einkommensabhängig und die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige wurde halbiert.

Gesetzlich versicherte Selbständige zahlen aktuell hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für etliche Selbständige bedeutet das, dass sie mehr als 40 Prozent des Einkommens nur dafür zahlen. Vorallem Teilzeit-Selbstänidige und Frauen sind davon im Moment betroffen.

Zum Glück wird dies ab 2019 besser und gerechter geregelt! Endlich.

Bevor das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für das Gesetz vorstellen konnte, wurden etliche Experten befragt. Maßgeblich beteiligt war hier u.a. Andreas Lutz vom “ Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V .” (VGSD). Der VSGD startete bereits vor längerer Zeit eine Petition , die einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige und somit das Ende der Benachteiligung von Selbständigen forderte.

Das Gesetz, in dem es auch um andere Punkte zur Entlastung der Bürger geht, muss nur noch durch den Bundesrat, wobei dieser es allerdings nicht ablehnen kann und soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es umfasst einige interessante Entlastungsmaßnahmen, von denen die Senkung der sogenannten Mindestbemessungsgrenze wohl das für dich interessanteste Detail sein wird.

Was sich genau ändert und warum es gut ist für voraussichtlich bis zu 200.000 Menschen in Deutschland, erfährst du hier.

Wie der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bisher für Selbstständige berechnet wird

Die Menschen in Deutschland sind versicherungspflichtig, was bedeutet, dass du nicht wählen kannst, ob du krankenversichert bist oder nicht. Unser Krankenversicherungssystem basiert auf Solidarität – diejenigen, die Kraft ihres Glückes und ihrer Gesundheit keine schweren Krankheiten haben und entsprechend kaum Leistungen aus der Krankenversicherung beziehen, finanzieren zum Beispiel chronisch Kranke. Und dennoch ist auch der gesündeste Mensch nicht vor Unfällen sicher. Man liest immer mal wieder von Menschen, die der Meinung sind, es sei unfair, dass die eigenen Beiträge so hoch seien (man ist ja gesund). Diesen Menschen teilt der Autor an dieser Stelle kurz mit, dass auch auch sie chronisch krank werden oder verunfallen können.

Insofern du dir sehr, sehr sicher bist, dass du bis ins hohe Alter kerngesund bleibst (insofern man sich hier überhaupt sicher sein darf), kannst du ja über den Beitritt in die private Krankenversicherung (PKV) nachdenken.

Selbstständige, die in die GKV gehen, müssen sich offiziell freiwillig versichern, sind qua Gesetz aber ohnehin dazu verpflichtet, entweder in die GKV oder PKV einzutreten. Treten sie in die GKV ein, was bei den meisten Menschen zutrifft, kommen zwei Dinge auf sie zu: Erstens die Mindestbemessungsgrenze und zweitens relativ komplizierte Rechnungen, die im Folgenden skizziert werden.

So gilt bis einschließlich 2018 eine Mindestbemessunggrenze von 2283,50 Euro (1.522,50 Euro für Härtefälle und Selbstständige, die den Gründungszuschuss beziehen). Der Höchstsatz zur Berechnung liegt bei derzeit 4.425 Euro. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14 % ohne und 14,6 % mit Krankengeldanspruch (sehr empfehlenswert ist es, diese 0,6 % zu zahlen). Hinzu kommen Beiträge für die Pflegeversicherung (2,8 % bei Kinderlosen, 2,55 % mit Kind) sowie ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der in der Regel bei circa 1,1 % liegt.

Konkret bedeutet dies bei einem Einkommen von 1,522,50 Euro eine Gesamtbelastung von 278 Euro (mit Krankengeldanspruch). Bei 2.283,50 Euro sind es 417 Euro. Bei 4.425 Euro ist es eine Belastung von 808 Euro. Diese Belastungen (278 bzw. 808 Euro) sind die derzeitigen Mindest- und Höchstbelastungen. Die Senkung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige vollzieht sich ausschließlich auf der unteren Ebene, da die Mindestbemessungsgrenze verschoben wird.

