Steuern in der Steuererklärung
Auch wenn es natürlich immer vorrangig um den guten Zweck geht, fragst du dich vielleicht, wie du deine Spenden steuerlich geltend machen kannst.
Das Finanzamt kennt 3 unterschiedliche Arten von Spenden:
- Spenden an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zweck
- Spenden an politische Parteien
- Spenden an einen Vermögensstock einer Stiftung.
Wichtig ist, dass du keine Gegenleistung erwarten darfst. Sobald es einen Leistungsaustausch gibt, ist es (aus steuerlicher Sicht) keine Spende mehr und du kannst sie nicht steuerlich berücksichtigen.
Nachweis für deine Spende
Wenn du deine Spende von der Steuer absetzen möchtest, solltest du eine Zuwendungsbescheinigung (= Spendenbescheinigung) vorweisen können. Diese Bescheinigung bekommst du bei der jeweiligen Organisation, an die du spendest. Wenn du dir unsicher bist, ob du für deine Spende einen Spendenbescheinigung bekommen wirst, frage am besten direkt bei der Organisation nach. In der Regel findest du diese Informationen aber auch auf der Webseite der jeweiligen Organisation.
Allerdings ist nicht immer eine Spendenbescheinigung nötig. Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen dein Kontoauszug als Nachweis vollkommen ausreicht:
- der Betrag ist niedriger als 300 Euro
- das Finanzministerium hat einen Katastrophenerlass ausgesprochen
In beiden Fällen reicht dein Kontoauszug als Nachweis, dass du an eine bestimmte Organisation gespendet hast. Die 300 Euro gelten dabei übrigens pro Spende und nicht pro Kalenderjahr. Das ermöglicht dir mehrmals pro Jahr an die gleiche Organisation zu spenden.
Einen Katastrophenerlass gibt es in der Regel, um das Spendenvolumen zu erhöhen und das Spenden für die Spender und die Organisationen einfacher zu machen.
Aktuell gibt es leider (noch) keinen Katastrophenerlass für die Ukraine-Krise.