Der Schuldner wird spätestens in Verzug geraten, wenn 30 Tage nach der Fälligkeit einer Rechnung die Zahlung nicht erfolgt ist. Falls es nicht anders auf der Rechnung oder in den AGBs erwähnt ist, regeln das die Gesetzbücher HGB und BGB. Wenn der Schuldner eine Privatperson ist, musst du ihn auf jeden Fall auf die Folgen hinweisen, die er wenn er die Rechnung nicht begleicht, haben wird. Im Business-zu-Business Bereich musst du den Kunden nicht auf die Folgen des Zahlungsverzuges hinweisen, da davon auszugehen ist, dass er als Kaufmann, darüber informiert ist.
Die Form um eine Zahlungserinnerung zu schreiben, muss keine bestimmte Form haben. Sie kann schriftlich, mündlich oder auch formlos erfolgen. Allerdings solltest du aus Beweisgründen immer die Schriftform benutzen. Eine Online-Mahnung in Form eines PDF-Dokuments, dass du im Anhang einer E-Mail stellst, gilt ebenso wie ein Brief. Wichtig ist, dass der Schuldner das Original der Mahnung erhält und du eine Kopie davon hast. Es gibt viele Muster im Internet, die du verwenden kannst um eine Zahlungserinnerung zu schreiben. Eine Word-Vorlage kann von folgendem Link heruntergeladen werden:
Vorlage einer Zahlungserinnerung von www.computerbild.de
Bestandteile einer Mahnung
In der schriftlichen Mahnung musst du vom Schuldner eindeutig verlangen, dass er die Rechnung sofort oder in einer neuen Frist bezahlt. Auf der Mahnung muss also folgendes stehen:
- Angaben über die Rechnung die nicht bezahlt ist (Rechnungsnummer und –datum)
- Das Datum der Mahnung
- Das neue Zahlungsziel
- Die Stufe der Mahnung (zum Beispiel Mahnung Nummer 1)
Abhängig davon, in welchem Bundesland dein Firmensitz ist, können die Zinsen unterschiedlich hoch sein. Bevor es zur Einleitung von rechtlichen Schritten kommt, werden üblich bis zu drei Mahnungen an den Schuldner geschickt, im Abstand von jeweils zwei Wochen. Wenn der Schuldner auch die dritte Zahlungserinnerung ignoriert, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Als aller Erstes ist es empfohlen, das Gespräch mit dem Kunden zu suchen, bevor Mahnungen geschrieben werden. Es passiert nicht selten, dass ein Problem mit einem freundlichen Gespräch gelöst wird. Kontaktiere deshalb immer den Kunden direkt und dann wird vielleicht klar, dass zum Beispiel die Rechnung überhaupt nicht angekommen ist. Eine gute Beziehung zum Kunden zu bewahren sollte immer das Wichtigste sein.
Die erste Mahnung
Falls das Gespräch kein Ergebnis bringt, solltest du den Kunden eine schriftliche Zahlungserinnerung schreiben. Diese erste Zahlungserinnerung ist allerdings nicht mit Mahngebühren verbunden. Sie dient nur dazu, den Kunden an die fehlende Zahlung zu erinnern. In diesem Schreiben solltest du eine neue Frist setzen, zum Beispiel 5 bis 10 Tage. Es ist sehr wichtig, die Zahlungserinnerung so freundlich wie möglich zu formulieren, wie zum Beispiel: „Wir haben bemerkt, dass Sie die Rechnung XXX noch nicht beglichen haben. Wir bitten Sie, dies zu überprüfen und die Regulierung der Rechnung nachzuholen.“
Dieses Schreiben sollte auch alle Informationen über den Auftrag oder Vertrag haben., also die Höhe der Forderung, Fälligkeitsdatum, Rechnungsnummer und das Lieferdatum. So eine Zahlungserinnerung wird vom Gericht gleich wie eine Mahnung angesehen.