Frau in blauen Shirt mit einem Tablet in der Hand, hört über Kopfhörer, wie sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bei Selbständigen ändert.

Was sich genau ändert

Ganz konkret kommt die Senkung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige dadurch zustande, dass die Mindestbemessungsgrenze auf 1.038,33 Euro monatlich gesenkt wird. Das ist mehr als eine Halbierung und bedeutet, dass der neue Beitrag bei etwa 160 bis 190 Euro liegen wird.

Dies bedeutet vor allem für Selbstständige mit niedrigem Einkommen, dass diese endlich aufatmen dürfen. Vor allem all jene Selbstständige, bei denen es – gelinde gesagt – finanziell irgendwo zwischen Existenzminimum und Mindestlohn läuft, dürfen sich freuen. Denn eine Halbierung der Beiträge für die GKV ist tatsächlich eine spürbare Entlastung, die de facto überhaupt keine Nachteile mit sich führt. Beispielsweise ist die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen bei geringen Einkommen ohnehin fast irrelevant.

Außerdem wird die untere Mindestbemessungsgrenze von 1.538,33 Euro damit faktisch abgeschafft. Während Gründungszuschüsse erhalten bleiben, entfallen Härtefallprüfungen, was bedeutet, dass weniger Papierkram für Behörden und Betroffene generiert wird. Denn schließlich hat der Nachweis, dass man ein Härtefall sei, ab 2019 nicht mehr die Vorteile, die es vorher hatte. Insofern können auch hier viele Betroffene aufatmen.

Was weiterhin zu beachten ist und sich sonst noch ändert

Ein kleiner Fallstrick beim Versichern der GKV bleibt allerdings erhalten: Du musst dein Einkommen nachweisen, ansonsten wirst du mit dem bisherigen Höchstsatz belastet. Dies bedeutet in der Regel tatsächlich, dass die Krankenkasse auch zu Unrecht kassierte Beiträge (du kannst später dank Steuerbescheid nachweisen, dass du zu wenig für die Belastung verdienst) einbehält. Was verwerflich klingt, ist allerdings Usus. Anpassungen der Beiträge finden in der Regel nur für die Zukunft statt.

Doch auch hier bringt das neue Gesetz einen Vorteil: Ab dem kommenden Jahr können Versicherte der GKV ihren Beitragssatz für 12 Monate rückwirkend anpassen lassen, insofern ein Steuerbescheid vorliegt. Die Senkung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige ist damit erstmals indirekt über Rückzahlungen seitens der GKV möglich. Auch das gab es es noch nie.

Weiterhin wird die volle Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Zahlen der Sozialversicherung wiederhergestellt. Das darf dich als Freelancer ebenfalls erfreuen, denn deine angestellten Freunde werden jetzt jeden Monat ein paar Euro mehr in der Tasche haben – allerdings wirklich nur ein paar.

Warum diese Maßnahmen beschlossen worden sind

Dass Union und SPD sich in sozialpolitischen Fragen selten komplett einigen, soll kein Hindernis für eine gemeinsame (angestrebte) Reform des Gesundheitssektors darstellen. So wurde eine Entlastung der Versicherten sowie eine Erleichterung für Selbstständige mit geringem Einkommen beispielsweise im Koalitionsvertrag kommuniziert. Der SPD schwebte hierbei eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze auf 850 Euro, der Union auf 1.490 Euro vor. Der nun erreichte Wert liegt somit ziemlich genau in der Mitte und ist ein Beispiel für einen Kompromiss.

Dass die Parität bei den Beiträgen für die Krankenversicherung wiederhergestellt wurde, ist wohl auf Bestrebungen der SPD zurückzuführen: Sie wollte Arbeitnehmer und Rentner (wie versprochen) entlasten. Effektiv wurde eine kleine Unstimmigkeit (der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wurde komplett vom Arbeitnehmer beziehungsweise vom Rentner bezahlt) behoben. Die Kosten teilen sich nun der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber beziehungsweise Rentner und Rentenversicherung. Arbeitgeber und Rentenversicherung werden damit geringfügig höher belastet.

Wird die GKV jetzt eigentlich attraktiver?

Es gibt sehr, sehr viele Dinge, die bei der Wahl der Krankenkasse zu beachten sind. Grundsätzliches zu den Unterschieden und den Vor- und Nachteilen der GKV bzw. PKV findest du in diesem Blog Post Was du als Selbständiger beim Abschluss einer Krankenversicherung beachten solltest.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die GKV einfach die bessere Planungssicherheit bietet. Der Beitragssatz für die PKV ist individuell und kann sich drastisch erhöhen. Bei der GKV ist dies unwahrscheinlich. Auch kann die PKV eventuelle Familienangehörige nicht mitversichern. Dass die Privatpatienten allerdings bevorzugt behandelt werden und den besseren Zugang zu medizinischen Leistungen haben, ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Dass auch hier politisch viel diskutiert wird, ist kein Zufall.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die GKV für chronisch Kranke, häufig Erkrankte, Selbstständige über 55 Jahre und Menschen mit Familie in fast allen Fällen die bessere und günstigere Option ist. Auch wenn diverse Vergleichsportale den Anschein erwecken, dass die PKV-Tarife erst verglichen werden sollten, bevor du dich endgültig entscheidest, stimmt dies einfach nur bedingt. Die GKV ist sicherer.

Dies gilt ab 2019 umso mehr für Selbstständige mit geringem Einkommen. Denn manchmal ist das geringe Einkommen auch einfach darauf zurückzuführen, dass etwas nicht so gut funktioniert, wie es gedacht war. Nicht alle Freelancer sind zwingend über einen längeren Zeitraum erfolgreich mit dem, was sie tun und verdienen genug Geld. Manchmal müssen sie einfach aufgeben. In diesem Fall (und vor dem Hintergrund einer möglichen vorübergehenden Arbeitslosigkeit) ist es sehr wünschenswert, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Der Wechsel in die GKV wird zwar in der Regel mit dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit vollzogen, allerdings ist ein Wechsel von der PKV in die GKV immer mit Bürokratie und eventuellen Nachzahlungen (je nach Tarif) verbunden.

Eine einzige Ausnahme gibt es: Wenn du jung bist, kerngesund bist und lebst sowie dein jährliches Einkommen sehr hoch ist, kann der Beitritt in die PKV sinnvoll sein. Die Tarife für junge Menschen bei bester Gesundheit sind teilweise sehr niedrig, was dir beispielsweise Raum dafür lässt, das freigewordene Geld in deine private Altersvorsorge zu investieren.

Pärchen auf einer weißen Parkbank sitzend, spricht über die Senkung der gesetzlichen Krankenkassen-Beiträge für Selbständige.

Neuer Mut für Selbstständige in Planung

Dass die Senkung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige bereits 2019 in Kraft tritt, soll vor allem all jenen Menschen Mut machen, die sich bisher aufgrund finanzieller Zweifel noch nicht trauten, sich selbstständig zu machen. Denn dank der Reduzierung der Kosten für die GKV auf nicht einmal die Hälfte, entsteht für viele Menschen sehr viel finanzieller Spielraum. Gerade dann, wenn du vielleicht schon weißt, was du tun willst, aber du erst noch herausfinden musst, inwiefern du damit Geld verdienen kannst, ist dies deine Chance.

Wenn du dich selbstständig machst und du bei der Krankenkasse vorerst angibst, dass du vermutlich wenig verdienst (die Mindestbemessungsgrenze), dann zahlst du wenig. Verdienst du mehr, leg genügend zurück. Das Konto von Kontist kann dir dabei helfen, den Überblick zu behalten. Und wenn du doch nicht viel mehr oder sogar wenig verdienst, dann haben dich zumindest deine Krankenkassenbeiträge nicht ruiniert. Das ist doch auch schon etwas, oder?